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Verwaltungsergänzung (Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
131 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Verwaltungsergänzung (Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber
hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / F 16/2015 Datum: 18.05.2015 Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber hier: Anfrage der UWV-Fraktion In der Info 46/2015 „Förderangebote für nicht mehr schulpflichtige junge Zuwanderer“ wurde berichtet, dass vom KoBIZ die Angebote zu Fördermöglichkeiten wie Deutschkurse etc. erhoben werden und geprüft wird, welche weiteren Möglichkeiten der Förderung im Kreis Euskirchen angeboten werden sollen. Das KoBIZ hat eine Übersicht aller Kurse der Deutschförderung für Migrantinnen und Migranten (insbesondere Flüchtlinge) zusammengestellt. Diese Aufstellung ist auf der Homepage des Kreises http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php einsehbar und wird vom KoBIZ laufend aktualisiert. Im Weiteren wurde unter Einbindung der Verwaltungsleitung am 05.02.15 ein Abstimmungsgespräch mit den Weiterbildungsträgern Berufsbildungszentrum Euskirchen, Kreis-VHS und Weiterbildungskolleg/Außenstelle Euskirchen geführt mit dem Ergebnis, die Möglichkeit eines Informationstages im BZE mit einem Profiling der jungen AsylbewerberInnen vor Ort unter Einbindung von Ehrenamtlern und Dolmetschern bei Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Vorschriften bei Bildungs-/Ausbildungs-und Arbeitsangeboten anzugehen. Die ordnungsrechtliche Situation wurde mit Vertretern des Ausländerbüros der Kreisverwaltung in einem Gespräch am 20.04.15 beleuchtet. Entsprechend der Stellungnahme des Ausländerbüros sei „insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Aufenthalt als Asylbewerber bezüglich der weiteren Aufenthaltsdauer grundsätzlich unsicher ist und der Aufenthalt bei negativem Abschluss des Asylverfahrens grundsätzlich beendet werden muss (…) Der Ausnahmecharakter der Beantragung von Genehmigungen zur Aufnahme einer Ausbildung / eines Studiums muss deutlich gemacht werden. Hierdurch darf die Umgehung des „normalen“ Einreiseverfahrens nicht legalisiert werden(…) Es ist den Betroffenen zu vergegenwärtigen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die maßgeblich von ihrem persönlichen Verhalten bestimmt wird.“ Im Weiteren erfolgte am 12.05.15 ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter EU-aktiv, in welchem folgender Stufenplan erarbeitet wurde: 1. Sprechtage vor Ort (Kommunen) durch Einsatz eines „Beratungsteams“ bestehend aus Vertretern der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, dem Jugendmigrationsdienst (u.a. Zugriff auf Dolmetscherpool), der VHS (Sprachstandsfeststellung) und dem KoBIZ; je nach Verlauf erfolgt 2. Die Einbindung von Bildungsträgern und Kammern. Diese Vorgehensweise wird mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Im Fokus des Pilotprojektes stehen junge Flüchtlinge und Asylbewerber im Alter von 18 – 21 Jahren (Fallbestand April 2015, Quelle Ausländerbüro: 58 Personen mit Aufenthalts-Gestattung, 9 Personen mit Duldungsstatus). Je nach Verlauf kann über eine Verstetigung entschieden werden. gez. i. V. Poth ____________________ Landrat