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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
18.05.15, 10:11
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 117/2015 29.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiter: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2016. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. -2Begründung: Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet in allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken. Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von Arbeitsauflagen nach § 10 JGG. Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen führt seit dem Jahr 2000 die Vermittlung und Überwachung dieser Arbeitsauflagen in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen (ab 01.07.2009 Regionalverband Rhein-Erft Euskirchen e.V.), durch. Hierdurch soll insbesondere erreicht werden, dass Jugendliche/junge Volljährige ihre Arbeitsauflagen zeit- und ortsnah, zuverlässig ableisten können. Die Finanzierung erfolgte früher über von den Gerichten verhängte Bußgelder, ab dem 01.01.2008 besteht eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele, die zum 31.12.2015 ausläuft (V 265/2012). Die Vereinbarung sieht die Förderung von Personalkosten einer Fachkraft mit einem Stellenumfang von 15 Std. wöchentlich sowie von Sachkosten bis zu 10 % der Personalkosten bis zum 31.12.2015 vor. Die Personalkosten im Rahmen der Bezuschussung für das Jahr 2014 lagen bei ca. 23.000 €. Zuzüglich des Sachkostenanteils in Höhe von 10 % ergibt sich eine Förderungssumme von bis zu 25.300 €/Jahr. Hiervon sind die eingenommen Bußgelder in Höhe von 4.030 € (2014) in Abzug zu bringen, so dass sich ein tatsächlicher Zuschuss in Höhe von ca. 21.270 € ergibt. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 eine Förderung von Personalkosten einer Fachkraft mit einem Stellenumfang von 12 Std. wöchentlich sowie von Sachkosten bis zu 10 % der Personalkosten erfolgt. Die Reduzierung des Stellenumfangs ist darauf zurückzuführen, dass die Fallzahl von 2010 bis 2014 um ca. 25 % gesunken ist. Dies deckt sich mit einem Rückgang der ermittelten Tatverdächtigen im Vergleich des Jahres 2010 und 2013 um ca. 21 %. Aufgrund der kontinuierlich sinkenden Fallzahlen schlägt die Verwaltung daher vor, die Bezuschussung auf einen Stellenumfang von 12 Wochenstunden zu reduzieren sowie in Ziffer 3 der Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufzunehmen. Der Entwurf der Leistungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)