Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
164 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.03.16, 12:02
Aktualisiert
07.03.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 199/2016
24.02.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
„Beteiligung(s)mobil – ländliche Jugendarbeit sucht auf und vernetzt“
Sachbearbeiter: Herr Lorbach
Tel.: 15 - 694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Die Mittel werden in den Haushalt 2016 im Rahmen der
Veränderungsliste eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, unter Inanspruchnahme der
Leader-Förderung
a) in 2016 einen Kleinbus als Jugendmobil anzuschaffen, auszubauen und zu betreiben und
b) zum 01.01.2017 eine zusätzliche bis zum 31.12.2021 befristete 0,75 VK - Stelle für eine
entsprechende Fachkraft einzurichten.
-2-
Begründung:
Der Kreis Euskirchen nimmt gemeinsam mit der StädteRegion Aachen am Leitprojekt
„Beteiligung(s)mobil – ländliche Jugendarbeit sucht auf und vernetzt“ im Rahmen der „Leader“
Förderung für die Region Eifel aus Mitteln des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds teil.
Wie bereits in der Info 33/ 2014 angekündigt, beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie zur Innovation
im Bereich der kommunalen Jugendpflege ein Jugendmobil anzuschaffen.
Dabei soll es sich um einen 9 –Sitzer Kleinbus handeln.
Ziel ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit insbesondere im
ländlichen Raum des Kreises Euskirchen innovativ, flexibel und mobil zu gestalten.
Kinder und Jugendliche sollen an den Orten im öffentlichen Raum, die für sie von Bedeutung sind,
aufgesucht werden und mit attraktiven freizeit-, kultur- und medienpädagogischen Angeboten erreicht
werden.
Darüber hinaus sollen insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung und Kooperation mit Vereinen,
Verbänden und Schulen (Ganztag) neue Impulse gesetzt werden.
Zudem soll die Arbeit der Initiativen der Flüchtlingshilfe unterstützt werden, um so die Integration
junger Flüchtlinge im Kreis zu fördern.
Für den konkreten Einsatz des Jugendmobils sind die Ergebnisse des Forschungsprojektes der
Technischen Hochschule Köln eine wesentliche Grundlage.
Grundsätzlich soll das Jugendmobil unter aktiver und systematischer Beteiligung von Jugendlichen so
ausgebaut werden, dass es als Beförderungsmittel und als mobile „Jugendeinrichtung“ nutzbar ist.
Daher soll das Jugendmobil neben entsprechenden Sitzgelegenheiten über diverse Medien und
freizeitpädagogische Materialien verfügen, wie
- Laptop
- Multimedia Tools
- Basketballkorb, Boxbirne
- Bällen, Frisbee, Jonglage -Zubehör
- Gesellschaftsspiele
- etc.
Zudem sollen ein eingebauter Gasherd und ein Kühlschrank die Zubereitung/ Bereitstellung von
Mahlzeiten und Getränken ermöglichen.
Durch die konzeptionelle Einbindung von Fachkräften aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kann
so die einrichtungsbezogene mit der aufsuchenden Jugendarbeit verknüpft werden.
Neue Zugänge der Jugendarbeit sollen dadurch ermöglicht werden, dass
- Treffpunkte der Jugendlichen (Sportplätze mit Soccer- Fields, Half Pipes, sonstige
Freiflächen, Bushäuschen etc.) durch eine mobile „Jugendeinrichtung“ erreicht werden,
- neue Zielgruppen angesprochen werden (u. a. auch Jugendliche, junge Flüchtlinge aus den
Außenorten der ländlichen Kommunen des Kreises),
- Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit mit attraktiven freizeit- medien- und
kulturpädagogischen Angeboten versehen werden können,
- die Vernetzung mit anderen Akteuren der Jugendarbeit (Jugendverbände, Vereine,
Ganztag, Initiativen der Flüchtlingshilfe, etc.) neue Impulse bekommt und
-3- Angebote der Prävention, bspw. durch die Verknüpfung von gesunder Ernährung und
Bewegung, Aufklärungsarbeit zu riskantem Verhalten/ Konsum im Rahmen von aufsuchender
Arbeit vorgehalten werden.
Dabei möchte die Abteilung Jugend und Familie auch darauf hinwirken, dass das Jugendmobil in den
im Kreis Euskirchen befindlichen Kommunen der Leader Region „Zülpicher Börde“ eingesetzt wird.
Um diese Ansätze der konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendarbeit
– welche im Rahmen der Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans durch
den Kreistag am 24.06.2015 festgeschrieben wurden –
zu intensivieren, beabsichtigt die Abt. Jugend und Familie, die Leader Förderung zur befristeten
Refinanzierung einer 0,75 Fachkraftstelle für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 zu nutzen.
Im Sinne eines möglichst breiten und kompetenten Angebotsspektrums schlägt die Verwaltung vor,
eine/n Kultur- und Medienpädagogin/ -en in Teilzeit für den genannten Zeitraum einzustellen.
Personalkosten i.H.v. ca. 32.000 €/Jahr werden ebenfalls durch die Leader-Förderung mit 65 %
bezuschusst.
Die investiven Projektmittel i.H.v. 35.500 € werden zur Anschaffung und Ausbau des
Beteiligung(s)mobils in den Haushalt 2016 eingeplant. Mit einer Zuweisung i.H.v. 20.800 € wird
gerechnet.
Folgekosten i.H.v. 17.216,50 € entstehen ab dem ersten Betriebsjahr (s. Anlage Folgekostenberechnung).
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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