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Beschlussvorlage GB (Z1 / V122 / 2015 (JHA 28.05.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V122 / 2015 (JHA 28.05.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V122 / 2015 Datum: 10.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2015 A) TOP 4 b Öffentliche Sitzung Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam beraten. Aufgrund der Änderungen in der Beschlussfassung zum TOP 4a (A 71/2015) stellt der Vorsitzende die V 122/2015 dann in der geänderten Fassung wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu verabschieden. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig , bei 1 Enthaltung (FDP-Fraktion) V 122/2015