Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
324 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Kinderschutzbund Bad Münstereifel e.V. als Träger der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen “Kick“ und „Gate 47“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,1 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
KINDERSCHUTZBUND OV BAD
MÜNSTEREIFEL e.V.
Kölner Str.4
53902 Bad Münstereifel
Kinder – und Jugendtreff KICK
Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff)
01) Leistungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/Durchführung von Angeboten,
Maßnahmen und Projekten in den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Öffnungszeiten (Std./ Woche):
„KICK“
- Mo: 14:00 – 19:00 Uhr
- Di : 14:00 – 19:00 Uhr
- Mi : 14:00 – 19:00 Uhr
- Do: 14:00 – 19:00 Uhr
- Fr: 14:00 – 19:00 Uhr = 25 / Wo.
„GATE47“
Mi. 17:00 – 20:00 Uhr (betr. ehrenamtliche Helfer,
inspizieren der Räumlichkeiten und der
Treffumgebung, Koordination der notwendigen
Maßnahmen.
Renovierungsprojekte in der Ferienzeit (5x8Std.)
- Maßnahmen/ Projekte:
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
(siehe auch Stadtranderholung)
hier: Besuch der Sporthalle, in den Wintermonaten:
Fußball, Badminton, Bewegungsspiele etc.
- kulturelle Jugendarbeit
1 Veranstaltung / Jahr (geschlechtsspezifische
Jugendarbeit – Mädchen - oder Jungenarbeit)
1 Projekt (8 Einheiten a 90 min. schulbezogene
Jugendarbeit/ Gewaltprävention)
1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Prävention (z.B.
Halt, Cannabis, sexueller Missbrauch, etc.)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
2 Wochen in den Osterferien Projektbezogen:
Frühlingserwachen in der Osterzeit, Bau – und
Bastelangebote, Naturpädagogik, Verwendung von
natürlichen Baumaterialien bzw. Verpackungsmaterial
über Mittag Betreuung.
2 Wochen in den Herbstferien Projektbezogen:
Trickfilm Wochen mit unterschiedlichen Altersgruppen
3 Wochen in den Sommerferien
Stadtranderholung in großem Sommerlager im
Schleidtal mit 70 TN
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 6 Std- Umfang/ Woche):
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
1. Fachkraft mit 30 Fachkraftstunden/ Woche
2. Fachkraft mit 12,5 Fachkraftstellen
- Ehrenamtlicher Jugendleiter ( bis zu 15
Std./Woche Treff Arloff)
- Praktikanten
Leitung der Einrichtung
Einrichtung „KICK“, Bad M`eifel
Mehrzweckräume
a) (Tischtennisplatte, Billard-,Disco und
Bewegungsprojekte)
Raum ca. 60 qm
b) (Aufenthalts-, Küchen-,
Brettspielraum-, Fernsehraum)
ca. 60 qm
c) (Flur/ Internet, Kicker)
ca.50 qm
- Zweckgebundene Gruppenräume
Büro/ Beratung ca. 25 qm
Einrichtung „GATE 47“, Arloff
Mehrzweckräume
a)Küche, Internetcafe, Spieleraum,
ca.35 qm
b) Kicker, Billard, AufenthaltsMusikraum, ca 30 qm
Büro, ca. 9 qm
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
- regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
KINDERSCHUTZBUND OV BAD
MÜNSTEREIFEL e.V.
Kölner Str.4
53902 Bad Münstereifel
Kinder – und Jugendtreff KICK
Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff)
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 42,5 Std./ Wo.
1. Fachkraft, 30 Std. offene Jugendarbeit
2. Fachkraft 12,5 Std.
1) Zentrale Lage der Einrichtung am Kern
Ort Bad Münstereifel zwischen
Schulgebäuden und Bahnhof
2) Zentral (am Sportplatz Arloff)
Fachberatung durch den Kreis
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
KINDERSCHUTZBUND OV BAD
MÜNSTEREIFEL e.V.
Kölner Str.4
53902 Bad Münstereifel
Kinder – und Jugendtreff KICK
Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff)
03) Zielvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Rechtsgrundlage:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Kennzahlen:
36 Besucher/Innen der offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag)
Projekte/Maßnahmen
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
hier: Besuch der Sporthalle, in den Wintermonaten:
Fußball, Badminton, Bewegungsspiele etc.
(mindest.10 - max. 30 TN; m/w; 10 – 16 J.)
1xWo. Kampfspiele nach festen Regeln
(min. 6-max. 10 TN, m/w 10 – 14 J)
- kulturelle Jugendarbeit
1 Veranstaltung / Jahr geschlechtsspezifische
Jugendarbeit – Mädchen - oder Jungenarbeit
min. 8 – max. 16 TN(innen; 12 – 16 J.)
1 Projekt (8 Einheiten a 90 min. in Kooperation mit
Grundschule BaM: Jungen AG (Gewaltprävention)
(min. 8 –max. 12 TN m; 9/10 J.)
1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Drogenprävention
Vortrag Drogenberatungsstelle
(8-40 TN(innen) m/w 14 – 27 J.)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
2 Wochen in den Osterferien Projektbezogen:
Frühlingserwachen in der Osterzeit, Bau – und
Bastelangebote, Naturpädagogik, Verwendung von
natürlichen Baumaterialien bzw. Verpackungsmaterial
über Mittag Betreuung.
Erste Wo. min. 12 – max. 18 TN(innen)8 – 12 J.
Zweite Wo. min 10 – max. 14 TN(innen) 10 – 14 J
2 Wochen in den Herbstferien Projektbezogen:
Trickfilm Wochen mit unterschiedlichen Altersgruppen
(1.Wo. min. 12 – 20 TN; 8 – 12J.)
(2.Wo. min. 12 – 16 TN; 12 – 16 J.) ,
teils Projektförderung z.B. Kulturrucksack
3 Wochen in den Sommerferien
Stadtranderholung in großem Sommerlager im
Schleidtal
( ca. 70 TN, 6 – 12 J.)
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(ca. 6 Std- Umfang/ Woche):
Einhaltung der Regularien zum ehrenamtlichen
Betrieb einer Jugendfreizeiteinrichtung;
Kontrolle der Räumlichkeiten, Umgebung des
Treffgebäudes.
Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den
Besucher/innen.
(min. 8 bis zu 20 TN (innen) 16 – 22 J)
Partizipation
- Renovierung des Jugendtreff „KICK“ /“GATE47“
1 mal im Jahr, ca. 8-15 TN, Alter 14 - 22 Jahre,
männlich wie weiblich
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und die Gemeinde Blankenheim als Träger der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtung “Jugendzentrum Blankenheim“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Gemeinde Blankenheim
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Jugendzentrum (Ahrstraße 67)
01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/Durchführung
von
Angeboten,
Maßnahmen
und
Projekten
in
den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Öffnungszeiten (17 Std./ Woche):
- Maßnahmen/ Projekte:
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
1 Fachkraft mit 24 Fachkraftstunden/ Woche
keine
Leitung der Einrichtung
Büro in der 2. Etage, 22,50 m²
Bereich des offenen Treffs
„Freie“ Gruppenräume“
Billardraum mit Theke ca. 26 m²,
Kicker, Playstation und PC – Raum
ca.17 m²
- Spiele – und Bastelraum ca.17 m²
- sowie ein Abstellraum, Heizungs -und
Putzmittelraum ca. 5 m²
Aussenfläche ca. 110 m² leider nur
begrenzt nutzbar, da stellenweise alte
Bepflanzung vorhanden.
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
- regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
-
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
Gemeinde Blankenheim
Jugendzentrum (Ahrstraße 67)
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 24 Std./ Woche
1. Fachkraft, x Std. offene Jugendarbeit
Räumlichkeiten (besondere Ressourcen)
Lage/ Anbindung der Einrichtung
Bitte einfügen anpassen
Wirksamkeitsdialog Zentrale Lage
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
Gemeinde Blankenheim
Jugendzentrum (Ahrstraße 67)
03) Zielvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
18 Besucher/Innen der offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag)
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie –
und der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen als Träger der offenen
Kinder- und Jugendeinrichtung „Jugendvilla“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 3,0 Fachkraftstellen.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Caritasverband f. d. Kreisdekanat
Euskirchen e.V.
Jugendvilla,
Alte Gerber Str. 22
53879 Euskirchen
01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder
und Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Sozialräumliche Jugendarbeit
- Soziale Gruppenarbeit
- Jugendliche Migranten
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Einzelfallhilfe
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
der Kinder und Jugendlichen
- Abbau von bestehenden Vorurteilen, Ängsten und
Klischees
- Gewinnung neuer Besuchergruppen
- Interkulturelle Kompetenz
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Ausgestaltung des Angebots der Jugendvilla
- Emanzipation: Gleichstellung von Mädchen und
Jungen
- Anregung zu solidarischem Miteinander und
selbstbestimmter Lebensführung
- Wahrnehmen, bearbeiten und teilweiser Ausgleich
von gesellschaftlichen und individuellen
Benachteiligungen
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche
ausgesetzt sind – insbesondere durch soz. Medien
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung und Organisation des offenen Treffs der
Jugendvilla
- Projektarbeit (Planung, Durchführung & Begleitung)
- Beratung
- Veranstaltungen
- Aufsuchende Arbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Jahresplanung: Diese richten wir einerseits an
Themen aus, die uns im Sozialraum begegnen
und anderseits nehmen wir das Jahresthema des
Caritasverbandes in die Planung auf
- Planung und Evaluation von Projekten und
Veranstaltungen
- Netzwerkarbeit
- Anleitung & Betreuung von Ehrenamtlern und
Praktikanten/Begleitung von Honorarkräften
Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Absprache mit Fachbereichsleitung (Leitung der
Jugendvilla)
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
OKJA (§78, SGBVIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Qualitätsmanagement
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regionaler Bildungskonferenz
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Kernzielgruppe 10-18 Jährige der Stadt Euskirchen
mit und ohne Migrationshintergrund
- Flüchtlinge
- Kinder zwischen 8 und 9 Jahren
Öffnungszeiten (42 Std./ Woche):
Mo. 14:00 - 21:00 Uhr
Di. 14:00 - 21:00 Uhr
Mi. 14:00 - 21:00 Uhr
Do. 14:00 - 21:00 Uhr
Fr. 14:00 - 21:00 Uhr
Sa. 4 x monatlich 12:00 - 19:00 Uhr
Wochenendveranstaltungen: vier Angebote/ Monat
(durchschnittlich 7 Std/ Woche.)
Bewegungsangebote
täglich max. drei Stunden Bewegungsraum mit mind.
sechs Teilnehmern
und
in städtischen Sporthallen:
Basketballtraining (Mi. 16:00–17:30 Uhr)
Fußballtraining 13-16 J. (März - Sep. Mi. 18-20 Uhr)
Fußballtraining 10-12 J. (Do. 16–17:30 Uhr )
2 Hallenfußballturniere
Kirche Kickt
1 Volleyballturnier
2 Badmintonturniere
Viehplätzchenturnier
Volleyballnacht
Weltkindertag, Weltspieletag, Woche der
Generationen, Karnevals-Party, Weihnachtsfeier
Disco, Ausflüge
wöchentlich Kreativangebote
Maßnahmen/ Projekte mit folgenden
Schwerpunkten: 2015/16
Bewegung & Ernährung, z.B. wöchentliche
Kochgruppen, Angebote zu ges. Ernährung &
Bewegung - Medienarbeit:
- Gender: geschlechtsspezifische Projekte:
Mädchen/Jungen
- Präventionsprojekte
- Integrationsprojekte
- Partizipation (große Befragung alle 5 Jahre)
Ferienangebote/ -maßnahmen-Ostern:
Gemeinsames Frühstück, Osterbacken etc.
Projektarbeit z. B. Babybedenkzeit,
Erlebnispädagogisches Angebot, Turniere
Sommerferien: Offene Zeltstadt bzw. Schließung der
Einrichtung 3 Wochen
Herbstferien: Frühstück, Projekte:
Jungenteamtraining, Präventionsangebot,
Hausolympiade
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher
5 Std.- Umfang/ Woche)
Aufteilung der Leistung nach Stunden:
3 FK-Stellen verteilt auf 3 Mitarbeiter
39,0 x 3 = 117 FK-Stunden/ Woche:
-Vorbereitung, Netzwerkarbeit, Koordination:
3 x 5 Std. = 15,0 Std.
-Bewegungsraum:
-Aufsuchende Arbeit:
-Offener Treff:
5 x 3 Std. = 15,0 Std.
= 5,0 Std.
= 42,0 Std.
-Offener Treff Kernzeit (16 – 19 Uhr)
5 x 3 Std. =15,0 Std.
-Ganzjährige Öffnung (Ausnahme 4 Wochen in den
Ferien)
4 Wochen x 39,0 = 156 Std./ 52 Wochen = 3,00 Std.
-Medienarbeit:
-Kochgruppe:
-Sportgruppen:
-Beratungs- /Krisengespräche
(in separatem Raum):
= 5,0 Std.
= 8,0 Std.
2 x 1,5 Std. = 3,0 Std.
= 2,00 Std.
-Anleitung von Praktikanten, Ehrenamtlichen &
Sozialstündlern
= 0,75 Std.
-Ferienprogramm, Projektarbeit, Veranstaltungen,
Turniere
= 3,25 Std.
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
3 Fachkräfte mit Fachkraftstunden/ Woche/ 39
- Ehrenamtler (nach Bedarf Std./Woche)
- Praktikanten (Studienrichtlinien abhängig)
- Honorarkräfte 2/5/8 Std.
Leitung der Einrichtung
Erdgeschoss:
- Offener Treff
- Gruppenraum 1 (Medienraum)
- PC-Raum
- Bewegungsraum
- Küche
- Büro
- Umzäuntes Außengelände
- Haushaltsraum
- 4 Abstellräume
Obergeschoss:
- Gruppenraum 2
- Abstellraum
-
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Caritasverband f. d. Kreisdekanat Euskirchen
e.V.
Jugendvilla,
Alte Gerber Str. 22
53879 Euskirchen
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung gemeinsam mit der
Fachbereichsleitung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
Prozessqualität:
-
Schutzkonzept besteht- wird
fortgeschrieben
Fachberatung durch eigene
Kinderschutzfachkraft
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 117 Std./ Woche
3 Fachkräfte, 39 Std. offene Jugendarbeit
Räumlichkeiten (besondere Ressourcen)
behinderten gerechtes Haus/
Bewegungsraum/PC-Raum, Lehrküche/ 2
Gruppenräume
Möglichkeit zur Nutzung von öffentl.
Sporthallen
Zentrale Lage in der Innenstadt
Euskirchens
Fachberatung durch den Träger
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Fachberatung durch die Kath.
Jugendfachstelle
Bekanntheit des Angebots (Flyer, Presse,
Facebook, Blog) Beteiligung der Adressaten
Diskursivität der Hausregel
Gewährleistung von Schutz und Sicherheit
Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung
Kulturelle Vielfalt: Bei der Gestaltung der
Kooperation und Vernetzung
Flexibilität
-
-
-
Ergebnisqualität:
-
Bei den Angebote und pädagogischen
Arrangements wird auf die gleichwertige
Behandlung und Berücksichtigung der
unterschiedlichen Interessen von weiblichen
und männlichen Besuchern sowie von
Besuchern unterschiedlicher ethnischer und
sozialer Herkunft geachtet.
Lebensweltorientierung: Das Angebot ist an
den Lebenssituationen und Bedürfnissen
der Zielgruppe orientiert. Unterschiedliche
kulturelle Prägungen, ethnische Identitäten,
Lebensgewohnheiten und Ausdrucksformen
werden berücksichtigt.
Verschwiegenheit der Mitarbeiter
Reflexion und rechtzeitige Planung: Die
Mitarbeiter reflektieren die zurückliegende
Arbeit auf der Grundlage von statistischen
Auswertungen. Am Jahresanfang wird die
Jahresplanung gemacht.
Wöchentliche Teamgespräche
Besucher werden in Listen erfasst
Projekte & Veranstaltungen werden
ausgewertet
Wunsch- und Kummerkasten
NutzerInnenbefragung (jährlich kleine
Befragung/ alle 5 Jahre große Befragung)
Blog & Facebook-Seite
Qualitätsbericht
Vernetzung im Sozialraum/
Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Caritasverband f. d. Kreisdekanat
Euskirchen e.V.
Jugendvilla,
Alte Gerber Str. 22
53879 Euskirchen
03) Zielvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder
- und Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
Kennzahlen:
Besucher/innen des offenen Treffs
•
50 Besucher/innen im Durchschnitt pro Tag
Regelmäßige Besucher/innen im Jahr
•
71 Besucher/innen
3x/Woche in 3 Monaten ODER 1x/Woche in 9
Monaten
Projektthemen 2016:
Gender Projekt für Mädchen:
Thema Selbstbehauptung, Alter 12 -16, TN 6-8
Thema sexuelle Prävention -> Babybedenkzeit, Alter
12-18, TN 8-10 (vereinzelt auch Jungen)
Genderarbeit am Wochenende:
Mädchen/Jungen: Einmal im Mon. ab 8-18 Jahren im
Wechsel
Projekt: Gender Jungen:
Thema Teamtraining: Alter 10-14 Jahre, TN 8-10
Projekt: Integration/ Erlebnispädagogik (Klettern)
Alter 10-14, TN 15, (vereinzelt mit Mädchen)
Veranstaltungen 2016:
ca. 12 Veranstaltungsangebote,
ca. 4 Veranstaltungsangebote werden unterjährig
extern angefragt.
Freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit:
2 Hallenfußballturniere
Alter 10-12 Jahre & 13-16 Jahre TN- Zahl ca. 40,
M/W
Freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit:
Volleyballwoche, Alter 10-16,TN 15-20, M/W
Drogenprävention, im Rahmen von Sport und
Integration:
Volleyballnacht: Alter ab 16, in Begleitung
Erziehungsberechtigter auch darunter, TN 60, M/W
Freizeitorientierte /sportliche
Integrationsveranstaltung:
Viehplätzchenturnier: Kinder, Jugendliche und
Erwachsene Koop. mit Integrationsrat, türkischem
und portugiesischem Club, Teilnehmerzahl ? M/W
Integrationsmaßnahme:
Armut und Flüchtlinge - ist angedacht - für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene? TN ?, M/W
Freizeitorientierte Prävention:
2 Karnevals -veranstaltungen Alter von 8-18 Jahren TN 20-60, M/W
Woche der Generationen:
Thema offen, Senioren und Kinder/Jugendliche 8-80
Jahre, TN bis 20, M/W
2 Ausflüge:
Freizeitorientierts Angebot an überwiegend
benachteiligte Kinder und Jugendliche: Fahrt in das
Phantasialand und den Moviepark, Alter 10-18, TN/60
M/W
Ferienangebote:
Oben angegebene Projekte finden in den Oster- und
Herbstferien statt.
Daneben gehört tägl. gemeinsames Frühstücken zum
Ferienprogramm sowie Hausolympiaden,
Quatschturniere, Tagesausfüge und Grillen, Alter 718, M/W
Partizipation:
Fließt in die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen ein,
(z.B. durch Befragungen und den
Wunsch/Kummerkasten).M/W
Raumgestaltung:
Die Jugendlichen sind eingeladen Räume kreativ
künstlerisch zu gestalten
8-18 Jahre TN ? M/W
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein- Erft/ Euskirchen
als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “JuSt“ schließen auf der
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,9 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim
01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/Durchführung
von
Angeboten,
Maßnahmen
und
Projekten
in
den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Umfang der Leistung
- Öffnungszeiten (25 Stunden pro Woche):
- Maßnahmen/ Projekte:
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
1. Fachkraft mit 35 Fachkraftstunden/ Woche
- Honorarkräfte
- Reinigungskräfte
- Verwaltung beim Regionalverband
Fachgruppenleitung
Leitung der Einrichtung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
-
Büro/Küche
Großer Gesellschaftsraum mit Theke
Kicker- und Billardraum
Grünfläche hinter dem Haus
Flure
Sanitäre Einrichtungen
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 35 Std./ Woche
Räumlichkeiten (besondere Ressourcen)
Lage/ Anbindung der Einrichtung
Bitte einfügen anpassen
Wirksamkeitsdialog Zentrale Lage
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim
03) Zielvereinbarung
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
29 Besucher/Innen der offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag)
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Katholische Kirchengemeindeverband Hellenthal/ Schleiden als Träger der
offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Point“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
Kath. Kirchengemeindeverband
Hellenthal/Schleiden,
Schleiden, Vorburg 3
K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/Durchführung
von
Angeboten,
Maßnahmen
und
Projekten
in
den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Umfang der Leistung
Öffnungszeiten (15 Std./ Woche):
- Mo
- Di
- Mi
- Do
- Fr
- Sa
16.00-20.00
16.00-20.00
16.00-20.00
16.00-21.00
- Maßnahmen/ Projekte: (vorraussichtlich)
2 Veranstaltungen/Jahr kulturelle Jugendarbeit
1 Veranstaltung/Jahr sportliche Jugendarbeit
1 Projekt Umfelderkundung mit medialer Aufarbeitung
(10 Einheiten a 120 Minuten)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
1 Woche Zeltlager in den Sommerferien
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche):
Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des
Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 5-10 TN, Alter 818 Jahre, männlich wie weiblich
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
1. Fachkraft mit 31 Fachkraftstunden/ Woche
(Förderung von 22 Std./Woche durch den Kreis)
- Ehrenamtler ( 2 Std./Woche)
- Praktikanten
Leitung der Einrichtung
- Kölner Str.25a 53940 Hellenthal
- Freistehendes Containergebäude mit
Außengelände und kleinem Sportplatz
-
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
Kath. Kirchengemeindeverband
Hellenthal/Schleiden,
Schleiden, Vorburg 3
K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 31 Std./ Woche
1. Fachkraft, 31 Std. offene Jugendarbeit
Räumlichkeiten (besondere Ressourcen)
Lage/ Anbindung der Einrichtung:
Zentrale Lage
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
Kath. Kirchengemeindeverband
Hellenthal/Schleiden,
Schleiden, Vorburg 3
K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
03) Zielvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
17 Besucher/Innen des offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag)
TeilnehmerInnen der Projekte/Maßnahmen
Maßnahmen/ Projekte:
2 Veranstaltungen/Jahr kulturelle Jugendarbeit
(mindest.8 - max. 15 TN; m/w; 8 – 18 J.)
1 Veranstaltung/Jahr freizeitorientierte/sportliche
Jugendarbeit
(mindest.10 - max. 16 TN; m/w; 8 – 18 J.)
1 Projekt Umfelderkundung mit medialer Aufarbeitung
(10 Einheiten a 120 Minuten)
(mindest.6 - max. 8 TN; m/w; 10 – 18 J.)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
1 Woche Zeltlager in den Sommerferien
(mindest.15 - max. 20 TN; m/w; 9 – 20 J.)
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche):
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4
und die Gemeinde Kall als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung
“Schülercafe` Eifel“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,9 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Gemeinde Kall
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
„Schülercafé Eifel“
Aachener Str. 51
53925 Kall
01) Leistungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit, sowie die stundenweise Begleitung
Jugendlicher im sozialen Raum
Rechtsgrundlage:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
-
Ziele der Leistung
Soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit
Einzelfallhilfe/ Beratung
Gemeinwesenarbeit/ Vernetzungsarbeit
Präventionsarbeit
Beziehungsarbeit
Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum
-
-
Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen
Entwicklung
- Kinder sollen zu solidarischem Miteinander,
selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und
umweltbewusstem Handeln angeregt werden
Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen
Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche
ausgesetzt sind
Emanzipation
Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen Umfelds
Inhalt der Leistung
-
Integration
Politische und soziale Bildung
Kulturelle Jugendarbeit
Sportliche/ freizeitorientierte Jugendarbeit
Kinder- und Jugenderholung
Medienbezogene Jugendarbeit
Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Präventive Jugendarbeit
.
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
Leitung der Einrichtung
Betreuung des Offenen Bereiches
Besucherbefragung bei Kindern und
Jugendlichen aus Kall und Umgebung
- Tag der Offenen Tür
- Projekt zur Förderung des Brauchtums
(Karneval, Halloween usw.)
- Ferienprogramme in den Oster-, Sommerund Herbstferien mit verschiedenen
Ausflügen
- Sportangebote – Fußballturnier, Hallensport
- Turniere/Wettbewerbe im Bereich Kicker,
Billard, Tischtennis und verschiedener
- Spiele- Konsolen
- Beratung von Kinder, Jugendlichen und
deren Eltern
- Projektarbeit:
- Geschlechtsspezifische Projekte zur
Arbeit mit Mädchen
- Gestaltung der Örtlichkeiten in Kall
(Graffiti)
- Präventionsprojekte zum Thema
Rechtsradikalismus
- Präventionsprojekte zum Thema
Drogenkonsum (HALT)
- Medien- Kompetenz- Projekt
- Projekte zur Integration
- Projekte zur gesunden Ernährung
- Projekte zur Partizipation und
politischen Bildung
- Generationen übergreifende Veranstaltungen
- Beratung von Kinder, Jugendlichen und
deren Eltern
-
Mittelbare Leistung
-
Planung und Organisation der
Jugendeinrichtung
Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
Gemeinwesenarbeit
Netzwerkarbeit
Sozialraumkonferenz
-
Wirksamkeitsdialog
Gemeinwesenarbeit
Netzwerkarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätsmanagement
-
8 bis 18 jährige Kinder und Jugendliche
aus Kall und Umgebung
-
Indirekte Leistung
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
-
-
-
Leitung der Einrichtung (39 Std. pro
Woche)
Betreuung des Offenen Bereiches
mit unterschiedlichen Angeboten
Öffnungszeiten im Schülercafè:
Mo 15 – 19 Uhr
Di 15 – 20 Uhr
Mi 15 – 19 Uhr
Do 15 - 21 Uhr
Fr 14 - 20 Uhr
6 - 8 x pro Jahr Wochenendöffnung mit
speziellen Angeboten ( je 4-6 Std.)
Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum
mit 5 Std. pro Woche
Sozialraumkonferenz 1 x jährlich
Kinder- und Jugendnetzwerk 1-2 x jährlich
Projektarbeit:
- (siehe Inhalt der Leistung)
-
Geschlechtsspezifische Projekte zur
Arbeit mit Mädchen 4 Veranstaltungen
jährlich
Präventionsprojekte zum Thema
Rechtsradikalismus 1x jährlich
Sozialraumprojekte zu verschiedenen
-
-
-
Themen und mit unterschiedlichen
Kooperationspartnern und unter
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen,
Projekte zur gesunden Ernährung
1x im Monat
Projekte zur Partizipation, Integration u.
politischen Bildung täglich im Bereich
des Offenen Angebotes und der SCeigenen Zeitung „Diabolo“ sowie beim
Facebook- Auftritt
Projekte zu „Natur und Umwelt“
2x jährlich mit Kooperationspartnern
Ferienprogramme in den Oster-, Sommerund Herbstferien mit verschiedenen
Ausflügen und Kreativangeboten
6 Wochen im Jahr
Generationen übergreifende Veranstaltungen
2x jährlich
Veranstaltung zu Halloween 1x jährlich
Aktivitäten zu verschiedenen Brauchtums –
Veranstaltungen 2x jährlich z.B. zu
Karneval oder zum Ernte Dank Fest
verschiedene Sportangebote:
Turniere/Wettbewerbe im Bereich Fußball,
Kicker, Billard, Tischtennis und
verschiedener Konsolen- und
Gesellschaftsspiele 1-2 x monatlich
- Beratung von Kinder, Jugendlichen und
deren Eltern nach Bedarf
- Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum
für 5 Stunden wöchentlich
- Jeden Montag 2 Std. Sportangebot in der
Sporthalle des Berufskolleg
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
1 Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von
39 Fachkraftstunden/ Woche
1 ehrenamtlich tätige Jugendliche
1 Aushilfskraft (13 Std. im Monat)
Leiter der Einrichtung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
-
Bereich: Offener Treff mit Billardtisch,
Kicker-Tisch, Dartscheibe
verschiedenen Gesellschaftsspielen,
Musik, Zeitschriften, Theke mit
Getränke- und Snack- Zubereitung
sowie Küche für Koch- und
Backangebote
Mehrzweckraum mit Bastelecke,
Gemütlicher Sofaecke mit
verschiedenen Spiele- Konsolen
(Playstation/Wii/X-Box)
Bürobereich und Internetcafè
Keller: Als Lager für das Bastelmaterial
-
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
-
-
Sonstige Aufwendungen:
Träger
Gemeinde Kall
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
„Schülercafe`Eifel“
Aachener Str. 51
53925 Kall
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Begleitung von Jugendlichen im sozialen Raum
Rechtsgrundlage:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität:
-Personalkostenförderung
-Stellenumfang 39 Fachkraftstunden/ Woche
-Räumlichkeiten (besondere Ressourcen)
-Lage / Zentral im Kernort Kall in der „alten
Schule“
-Wirksamkeitsdialog
-Netzwerkverbindung
-Gemeinwesenorientierung
- Begleitung Jugendlicher im sozialen Raum mit
5 Std. pro Woche
- Beteiligung der Adressaten
- Prozessorientierung
- Ermöglichung von Aneignungsprozessen
- Berücksichtigung der Lebenswelt der
Adressaten
-Vernetzung im Sozialraum
-
Dokumentation/ Besucherstatistik
Projektauswertung/ Evaluation
Dokumentation Besucher- Befragung
Qualitätsbericht
Auswertung von der Anwendung von
Sozialraum- Methoden
Träger
Gemeinde Kall
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
„Schülercafe`Eifel“
Aachener Str. 51
53925 Kall
03) Zielvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Begleitung von Jugendlichen im sozialen Raum
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
Kennzahlen:
34 regelmäßige Besucher/ -innen (im Durchschnitt pro
Tag)
Aufgabenbeschreibung:
J
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Katholische Kirchengemeindeverband Mechernich als Träger der offenen
Kinder- und Jugendeinrichtung “K.O.T Jo 4 You“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,8 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Träger der Einrichtung ist der
Kirchengemeindeverband
Mechernich
in Kooperation mit der
Stadt Mechernich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
K.O.T. „Jo4you“ Mechernich
Feytalstraße, 53894 Mechernich
Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich
01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Kooperation mit Schule
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Inhalt der Leistung
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
- Integration
- Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen
Benachteiligungen
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
Betreuung/Durchführung
von
Angeboten,
Maßnahmen
und
Projekten
in
den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Zielgruppe 8-18jährige Kinder und Jugendliche des
Stadtgebietes Mechernich
Öffnungszeiten (Std./ Woche):
- Mo 15-19 Uhr
- Di 15-21 Uhr
- Mi 15-21 Uhr
- Do 15-21 Uhr
- Fr 13-21 Uhr
- Sa 13-19 Uhr (14täglich)
Bedarfsorientierte Anpassung/Ausdehnung der
Öffnungszeiten in Schulferien möglich.
- Maßnahmen/ Projekte:
(nachfolgende Aufstellung ist eine Vorplanung, die
aufgrund aktueller Gegebenheiten in verstärkter oder
auch in abgeschwächter Form, bedarfs- und
situationsbezogen stattfinden soll.)
- bis zu 8 Veranstaltungen/Jahr in den
Themenfeldern
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- mind. 1 Veranstaltung / Jahr zum Themenbereich
geschlechtsspezifische Jugendarbeit (Mädchenund/oder Jungenarbeit)
- mind. 1 Projekt/Jahr (bis zu 50 Stunden) zum
Themenbereich schulbezogene Jugendarbeit
- Veranstaltungsangebot zum Thema Prävention
(z.B. Halt, Cannabis, (sexuelle) Gewalt, Mobbing,
etc.)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
1 Woche Ferienprojekt in den Sommerferien, 2
Wochen offene Ferienangebote in den Sommerferien
Projektarbeit in den Oster- oder Herbstferien
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 5 Std. Umfang/ Woche)
- weitere Maßnahmen:
- Beteiligung an Veranstaltungen im Sozialraum (z.B.
Pfarrfest, Brunnenfest)
- Ernährung / Gesundheit
- aktiv im Web 2.0
- ggf. Beteiligungsprojekte (72-Stunden-Aktion)
- Erlebnispädagogische Elemente
- etc.
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
1. Fachkraft mit 23,40 Fachkraftstunden/ Woche
2. Fachkraft mit 25,35 Fachkraftstunden/ Woche
3. Fachkraft mit 30,00 Fachkraftstunden/ Woche
- Ehrenamtler ( bei Aktionen, Veranstaltungen,
Projekte)
- Praktikanten (bzgl. Ausbildung
Fachschule/Studium)
- Honorarkräfte (bei Bedarf)
- Helfer (z.B. Ableistung Sozialstunden)
Leitung der Einrichtung
großer Gruppenraum mit offener Küche (62,10m²,
Ausstattung: Tische, Stühle, Theke, Küchenzeile,
Sitzecke, Fernseher),
Multimediaraum (19,87m², Ausstattung: 1
Playstation2, Spielecomputer, internetfähiger
Computer, Sitzgelegenheiten),
Ruhe-Raum (19,46m², Ausstattung: Sitzpodeste,
Lichtspiel, Himmel; etwas abgegrenzt:
PlayStation2, Fernseher)
Aufenthaltsraum (60,86m², Ausstattung: Billard,
Tischtennisplatte, 1 Kicker, Sitzgelegenheiten),
Flur (Fluchtweg, gemeinsame Nutzung durch
K.O.T. und Hauptschule; 52,00m², Ausstattung: 1
Kicker, 1 Dartscheibe),
Toiletten (17,39m², getrennt für Jungen und
Mädchen),
Werkraum (22,50m², Ausstattung: Regale,
Schrank, Arbeitstische, Stühle),
Abstellkammer (4,14m², Lager für Materialien,
Gegenstände),
Büro (15,60m², Ausstattung: Schränke,
Schreibtisch, Computer)
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
- regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger der Einrichtung ist der
Träger:
Kirchengemeindeverband
Mechernich
in Kooperation mit der
Stadt Mechernich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
K.O.T. „Jo4you“ Mechernich
Feytalstraße, 53894 Mechernich
Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
- Personalkostenförderung durch den Kreis
(zurzeit werden 172% BU vom Kreis Euskirchen
refinanziert; die restlichen 28% BU übernehmen der
Träger und die Stadt Mechernich).
200% BU Stellenumfang insgesamt.
- Räumlichkeiten / Lage der Einrichtung:
Die K.O.T. liegt in den Kellerräumen der Hauptschule
Mechernich und ist über den Schulhof der Realschule
zu erreichen. Detailliertere Beschreibung der
Räumlichkeiten siehe Sachliche Ausstattung,
Räumlichkeiten)
Im Schulzentrum befindet sich eine auslaufende
Hauptschule, eine auslaufende Realschule, eine
aufbauende Sekundarschule (demnächst
Gesamtschule), ein Gymnasium und in unmittelbarer
Nähe eine Grundschule.
- Fachberatung durch den Träger
- Wirksamkeitsdialog mit dem Kreis Euskirchen
- Qualitätsbericht des Bistum Aachens
- Netzwerkeinbindung
- Jugendpastoralkonferenz (Konferenz der
hauptamtlich Angestellten im Bereich Jugendarbeit
der Region Eifel)
- Regelmäßig stattfindende Dienstgespräche
- K.O.T. Fachkonferenz (Treffen der K.O.T.
LeiterInnen der Region Eifel mit dem Fachberater)
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
- Konferenz „Schleidener Tal“
- Gemeinwesenorientierung
- Beirat der Einrichtung
- Kuratorium der Einrichtung
- Motivation und Animation
- Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
- Prozessorientierung
- Angebot Lern- Erprobungs- und Erfahrungsraum
- Berücksichtigung der Lebenswelt der Kinder und
Jugendlichen
- Vernetzung im Sozialraum
- Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden
erfasst
- Projektauswertung/ Evaluation
- Besucher/-innenbefragung
- Qualitätsbericht
- Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Träger der Einrichtung ist der
Kirchengemeindeverband
Mechernich
in Kooperation mit der
Stadt Mechernich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
K.O.T. „Jo4you“ Mechernich
Feytalstraße, 53894 Mechernich
Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich
03) Zielvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Kennzahlen:
52 regelmäßige Besucher/Innen des offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag)
Projekte/Maßnahmen:
bis zu 8 Veranstaltungen/Jahr in den Themenfeldern
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
(mindest.10, max. 30 TN; m/w; 8 – 18 J.)
- kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit
(mindest.6 - max. 12 TN; m/w; 10 – 18 J.)
- politische und soziale Bildung
(mindest.6 - max. 12 TN; m/w; 12 – 18 J.)
- medienbezogene Jugendarbeit
(mindest.6 - max. 20 TN; m/w; 8 – 18 J.)
mind. 1 Veranstaltung / Jahr zum Themenbereich
geschlechtsspezifische Jugendarbeit (Mädchenund/oder Jungenarbeit)
(mindest.3 - max. 8 TN; m/w; 10 – 16 J.; aufgrund der
Thematik soll das Angebot nicht zu groß sein und
trotz geringerer TN-Zahlen stattfinden können)
mind. 1 Projekt/Jahr (bis zu 50 Stunden) zum
Themenbereich schulbezogene Jugendarbeit
(Hauptschule, ggf. Gesamtschule, mindest.10 - max.
75 TN; m/w; 11 – 18 J., je nach Setting als
Arbeitsgemeinschaft oder als Klassenworkshop)
Veranstaltungsangebot zum Thema Prävention (z.B.
Halt, Cannabis, (sexuelle) Gewalt, Mobbing, etc.)
(mindest.4 - max. 12 TN; m/w; 10 – 18 J.; aufgrund
der Thematik soll das Angebot nicht zu groß sein und
trotz geringerer TN-Zahlen stattfinden können)
Ferienangebote/ -maßnahmen:
1 Woche Ferienprojekt in den Sommerferien, 2
Wochen offene Ferienangebote in den Sommerferien
Projektarbeit in den Oster- oder Herbstferien
(mindest.6 - max. 12 TN (bei Einzelangeboten) bzw.
max. 100 (bei größerer Veranstaltung); m/w; 8 – 18
J.)
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4
und die Gemeinde Nettersheim als Träger der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtung “Annex“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des
Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Gemeinde Nettersheim
Jugendzentrum „Annex“
Höhenweg 21
53947 Nettersheim
01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
- Betreuung/Durchführung von Angeboten,
Maßnahmen und Projekten in den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
der Gemeinde Nettersheim
Umfang der Leistung
Öffnungszeiten (17 Std./ Woche):
- Mo
- Di
- Mi
- Do
- Fr
- Sa
geschlossen
geschlossen
geschlossen
15 – 20 Uhr
15 – 20 Uhr
15 – 22 Uhr
- Maßnahmen/ Projekte:
•
Medienbezogene Jugendarbeit
Homepage Annex
Überarbeitung und Neugestaltung der Homepage der
Einrichtung, stetige Aktualisierung der Inhalte.
Für BesucherInnen zwischen 12 und 18 Jahren.
Durchgehend, 2 Std./Woche
•
Kultur- und medienbezogene Jugendarbeit
Bandprojekt
Die in der Einrichtung angebundenen Bands und
MusikerInnen unterstützen in ihrer Veröffentlichung,
u.a. über die Möglichkeit der Aufnahme (Tonstudio),
Anfertigen von Merchandise Produkten, Erstellen von
Musikvideos, Erproben von Auftritten,
Internetpräsenz. Für TeilnehmerInnen ab 14 Jahren.
Durchgehend, 3Std./Woche
•
Kulturelle Jugendarbeit
Konzerte und öffentliche Veranstaltungen
Veranstaltungsinteressierte Jugendliche ab 16 Jahren
in die Planung und Umsetzung von Konzerten,
Lesungen, Poetry-Slams und Theaterstücken im
Bandraum der Einrichtung einbinden und darin
anleiten.
Monatliche Teamtreffen, 3 Std./Monat
•
Freizeitorientierte Jugendarbeit
Kreativprojekt
Themenbezogenes Kunst-/Kreativprojekt in 10
Einheiten a 90 min.; Themenfelder können
beispielsweise aus den Bereichen Prävention,
Bildung, Selbstinszenierung, etc erschlossen werden;
Themenfindung gemeinsam mit der Projektgruppe.
Erstellen von Kunstwerken mit abschließender
Vernissage in der Einrichtung, bzw. im Rathaus
Nettersheim-Zingsheim. Möglichkeit der Kooperation
mit Schule. Für Jungen und Mädchen zwischen 12
und 16 Jahren.
•
Geschlechtsspezifische Jugendarbeit
Girls Day
2x im Jahr einen Girls Day in der Einrichtung
anbieten, als Möglichkeit eines besseren Zuganges
für Mädchen in die Angebote der offenen
Jugendarbeit. Mädchenspezifische Themen
besprechen, mädchenspezifische Angebote stellen.
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
Jeweils eine Woche in den Oster- und Herbstferien
Projektangebote stellen und die Öffnungszeit der
Einrichtung variieren. Einbinden der älteren
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die
Funktion des Workshopleiters. Teilnahme für
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, begrenzte Plätze vorherige Anmeldung.
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche):
Jugendhaus Marmagen
Jugendgruppe Holzmülheim/Frohngau
- Leitungsfunktion der Einrichtung,
Gemeinwesenarbeit, Netzwerkarbeit mit 3
Std./Woche
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
1. Fachkraft mit 22 Fachkraftstunden/ Woche
- Honorarkraft (2 Std./Woche)
- Ehrenamtler
- Praktikanten
Leitung der Einrichtung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
-
Offener Treff (63 m²)
Kreativbereich (20,25m²)
Band- und Konzertraum (63m²)
Außenbereich mit Wiesenfläche
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Gemeinde Nettersheim
Jugendtreff „Annex“
Höhenweg 21
53947 Nettersheim
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
-
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 22 Std./ Woche
1. Fachkraft, 22 Std. offene Jugendarbeit
Honorarkraft, 2 Std. Projektarbeit
Räumlichkeiten (freistehendes Gebäude mit
direkter Anbindung an die Hauptschule
Nettersheim, große multifunktionale
Räume)
Lage/ Anbindung der Einrichtung:
Autobahn A1, Bahnhof Nettersheim, Busse
VRS
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Gemeinde Nettersheim
Jugendzentrum „Annex“
Höhenweg 21
53947 Nettersheim
03) Zielvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Kennzahlen:
17 Besucher/Innen des offenen Treffs
(ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag
- Maßnahmen/Projekte
Homepage Annex
ca. 6 – 8 TeilnehmerInnen
Bandprojekt
ca. 10 TeilnehmerInnen
Konzerte und öffentliche Veranstaltungen
ca. 8 – 10 aktive TeilnehmerInnen, 4 Veranstaltungen
im Jahr (ca. 30 – 80 Besucher/ -innen)
Kreativprojekt
ca. 10 – 12 TeilnehmerInnen
Girls Day
ca. 15 – 20 Teilnehmerinnen
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
Jeweils 1 Woche in den Oster- und Herbstferien
Themenspezifische Projektarbeit, beispielsweise zu
Natur und Umwelt, Beats aus dem Annex, etc. mit
einer öffentlichen Abschlussveranstaltung.
ca. 20 – 30 Teilnehmer (je nach Anzahl der
unterstützenden Workshopleiter)
- Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des
Jugendzentrums
1 mal im Jahr, ca. 5-10 TeilnehmerInnen, Alter 10-18
Jahre, männlich wie weiblich
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4
und der Verein „Kolosseum Gemünd“ e.V. als Träger der offenen Kinder- und
Jugendeinrichtung “Kolosseum“ schließen auf der Grundlage des
Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,0 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Kolosseum Gemünd e.V.
Kolosseum
Lindenstr. 3
53937 Schleiden- Gemünd
01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/Durchführung
von
Angeboten,
Maßnahmen
und
Projekten
in
den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Öffnungszeiten (25 Std./ Woche):
- Mo 14.30-19.30
- Di 14.30-19.30
- Mi 14.30-19.30
- Do 16.00-21.00
- Fr 16.00-21.00
- Sa nach Bedarf/ Veranstaltung
- So nach Bedarf/ Veranstaltung
Im Sommer angepasste Öffnungszeiten!
- Maßnahmen/ Projekte:
1 Veranstaltung/ Jahr zur freizeitorientierten
Jugendarbeit
1 Veranstaltung /Jahr Stadtteilarbeit
Frühjahrsputz in Gemünd
1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Prävention
(z.B. Halt, Cannabis, Verbraucherberatung,
Umgang mit Medien etc.)
2 mehrtägige Projekte kulturelle Jugendarbeit
(Kulturrucksack z.B. töpfern,Beton,Malerei,Graffiti…)
1 Projekt / Jahr
Elternbedenkzeit (mit Babypuppen/ in
Zusammenarbeit mit der Caritas)
1 Projekt / Jahr Sportwoche/n
(Bewegung und Ernährung)
- Ferienangebote/ -maßnahmen:
Jeweils 1 Woche Oster- und Herbstferien,
3 Wochen in den Sommerferien
mit besonderem Programm
- Aufsuchende mobile Jugendarbeit
(durchschnittlicher 3 Std- Umfang/ Woche):
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
1. Fachkraft mit 20 Fachkraftstunden/ Woche
2. Fachkraft mit 16 Fachkraftstunden/Woche
- Ehrenamtler
- Praktikanten
Leitung der Einrichtung
-
Büro/Gesprächsraum ca. 17qm
Bereich des offenen Treffs ca. 94 qm
Küchenzone/Theke(davon 25 qm)
Klcker/Billard/TT/Spieleecke(davon 69 qm)
Eingangsbereich ca. 22 qm
Toiletten
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
Kolosseum Gemünd e.V.
Kolosseum
Lindenstr. 3
53937 Schleiden- Gemünd
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: 0,9 Stelle/ 36 Std./ Woche
1. Fachkraft, 20 Std. offene Jugendarbeit
2. Fachkraft 16 Std. offene Jugendarbeit
Räumlichkeiten sind mitten im Wohngebiet
Bushaltestelle ca.3Min.
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
(auch Kolosseumbuch)
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kolosseum Gemünd e.V.
Kolosseum
Lindenstr. 3
53937 Schleiden- Gemünd
03) Zielvereinbarung
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Kennzahlen:
Besucher/Innen des offenen Treffs
ca. 29 Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag
Veranstaltung/ Jahr in den Themenfeldern :
freizeitorientierte Jugendarbeit
1Veranstaltung/Jahr
(mindest.10 - max. 30 TN; m/w; 14 – 18 J.)
Stadtteilarbeit
Jährlich Frühjahrsputz in Gemünd
(mit der Vereinsgemeinschaft )
(m/w 10-18 J. mind.4-20 TN)
Prävention
1 Veranstaltung/ Jahr z.B. zum Thema
Halt(Alkohol), Cannabis, Verbraucherberatung
(Umgang mit Medien/Finanzbudget bei eigener
Wohnung/ Taschengeldrechner etc.)
(mind.8-max.18TN;m oder w 10-18 J.)
kulturelle Jugendarbeit
2 mehrtägige Projekte in Zusammenarbeit
mit Vogelsang/ Kulturrucksack
(Töpfern, Acrylmalerei, Betonkunst, Graffiti…)
(mindestens 8 – max. 16 TN; m/w 10 – 14 J.)
geschlechtsspezifische Jugendarbeit
Elternbedenkzeit
1 mehrtägiges Projekt / Jahr
( in Zusammenarbeit mit der Caritas Schleiden)
(mindestens 6 – max. 10 TN; m oder w 14 – 18 J.)
sportliche Jugendarbeit
1Projekt/Jahr Sportwoche/n
(Sport und Ernährung)
(mind. 8-max.16 TN; m/w 10-18 J.)
Ferienangebote/ -maßnahmen:
Jeweils 1 Woche in den Oster- und Herbstferien,
(m/w ,10-18 J. mind.6-max 20TN)
3 Wochen in den Sommerferien
(m/w ,10-18 J. mind.6-max 20TN)
Partizipation
- Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
1 mal jährlich an 3 Wochenenden, Alter 14-25 Jahre,
ca. 20-25 TN, m/w
- Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des
Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 5-10 TN, Alter
10-18 Jahre, männlich wie weiblich
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4
und die Gemeinde Weilerswist als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung
“Haus Fuhrmann“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom
24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,1 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Gemeinde Weilerswist
Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“
Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit
01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Rechtsgrundlage:
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
- Betreuung der Jugendeinrichtung
- Planung und Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Projektarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Aufsuchende Arbeit
- Elternarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem
Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem
Handeln angeregt werden
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen und
räumlichen Umfelds des Jugendzentrums
- Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie
zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit
sozialen Partnern Profit zu ziehen
- Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle
Lebensperspektive zu entwickeln
- Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung
- Stärkung von sozialen und personalen
Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung)
- verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen
Umgebung
Inhalt der Leistung
- freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit
- kulturelle Jugendarbeit
- politische und soziale Bildung
- medienbezogene Jugendarbeit
- schulbezogene Jugendarbeit
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Kinder und Jugenderholung
- Prävention
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
- Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
- Einzel- und Gruppenberatung
-Betreuung/ Durchführung von Angeboten,
Maßnahmen und Projekten in den
Aufgabenschwerpunkten
- Planung und Durchführung von Freizeitprojekten
und Ferienprogrammen
- Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Mittelbare Leistung
- Organisation des offenen Treffs der Einrichtung
- Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
- Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII)
Indirekte Leistung
- Wirksamkeitsdialog
- Dienstgespräche
- Gemeinwesenarbeit
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen
Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
- Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche
des Stadt- bzw. Gemeindegebietes
Öffnungszeiten (28 Stunden/ Woche):
- Mo
- Di
- Mi
- Do
- Fr
- Sa
6 Stunden
6 Stunden
Aufsuchende Jugendarbeit 8 Stunden
7 Stunden
7 Stunden + Nachtfußball 3 Stunden/ Monat
5 Stunden/ Monat
- Maßnahmen/ Projekte:
-
-
-
-
-
-
Ferienangebote/ Maßnahmen
Ferienprogramm: Zwei Wochen
Ferienprogramm für Kinder von 6 bis 12
Jahren aus dem Kreisgebiet Euskirchen
Schulung von ehrenamtlichen Betreuern für
das Ferienprogramm von 5 Wochen
Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekt Jugendcafé
Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen
Jugendzentren, 1- 2x pro Jahr
Veranstaltungen zum Thema Prävention
Projekte zum Thema Drogen- und
Alkoholprävention (1- 2 x pro Jahr)
Projekt zum Thema Anti-Aggressionstraining
(Anti-Gewalttraining, Selbstbehauptung (1-2 x
bis 2019)
Nachtfußball, 1x monatlich
Freizeitorientierte/ sportliche Jugendarbeit
Renovierung/ Umbau des Jugendzentrum, 1x
pro Jahr
Beteiligungsprojekt, Motto: „Gestaltung der
Jugendfreizeit“
Aktionen und Veranstaltungen außerhalb oder
innerhalb der Jugendzentrums, 1x pro Monat
Kinder- und Jugendberatung, bedarfsorientiert
innerhalb der Öffnungszeiten und nach
Vereinbarung
Motivationstraining/ Bewerbungstraining 1x pro
Jahr
Kulturelle Jugendarbeit
Projekt zum Thema Ernährung
Genderspezifische Angebote
Nachtfußball 1x monatlich
Angebot für Mädchen
Medienpädagogische Angebote
Spielerische Medienangebote
Aufsuchenden Jugendarbeit im
Gemeindegebiet und in den Kernorten von
Weilerswist (1x pro Woche/ 8 Stunden)
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
1. Fachkraft mit 39 Stunden/ Woche
- Praktikanten
- Ca. 25 Ehrenamtliche Mitarbeiter für 2
Wochen Ferienspaß
Leitung der Einrichtung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Bereiche des offenen Treffs
- Aufenthaltsraum, 32,0 qm
- Flur/ Abstellkammer, 20,0 qm
Zweckgebundene Gruppenräume
- Billard- und Dartraum, 26,5 qm
- Büro der Leitung, 6,0 qm
- Küche, 8,0 qm
- Kellerräume werden lediglich
als Abstellmöglichkeiten genutzt
- Außenfläche, ca. 800 qm
Sonstige Aufwendungen:
-
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger:
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Gemeinde Weilerswist
Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ Einrichtung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII.
Rechtsgrundlage:
Qualität der Leistung:
Strukturqualität
-
Prozessqualität:
Ergebnisqualität:
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 44,5 Std./
Woche
1. Fachkraft, 39 Std. offene Jugendarbeit
2. Fachkraft 5,5 Std.
Haus mit zwei Aufenthaltsräumen und
einem großen Außengelände
Zentrale Lage, direkte Nähe zu
öffentlichen Verkehrsmitteln
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkeinbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Flexibilität (Situativer Ansatz)
Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen
Kooperation und Vernetzung
Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen
werden erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenz
Träger
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Gemeinde Weilerswist
Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ Einrichtung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit
03) Zielvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung und Organisation der offenen
Jugendeinrichtung
- Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung
von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit.
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
35 Besucher/ -innen des offenen Treffs
(ca. Besucher/ -innen im Durchschnitt pro Tag)
TeilnehmerInnen der Projekte/Maßnahmen
Freizeitpädagogik
-
Ferienprogramm:
Ferienfreizeit (2 Wochen), ca. 160
Teilnehmer, Alter ab 6- 12 Jahren,
männlich wie weiblich, 1x Jährlich
Aktionen, Ausflüge und Veranstaltungen im
Jugendzentrum, 1x monatlich, ca. 10- 15 TN,
Alter 10- 18 Jahre. Männlich wie weiblich
Fußballangebote (Nachtfußball 1x monatlich
bis zu 30 TN, Alter 16-18 Jahr, männlich
Freizeitprojekte in Kooperation anderen
Jugendzentren, 1- 2 Veranstaltungen pro Jahr,
15- 25 TN, Alter 10- 18 Jahre, männlich wie
weiblich
Kooperationsprojekt Jugendcafé mit
Jugendlichen Helfern, 1- 2 x pro Monat, Alter
ab 14 Jahren, männlich wie weiblich
Jahre, ca. 25 TN, männlich wie weiblich
Beteiligungsprojekt, Motto: „Gestaltung der
Jugendfreizeit“, 1x halbjährlich, Alter 14- 18
Jahre, ca. 6- 10 TN, männlich wie weiblich
•
-
-
-
-
Präventionsarbeit
-
-
-
Alkohol- und Drogenpräventionsprojekte
• Aktionstage „Sucht hat immer ein
Gesicht“ in Kooperation mit dem
Caritasverband Euskirchen
• HaLT- Hart am Limit, Präventionsprojekt
Kreis Euskirchen, 1x pro Jahr, ca. 1520 TN, männlich und weiblich
Projekt zum Thema Anti-Aggressionstraining/
Anti- Gewalttraining,
Selbstbehauptungstraining,
Kooperationsprojekt, 1- 2 Veranstaltungen im
Zeitraum bis 2019, 12- 18 Jahre, ca. 6 TN
männlich wie weiblich
Kinder- und Jugendberatung, bedarfsorientiert
innerhalb der Öffnungszeiten und nach
Vereinbarung, Alter ab 10 Jahren, männlich
wie weiblich
Genderspezifische Arbeit
-
Angebot für Mädchen, 1x monatlich, 6 – 10 TN,
Alter 10- 18 Jahre, weiblich
Freitagnachtfußball, 1x monatlich, 15- 25 TN,
Alter 14- 18 Jahre, männlich
Kulturelle Jugendarbeit
-
Projekt zum Thema Ernährung ca. 6 TN, Alter
10- 18 Jahre, männlich wie weiblich
Medienpädagogische Arbeit
-
Spielerische Medienangebote, ca. 6- 10 TN,
Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich
Partizipation
-
-
Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern 1mal jährlich an 3 Wochenenden, Alter 14-25
Jahre, ca. 10-25 TN, männlich wie weiblich
Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des
Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 6-10 TN,
Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise
Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4
und die Stadt Zülpich als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Sajus“
schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und
umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,3 Fachkraftstelle.
Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden
Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende
Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung.
5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden
Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu
verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den
Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung.
7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag.
8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung
insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu
überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen:
Für den Träger:
_____________________
________________________
_____________________
________________________
Anlagen 1 bis 3
Träger
Stadt Zülpich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
01) Leistungsvereinbarung 2016-2018
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Rechtsgrundlage:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
Inhalt der Leistung
Soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit,
Elternarbeit
- Einzelfallhilfe/ Beratung
- Gemeinwesenarbeit
- Förderung von jungen Menschen in ihrer
individuellen, sozialen und kulturellen
Entwicklung
- Kinder und Jugendliche sollen zu
solidarischem Miteinander,
selbstbestimmter Lebensführung,
ökologischem Bewusstsein und
umweltbewusstem Handeln angeregt werden
- Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen
- Aufklärung im Hinblick auf Risiken und
Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche
ausgesetzt sind
- Emanzipation
- Partizipation im Sinne von Beteiligung an der
Gestaltung des unmittelbaren sozialen Umfelds
- Integration
-
-
Politische und soziale Bildung
kulturelle Jugendarbeit
sportliche/ freizeitorientierte Jugendarbeit
medienbezogene Jugendarbeit
interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
Mittelbare Leistung
-
-
Indirekte Leistung
-
Leitung des offenen Treffs der Einrichtung
Projektarbeit
- Sommerferienprogramm
- Aktionstage
- „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische Aktionen/Fahrten)
-Projekt zum Thema Ernährung (besondere
Aspekte: Gesundheit, Kultur, Traditionen,
Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft
und Ökologie)
- Freizeitprojekte in Kooperation mit
anderen Jugendzentren
- Informations- und Präventionsarbeit zu
ordnungs- und strafrechtlichrelevanten
Themen in Kooperation mit der Polizei
- integrative Projektarbeit (z.B. Geocaching,
Creative Workshop, Wen-Do Training)
aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit
Beratung
Organisation des offenen Treffs der
Einrichtung
Planung und Evaluation von Projekten und
Maßnahmen
Gemeinwesenarbeit
Netzwerkarbeit
Teilnahme an Sozialraumkonferenzen
Anleitung von Ehrenamtlern
Wirksamkeitsdialog
Gemeinwesenarbeit
Netzwerkarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Teilnahme an Sozialraumkonferenzen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
-
-
10 bis 18 Jährige der Kernstadt und aller
Ortsteile der Stadt Zülpich
10 bis 18 Jährige, insb. in Außenorten u.
selbstorganisierten Jugendräumen, aber
auch an informellen Treffpunkten und
Jugendplätzen in der Kernstadt im Rahmen
der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit
Ehrenamtler/innen
ehrenamtliche Mitarbeit im offenen Treff
sowie im Rahmen der
aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit,
geschlechtsheterogen, teilw. mit
Migrationshintergrund
Umfang der Leistung
-
-
-
-
Kinder und Jugendliche, teilw. mit
Migrationshintergrund
Öffnungszeiten: (30 Std/ Woche)
- Mo 14:00-19:00
- Di 15:00-19:00 Uhr
- Mi 14:00-20:00 Uhr
- Do 15:00-21:00 Uhr
- Fr 15:00-21:00 Uhr
- Sa 15:00-21:00 Uhr 2 X monatlich
Maßnahmen/ Projekte
- Sommerferienprogramm, 1-2
Veranstaltungen pro Woche zusätzlich zu
den Öffnungszeiten in Abstimmung mit der
Stadtranderholung (3 Wochen in den
Sommerferien)
- Aktionstage, jeweils 1 Nachmittag in den
Oster- und Herbstferien
- „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische Aktionen/Fahrten), nach
Bedarf und Nachfrage
- Projekt zum Thema Ernährung
(besondere Aspekte: Gesundheit, Kultur,
Traditionen, Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft und Ökologie), 2-3
Veranstaltungen im Jahr
- Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen Jugendzentren, nach Bedarf und
Nachfrage
- Informations- und Präventionsarbeit zu
ordnungs- und strafrechtlichrelevanten
Themen in Kooperation mit der Polizei,
nach Bedarf
- integrative Projektarbeit, nach Bedarf
aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit,
wöchentlich ca. 7 Std. bzw.
bedarfsabhängig
Beratung, bedarfsorientiert innerhalb der
Öffnungszeiten und nach Vereinbarung
Leitungsfunktion
Gemeinwesenarbeit ca. 10 Std./Woche
Netzwerkarbeit
bzw. bedarfsabhängig
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Verantwortung
1. Fachkraft mit 6,43 Std./ Woche
2. Fachkraft mit 7,50 Std. / Woche
3. Fachkraft mit 39,00 Std. / Woche
-
Ehrenamtler
- Ehemalige Besucher des Sajus’,
ehrenamtliche Mitarbeit im offenen
Treff
- 15 bis 18 Jährige, ehrenamtliche
Mitarbeit im Rahmen der
aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit
- Erwachsene, Hilfe und Unterstützung
bei Veranstaltungen und Projekten
Leitung der Einrichtung
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
-
-
Sonstige Aufwendungen:
-
Büro (14 qm)
Bereich des offenen Treffs
- Küche und Wohnzimmer (48 qm)
- Billard- und Tischtennisraum (63 qm)
- Kleiner Gruppenraum (7 qm)
Computerraum mit Lese- und
Lernbereich (42 qm)
Abstellkammer (9 qm)
Außenflächen
Schul- und Sportanlage (bei Bedarf)
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
Träger
Stadt Zülpich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Rechtsgrundlage:
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
Qualität der Leistung
Strukturqualität
-
-
Prozessqualität
-
Personalkostenförderung durch den Kreis
Stellenumfang: insgesamt 52,93 Std.
- 1. Fachkraft, 6,43 Std. integrative
Projektarbeit
- 2. Fachkraft, 7,50 Std. offene
Jugendarbeit
- 3. Fachkraft, 39,00 Std.
aufsuchende/mobile Jugendsozialarbeit und
offene Jugendarbeit
Räumlichkeiten (bes. Ressourcen)
- Räumlichkeit in Sinzenich und
Füssenich, Sportheim und –halle sowie
Räumlichkeiten der Schützen in Bürvenich
- Sportanlagen (Sporthallen/ -plätze)
- 2 Büros im Rathaus der Stadt
- 1 „Jugendplatz“ in einem Außenort
- 2 „Jugendplätze“ in Zülpich
Zentrale Lage im Kernort Zülpich
Fachberatung durch den Kreis
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkverbindung
Gemeinwesenorientierung
Beteiligung der Adressaten
Prozessorientierung
Ermöglichung von Aneignungsprozessen
Berücksichtigung der Lebenswelt der
Adressaten
Fachberatung durch den Kreis
Wirksamkeitsdialog
Netzwerkverbindung
Gemeinwesenorientierung
Vernetzung im
Sozialraum/Sozialraumkonferenzen
Kollegiale Fachkrafttreffen
Ergebnisqualität:
-
Supervision
Dokumentation/ BesucherInnen werden
erfasst
Projektauswertung/ Evaluation
NutzerInnenbefragung
Qualitätsbericht
Träger
Stadt Zülpich
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit
03) Zielvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Kennzahlen:
Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation
von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß
§ 11 SGB VIII
BesucherInnen des Offenen Treffs
42 BesucherInnen im Durchschnitt pro Tag
( incl. aufsuchende/mobile Jugendarbeit)
TeilnehmerInnen der Projekte/ Maßnahmen
- Sommerferienprogramm, 1-2 Veranstaltungen
pro Woche zusätzlich zu den Öffnungszeiten in
Abstimmung mit der Stadtranderholung (3
Wochen in den Sommerferien), je nach
Veranstaltung ab 8 (in Ausnahmefällen 6) TN,
Alter 10-18 J, Jungen und Mädchen
- Aktionstage, jeweils einen Nachmittag in Osterund Herbstferien, 10-30 TN, Alter 10-18 J,
Jungen und Mädchen
- „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische
Aktionen/Fahrten), nach Bedarf und Nachfrage, 8
(in Ausnahmefällen 6) TN, Alter 10-18 J, Jungen
und Mädchen
- Projekt zum Thema Ernährung (besondere
Aspekte: Gesundheit, Kultur, Traditionen,
Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft und
Ökologie), 2-3 Veranstaltungen im Jahr, 6-12 TN,
Alter ab10 J, Jungen und Mädchen
- Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen
Jugendzentren, nach Bedarf und Nachfrage, je
nach Veranstaltung/Fahrt ab 8 (in
Ausnahmefällen 6) TN, Alter ab 10 J, Jungen und
Mädchen
- Informations- und Präventionsarbeit zu
ordnungs- und strafrechtlichrelevanten Themen
in Kooperation mit der Polizei, nach Bedarf, Alter
ab 10 J, Jungen und Mädchen
- integrative Projektarbeit, nach Bedarf, ab 6 TN,
Alter ab 8 J., Jungen und Mädchen
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise