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Beschlussvorlage GB (Verträge über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele Schulsozialarbeit JBH AWO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30

Inhalt der Datei

Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Jugendsozialarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf Der Kreis Euskirchen – Abt 51 – Jugend und Familie – und die Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungsund Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistages vom 24.06.2015 und umfasst die Personalkostenförderung von insgesamt 2,5 Vollzeitstellen. Es werden 10 v. 100 der anerkannten Personalkosten als Sachkostenpauschale an den Träger entrichtet. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des Trägers. Anerkannt werden jedoch nur Personalkosten für eine Eingruppierung bis zu Vergütungsgruppe 9 TVÖD. Findet ein anderes Tarifsystem Anwendung, so ist eine Besserstellung gegenüber dem TVÖD bezüglich der Eingruppierung auszuschließen. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnachweises zum 30.04. des Folgejahres. Etwaige sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Über- bzw. Minderzahlungen sind durch den Vertragspartner auszugleichen. Der Kreis behält sich vor, die entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Bergheim , Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ ________________________ Anl. 1 Anl. 2 Anl. 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: AWO Kreisverband Euskirchen Jugendsozialarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf 01) Leistungsvereinbarung Unterstützung, Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Schule in den Beruf SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81 Art und Inhalt der Leistung: Art der Leistung - Beratung, Unterstützung und Begleitung von SuS - Beratung von Eltern; - Enge Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitung; - Kooperation mit der Agentur für Arbeit, anderen Beratungsdiensten, Bildungsträgern, Schulen und Arbeitgebern; - Erarbeitung realistischer Berufsperspektiven - Mitarbeit in Arbeitskreisen, Netzwerken und Gremien Ziele der Leistung - Schulische / berufliche und damit gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen - Stärkung von personalen und sozialen Kompetenzen zum (erneuten) Schulbesuch und / oder hinsichtlich von Bewerbungen um eine Ausbildungs-, Maßnahme- und Arbeitsplatz Inhalt der Leistung - Persönliche Beratungsgespräche, Sozialanamnese - Aufstellung eines individuellen Aktionsplans, (Neu)-Planung des Berufsweges - Aufgabenverteilung zwischen Klient und Berater regeln - Elternarbeit - Vertrauensaufbau, Motivationsaufbau - Vermittlung von Frustrations- und Resignationstoleranz - Konzeptarbeit für Jugendberufshilfe u. ä. - Konzeption und Durchführung von berufsspezifischen Lerninhalten, Gruppenarbeit - Vertretung der fachlichen Perspektive der Jugendsozialarbeit in schulischen und / oder anderen Gremien - Hilfe bei der Zusammenstellung von Bewerbungsunterlagen - Niederschwellige, aufsuchende Kontaktaufnahme Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Persönliche Beratungsgespräche - Begleitung von ratsuchenden, arbeitslosen Jugendlichen, deren Eltern sowie bei Bedarf Hausbesuche - Kontakt zu Kooperationspartnern mittels Telefon, E-Mail, Schriftverkehr - Durchführung von Gruppenarbeiten, Projekten (nicht als Unterrichtsvertretung) - Vermittlung von Fachkräften der Sozialarbeit etc. an die Schule für Projekte - Begleitung zu Terminen z. B. Agentur für Arbeit - Infoveranstaltungen, Fahrten zum BIZ - Zusammenstellen von Unterlagen und Hilfe bei Bewerbungen - Begleitung zu Terminen z. B. Agentur für Arbeit - Nachbetreuung nach Schulentlassung Mittelbare Leistung - Telefonate und Schriftverkehr - Mitarbeiterführung, Bereichsleitung - Organisation und Planung von ? - Lehrergespräche - Durchführung von Dienstbesprechungen - Teilnahme an Dienstbesprechungen - Aktive Teilnahme an schulinternen und externen Gremien Indirekte Leistung - Dokumentation (CS- Klient) und Berichtswesen - Fortbildung organisieren für das Team (Teamtage etc.) - Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitstagungen - Begleitung und Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten - Dienstbesprechungen mit der Verbandsleitung, - Teilnahme an Dienstbesprechungen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: - Schülerinnen und Schüler, die ohne Ausbildungsplatz oder Maßnahmenplatz aus der Regelschule entlassen wurden, und noch berufsschulpflichtig sind. - schulmüde Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse (Schwerpunktmäßig10. Klasse) die - Insgesamt 2, 5 Vollzeitstellen - Beratung und Betreuung von 20 Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern pro Vollzeitstelle, davon je vier SuS pro Einsatzschule (10 Haupt- und Förderschulen des Kreises - Beratung und Betreuung von 10 Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern am Thomas Esser Berufskolleg (im Umfang einer 0,5 Fachkraftstelle) 2 Fachkräfte (39 Std./ Woche) 1 Fachkraft (19,5 Std./ Woche) - ggfl. Praktikantinnen oder Praktikanten - Geschäftsstelle der AWO unterstützt organisatorisch Fallverantwortung liegt beim Stelleninhaber - Beratungsräume in den Schulen - Bei Bedarf Dienstwagen und Kleinbus - Anteilig Besprechungsräume der AWO und an der Schule - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - Fortbildungskosten - Materialkosten Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität: AWO Kreisverband Euskirchen Jugendsozialarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Unterstützung, Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern (SuS) beim Übergang von der Schule in den Beruf SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81 - Gute Erreichbarkeit über Präsenz und unmittelbare Ansprechbarkeit in der Schule, telefonisch, postalisch, per E-Mail - Verbindliche Termingestaltung in der Beratungsstelle, Kontinuität der Arbeit mit den Betroffenen - Enge Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitung - Gute Kooperation mit Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Mitarbeitern bei Bildungsträgern - Mitarbeit in inner- und außerschulischen Gremien - Vernetzung mit anderen Institutionen im Arbeitsfeld - bedarfsorientierte Jugendsozialarbeit variierend in Zeitdauer und Intensität - Entwicklungsbegleitende und lebensweltbezogene Beratungsprozesse am Übergang Schule - Beruf - Vermittlung und Kooperation mit Kooperationspartnern, Kontaktaufbau - Netzwerkarbeit - Bei Bedarf Krisenintervention - Nähe zu Eltern, Lehrern, ASD usw. - Jahresbericht - halbjährliche Dokumentation (CS- Klient) der geleisteten Arbeit - Erstellung einer detaillierten Statistik (Landesstatistik) - Hohe Transparenz der Arbeitsergebnisse durch Kooperation mit Eltern, Fachkräften anderer Institutionen, Lehrkräften Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: AWO Kreisverband Euskirchen Jugendsozialarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf 03) Zielvereinbarung - Unterstützung, Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Schule in den Beruf SGB VIII, §§ 1,13, 78, 81 - gemäß Statistik für landesgeförderte Jugendsozialarbeit (Position 3.1.1 KJFP NRW, Version März 2014) Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Personalkosten Sachkosten Overhead/EDV Gesamt Finanzierung Kreismittel Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel Sonstiges Eigenmittel Gesamt Controlling-Berichtswesen: ControllingVerwendungsnachweis: Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Schulsozialarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt 51 – Jugend und Familie – und die Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungsund Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 4. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistages vom 24.06.2015 und umfasst die Personalkostenförderung von insgesamt zwei Vollzeitstellen an den Berufskollegien des Kreises sowie einer 19,5 Fachkraftstelle an der Don Bosco Förderschule. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht des Trägers. Anerkannt werden jedoch nur Personalkosten für eine Eingruppierung bis zu Vergütungsgruppe 9 TVÖD. Findet ein anderes Tarifsystem Anwendung, so ist eine Besserstellung gegenüber dem TVÖD bezüglich der Eingruppierung auszuschließen. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Soweit die Don Bosco Schule vor Ablauf der Vereinbarungen aufgelöst werden sollte, behält sich der Kreis ein Sonderkündigungsrecht vor Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnachweises zum 30.04. des Folgejahres. Etwaige sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Über- bzw. Minderzahlungen sind durch den Vertragspartner auszugleichen. Der Kreis behält sich vor, die entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Bergheim , Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ ________________________ Anl. 1 Anl. 2 Anl. 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: AWO Kreisverband Euskirchen Schulsozialarbeit an den Berufskollegien im Kreis Euskirchen 01) Leistungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Unterstützung, Beratung und Begleitung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern SGB VIII, §§ 13, 78, 81 Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung: Art der Leistung - Einzelfallhilfe/ Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern - Beratung von Eltern; - Beratung von Lehrerinnen und Lehrern - Sozialpädagogische Gruppenarbeit - Netzwerk- und Gremienarbeit Ziele der Leistung - Persönlichkeitsentwicklung - schulische und gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern - Konflikt- und Krisenbewältigung - Vermittlung an Dienste und Einrichtungen (ASD, Polizei, Ärzte, therapeutische Fachkräfte, Beratungsstellen Inhalt der Leistung - Beratungs- und Mediationsgespräche, - Organisation und Durchführung von Projekten, evtl. in - Vermittlung von Kooperationen mit außerschulischen Kooperationspartnern - Begleitung schulischer Praktika in Kooperation mit Lehrkräften - Krisenintervention - Kontakte an der als Schnittstelle zu außerschulischen Diensten und Einrichtungen (Lotsenfunktion) - Teilnahme an schulischen und außerschulischen Gremien und Netzwerken Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Einzelfallhilfe/ Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern - Beratung von Eltern - Hausbesuche - Durchführung von Angeboten/ Projekten Mittelbare Leistung - Kontakte an der als Schnittstelle zu außerschulischen Diensten und Einrichtungen (Lotsenfunktion) - Telefonate und Schriftverkehr - Organisation von Angeboten/ Projekten - Beratung von Lehrerinnen und Lehrer - Teilnahme an Dienstbesprechungen - Aktive Teilnahme an schulinternen und externen Gremien Indirekte Leistung - Dokumentation (CS- Klient) und Berichtswesen - Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitstagungen - Begleitung und Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung - Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schülern - Eltern - Lehrerinnen und Lehrer Der Umfang der Beratung und Begleitung variiert sowohl bei einzelnen Schülerinnen und Schülern als auch bei Gruppen oder Klassen je nach Anlass und liegt zwischen einem einmaligen Kontakt und einer mehrmonatigen Beratungssequenz, in Einzelfällen auch über das Schuljahr hinaus. 2 Fachkräfte (39 Std./ Woche) 1 Fachkraft (19,5 Std./ Woche) - ggfl. Praktikantinnen oder Praktikanten - Geschäftsstelle der AWO unterstützt organisatorisch Fallverantwortung liegt beim Stelleninhaber Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität: - Beratungsräume in den Schulen - Bei Bedarf Dienstwagen und Kleinbus - Anteilig Besprechungsräume der AWO und an der Schule - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - Fortbildungskosten - Materialkosten AWO Kreisverband Euskirchen Schulsozialarbeit an den Berufskollegien im Kreis Euskirchen 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Unterstützung, Beratung und Begleitung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern SGB VIII §§ 13, 78, 81 - Gute Erreichbarkeit über tägliche Präsenz und unmittelbare Ansprechbarkeit in der Schule, telefonisch, postalisch, per e-mail - Enge Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitung - Dienst- und Fachaufsicht durch die AWO - Mitarbeit in inner- und außerschulischen Gremien - Vernetzung mit anderen Institutionen im Arbeitsfeld - Arbeit nach fachlichen und zeitlichen Standards - Enge Abstimmung mit Schulleitung und Lehrkörper - Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern - Netzwerkarbeit - Supervision und Fortbildung - unmittelbare Intervention in Krisensituationen - Beteiligung von Adressaten - Jahresbericht - Halbjährliche Dokumentation (CS- Klient) der geleisteten Arbeit - Erstellung einer detaillierten Statistik - Transparenz der Arbeitsergebnisse durch Kooperation mit Eltern, Fachkräften anderer Institutionen, Lehrkräften Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: AWO Kreisverband Euskirchen Schulsozialarbeit an den Berufskollegien im Kreis Euskirchen 03) Zielvereinbarung Unterstützung, Beratung und Begleitung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern SGB VIII, §§ 13, 78, 81 Jeweils ca. 250 Schülerinnen und Schüler an beiden Berufskollegien sowie ca. 40 Schülerinnen und Schüler an der Don – Bosco Schule Controlling-Berichtswesen: CS- Klient gestützte Daten jeweils zum Halbjahres bzw. Schuljahresende, Tätigkeitsbericht zum Schuljahresende Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Personalkosten Sachkosten Overhead/EDV Gesamt Finanzierung Kreismittel Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel Sonstiges Eigenmittel Gesamt Controlling-Berichtswesen: ControllingVerwendungsnachweis: