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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 25.03.2010 40.6 Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 143/2010) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, und der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 20.08.2009) Der Anregung bzgl. der Aufnahme eines Hinweises auf die §§ 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NW wird entsprochen. I.2 Deutsche Telekom Netzproduktion, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 19.08.2009) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. I.3 Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Postfach 1320, 50103 Bergheim (Stellungnahme vom 01.09.2009) Die Hinweise bzgl. der Speicherung und Nutzung des Niederschlagswassers wird zur Kenntnis genommen und entsprechend in der Vereinfachten Änderung aufgenommen. Das Änderungsgebiet liegt nicht im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rotbachs; nach der vorliegenden Hochwasser-Gefahrenkarte jedoch in der Überflutungsfläche (Lastfall rot - EHQ) HQ (100 x 1,5). Die Anregung bzgl. der Sicherung von Öltanks gegen Auftrieb wird zur Kenntnis genommen und ein entsprechender Hinweis im Planentwurf aufgenommen. I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 (Stellungnahme vom 10.09.2009) Die RWE Power AG ist im Verfahren beteiligt. Belange der RWE Power AG sind mit Stellungnahme vom 10.09.2009 nicht vorgetragen worden. I.5 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 24.08.2009) Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen - zweckmäßigerweise mit Beginn baulicher Maßnahmen -. Die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst dazu vorgetragene Vorgehensweise wird zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt. I.6 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 50124 Bergheim (FAX vom 10.09.2009) Der Hinweis bzgl. der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ist bereits im Verfahren berücksichtigt. Demnach werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19, 41 und 42 Bundesnaturschutzgesetz nicht berührt. I.7 Rechtsanwälte PSP, Bachemer Straße 8, 50676 Köln (Stellungnahme vom 09.09.2009) Rechtsanwälte PSP (Pietzko, Siekmann, Pietzko) tragen im Auftrag ihrer Mandanten, der Eheleute Sabine und Werner Hannig, Bussardweg 8a, 50374 Erftstadt, Einwände gegen den Entwurf der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, und der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, vor. Über die „Einwände“ wird, soweit sie als abwägungsrelevante Tatbestände vorgetragen werden, wie folgt entschieden: Zu B. Formalrechtliche Einwände II. Es wird vorgetragen, dass die Eheleute Hannig nicht an dem Ortstermin am 23.09.2008 teilgenommen haben dass somit eine „unsachgemäße Ungleichbehandlung Beschluss der Sitzung des Rates vomund 25.03.2010 Seite 2 bei Abwägung der wechselseitigen Interessen der betroffenen Bürger“ vorliegt. Die Bedenken werden zurückgewiesen. Der Ortstermin fand im Rahmen der politischen Beratungen zu B 131/2008 - Anregung bzgl. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Der Entwurf der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5. E.-Lechenich, Amselweg, und der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, wird gem. §§ 13, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung i.V.m. §§ 7 und § 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen und Änderungen als Satzung nebst Begründung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010 Seite 3