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Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
120 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 122/2015 08.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiter: Herr Lorbach x Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 in der anliegenden Fassung zu verabschieden. -2Begründung: Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes am 12.10.2004 wurde der Kreis durch das Land NRW verpflichtet, eigene Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne i. d. Regel für die Dauer einer Legislaturperiode zu verabschieden, um die verlässliche Finanzierung bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten. Der aktuelle Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen wurde am 12.04.2011 vom Kreistag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 verabschiedet. Hierin sind insbesondere die Ziele und Aufgaben der Handlungsfelder  Offene Kinder- und Jugendarbeit    Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe) Jugendverbandsarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz beschrieben. Die Verwaltung hat bereits in der Info 33/2014 und 51/2015 ausführlich auf die aus ihrer Sicht wesentlichen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit hingewiesen (demografische Entwicklung, Ganztag, entstehende Gesamtschulen, verändertes Freizeitverhalten, etc.) In diesem Zusammenhang wurden konzeptionelle Ansätze aufgezeigt, wie den sich aus diesen Entwicklungen ergebenden Herausforderungen begegnet werden kann. Dazu zählen u. a. die Verbesserung der Mobilität und Flexibilität, die stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eine intensivere sozialräumliche Vernetzung insbesondere mit Jugendverbänden, Vereinen und Schulen sowie die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur in der Kinder- und Jugendarbeit. Da in dem Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Personalkostenförderung auf Grundlage der jeweiligen Jugendeinwohnerwerte erfolgt, ist hier die demografische Entwicklung von besonderer Bedeutung. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang verschiedene Alternativen zur Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Personalbemessung und den sich hieraus ergebenden Veränderungen in der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dargestellt. Der Jugendhilfeausschuss hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 26.02.2015 entschieden, zur weiteren Beratung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sowie der weiteren Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu bilden. An dieser Arbeitsgruppe haben der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, die Vorsitzende der AG gem. § 78 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit), jeweils eine Vertreterin/ ein Vertreter der im JHA vertretenen Kreistagsfraktionen sowie Mitglieder der Verwaltung teilgenommen. In den Beratungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe am 16.04.2015 und 12.05.2015 haben sich die Mitglieder auf den folgenden Konsens geeinigt: 1. Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll im Umfang der bisherigen finanziellen Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren - vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 -verlängert werden. In dem Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll die jeweilige Personalkostenförderung - basierend auf den Jugendeinwohnerwerten von 2006 - beibehalten werden. -32. Der Prozess der konzeptionellen Neugestaltung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit soll - die gesellschaftlichen Entwicklungen/ Thematiken wie Demografie, Ganztag, Integration (insbesondere von Flüchtlingen), die Unterstützung der Jugendverbände und Vereine sowie die Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit) berücksichtigen, - den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und den sich hieraus ergebenden Herausforderungen (Mobilität, Flexibilität, etc.) insbesondere in den ländlichen Kommunen des Kreises gerecht werden, - die Frage weiterer Kriterien zur Bestimmung sozialräumlicher Bedarfe für Jugendarbeit in Ergänzung zu den Jugendeinwohnerwerten einbeziehen, - unter angemessener Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe wie auch der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen organisiert und - mit der bestehenden Arbeitsgruppe rückgekoppelt werden. 3. Die Abt. Jugend und Familie wird zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.08.2015 einen Vorschlag unterbreiten, unter welchen Rahmenbedingungen (Methodik, Zeitplan, Kosten, etc.) der Prozess der Konzeptentwicklung extern begleitet werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Kommunalen Kinder und Jugendförderplan in der anliegenden Fassung für eine Laufzeit von drei Jahren - vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 – zu verabschieden. Unter Maßgabe der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe bestätigten und ergänzten Kriterien wird umgehend der Prozess der konzeptionellen Neugestaltung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit eingeleitet und fortgeführt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)