Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
131 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / F 16/2015
Datum: 18.05.2015
Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
In der Info 46/2015 „Förderangebote für nicht mehr schulpflichtige junge Zuwanderer“ wurde
berichtet, dass vom KoBIZ die Angebote zu Fördermöglichkeiten wie Deutschkurse etc. erhoben
werden und geprüft wird, welche weiteren Möglichkeiten der Förderung im Kreis Euskirchen
angeboten werden sollen. Das KoBIZ hat eine Übersicht aller Kurse der Deutschförderung für
Migrantinnen und Migranten (insbesondere Flüchtlinge) zusammengestellt. Diese Aufstellung ist auf
der Homepage des Kreises http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php
einsehbar und wird vom KoBIZ laufend aktualisiert.
Im Weiteren wurde unter Einbindung der Verwaltungsleitung am 05.02.15 ein Abstimmungsgespräch
mit den Weiterbildungsträgern Berufsbildungszentrum Euskirchen, Kreis-VHS und
Weiterbildungskolleg/Außenstelle Euskirchen geführt mit dem Ergebnis, die Möglichkeit eines
Informationstages im BZE mit einem Profiling der jungen AsylbewerberInnen vor Ort unter Einbindung
von Ehrenamtlern und Dolmetschern bei Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Vorschriften bei
Bildungs-/Ausbildungs-und Arbeitsangeboten anzugehen. Die ordnungsrechtliche Situation wurde mit
Vertretern des Ausländerbüros der Kreisverwaltung in einem Gespräch am 20.04.15 beleuchtet.
Entsprechend der Stellungnahme des Ausländerbüros sei „insbesondere dem Umstand Rechnung zu
tragen, dass der Aufenthalt als Asylbewerber bezüglich der weiteren Aufenthaltsdauer grundsätzlich
unsicher ist und der Aufenthalt bei negativem Abschluss des Asylverfahrens grundsätzlich beendet
werden muss (…) Der Ausnahmecharakter der Beantragung von Genehmigungen zur Aufnahme
einer Ausbildung / eines Studiums muss deutlich gemacht werden. Hierdurch darf die Umgehung des
„normalen“ Einreiseverfahrens nicht legalisiert werden(…) Es ist den Betroffenen zu
vergegenwärtigen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die maßgeblich von ihrem
persönlichen Verhalten bestimmt wird.“
Im Weiteren erfolgte am 12.05.15 ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Agentur für Arbeit und
dem Jobcenter EU-aktiv, in welchem folgender Stufenplan erarbeitet wurde: 1. Sprechtage vor Ort
(Kommunen) durch Einsatz eines „Beratungsteams“ bestehend aus Vertretern der Agentur für Arbeit,
des Jobcenters, dem Jugendmigrationsdienst (u.a. Zugriff auf Dolmetscherpool), der VHS
(Sprachstandsfeststellung) und dem KoBIZ; je nach Verlauf erfolgt 2. Die Einbindung von
Bildungsträgern und Kammern.
Diese Vorgehensweise wird mit den Städten und Gemeinden abgestimmt.
Im Fokus des Pilotprojektes stehen junge Flüchtlinge und Asylbewerber im Alter von 18 – 21 Jahren
(Fallbestand April 2015, Quelle Ausländerbüro: 58 Personen mit Aufenthalts-Gestattung, 9 Personen
mit Duldungsstatus). Je nach Verlauf kann über eine Verstetigung entschieden werden.
gez. i. V. Poth
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Landrat