Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
120 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 122/2015
08.05.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018
Sachbearbeiter: Herr Lorbach
x
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 in der anliegenden
Fassung zu verabschieden.
-2Begründung:
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes am 12.10.2004 wurde der Kreis
durch das Land NRW verpflichtet, eigene Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne i. d. Regel für
die Dauer einer Legislaturperiode zu verabschieden, um die verlässliche Finanzierung
bedarfsgerechter Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten.
Der aktuelle Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen wurde am
12.04.2011 vom Kreistag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 verabschiedet.
Hierin sind insbesondere die Ziele und Aufgaben der Handlungsfelder
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe)
Jugendverbandsarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
beschrieben.
Die Verwaltung hat bereits in der Info 33/2014 und 51/2015 ausführlich auf die aus ihrer Sicht
wesentlichen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit
hingewiesen (demografische Entwicklung, Ganztag, entstehende Gesamtschulen, verändertes
Freizeitverhalten, etc.)
In diesem Zusammenhang wurden konzeptionelle Ansätze aufgezeigt, wie den sich aus diesen
Entwicklungen ergebenden Herausforderungen begegnet werden kann.
Dazu zählen u. a. die Verbesserung der Mobilität und Flexibilität, die stärkere Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen, eine intensivere sozialräumliche Vernetzung insbesondere mit Jugendverbänden,
Vereinen und Schulen sowie die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur in der
Kinder- und Jugendarbeit.
Da in dem Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Personalkostenförderung auf
Grundlage der jeweiligen Jugendeinwohnerwerte erfolgt, ist hier die demografische Entwicklung von
besonderer Bedeutung.
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang verschiedene Alternativen zur Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung bei der Personalbemessung und den sich hieraus ergebenden
Veränderungen in der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dargestellt.
Der Jugendhilfeausschuss hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 26.02.2015 entschieden,
zur weiteren Beratung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sowie der weiteren
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu bilden.
An dieser Arbeitsgruppe haben der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses,
die Vorsitzende der AG gem. § 78 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit),
jeweils eine Vertreterin/ ein Vertreter der im JHA vertretenen Kreistagsfraktionen sowie Mitglieder der
Verwaltung teilgenommen.
In den Beratungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe am 16.04.2015 und 12.05.2015 haben sich die
Mitglieder auf den folgenden Konsens geeinigt:
1. Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll im Umfang der bisherigen finanziellen
Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren - vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 -verlängert
werden. In dem Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll die jeweilige
Personalkostenförderung - basierend auf den Jugendeinwohnerwerten von 2006 - beibehalten
werden.
-32. Der Prozess der konzeptionellen Neugestaltung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit soll
- die gesellschaftlichen Entwicklungen/ Thematiken wie Demografie, Ganztag, Integration
(insbesondere von Flüchtlingen), die Unterstützung der Jugendverbände und Vereine sowie
die Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit) berücksichtigen,
- den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und den sich hieraus ergebenden
Herausforderungen (Mobilität, Flexibilität, etc.) insbesondere in den ländlichen Kommunen des
Kreises gerecht werden,
- die Frage weiterer Kriterien zur Bestimmung sozialräumlicher Bedarfe für Jugendarbeit in
Ergänzung zu den Jugendeinwohnerwerten einbeziehen,
- unter angemessener Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe wie auch der Zielgruppe
der Kinder und Jugendlichen organisiert und
- mit der bestehenden Arbeitsgruppe rückgekoppelt werden.
3. Die Abt. Jugend und Familie wird zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.08.2015 einen
Vorschlag unterbreiten, unter welchen Rahmenbedingungen (Methodik, Zeitplan, Kosten, etc.) der
Prozess der Konzeptentwicklung extern begleitet werden kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Kommunalen Kinder und Jugendförderplan in der anliegenden
Fassung für eine Laufzeit von drei Jahren - vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 – zu verabschieden.
Unter Maßgabe der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe bestätigten und ergänzten Kriterien wird
umgehend der Prozess der konzeptionellen Neugestaltung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
eingeleitet und fortgeführt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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