Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V122 / 2015
Datum: 10.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2015
A)
TOP 4 b
Öffentliche Sitzung
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2018
Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam
beraten.
Aufgrund der Änderungen in der Beschlussfassung zum
TOP 4a (A 71/2015) stellt der Vorsitzende die V 122/2015 dann in
der geänderten Fassung wie folgt zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, den Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan für die Zeit vom 01.01.2016 bis
zum 31.12.2021 in der der Vorlage anliegenden Fassung zu
verabschieden.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener
Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu
entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des
Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig , bei 1 Enthaltung
(FDP-Fraktion)
V 122/2015