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Beschlussvorlage GB (Z2 / V122 / 2015 (KA 17.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Beschlussvorlage GB (Z2 / V122 / 2015 (KA 17.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V122 / 2015 Datum: 19.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015 A) TOP 18 Öffentliche Sitzung Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 V 122/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig