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Verwaltungsergänzung (Auskünfte zum Antragsverfahren im Falle einer Schwerbehinderung hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
13.05.15, 14:46
Aktualisiert
13.05.15, 14:46
Verwaltungsergänzung (Auskünfte zum Antragsverfahren im Falle einer Schwerbehinderung
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Auskünfte zum Antragsverfahren im Falle einer Schwerbehinderung
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 A 66/2015 Datum: 13.05.2015 Auskünfte zum Antragsverfahren im Falle einer Schwerbehinderung hier: Antrag der SPD-Fraktion Verwaltungsseitig wird zu den im Antrag der SPD-Fraktion enthaltenen Fragen wie folgt Stellung genommen: Zu Frage 1. Wie haben sich die durchschnittlichen/statistischen Bearbeitungszeiten bei den einzelnen Schwerbehindertenantragsverfahren von der Antragstellung bis zu ersten Bescheidung und dann ggfl. im Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren seit unserer ersten Anfrage im vergangenen Jahr entwickelt? Damals hatte der Benchmarking Bericht 2013 noch nicht vorgelegen. Es wurde aber eine weitere Verschlechterung aufgrund eines krankheitsbedingten Langzeitausfalls eines Mitarbeiters prognostiziert. Hat sich die Situation in 2014, wie in der Veraltungsantwort prognostiziert, stabilisiert? Wie wird die Lage für 2014 von der Abteilungsleitung eingeschätzt. Die Bearbeitungszeiten haben sich im Jahr 2014 positiv entwickelt Zeitraum 01.01.14 31.12.14 davon I. Quartal 2014 II. Quartal 2014 III. Quartal 2014 IV. Quartal 2014 Erstanträge im Durchschnitt in Monaten Änderungsanträge im Durchschnitt in Monaten Widersprüche im Durchschnitt in Monaten 3,9 4,03 6,24 5,12 4,09 3,5 2,9 5,02 4,23 3,68 3,18 6,42 6,42 6,29 5,83 Die für das Jahr 2013 seitens der Verwaltung prognostizierte Verschlechterung ist durch den krankheitsbedingten Langzeitausfall tatsächlich eingetreten. Dieser Mitarbeiter ist aus der Sachbearbeitung ausgeschieden. Aufgrund der Nachbesetzung der v. g. Stelle und einer personellen Verstärkung durch eine 0,5 Sachbearbeiterstelle (Zeitvertrag) konnte in 2014 -trotzt gestiegener Fallzahlen- eine Verbesserung der Bearbeitungszeiten erreicht werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann diese Entwicklung in 2015 auch beibehalten werden. -2- Zu Frage 2. Wie viele Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren in Schwerbehindertenangelegenheiten wurden im Jahr 2014 geführt? Hier bitten wir um getrennte Anzeige nach Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie um jeweils prozentuale Angabe hinsichtlich des Anteils von abgelehnten Anträgen und anschließendem Gang in Widerspruchsverfahren. Um eine ebensolche Aufstellung bitten wir hinsichtlich zurückgewiesener Widersprüche und anschließender Sozialgerichtsverfahren. Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 wurden insgesamt 1.361 Widersprüche eingelegt. Innerhalb des gleichen Zeitraumes wurden insgesamt 195 Verfahren im Schwerbehindertenrecht (190 Klagen und 5 Berufungen) beim Sozialgericht Köln bzw. Landessozialgericht NRW in Essen anhängig gemacht. Die Einlegung eines Widerspruchs kann sich sowohl gegen eine Ablehnung im Erst- oder Änderungsverfahren als auch gegen die Höhe eines GdB sowie auch gegen die Vergabe/Nichtvergabe von Merkzeichen richten. Diese unterschiedlichen Widerspruchsmöglichkeiten werden nicht getrennt erfasst, so dass ein Prozentanteil bezogen auf abgelehnte Anträge nicht benannt werden kann. Gleiches gilt für die Sozialgerichtsverfahren. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 1.465 Widersprüche erledigt und 134 Klageverfahren abgeschlossen. Zu Frage 3. Hinsichtlich der Gutachtertätigkeit bitten wir um Auskunft, ob für die Gutachter, mit denen die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung Euskirchen zusammenarbeitet, eine Altergrenze besteht und ob dabei auf die Verwendung aktueller medizinischer Technik und Methoden geachtet wird. Für die Ärzte, die als Außengutachter für die Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft zuständig sind, gibt es keine Altersgrenze. Die Verwaltung geht davon aus, dass ärztliche Gutachter über notwendige medizinische Technik verfügen und aktuelle medizinische Methoden beachtet werden. gez. i. V. Poth