Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
29 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
13.05.15, 14:46
Aktualisiert
13.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 A 66/2015
Datum: 13.05.2015
Auskünfte zum Antragsverfahren im Falle einer Schwerbehinderung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Verwaltungsseitig wird zu den im Antrag der SPD-Fraktion enthaltenen Fragen wie folgt Stellung
genommen:
Zu Frage 1.
Wie haben sich die durchschnittlichen/statistischen Bearbeitungszeiten bei den
einzelnen Schwerbehindertenantragsverfahren von der Antragstellung bis zu
ersten Bescheidung und dann ggfl. im Widerspruchs- und
Sozialgerichtsverfahren seit unserer ersten Anfrage im vergangenen Jahr
entwickelt?
Damals hatte der Benchmarking Bericht 2013 noch nicht vorgelegen. Es wurde
aber eine weitere Verschlechterung aufgrund eines krankheitsbedingten
Langzeitausfalls eines Mitarbeiters prognostiziert.
Hat sich die Situation in 2014, wie in der Veraltungsantwort prognostiziert,
stabilisiert?
Wie wird die Lage für 2014 von der Abteilungsleitung eingeschätzt.
Die Bearbeitungszeiten haben sich im Jahr 2014 positiv entwickelt
Zeitraum
01.01.14 31.12.14
davon
I. Quartal 2014
II. Quartal 2014
III. Quartal 2014
IV. Quartal 2014
Erstanträge
im
Durchschnitt
in Monaten
Änderungsanträge
im Durchschnitt in
Monaten
Widersprüche
im
Durchschnitt
in Monaten
3,9
4,03
6,24
5,12
4,09
3,5
2,9
5,02
4,23
3,68
3,18
6,42
6,42
6,29
5,83
Die für das Jahr 2013 seitens der Verwaltung prognostizierte Verschlechterung ist durch den
krankheitsbedingten Langzeitausfall tatsächlich eingetreten.
Dieser Mitarbeiter ist aus der Sachbearbeitung ausgeschieden.
Aufgrund der Nachbesetzung der v. g. Stelle und einer personellen Verstärkung durch eine 0,5
Sachbearbeiterstelle (Zeitvertrag) konnte in 2014 -trotzt gestiegener Fallzahlen- eine Verbesserung
der Bearbeitungszeiten erreicht werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann diese Entwicklung in
2015 auch beibehalten werden.
-2-
Zu Frage 2.
Wie viele Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren in
Schwerbehindertenangelegenheiten wurden im Jahr 2014 geführt?
Hier bitten wir um getrennte Anzeige nach Widerspruchs- und
Sozialgerichtsverfahren sowie um jeweils prozentuale Angabe hinsichtlich des
Anteils von abgelehnten Anträgen und anschließendem Gang in
Widerspruchsverfahren. Um eine ebensolche Aufstellung bitten wir hinsichtlich
zurückgewiesener Widersprüche und anschließender Sozialgerichtsverfahren.
Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 wurden insgesamt 1.361 Widersprüche eingelegt.
Innerhalb des gleichen Zeitraumes wurden insgesamt 195 Verfahren im Schwerbehindertenrecht
(190 Klagen und 5 Berufungen) beim Sozialgericht Köln bzw. Landessozialgericht NRW in Essen
anhängig gemacht.
Die Einlegung eines Widerspruchs kann sich sowohl gegen eine Ablehnung im Erst- oder
Änderungsverfahren als auch gegen die Höhe eines GdB sowie auch gegen die
Vergabe/Nichtvergabe von Merkzeichen richten. Diese unterschiedlichen Widerspruchsmöglichkeiten
werden nicht getrennt erfasst, so dass ein Prozentanteil bezogen auf abgelehnte Anträge nicht
benannt werden kann. Gleiches gilt für die Sozialgerichtsverfahren.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 1.465 Widersprüche erledigt und 134 Klageverfahren
abgeschlossen.
Zu Frage 3.
Hinsichtlich der Gutachtertätigkeit bitten wir um Auskunft, ob für die Gutachter,
mit denen die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung Euskirchen
zusammenarbeitet, eine Altergrenze besteht und ob dabei auf die Verwendung
aktueller medizinischer Technik und Methoden geachtet wird.
Für die Ärzte, die als Außengutachter für die Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft
zuständig sind, gibt es keine Altersgrenze.
Die Verwaltung geht davon aus, dass ärztliche Gutachter über notwendige medizinische Technik
verfügen und aktuelle medizinische Methoden beachtet werden.
gez. i. V. Poth