Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 25.03.2010
40.6
Bebauungsplan Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, 6. Vereinfachte Änderung,
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, 1. Vereinfachte Änderung;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 143/2010)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4
Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 6.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg, und der 1.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg, vorgebrachten
Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 20.08.2009)
Der Anregung bzgl. der Aufnahme eines Hinweises auf die §§ 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz
NW wird entsprochen.
I.2 Deutsche Telekom Netzproduktion, Postfach 100709, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 19.08.2009)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
I.3 Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahme vom 01.09.2009)
Die Hinweise bzgl. der Speicherung und Nutzung des Niederschlagswassers wird zur Kenntnis
genommen und entsprechend in der Vereinfachten Änderung aufgenommen.
Das Änderungsgebiet liegt nicht im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des
Rotbachs; nach der vorliegenden Hochwasser-Gefahrenkarte jedoch in der Überflutungsfläche
(Lastfall rot - EHQ) HQ (100 x 1,5). Die Anregung bzgl. der Sicherung von Öltanks gegen
Auftrieb wird zur Kenntnis genommen und ein entsprechender Hinweis im Planentwurf
aufgenommen.
I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025
(Stellungnahme vom 10.09.2009)
Die RWE Power AG ist im Verfahren beteiligt. Belange der RWE Power AG sind mit
Stellungnahme vom 10.09.2009 nicht vorgetragen worden.
I.5 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 24.08.2009)
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung der zu
überbauenden Flächen - zweckmäßigerweise mit Beginn baulicher Maßnahmen -. Die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst dazu vorgetragene Vorgehensweise wird zur Kenntnis
genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt.
I.6 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 50124 Bergheim
(FAX vom 10.09.2009)
Der Hinweis bzgl. der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ist bereits im Verfahren
berücksichtigt. Demnach werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19, 41 und
42 Bundesnaturschutzgesetz nicht berührt.
I.7 Rechtsanwälte PSP, Bachemer Straße 8, 50676 Köln
(Stellungnahme vom 09.09.2009)
Rechtsanwälte PSP (Pietzko, Siekmann, Pietzko) tragen im Auftrag ihrer Mandanten, der
Eheleute Sabine und Werner Hannig, Bussardweg 8a, 50374 Erftstadt, Einwände gegen den
Entwurf der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.5. E.-Lechenich, Amselweg,
und der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg,
vor.
Über die „Einwände“ wird, soweit sie als abwägungsrelevante Tatbestände vorgetragen
werden, wie folgt entschieden:
Zu B. Formalrechtliche Einwände
II.
Es wird vorgetragen, dass die Eheleute Hannig nicht an dem Ortstermin am 23.09.2008
teilgenommen
haben
dass somit eine „unsachgemäße Ungleichbehandlung
Beschluss
der Sitzung des
Rates vomund
25.03.2010
Seite 2 bei
Abwägung der wechselseitigen Interessen der betroffenen Bürger“ vorliegt.
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Der Ortstermin fand im Rahmen der politischen Beratungen zu B 131/2008 - Anregung bzgl.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
II. Der Entwurf der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5. E.-Lechenich,
Amselweg, und der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5C, E.-Lechenich,
Bussardweg, wird gem. §§ 13, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen
Fassung i.V.m. §§ 7 und § 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der
unter I. beschlossenen Ergänzungen und Änderungen als Satzung nebst Begründung
beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2010
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