Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Jugendsozialarbeit am Übergang von der
Schule in den Beruf
Der Kreis Euskirchen – Abt 51 – Jugend und Familie –
und die Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., schließen
auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungsund Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den
entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres
gekündigt werden.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistages vom 24.06.2015 und
umfasst die Personalkostenförderung von insgesamt 2,5 Vollzeitstellen.
Es werden 10 v. 100 der anerkannten Personalkosten als Sachkostenpauschale
an den Träger entrichtet. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des
Trägers. Anerkannt werden jedoch nur Personalkosten für eine Eingruppierung
bis zu Vergütungsgruppe 9 TVÖD. Findet ein anderes Tarifsystem Anwendung,
so ist eine Besserstellung gegenüber dem TVÖD bezüglich der Eingruppierung
auszuschließen.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen
betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln.
Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die
geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines
Verwendungsnachweises zum 30.04. des Folgejahres. Etwaige sich nach
Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Über- bzw. Minderzahlungen
sind durch den Vertragspartner auszugleichen.
Der Kreis behält sich vor, die entsprechende Verwendung insbesondere durch
Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Bergheim ,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
________________________
Anl. 1
Anl. 2
Anl. 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
AWO Kreisverband Euskirchen
Jugendsozialarbeit am Übergang von
der Schule in den Beruf
01) Leistungsvereinbarung
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
Schülerinnen und Schülern
beim Übergang von der Schule in den Beruf
SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81
Art und Inhalt der Leistung:
Art der Leistung
- Beratung, Unterstützung und
Begleitung von SuS
- Beratung von Eltern;
- Enge Kooperation mit Lehrkräften und
Schulleitung;
- Kooperation mit der Agentur für Arbeit,
anderen Beratungsdiensten, Bildungsträgern,
Schulen und Arbeitgebern;
- Erarbeitung realistischer Berufsperspektiven
- Mitarbeit in Arbeitskreisen, Netzwerken und
Gremien
Ziele der Leistung
- Schulische / berufliche und damit
gesellschaftliche Integration von sozial
benachteiligten und individuell beeinträchtigten
Jugendlichen
- Stärkung von personalen und sozialen
Kompetenzen zum (erneuten) Schulbesuch
und / oder hinsichtlich von Bewerbungen um
eine Ausbildungs-, Maßnahme- und
Arbeitsplatz
Inhalt der Leistung
- Persönliche Beratungsgespräche,
Sozialanamnese
- Aufstellung eines individuellen Aktionsplans,
(Neu)-Planung des Berufsweges
- Aufgabenverteilung zwischen Klient und
Berater regeln
- Elternarbeit
- Vertrauensaufbau, Motivationsaufbau
- Vermittlung von Frustrations- und
Resignationstoleranz
- Konzeptarbeit für Jugendberufshilfe u. ä.
- Konzeption und Durchführung von
berufsspezifischen Lerninhalten,
Gruppenarbeit
- Vertretung der fachlichen Perspektive der
Jugendsozialarbeit in schulischen und / oder
anderen Gremien
- Hilfe bei der Zusammenstellung von
Bewerbungsunterlagen
- Niederschwellige, aufsuchende Kontaktaufnahme
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Persönliche Beratungsgespräche
- Begleitung von ratsuchenden, arbeitslosen
Jugendlichen, deren Eltern sowie bei Bedarf
Hausbesuche
- Kontakt zu Kooperationspartnern mittels
Telefon, E-Mail, Schriftverkehr
- Durchführung von Gruppenarbeiten, Projekten
(nicht als Unterrichtsvertretung)
- Vermittlung von Fachkräften der Sozialarbeit
etc. an die Schule für Projekte
- Begleitung zu Terminen z. B. Agentur für Arbeit
- Infoveranstaltungen, Fahrten zum BIZ
- Zusammenstellen von Unterlagen und Hilfe bei
Bewerbungen
- Begleitung zu Terminen z. B. Agentur für Arbeit
- Nachbetreuung nach Schulentlassung
Mittelbare Leistung
- Telefonate und Schriftverkehr
- Mitarbeiterführung, Bereichsleitung
- Organisation und Planung von ?
- Lehrergespräche
- Durchführung von Dienstbesprechungen
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Aktive Teilnahme an schulinternen und
externen Gremien
Indirekte Leistung
- Dokumentation (CS- Klient) und Berichtswesen
- Fortbildung organisieren für das Team
(Teamtage etc.)
- Teilnahme an Fortbildungen und
Arbeitstagungen
- Begleitung und Anleitung von Praktikantinnen
und Praktikanten
- Dienstbesprechungen mit der Verbandsleitung,
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
- Schülerinnen und Schüler, die ohne
Ausbildungsplatz oder Maßnahmenplatz aus der
Regelschule entlassen wurden, und noch
berufsschulpflichtig sind.
- schulmüde Schülerinnen und Schüler ab der 8.
Klasse (Schwerpunktmäßig10. Klasse) die
- Insgesamt 2, 5 Vollzeitstellen
- Beratung und Betreuung von 20 Schülerinnen und
Schülern sowie deren Eltern pro Vollzeitstelle, davon
je vier SuS pro Einsatzschule (10 Haupt- und
Förderschulen des Kreises
- Beratung und Betreuung von 10 Schülerinnen und
Schülern sowie deren Eltern am Thomas Esser
Berufskolleg (im Umfang einer 0,5 Fachkraftstelle)
2 Fachkräfte (39 Std./ Woche)
1 Fachkraft (19,5 Std./ Woche)
- ggfl. Praktikantinnen oder Praktikanten
- Geschäftsstelle der AWO unterstützt
organisatorisch
Fallverantwortung liegt beim Stelleninhaber
- Beratungsräume in den Schulen
- Bei Bedarf Dienstwagen und Kleinbus
- Anteilig Besprechungsräume der AWO
und an der Schule
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
- Fortbildungskosten
- Materialkosten
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität:
AWO Kreisverband Euskirchen
Jugendsozialarbeit am Übergang von
der Schule in den Beruf
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
Schülerinnen und Schülern (SuS)
beim Übergang von der Schule in den Beruf
SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81
- Gute Erreichbarkeit über Präsenz und
unmittelbare Ansprechbarkeit in der Schule,
telefonisch, postalisch, per E-Mail
- Verbindliche Termingestaltung in der
Beratungsstelle, Kontinuität der Arbeit mit
den Betroffenen
- Enge Kooperation mit Lehrkräften und
Schulleitung
- Gute Kooperation mit Berufsberatung,
Arbeitsvermittlung, Mitarbeitern bei
Bildungsträgern
- Mitarbeit in inner- und außerschulischen
Gremien
- Vernetzung mit anderen Institutionen im Arbeitsfeld
- bedarfsorientierte Jugendsozialarbeit
variierend in Zeitdauer und Intensität
- Entwicklungsbegleitende und
lebensweltbezogene Beratungsprozesse
am Übergang Schule - Beruf
- Vermittlung und Kooperation mit
Kooperationspartnern, Kontaktaufbau
- Netzwerkarbeit
- Bei Bedarf Krisenintervention
- Nähe zu Eltern, Lehrern, ASD usw.
- Jahresbericht
- halbjährliche Dokumentation (CS- Klient) der
geleisteten Arbeit
- Erstellung einer detaillierten Statistik
(Landesstatistik)
- Hohe Transparenz der Arbeitsergebnisse
durch Kooperation mit Eltern, Fachkräften
anderer Institutionen, Lehrkräften
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
AWO Kreisverband Euskirchen
Jugendsozialarbeit am Übergang von
der Schule in den Beruf
03) Zielvereinbarung
- Unterstützung, Beratung und Begleitung von
Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der
Schule in den Beruf
SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81
- gemäß Statistik für landesgeförderte
Jugendsozialarbeit (Position 3.1.1 KJFP NRW,
Version März 2014)
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
Overhead/EDV
Gesamt
Finanzierung
Kreismittel
Kommunale Mittel
Landesmittel
Bundesmittel
Sonstiges
Eigenmittel
Gesamt
Controlling-Berichtswesen:
ControllingVerwendungsnachweis:
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Schulsozialarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt 51 – Jugend und Familie –
und die Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., schließen
auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungsund Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den
entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
4. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres
gekündigt werden.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistages vom 24.06.2015 und
umfasst die Personalkostenförderung von insgesamt zwei Vollzeitstellen an den
Berufskollegien des Kreises sowie einer 19,5 Fachkraftstelle an der Don Bosco
Förderschule. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des Trägers.
Anerkannt werden jedoch nur Personalkosten für eine Eingruppierung bis zu
Vergütungsgruppe 9 TVÖD. Findet ein anderes Tarifsystem Anwendung, so ist
eine Besserstellung gegenüber dem TVÖD bezüglich der Eingruppierung
auszuschließen.
Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen
betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln.
Soweit die Don Bosco Schule vor Ablauf der Vereinbarungen aufgelöst werden
sollte, behält sich der Kreis ein Sonderkündigungsrecht vor
Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die
geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines
Verwendungsnachweises zum 30.04. des Folgejahres. Etwaige sich nach
Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Über- bzw. Minderzahlungen
sind durch den Vertragspartner auszugleichen.
Der Kreis behält sich vor, die entsprechende Verwendung insbesondere durch
Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Bergheim ,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
________________________
Anl. 1
Anl. 2
Anl. 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
AWO Kreisverband Euskirchen
Schulsozialarbeit an den Berufskollegien
im Kreis Euskirchen
01) Leistungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten
Schülerinnen und Schülern
SGB VIII, §§ 13, 78, 81
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung:
Art der Leistung
- Einzelfallhilfe/ Beratung, Unterstützung und
Begleitung von Schülerinnen und Schülern
- Beratung von Eltern;
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrern
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Netzwerk- und Gremienarbeit
Ziele der Leistung
- Persönlichkeitsentwicklung
- schulische und gesellschaftliche Integration von
sozial benachteiligten und individuell
beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- Vermittlung an Dienste und Einrichtungen
(ASD, Polizei, Ärzte, therapeutische Fachkräfte,
Beratungsstellen
Inhalt der Leistung
- Beratungs- und Mediationsgespräche,
- Organisation und Durchführung
von Projekten, evtl. in
- Vermittlung von Kooperationen mit außerschulischen Kooperationspartnern
- Begleitung schulischer Praktika in
Kooperation mit Lehrkräften
- Krisenintervention
- Kontakte an der als Schnittstelle zu
außerschulischen Diensten und Einrichtungen
(Lotsenfunktion)
- Teilnahme an schulischen und außerschulischen
Gremien und Netzwerken
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Einzelfallhilfe/ Beratung, Unterstützung und
Begleitung von Schülerinnen und Schülern
- Beratung von Eltern
- Hausbesuche
- Durchführung von Angeboten/ Projekten
Mittelbare Leistung
- Kontakte an der als Schnittstelle zu
außerschulischen Diensten und Einrichtungen
(Lotsenfunktion)
- Telefonate und Schriftverkehr
- Organisation von Angeboten/ Projekten
- Beratung von Lehrerinnen und Lehrer
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Aktive Teilnahme an schulinternen und
externen Gremien
Indirekte Leistung
- Dokumentation (CS- Klient) und Berichtswesen
- Teilnahme an Fortbildungen und
Arbeitstagungen
- Begleitung und Anleitung von Praktikantinnen
und Praktikanten
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
- Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte
Schülerinnen und Schülern
- Eltern
- Lehrerinnen und Lehrer
Der Umfang der Beratung und Begleitung variiert
sowohl bei einzelnen Schülerinnen und Schülern als
auch bei Gruppen oder Klassen je nach Anlass und
liegt zwischen einem einmaligen Kontakt und einer
mehrmonatigen Beratungssequenz, in Einzelfällen
auch über das Schuljahr hinaus.
2 Fachkräfte (39 Std./ Woche)
1 Fachkraft (19,5 Std./ Woche)
- ggfl. Praktikantinnen oder Praktikanten
- Geschäftsstelle der AWO unterstützt
organisatorisch
Fallverantwortung liegt beim Stelleninhaber
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität:
- Beratungsräume in den Schulen
- Bei Bedarf Dienstwagen und Kleinbus
- Anteilig Besprechungsräume der AWO
und an der Schule
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
- Fortbildungskosten
- Materialkosten
AWO Kreisverband Euskirchen
Schulsozialarbeit an den Berufskollegien
im Kreis Euskirchen
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten
Schülerinnen und Schülern
SGB VIII §§ 13, 78, 81
- Gute Erreichbarkeit über tägliche Präsenz
und unmittelbare Ansprechbarkeit in der
Schule, telefonisch, postalisch, per e-mail
- Enge Kooperation mit Lehrkräften und
Schulleitung
- Dienst- und Fachaufsicht durch die AWO
- Mitarbeit in inner- und außerschulischen
Gremien
- Vernetzung mit anderen Institutionen im Arbeitsfeld
- Arbeit nach fachlichen und zeitlichen Standards
- Enge Abstimmung mit Schulleitung und Lehrkörper
- Zusammenarbeit mit außerschulischen
Kooperationspartnern
- Netzwerkarbeit
- Supervision und Fortbildung
- unmittelbare Intervention in
Krisensituationen
- Beteiligung von Adressaten
- Jahresbericht
- Halbjährliche Dokumentation (CS- Klient) der
geleisteten Arbeit
- Erstellung einer detaillierten Statistik
- Transparenz der Arbeitsergebnisse
durch Kooperation mit Eltern, Fachkräften
anderer Institutionen, Lehrkräften
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
AWO Kreisverband Euskirchen
Schulsozialarbeit an den Berufskollegien
im Kreis Euskirchen
03) Zielvereinbarung
Unterstützung, Beratung und Begleitung von
sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten
Schülerinnen und Schülern
SGB VIII, §§ 13, 78, 81
Jeweils ca. 250 Schülerinnen und Schüler an beiden
Berufskollegien sowie ca. 40 Schülerinnen und
Schüler an der Don – Bosco Schule
Controlling-Berichtswesen: CS- Klient gestützte Daten jeweils zum Halbjahres
bzw. Schuljahresende,
Tätigkeitsbericht zum Schuljahresende
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
Overhead/EDV
Gesamt
Finanzierung
Kreismittel
Kommunale Mittel
Landesmittel
Bundesmittel
Sonstiges
Eigenmittel
Gesamt
Controlling-Berichtswesen:
ControllingVerwendungsnachweis: