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Beschlussvorlage GB (Verträge über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2016 bis 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
324 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
19.05.15, 10:30
Aktualisiert
19.05.15, 10:30

Inhalt der Datei

Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Kinderschutzbund Bad Münstereifel e.V. als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen “Kick“ und „Gate 47“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,1 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung KINDERSCHUTZBUND OV BAD MÜNSTEREIFEL e.V. Kölner Str.4 53902 Bad Münstereifel Kinder – und Jugendtreff KICK Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff) 01) Leistungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Öffnungszeiten (Std./ Woche): „KICK“ - Mo: 14:00 – 19:00 Uhr - Di : 14:00 – 19:00 Uhr - Mi : 14:00 – 19:00 Uhr - Do: 14:00 – 19:00 Uhr - Fr: 14:00 – 19:00 Uhr = 25 / Wo. „GATE47“ Mi. 17:00 – 20:00 Uhr (betr. ehrenamtliche Helfer, inspizieren der Räumlichkeiten und der Treffumgebung, Koordination der notwendigen Maßnahmen. Renovierungsprojekte in der Ferienzeit (5x8Std.) - Maßnahmen/ Projekte: - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit (siehe auch Stadtranderholung) hier: Besuch der Sporthalle, in den Wintermonaten: Fußball, Badminton, Bewegungsspiele etc. - kulturelle Jugendarbeit 1 Veranstaltung / Jahr (geschlechtsspezifische Jugendarbeit – Mädchen - oder Jungenarbeit) 1 Projekt (8 Einheiten a 90 min. schulbezogene Jugendarbeit/ Gewaltprävention) 1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Prävention (z.B. Halt, Cannabis, sexueller Missbrauch, etc.) - Ferienangebote/ -maßnahmen: 2 Wochen in den Osterferien Projektbezogen: Frühlingserwachen in der Osterzeit, Bau – und Bastelangebote, Naturpädagogik, Verwendung von natürlichen Baumaterialien bzw. Verpackungsmaterial über Mittag Betreuung. 2 Wochen in den Herbstferien Projektbezogen: Trickfilm Wochen mit unterschiedlichen Altersgruppen 3 Wochen in den Sommerferien Stadtranderholung in großem Sommerlager im Schleidtal mit 70 TN - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 6 Std- Umfang/ Woche): Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 1. Fachkraft mit 30 Fachkraftstunden/ Woche 2. Fachkraft mit 12,5 Fachkraftstellen - Ehrenamtlicher Jugendleiter ( bis zu 15 Std./Woche Treff Arloff) - Praktikanten Leitung der Einrichtung Einrichtung „KICK“, Bad M`eifel Mehrzweckräume a) (Tischtennisplatte, Billard-,Disco und Bewegungsprojekte) Raum ca. 60 qm b) (Aufenthalts-, Küchen-, Brettspielraum-, Fernsehraum) ca. 60 qm c) (Flur/ Internet, Kicker) ca.50 qm - Zweckgebundene Gruppenräume Büro/ Beratung ca. 25 qm Einrichtung „GATE 47“, Arloff Mehrzweckräume a)Küche, Internetcafe, Spieleraum, ca.35 qm b) Kicker, Billard, AufenthaltsMusikraum, ca 30 qm Büro, ca. 9 qm - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Prozessqualität: Ergebnisqualität: KINDERSCHUTZBUND OV BAD MÜNSTEREIFEL e.V. Kölner Str.4 53902 Bad Münstereifel Kinder – und Jugendtreff KICK Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff) 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 42,5 Std./ Wo. 1. Fachkraft, 30 Std. offene Jugendarbeit 2. Fachkraft 12,5 Std. 1) Zentrale Lage der Einrichtung am Kern Ort Bad Münstereifel zwischen Schulgebäuden und Bahnhof 2) Zentral (am Sportplatz Arloff) Fachberatung durch den Kreis Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: KINDERSCHUTZBUND OV BAD MÜNSTEREIFEL e.V. Kölner Str.4 53902 Bad Münstereifel Kinder – und Jugendtreff KICK Jugendeinrichtung „GATE47“ (Arloff) 03) Zielvereinbarung Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Rechtsgrundlage: Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Kennzahlen: 36 Besucher/Innen der offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag) Projekte/Maßnahmen - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit hier: Besuch der Sporthalle, in den Wintermonaten: Fußball, Badminton, Bewegungsspiele etc. (mindest.10 - max. 30 TN; m/w; 10 – 16 J.) 1xWo. Kampfspiele nach festen Regeln (min. 6-max. 10 TN, m/w 10 – 14 J) - kulturelle Jugendarbeit 1 Veranstaltung / Jahr geschlechtsspezifische Jugendarbeit – Mädchen - oder Jungenarbeit min. 8 – max. 16 TN(innen; 12 – 16 J.) 1 Projekt (8 Einheiten a 90 min. in Kooperation mit Grundschule BaM: Jungen AG (Gewaltprävention) (min. 8 –max. 12 TN m; 9/10 J.) 1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Drogenprävention Vortrag Drogenberatungsstelle (8-40 TN(innen) m/w 14 – 27 J.) - Ferienangebote/ -maßnahmen: 2 Wochen in den Osterferien Projektbezogen: Frühlingserwachen in der Osterzeit, Bau – und Bastelangebote, Naturpädagogik, Verwendung von natürlichen Baumaterialien bzw. Verpackungsmaterial über Mittag Betreuung. Erste Wo. min. 12 – max. 18 TN(innen)8 – 12 J. Zweite Wo. min 10 – max. 14 TN(innen) 10 – 14 J 2 Wochen in den Herbstferien Projektbezogen: Trickfilm Wochen mit unterschiedlichen Altersgruppen (1.Wo. min. 12 – 20 TN; 8 – 12J.) (2.Wo. min. 12 – 16 TN; 12 – 16 J.) , teils Projektförderung z.B. Kulturrucksack 3 Wochen in den Sommerferien Stadtranderholung in großem Sommerlager im Schleidtal ( ca. 70 TN, 6 – 12 J.) - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (ca. 6 Std- Umfang/ Woche): Einhaltung der Regularien zum ehrenamtlichen Betrieb einer Jugendfreizeiteinrichtung; Kontrolle der Räumlichkeiten, Umgebung des Treffgebäudes. Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Besucher/innen. (min. 8 bis zu 20 TN (innen) 16 – 22 J) Partizipation - Renovierung des Jugendtreff „KICK“ /“GATE47“ 1 mal im Jahr, ca. 8-15 TN, Alter 14 - 22 Jahre, männlich wie weiblich Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und die Gemeinde Blankenheim als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Jugendzentrum Blankenheim“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Gemeinde Blankenheim Dienst/Hilfe/Einrichtung: Jugendzentrum (Ahrstraße 67) 01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Öffnungszeiten (17 Std./ Woche): - Maßnahmen/ Projekte: - Ferienangebote/ -maßnahmen: - Aufsuchende mobile Jugendarbeit Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 1 Fachkraft mit 24 Fachkraftstunden/ Woche keine Leitung der Einrichtung Büro in der 2. Etage, 22,50 m² Bereich des offenen Treffs „Freie“ Gruppenräume“ Billardraum mit Theke ca. 26 m², Kicker, Playstation und PC – Raum ca.17 m² - Spiele – und Bastelraum ca.17 m² - sowie ein Abstellraum, Heizungs -und Putzmittelraum ca. 5 m² Aussenfläche ca. 110 m² leider nur begrenzt nutzbar, da stellenweise alte Bepflanzung vorhanden. - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter - Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Prozessqualität: Ergebnisqualität: Gemeinde Blankenheim Jugendzentrum (Ahrstraße 67) 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 24 Std./ Woche 1. Fachkraft, x Std. offene Jugendarbeit Räumlichkeiten (besondere Ressourcen) Lage/ Anbindung der Einrichtung Bitte einfügen anpassen Wirksamkeitsdialog Zentrale Lage Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: Gemeinde Blankenheim Jugendzentrum (Ahrstraße 67) 03) Zielvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII 18 Besucher/Innen der offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag) Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie – und der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung „Jugendvilla“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 3,0 Fachkraftstellen. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Caritasverband f. d. Kreisdekanat Euskirchen e.V. Jugendvilla, Alte Gerber Str. 22 53879 Euskirchen 01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder und Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Sozialräumliche Jugendarbeit - Soziale Gruppenarbeit - Jugendliche Migranten - Offene Kinder- und Jugendarbeit - Einzelfallhilfe - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen - Abbau von bestehenden Vorurteilen, Ängsten und Klischees - Gewinnung neuer Besuchergruppen - Interkulturelle Kompetenz - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Ausgestaltung des Angebots der Jugendvilla - Emanzipation: Gleichstellung von Mädchen und Jungen - Anregung zu solidarischem Miteinander und selbstbestimmter Lebensführung - Wahrnehmen, bearbeiten und teilweiser Ausgleich von gesellschaftlichen und individuellen Benachteiligungen - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind – insbesondere durch soz. Medien Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung und Organisation des offenen Treffs der Jugendvilla - Projektarbeit (Planung, Durchführung & Begleitung) - Beratung - Veranstaltungen - Aufsuchende Arbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Jahresplanung: Diese richten wir einerseits an Themen aus, die uns im Sozialraum begegnen und anderseits nehmen wir das Jahresthema des Caritasverbandes in die Planung auf - Planung und Evaluation von Projekten und Veranstaltungen - Netzwerkarbeit - Anleitung & Betreuung von Ehrenamtlern und Praktikanten/Begleitung von Honorarkräften Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Absprache mit Fachbereichsleitung (Leitung der Jugendvilla) - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der OKJA (§78, SGBVIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Qualitätsmanagement - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regionaler Bildungskonferenz Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Kernzielgruppe 10-18 Jährige der Stadt Euskirchen mit und ohne Migrationshintergrund - Flüchtlinge - Kinder zwischen 8 und 9 Jahren Öffnungszeiten (42 Std./ Woche): Mo. 14:00 - 21:00 Uhr Di. 14:00 - 21:00 Uhr Mi. 14:00 - 21:00 Uhr Do. 14:00 - 21:00 Uhr Fr. 14:00 - 21:00 Uhr Sa. 4 x monatlich 12:00 - 19:00 Uhr Wochenendveranstaltungen: vier Angebote/ Monat (durchschnittlich 7 Std/ Woche.) Bewegungsangebote täglich max. drei Stunden Bewegungsraum mit mind. sechs Teilnehmern und in städtischen Sporthallen: Basketballtraining (Mi. 16:00–17:30 Uhr) Fußballtraining 13-16 J. (März - Sep. Mi. 18-20 Uhr) Fußballtraining 10-12 J. (Do. 16–17:30 Uhr ) 2 Hallenfußballturniere Kirche Kickt 1 Volleyballturnier 2 Badmintonturniere Viehplätzchenturnier Volleyballnacht Weltkindertag, Weltspieletag, Woche der Generationen, Karnevals-Party, Weihnachtsfeier Disco, Ausflüge wöchentlich Kreativangebote Maßnahmen/ Projekte mit folgenden Schwerpunkten: 2015/16 Bewegung & Ernährung, z.B. wöchentliche Kochgruppen, Angebote zu ges. Ernährung & Bewegung - Medienarbeit: - Gender: geschlechtsspezifische Projekte: Mädchen/Jungen - Präventionsprojekte - Integrationsprojekte - Partizipation (große Befragung alle 5 Jahre) Ferienangebote/ -maßnahmen-Ostern: Gemeinsames Frühstück, Osterbacken etc. Projektarbeit z. B. Babybedenkzeit, Erlebnispädagogisches Angebot, Turniere Sommerferien: Offene Zeltstadt bzw. Schließung der Einrichtung 3 Wochen Herbstferien: Frühstück, Projekte: Jungenteamtraining, Präventionsangebot, Hausolympiade - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 5 Std.- Umfang/ Woche) Aufteilung der Leistung nach Stunden: 3 FK-Stellen verteilt auf 3 Mitarbeiter 39,0 x 3 = 117 FK-Stunden/ Woche: -Vorbereitung, Netzwerkarbeit, Koordination: 3 x 5 Std. = 15,0 Std. -Bewegungsraum: -Aufsuchende Arbeit: -Offener Treff: 5 x 3 Std. = 15,0 Std. = 5,0 Std. = 42,0 Std. -Offener Treff Kernzeit (16 – 19 Uhr) 5 x 3 Std. =15,0 Std. -Ganzjährige Öffnung (Ausnahme 4 Wochen in den Ferien) 4 Wochen x 39,0 = 156 Std./ 52 Wochen = 3,00 Std. -Medienarbeit: -Kochgruppe: -Sportgruppen: -Beratungs- /Krisengespräche (in separatem Raum): = 5,0 Std. = 8,0 Std. 2 x 1,5 Std. = 3,0 Std. = 2,00 Std. -Anleitung von Praktikanten, Ehrenamtlichen & Sozialstündlern = 0,75 Std. -Ferienprogramm, Projektarbeit, Veranstaltungen, Turniere = 3,25 Std. Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 3 Fachkräfte mit Fachkraftstunden/ Woche/ 39 - Ehrenamtler (nach Bedarf Std./Woche) - Praktikanten (Studienrichtlinien abhängig) - Honorarkräfte 2/5/8 Std. Leitung der Einrichtung Erdgeschoss: - Offener Treff - Gruppenraum 1 (Medienraum) - PC-Raum - Bewegungsraum - Küche - Büro - Umzäuntes Außengelände - Haushaltsraum - 4 Abstellräume Obergeschoss: - Gruppenraum 2 - Abstellraum - anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Caritasverband f. d. Kreisdekanat Euskirchen e.V. Jugendvilla, Alte Gerber Str. 22 53879 Euskirchen 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung gemeinsam mit der Fachbereichsleitung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Prozessqualität: - Schutzkonzept besteht- wird fortgeschrieben Fachberatung durch eigene Kinderschutzfachkraft Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 117 Std./ Woche 3 Fachkräfte, 39 Std. offene Jugendarbeit Räumlichkeiten (besondere Ressourcen) behinderten gerechtes Haus/ Bewegungsraum/PC-Raum, Lehrküche/ 2 Gruppenräume Möglichkeit zur Nutzung von öffentl. Sporthallen Zentrale Lage in der Innenstadt Euskirchens Fachberatung durch den Träger Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Fachberatung durch die Kath. Jugendfachstelle Bekanntheit des Angebots (Flyer, Presse, Facebook, Blog) Beteiligung der Adressaten Diskursivität der Hausregel Gewährleistung von Schutz und Sicherheit Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung Kulturelle Vielfalt: Bei der Gestaltung der Kooperation und Vernetzung Flexibilität - - - Ergebnisqualität: - Bei den Angebote und pädagogischen Arrangements wird auf die gleichwertige Behandlung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen von weiblichen und männlichen Besuchern sowie von Besuchern unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft geachtet. Lebensweltorientierung: Das Angebot ist an den Lebenssituationen und Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert. Unterschiedliche kulturelle Prägungen, ethnische Identitäten, Lebensgewohnheiten und Ausdrucksformen werden berücksichtigt. Verschwiegenheit der Mitarbeiter Reflexion und rechtzeitige Planung: Die Mitarbeiter reflektieren die zurückliegende Arbeit auf der Grundlage von statistischen Auswertungen. Am Jahresanfang wird die Jahresplanung gemacht. Wöchentliche Teamgespräche Besucher werden in Listen erfasst Projekte & Veranstaltungen werden ausgewertet Wunsch- und Kummerkasten NutzerInnenbefragung (jährlich kleine Befragung/ alle 5 Jahre große Befragung) Blog & Facebook-Seite Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/ Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Caritasverband f. d. Kreisdekanat Euskirchen e.V. Jugendvilla, Alte Gerber Str. 22 53879 Euskirchen 03) Zielvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder - und Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. Kennzahlen: Besucher/innen des offenen Treffs • 50 Besucher/innen im Durchschnitt pro Tag Regelmäßige Besucher/innen im Jahr • 71 Besucher/innen 3x/Woche in 3 Monaten ODER 1x/Woche in 9 Monaten Projektthemen 2016: Gender Projekt für Mädchen: Thema Selbstbehauptung, Alter 12 -16, TN 6-8 Thema sexuelle Prävention -> Babybedenkzeit, Alter 12-18, TN 8-10 (vereinzelt auch Jungen) Genderarbeit am Wochenende: Mädchen/Jungen: Einmal im Mon. ab 8-18 Jahren im Wechsel Projekt: Gender Jungen: Thema Teamtraining: Alter 10-14 Jahre, TN 8-10 Projekt: Integration/ Erlebnispädagogik (Klettern) Alter 10-14, TN 15, (vereinzelt mit Mädchen) Veranstaltungen 2016: ca. 12 Veranstaltungsangebote, ca. 4 Veranstaltungsangebote werden unterjährig extern angefragt. Freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit: 2 Hallenfußballturniere Alter 10-12 Jahre & 13-16 Jahre TN- Zahl ca. 40, M/W Freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit: Volleyballwoche, Alter 10-16,TN 15-20, M/W Drogenprävention, im Rahmen von Sport und Integration: Volleyballnacht: Alter ab 16, in Begleitung Erziehungsberechtigter auch darunter, TN 60, M/W Freizeitorientierte /sportliche Integrationsveranstaltung: Viehplätzchenturnier: Kinder, Jugendliche und Erwachsene Koop. mit Integrationsrat, türkischem und portugiesischem Club, Teilnehmerzahl ? M/W Integrationsmaßnahme: Armut und Flüchtlinge - ist angedacht - für Kinder, Jugendliche und Erwachsene? TN ?, M/W Freizeitorientierte Prävention: 2 Karnevals -veranstaltungen Alter von 8-18 Jahren TN 20-60, M/W Woche der Generationen: Thema offen, Senioren und Kinder/Jugendliche 8-80 Jahre, TN bis 20, M/W 2 Ausflüge: Freizeitorientierts Angebot an überwiegend benachteiligte Kinder und Jugendliche: Fahrt in das Phantasialand und den Moviepark, Alter 10-18, TN/60 M/W Ferienangebote: Oben angegebene Projekte finden in den Oster- und Herbstferien statt. Daneben gehört tägl. gemeinsames Frühstücken zum Ferienprogramm sowie Hausolympiaden, Quatschturniere, Tagesausfüge und Grillen, Alter 718, M/W Partizipation: Fließt in die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen ein, (z.B. durch Befragungen und den Wunsch/Kummerkasten).M/W Raumgestaltung: Die Jugendlichen sind eingeladen Räume kreativ künstlerisch zu gestalten 8-18 Jahre TN ? M/W Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein- Erft/ Euskirchen als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “JuSt“ schließen auf der Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,9 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim 01) Leistungsvereinbarung 2016 -2018 - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Umfang der Leistung - Öffnungszeiten (25 Stunden pro Woche): - Maßnahmen/ Projekte: - Ferienangebote/ -maßnahmen: - Aufsuchende mobile Jugendarbeit Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung 1. Fachkraft mit 35 Fachkraftstunden/ Woche - Honorarkräfte - Reinigungskräfte - Verwaltung beim Regionalverband Fachgruppenleitung Leitung der Einrichtung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: - Büro/Küche Großer Gesellschaftsraum mit Theke Kicker- und Billardraum Grünfläche hinter dem Haus Flure Sanitäre Einrichtungen anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Prozessqualität: Ergebnisqualität: AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 35 Std./ Woche Räumlichkeiten (besondere Ressourcen) Lage/ Anbindung der Einrichtung Bitte einfügen anpassen Wirksamkeitsdialog Zentrale Lage Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger AWO REGIONALVERBAND RHEIN-ERFTEUSKIRCHEN Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit JUZE „JUST“ Euskirchen-Stotzheim 03) Zielvereinbarung Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII 29 Besucher/Innen der offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag) Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Katholische Kirchengemeindeverband Hellenthal/ Schleiden als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Point“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung Kath. Kirchengemeindeverband Hellenthal/Schleiden, Schleiden, Vorburg 3 K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018 - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Umfang der Leistung Öffnungszeiten (15 Std./ Woche): - Mo - Di - Mi - Do - Fr - Sa 16.00-20.00 16.00-20.00 16.00-20.00 16.00-21.00 - Maßnahmen/ Projekte: (vorraussichtlich) 2 Veranstaltungen/Jahr kulturelle Jugendarbeit 1 Veranstaltung/Jahr sportliche Jugendarbeit 1 Projekt Umfelderkundung mit medialer Aufarbeitung (10 Einheiten a 120 Minuten) - Ferienangebote/ -maßnahmen: 1 Woche Zeltlager in den Sommerferien - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche): Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 5-10 TN, Alter 818 Jahre, männlich wie weiblich Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 1. Fachkraft mit 31 Fachkraftstunden/ Woche (Förderung von 22 Std./Woche durch den Kreis) - Ehrenamtler ( 2 Std./Woche) - Praktikanten Leitung der Einrichtung - Kölner Str.25a 53940 Hellenthal - Freistehendes Containergebäude mit Außengelände und kleinem Sportplatz - anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Prozessqualität: Ergebnisqualität: Kath. Kirchengemeindeverband Hellenthal/Schleiden, Schleiden, Vorburg 3 K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 31 Std./ Woche 1. Fachkraft, 31 Std. offene Jugendarbeit Räumlichkeiten (besondere Ressourcen) Lage/ Anbindung der Einrichtung: Zentrale Lage Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: Kath. Kirchengemeindeverband Hellenthal/Schleiden, Schleiden, Vorburg 3 K.O.T Point, Kölner Str.25a,53940 Hellenthal Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 03) Zielvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII 17 Besucher/Innen des offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag) TeilnehmerInnen der Projekte/Maßnahmen Maßnahmen/ Projekte: 2 Veranstaltungen/Jahr kulturelle Jugendarbeit (mindest.8 - max. 15 TN; m/w; 8 – 18 J.) 1 Veranstaltung/Jahr freizeitorientierte/sportliche Jugendarbeit (mindest.10 - max. 16 TN; m/w; 8 – 18 J.) 1 Projekt Umfelderkundung mit medialer Aufarbeitung (10 Einheiten a 120 Minuten) (mindest.6 - max. 8 TN; m/w; 10 – 18 J.) - Ferienangebote/ -maßnahmen: 1 Woche Zeltlager in den Sommerferien (mindest.15 - max. 20 TN; m/w; 9 – 20 J.) - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche): Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 und die Gemeinde Kall als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Schülercafe` Eifel“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,9 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Gemeinde Kall Dienst/Hilfe/Einrichtung: „Schülercafé Eifel“ Aachener Str. 51 53925 Kall 01) Leistungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie die stundenweise Begleitung Jugendlicher im sozialen Raum Rechtsgrundlage: Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung - Ziele der Leistung Soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit Einzelfallhilfe/ Beratung Gemeinwesenarbeit/ Vernetzungsarbeit Präventionsarbeit Beziehungsarbeit Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum - - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind Emanzipation Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen Umfelds Inhalt der Leistung - Integration Politische und soziale Bildung Kulturelle Jugendarbeit Sportliche/ freizeitorientierte Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Medienbezogene Jugendarbeit Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit Präventive Jugendarbeit . Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung Leitung der Einrichtung Betreuung des Offenen Bereiches Besucherbefragung bei Kindern und Jugendlichen aus Kall und Umgebung - Tag der Offenen Tür - Projekt zur Förderung des Brauchtums (Karneval, Halloween usw.) - Ferienprogramme in den Oster-, Sommerund Herbstferien mit verschiedenen Ausflügen - Sportangebote – Fußballturnier, Hallensport - Turniere/Wettbewerbe im Bereich Kicker, Billard, Tischtennis und verschiedener - Spiele- Konsolen - Beratung von Kinder, Jugendlichen und deren Eltern - Projektarbeit: - Geschlechtsspezifische Projekte zur Arbeit mit Mädchen - Gestaltung der Örtlichkeiten in Kall (Graffiti) - Präventionsprojekte zum Thema Rechtsradikalismus - Präventionsprojekte zum Thema Drogenkonsum (HALT) - Medien- Kompetenz- Projekt - Projekte zur Integration - Projekte zur gesunden Ernährung - Projekte zur Partizipation und politischen Bildung - Generationen übergreifende Veranstaltungen - Beratung von Kinder, Jugendlichen und deren Eltern - Mittelbare Leistung - Planung und Organisation der Jugendeinrichtung Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen Gemeinwesenarbeit Netzwerkarbeit Sozialraumkonferenz - Wirksamkeitsdialog Gemeinwesenarbeit Netzwerkarbeit Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsmanagement - 8 bis 18 jährige Kinder und Jugendliche aus Kall und Umgebung - Indirekte Leistung Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - - - Leitung der Einrichtung (39 Std. pro Woche) Betreuung des Offenen Bereiches mit unterschiedlichen Angeboten Öffnungszeiten im Schülercafè: Mo 15 – 19 Uhr Di 15 – 20 Uhr Mi 15 – 19 Uhr Do 15 - 21 Uhr Fr 14 - 20 Uhr 6 - 8 x pro Jahr Wochenendöffnung mit speziellen Angeboten ( je 4-6 Std.) Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum mit 5 Std. pro Woche Sozialraumkonferenz 1 x jährlich Kinder- und Jugendnetzwerk 1-2 x jährlich Projektarbeit: - (siehe Inhalt der Leistung) - Geschlechtsspezifische Projekte zur Arbeit mit Mädchen 4 Veranstaltungen jährlich Präventionsprojekte zum Thema Rechtsradikalismus 1x jährlich Sozialraumprojekte zu verschiedenen - - - Themen und mit unterschiedlichen Kooperationspartnern und unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, Projekte zur gesunden Ernährung 1x im Monat Projekte zur Partizipation, Integration u. politischen Bildung täglich im Bereich des Offenen Angebotes und der SCeigenen Zeitung „Diabolo“ sowie beim Facebook- Auftritt Projekte zu „Natur und Umwelt“ 2x jährlich mit Kooperationspartnern Ferienprogramme in den Oster-, Sommerund Herbstferien mit verschiedenen Ausflügen und Kreativangeboten 6 Wochen im Jahr Generationen übergreifende Veranstaltungen 2x jährlich Veranstaltung zu Halloween 1x jährlich Aktivitäten zu verschiedenen Brauchtums – Veranstaltungen 2x jährlich z.B. zu Karneval oder zum Ernte Dank Fest verschiedene Sportangebote: Turniere/Wettbewerbe im Bereich Fußball, Kicker, Billard, Tischtennis und verschiedener Konsolen- und Gesellschaftsspiele 1-2 x monatlich - Beratung von Kinder, Jugendlichen und deren Eltern nach Bedarf - Betreuung Jugendlicher im sozialen Raum für 5 Stunden wöchentlich - Jeden Montag 2 Std. Sportangebot in der Sporthalle des Berufskolleg Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung 1 Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 39 Fachkraftstunden/ Woche 1 ehrenamtlich tätige Jugendliche 1 Aushilfskraft (13 Std. im Monat) Leiter der Einrichtung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: - Bereich: Offener Treff mit Billardtisch, Kicker-Tisch, Dartscheibe verschiedenen Gesellschaftsspielen, Musik, Zeitschriften, Theke mit Getränke- und Snack- Zubereitung sowie Küche für Koch- und Backangebote Mehrzweckraum mit Bastelecke, Gemütlicher Sofaecke mit verschiedenen Spiele- Konsolen (Playstation/Wii/X-Box) Bürobereich und Internetcafè Keller: Als Lager für das Bastelmaterial - anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten - - Sonstige Aufwendungen: Träger Gemeinde Kall Dienst/Hilfe/Einrichtung: „Schülercafe`Eifel“ Aachener Str. 51 53925 Kall 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Begleitung von Jugendlichen im sozialen Raum Rechtsgrundlage: Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. Qualität der Leistung Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität: -Personalkostenförderung -Stellenumfang 39 Fachkraftstunden/ Woche -Räumlichkeiten (besondere Ressourcen) -Lage / Zentral im Kernort Kall in der „alten Schule“ -Wirksamkeitsdialog -Netzwerkverbindung -Gemeinwesenorientierung - Begleitung Jugendlicher im sozialen Raum mit 5 Std. pro Woche - Beteiligung der Adressaten - Prozessorientierung - Ermöglichung von Aneignungsprozessen - Berücksichtigung der Lebenswelt der Adressaten -Vernetzung im Sozialraum - Dokumentation/ Besucherstatistik Projektauswertung/ Evaluation Dokumentation Besucher- Befragung Qualitätsbericht Auswertung von der Anwendung von Sozialraum- Methoden Träger Gemeinde Kall Dienst/Hilfe/Einrichtung: „Schülercafe`Eifel“ Aachener Str. 51 53925 Kall 03) Zielvereinbarung Rechtsgrundlage: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Begleitung von Jugendlichen im sozialen Raum Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. Kennzahlen: 34 regelmäßige Besucher/ -innen (im Durchschnitt pro Tag) Aufgabenbeschreibung: J Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abt. 51 – Jugend und Familie und der Katholische Kirchengemeindeverband Mechernich als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “K.O.T Jo 4 You“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,8 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Träger der Einrichtung ist der Kirchengemeindeverband Mechernich in Kooperation mit der Stadt Mechernich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit K.O.T. „Jo4you“ Mechernich Feytalstraße, 53894 Mechernich Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich 01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Kooperation mit Schule - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Inhalt der Leistung Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung - Integration - Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Zielgruppe 8-18jährige Kinder und Jugendliche des Stadtgebietes Mechernich Öffnungszeiten (Std./ Woche): - Mo 15-19 Uhr - Di 15-21 Uhr - Mi 15-21 Uhr - Do 15-21 Uhr - Fr 13-21 Uhr - Sa 13-19 Uhr (14täglich) Bedarfsorientierte Anpassung/Ausdehnung der Öffnungszeiten in Schulferien möglich. - Maßnahmen/ Projekte: (nachfolgende Aufstellung ist eine Vorplanung, die aufgrund aktueller Gegebenheiten in verstärkter oder auch in abgeschwächter Form, bedarfs- und situationsbezogen stattfinden soll.) - bis zu 8 Veranstaltungen/Jahr in den Themenfeldern - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - mind. 1 Veranstaltung / Jahr zum Themenbereich geschlechtsspezifische Jugendarbeit (Mädchenund/oder Jungenarbeit) - mind. 1 Projekt/Jahr (bis zu 50 Stunden) zum Themenbereich schulbezogene Jugendarbeit - Veranstaltungsangebot zum Thema Prävention (z.B. Halt, Cannabis, (sexuelle) Gewalt, Mobbing, etc.) - Ferienangebote/ -maßnahmen: 1 Woche Ferienprojekt in den Sommerferien, 2 Wochen offene Ferienangebote in den Sommerferien Projektarbeit in den Oster- oder Herbstferien - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 5 Std. Umfang/ Woche) - weitere Maßnahmen: - Beteiligung an Veranstaltungen im Sozialraum (z.B. Pfarrfest, Brunnenfest) - Ernährung / Gesundheit - aktiv im Web 2.0 - ggf. Beteiligungsprojekte (72-Stunden-Aktion) - Erlebnispädagogische Elemente - etc. Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 1. Fachkraft mit 23,40 Fachkraftstunden/ Woche 2. Fachkraft mit 25,35 Fachkraftstunden/ Woche 3. Fachkraft mit 30,00 Fachkraftstunden/ Woche - Ehrenamtler ( bei Aktionen, Veranstaltungen, Projekte) - Praktikanten (bzgl. Ausbildung Fachschule/Studium) - Honorarkräfte (bei Bedarf) - Helfer (z.B. Ableistung Sozialstunden) Leitung der Einrichtung großer Gruppenraum mit offener Küche (62,10m², Ausstattung: Tische, Stühle, Theke, Küchenzeile, Sitzecke, Fernseher), Multimediaraum (19,87m², Ausstattung: 1 Playstation2, Spielecomputer, internetfähiger Computer, Sitzgelegenheiten), Ruhe-Raum (19,46m², Ausstattung: Sitzpodeste, Lichtspiel, Himmel; etwas abgegrenzt: PlayStation2, Fernseher) Aufenthaltsraum (60,86m², Ausstattung: Billard, Tischtennisplatte, 1 Kicker, Sitzgelegenheiten), Flur (Fluchtweg, gemeinsame Nutzung durch K.O.T. und Hauptschule; 52,00m², Ausstattung: 1 Kicker, 1 Dartscheibe), Toiletten (17,39m², getrennt für Jungen und Mädchen), Werkraum (22,50m², Ausstattung: Regale, Schrank, Arbeitstische, Stühle), Abstellkammer (4,14m², Lager für Materialien, Gegenstände), Büro (15,60m², Ausstattung: Schränke, Schreibtisch, Computer) - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger der Einrichtung ist der Träger: Kirchengemeindeverband Mechernich in Kooperation mit der Stadt Mechernich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit K.O.T. „Jo4you“ Mechernich Feytalstraße, 53894 Mechernich Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Personalkostenförderung durch den Kreis (zurzeit werden 172% BU vom Kreis Euskirchen refinanziert; die restlichen 28% BU übernehmen der Träger und die Stadt Mechernich). 200% BU Stellenumfang insgesamt. - Räumlichkeiten / Lage der Einrichtung: Die K.O.T. liegt in den Kellerräumen der Hauptschule Mechernich und ist über den Schulhof der Realschule zu erreichen. Detailliertere Beschreibung der Räumlichkeiten siehe Sachliche Ausstattung, Räumlichkeiten) Im Schulzentrum befindet sich eine auslaufende Hauptschule, eine auslaufende Realschule, eine aufbauende Sekundarschule (demnächst Gesamtschule), ein Gymnasium und in unmittelbarer Nähe eine Grundschule. - Fachberatung durch den Träger - Wirksamkeitsdialog mit dem Kreis Euskirchen - Qualitätsbericht des Bistum Aachens - Netzwerkeinbindung - Jugendpastoralkonferenz (Konferenz der hauptamtlich Angestellten im Bereich Jugendarbeit der Region Eifel) - Regelmäßig stattfindende Dienstgespräche - K.O.T. Fachkonferenz (Treffen der K.O.T. LeiterInnen der Region Eifel mit dem Fachberater) Prozessqualität: Ergebnisqualität: - Konferenz „Schleidener Tal“ - Gemeinwesenorientierung - Beirat der Einrichtung - Kuratorium der Einrichtung - Motivation und Animation - Beteiligung der Kinder und Jugendlichen - Prozessorientierung - Angebot Lern- Erprobungs- und Erfahrungsraum - Berücksichtigung der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen - Vernetzung im Sozialraum - Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst - Projektauswertung/ Evaluation - Besucher/-innenbefragung - Qualitätsbericht - Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Träger der Einrichtung ist der Kirchengemeindeverband Mechernich in Kooperation mit der Stadt Mechernich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit K.O.T. „Jo4you“ Mechernich Feytalstraße, 53894 Mechernich Postanschrift: Weierstr. 80, 53894 Mechernich 03) Zielvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Kennzahlen: 52 regelmäßige Besucher/Innen des offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag) Projekte/Maßnahmen: bis zu 8 Veranstaltungen/Jahr in den Themenfeldern - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit (mindest.10, max. 30 TN; m/w; 8 – 18 J.) - kulturelle und interkulturelle Jugendarbeit (mindest.6 - max. 12 TN; m/w; 10 – 18 J.) - politische und soziale Bildung (mindest.6 - max. 12 TN; m/w; 12 – 18 J.) - medienbezogene Jugendarbeit (mindest.6 - max. 20 TN; m/w; 8 – 18 J.) mind. 1 Veranstaltung / Jahr zum Themenbereich geschlechtsspezifische Jugendarbeit (Mädchenund/oder Jungenarbeit) (mindest.3 - max. 8 TN; m/w; 10 – 16 J.; aufgrund der Thematik soll das Angebot nicht zu groß sein und trotz geringerer TN-Zahlen stattfinden können) mind. 1 Projekt/Jahr (bis zu 50 Stunden) zum Themenbereich schulbezogene Jugendarbeit (Hauptschule, ggf. Gesamtschule, mindest.10 - max. 75 TN; m/w; 11 – 18 J., je nach Setting als Arbeitsgemeinschaft oder als Klassenworkshop) Veranstaltungsangebot zum Thema Prävention (z.B. Halt, Cannabis, (sexuelle) Gewalt, Mobbing, etc.) (mindest.4 - max. 12 TN; m/w; 10 – 18 J.; aufgrund der Thematik soll das Angebot nicht zu groß sein und trotz geringerer TN-Zahlen stattfinden können) Ferienangebote/ -maßnahmen: 1 Woche Ferienprojekt in den Sommerferien, 2 Wochen offene Ferienangebote in den Sommerferien Projektarbeit in den Oster- oder Herbstferien (mindest.6 - max. 12 TN (bei Einzelangeboten) bzw. max. 100 (bei größerer Veranstaltung); m/w; 8 – 18 J.) Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 und die Gemeinde Nettersheim als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Annex“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 0,6 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Gemeinde Nettersheim Jugendzentrum „Annex“ Höhenweg 21 53947 Nettersheim 01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung - Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche der Gemeinde Nettersheim Umfang der Leistung Öffnungszeiten (17 Std./ Woche): - Mo - Di - Mi - Do - Fr - Sa geschlossen geschlossen geschlossen 15 – 20 Uhr 15 – 20 Uhr 15 – 22 Uhr - Maßnahmen/ Projekte: • Medienbezogene Jugendarbeit Homepage Annex Überarbeitung und Neugestaltung der Homepage der Einrichtung, stetige Aktualisierung der Inhalte. Für BesucherInnen zwischen 12 und 18 Jahren. Durchgehend, 2 Std./Woche • Kultur- und medienbezogene Jugendarbeit Bandprojekt Die in der Einrichtung angebundenen Bands und MusikerInnen unterstützen in ihrer Veröffentlichung, u.a. über die Möglichkeit der Aufnahme (Tonstudio), Anfertigen von Merchandise Produkten, Erstellen von Musikvideos, Erproben von Auftritten, Internetpräsenz. Für TeilnehmerInnen ab 14 Jahren. Durchgehend, 3Std./Woche • Kulturelle Jugendarbeit Konzerte und öffentliche Veranstaltungen Veranstaltungsinteressierte Jugendliche ab 16 Jahren in die Planung und Umsetzung von Konzerten, Lesungen, Poetry-Slams und Theaterstücken im Bandraum der Einrichtung einbinden und darin anleiten. Monatliche Teamtreffen, 3 Std./Monat • Freizeitorientierte Jugendarbeit Kreativprojekt Themenbezogenes Kunst-/Kreativprojekt in 10 Einheiten a 90 min.; Themenfelder können beispielsweise aus den Bereichen Prävention, Bildung, Selbstinszenierung, etc erschlossen werden; Themenfindung gemeinsam mit der Projektgruppe. Erstellen von Kunstwerken mit abschließender Vernissage in der Einrichtung, bzw. im Rathaus Nettersheim-Zingsheim. Möglichkeit der Kooperation mit Schule. Für Jungen und Mädchen zwischen 12 und 16 Jahren. • Geschlechtsspezifische Jugendarbeit Girls Day 2x im Jahr einen Girls Day in der Einrichtung anbieten, als Möglichkeit eines besseren Zuganges für Mädchen in die Angebote der offenen Jugendarbeit. Mädchenspezifische Themen besprechen, mädchenspezifische Angebote stellen. - Ferienangebote/ -maßnahmen: Jeweils eine Woche in den Oster- und Herbstferien Projektangebote stellen und die Öffnungszeit der Einrichtung variieren. Einbinden der älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Funktion des Workshopleiters. Teilnahme für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, begrenzte Plätze vorherige Anmeldung. - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 2 Std- Umfang/ Woche): Jugendhaus Marmagen Jugendgruppe Holzmülheim/Frohngau - Leitungsfunktion der Einrichtung, Gemeinwesenarbeit, Netzwerkarbeit mit 3 Std./Woche Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung 1. Fachkraft mit 22 Fachkraftstunden/ Woche - Honorarkraft (2 Std./Woche) - Ehrenamtler - Praktikanten Leitung der Einrichtung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: - Offener Treff (63 m²) Kreativbereich (20,25m²) Band- und Konzertraum (63m²) Außenbereich mit Wiesenfläche anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Gemeinde Nettersheim Jugendtreff „Annex“ Höhenweg 21 53947 Nettersheim 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - - Prozessqualität: Ergebnisqualität: - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 22 Std./ Woche 1. Fachkraft, 22 Std. offene Jugendarbeit Honorarkraft, 2 Std. Projektarbeit Räumlichkeiten (freistehendes Gebäude mit direkter Anbindung an die Hauptschule Nettersheim, große multifunktionale Räume) Lage/ Anbindung der Einrichtung: Autobahn A1, Bahnhof Nettersheim, Busse VRS Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Gemeinde Nettersheim Jugendzentrum „Annex“ Höhenweg 21 53947 Nettersheim 03) Zielvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Kennzahlen: 17 Besucher/Innen des offenen Treffs (ca. Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag - Maßnahmen/Projekte Homepage Annex ca. 6 – 8 TeilnehmerInnen Bandprojekt ca. 10 TeilnehmerInnen Konzerte und öffentliche Veranstaltungen ca. 8 – 10 aktive TeilnehmerInnen, 4 Veranstaltungen im Jahr (ca. 30 – 80 Besucher/ -innen) Kreativprojekt ca. 10 – 12 TeilnehmerInnen Girls Day ca. 15 – 20 Teilnehmerinnen - Ferienangebote/ -maßnahmen: Jeweils 1 Woche in den Oster- und Herbstferien Themenspezifische Projektarbeit, beispielsweise zu Natur und Umwelt, Beats aus dem Annex, etc. mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. ca. 20 – 30 Teilnehmer (je nach Anzahl der unterstützenden Workshopleiter) - Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des Jugendzentrums 1 mal im Jahr, ca. 5-10 TeilnehmerInnen, Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 und der Verein „Kolosseum Gemünd“ e.V. als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Kolosseum“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,0 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Kolosseum Gemünd e.V. Kolosseum Lindenstr. 3 53937 Schleiden- Gemünd 01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von Ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Öffnungszeiten (25 Std./ Woche): - Mo 14.30-19.30 - Di 14.30-19.30 - Mi 14.30-19.30 - Do 16.00-21.00 - Fr 16.00-21.00 - Sa nach Bedarf/ Veranstaltung - So nach Bedarf/ Veranstaltung Im Sommer angepasste Öffnungszeiten! - Maßnahmen/ Projekte: 1 Veranstaltung/ Jahr zur freizeitorientierten Jugendarbeit 1 Veranstaltung /Jahr Stadtteilarbeit Frühjahrsputz in Gemünd 1 Veranstaltung/ Jahr zum Thema Prävention (z.B. Halt, Cannabis, Verbraucherberatung, Umgang mit Medien etc.) 2 mehrtägige Projekte kulturelle Jugendarbeit (Kulturrucksack z.B. töpfern,Beton,Malerei,Graffiti…) 1 Projekt / Jahr Elternbedenkzeit (mit Babypuppen/ in Zusammenarbeit mit der Caritas) 1 Projekt / Jahr Sportwoche/n (Bewegung und Ernährung) - Ferienangebote/ -maßnahmen: Jeweils 1 Woche Oster- und Herbstferien, 3 Wochen in den Sommerferien mit besonderem Programm - Aufsuchende mobile Jugendarbeit (durchschnittlicher 3 Std- Umfang/ Woche): Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Sonstige Aufwendungen: 1. Fachkraft mit 20 Fachkraftstunden/ Woche 2. Fachkraft mit 16 Fachkraftstunden/Woche - Ehrenamtler - Praktikanten Leitung der Einrichtung - Büro/Gesprächsraum ca. 17qm Bereich des offenen Treffs ca. 94 qm Küchenzone/Theke(davon 25 qm) Klcker/Billard/TT/Spieleecke(davon 69 qm) Eingangsbereich ca. 22 qm Toiletten anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität Prozessqualität: Ergebnisqualität: Kolosseum Gemünd e.V. Kolosseum Lindenstr. 3 53937 Schleiden- Gemünd 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: 0,9 Stelle/ 36 Std./ Woche 1. Fachkraft, 20 Std. offene Jugendarbeit 2. Fachkraft 16 Std. offene Jugendarbeit Räumlichkeiten sind mitten im Wohngebiet Bushaltestelle ca.3Min. Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung (auch Kolosseumbuch) Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kolosseum Gemünd e.V. Kolosseum Lindenstr. 3 53937 Schleiden- Gemünd 03) Zielvereinbarung - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Kennzahlen: Besucher/Innen des offenen Treffs ca. 29 Besucher/Innen im Durchschnitt pro Tag Veranstaltung/ Jahr in den Themenfeldern : freizeitorientierte Jugendarbeit 1Veranstaltung/Jahr (mindest.10 - max. 30 TN; m/w; 14 – 18 J.) Stadtteilarbeit Jährlich Frühjahrsputz in Gemünd (mit der Vereinsgemeinschaft ) (m/w 10-18 J. mind.4-20 TN) Prävention 1 Veranstaltung/ Jahr z.B. zum Thema Halt(Alkohol), Cannabis, Verbraucherberatung (Umgang mit Medien/Finanzbudget bei eigener Wohnung/ Taschengeldrechner etc.) (mind.8-max.18TN;m oder w 10-18 J.) kulturelle Jugendarbeit 2 mehrtägige Projekte in Zusammenarbeit mit Vogelsang/ Kulturrucksack (Töpfern, Acrylmalerei, Betonkunst, Graffiti…) (mindestens 8 – max. 16 TN; m/w 10 – 14 J.) geschlechtsspezifische Jugendarbeit Elternbedenkzeit 1 mehrtägiges Projekt / Jahr ( in Zusammenarbeit mit der Caritas Schleiden) (mindestens 6 – max. 10 TN; m oder w 14 – 18 J.) sportliche Jugendarbeit 1Projekt/Jahr Sportwoche/n (Sport und Ernährung) (mind. 8-max.16 TN; m/w 10-18 J.) Ferienangebote/ -maßnahmen: Jeweils 1 Woche in den Oster- und Herbstferien, (m/w ,10-18 J. mind.6-max 20TN) 3 Wochen in den Sommerferien (m/w ,10-18 J. mind.6-max 20TN) Partizipation - Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern 1 mal jährlich an 3 Wochenenden, Alter 14-25 Jahre, ca. 20-25 TN, m/w - Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 5-10 TN, Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 und die Gemeinde Weilerswist als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Haus Fuhrmann“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,1 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Gemeinde Weilerswist Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 01)Leistungsvereinbarung 2016 -2018 Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Rechtsgrundlage: Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung - Betreuung der Jugendeinrichtung - Planung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Aufsuchende Arbeit - Elternarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen und räumlichen Umfelds des Jugendzentrums - Fähigkeit, soziale Beziehungen aufzubauen und sie zu pflegen sowie aus dem souveränen Kontakt mit sozialen Partnern Profit zu ziehen - Fähigkeit, eine eigenständige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln - Unterstützung bei Konflikt- und Krisenbewältigung - Stärkung von sozialen und personalen Kompetenzen (Persönlichkeitsentwicklung) - verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Umgebung Inhalt der Leistung - freizeitorientierte /sportliche Jugendarbeit - kulturelle Jugendarbeit - politische und soziale Bildung - medienbezogene Jugendarbeit - schulbezogene Jugendarbeit - geschlechtsspezifische Jugendarbeit - Kinder und Jugenderholung - Prävention Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung - Einzel- und Gruppenberatung -Betreuung/ Durchführung von Angeboten, Maßnahmen und Projekten in den Aufgabenschwerpunkten - Planung und Durchführung von Freizeitprojekten und Ferienprogrammen - Aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Mittelbare Leistung - Organisation des offenen Treffs der Einrichtung - Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern - Anleitung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements - Aktive Beteiligung an der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit (§79 a, SGB VIII) Indirekte Leistung - Wirksamkeitsdialog - Dienstgespräche - Gemeinwesenarbeit - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Teilnahme an regelmäßigen Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen Umfang der Leistung - Zielgruppe 10-18 Jährige Kinder und Jugendliche des Stadt- bzw. Gemeindegebietes Öffnungszeiten (28 Stunden/ Woche): - Mo - Di - Mi - Do - Fr - Sa 6 Stunden 6 Stunden Aufsuchende Jugendarbeit 8 Stunden 7 Stunden 7 Stunden + Nachtfußball 3 Stunden/ Monat 5 Stunden/ Monat - Maßnahmen/ Projekte: - - - - - - Ferienangebote/ Maßnahmen Ferienprogramm: Zwei Wochen Ferienprogramm für Kinder von 6 bis 12 Jahren aus dem Kreisgebiet Euskirchen Schulung von ehrenamtlichen Betreuern für das Ferienprogramm von 5 Wochen Kooperationsprojekte Kooperationsprojekt Jugendcafé Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen Jugendzentren, 1- 2x pro Jahr Veranstaltungen zum Thema Prävention Projekte zum Thema Drogen- und Alkoholprävention (1- 2 x pro Jahr) Projekt zum Thema Anti-Aggressionstraining (Anti-Gewalttraining, Selbstbehauptung (1-2 x bis 2019) Nachtfußball, 1x monatlich Freizeitorientierte/ sportliche Jugendarbeit Renovierung/ Umbau des Jugendzentrum, 1x pro Jahr Beteiligungsprojekt, Motto: „Gestaltung der Jugendfreizeit“ Aktionen und Veranstaltungen außerhalb oder innerhalb der Jugendzentrums, 1x pro Monat Kinder- und Jugendberatung, bedarfsorientiert innerhalb der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung Motivationstraining/ Bewerbungstraining 1x pro Jahr Kulturelle Jugendarbeit Projekt zum Thema Ernährung Genderspezifische Angebote Nachtfußball 1x monatlich Angebot für Mädchen Medienpädagogische Angebote Spielerische Medienangebote Aufsuchenden Jugendarbeit im Gemeindegebiet und in den Kernorten von Weilerswist (1x pro Woche/ 8 Stunden) Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung 1. Fachkraft mit 39 Stunden/ Woche - Praktikanten - Ca. 25 Ehrenamtliche Mitarbeiter für 2 Wochen Ferienspaß Leitung der Einrichtung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Bereiche des offenen Treffs - Aufenthaltsraum, 32,0 qm - Flur/ Abstellkammer, 20,0 qm Zweckgebundene Gruppenräume - Billard- und Dartraum, 26,5 qm - Büro der Leitung, 6,0 qm - Küche, 8,0 qm - Kellerräume werden lediglich als Abstellmöglichkeiten genutzt - Außenfläche, ca. 800 qm Sonstige Aufwendungen: - anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger: Dienst/Hilfe/Einrichtung: Gemeinde Weilerswist Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII. Rechtsgrundlage: Qualität der Leistung: Strukturqualität - Prozessqualität: Ergebnisqualität: - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 44,5 Std./ Woche 1. Fachkraft, 39 Std. offene Jugendarbeit 2. Fachkraft 5,5 Std. Haus mit zwei Aufenthaltsräumen und einem großen Außengelände Zentrale Lage, direkte Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln Wirksamkeitsdialog Netzwerkeinbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Flexibilität (Situativer Ansatz) Aneignungs- Gelegenheitsstrukturen Kooperation und Vernetzung Dokumentation/ tägliche Besucher/-innen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenz Träger Dienst/Hilfe/Einrichtung: Gemeinde Weilerswist Jugendzentrum „Haus Fuhrmann“ Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 03) Zielvereinbarung Aufgabenbeschreibung: - Leitung und Organisation der offenen Jugendeinrichtung - Planung, Durchführung/ Begleitung und Auswertung von Angeboten und Maßnahmen der offenen Kinderund Jugendarbeit. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Rechtsgrundlage: Kennzahlen: 35 Besucher/ -innen des offenen Treffs (ca. Besucher/ -innen im Durchschnitt pro Tag) TeilnehmerInnen der Projekte/Maßnahmen Freizeitpädagogik - Ferienprogramm: Ferienfreizeit (2 Wochen), ca. 160 Teilnehmer, Alter ab 6- 12 Jahren, männlich wie weiblich, 1x Jährlich Aktionen, Ausflüge und Veranstaltungen im Jugendzentrum, 1x monatlich, ca. 10- 15 TN, Alter 10- 18 Jahre. Männlich wie weiblich Fußballangebote (Nachtfußball 1x monatlich bis zu 30 TN, Alter 16-18 Jahr, männlich Freizeitprojekte in Kooperation anderen Jugendzentren, 1- 2 Veranstaltungen pro Jahr, 15- 25 TN, Alter 10- 18 Jahre, männlich wie weiblich Kooperationsprojekt Jugendcafé mit Jugendlichen Helfern, 1- 2 x pro Monat, Alter ab 14 Jahren, männlich wie weiblich Jahre, ca. 25 TN, männlich wie weiblich Beteiligungsprojekt, Motto: „Gestaltung der Jugendfreizeit“, 1x halbjährlich, Alter 14- 18 Jahre, ca. 6- 10 TN, männlich wie weiblich • - - - - Präventionsarbeit - - - Alkohol- und Drogenpräventionsprojekte • Aktionstage „Sucht hat immer ein Gesicht“ in Kooperation mit dem Caritasverband Euskirchen • HaLT- Hart am Limit, Präventionsprojekt Kreis Euskirchen, 1x pro Jahr, ca. 1520 TN, männlich und weiblich Projekt zum Thema Anti-Aggressionstraining/ Anti- Gewalttraining, Selbstbehauptungstraining, Kooperationsprojekt, 1- 2 Veranstaltungen im Zeitraum bis 2019, 12- 18 Jahre, ca. 6 TN männlich wie weiblich Kinder- und Jugendberatung, bedarfsorientiert innerhalb der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung, Alter ab 10 Jahren, männlich wie weiblich Genderspezifische Arbeit - Angebot für Mädchen, 1x monatlich, 6 – 10 TN, Alter 10- 18 Jahre, weiblich Freitagnachtfußball, 1x monatlich, 15- 25 TN, Alter 14- 18 Jahre, männlich Kulturelle Jugendarbeit - Projekt zum Thema Ernährung ca. 6 TN, Alter 10- 18 Jahre, männlich wie weiblich Medienpädagogische Arbeit - Spielerische Medienangebote, ca. 6- 10 TN, Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich Partizipation - - Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern 1mal jährlich an 3 Wochenenden, Alter 14-25 Jahre, ca. 10-25 TN, männlich wie weiblich Renovierung/ Umgestaltung/ Umbau des Jugendzentrums, 1 mal im Jahr, ca. 6-10 TN, Alter 10-18 Jahre, männlich wie weiblich Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Kreis Euskirchen – Abteilung 51.4 und die Stadt Zülpich als Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtung “Sajus“ schließen auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 24.06.2015 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung – Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. 2. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. 4. Die Förderung basiert auf dem Beschluss des Kreistags zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vom 24.06.2015 in der Fassung V 122/2015 und umfasst einen Stellenumfang von insgesamt 1,3 Fachkraftstelle. Der Kreis leistet innerhalb der ersten 10 Werktage eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 v. H. der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Zuwendung. 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, welche die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. 7. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag. 8. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen: Für den Träger: _____________________ ________________________ _____________________ ________________________ Anlagen 1 bis 3 Träger Stadt Zülpich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 01) Leistungsvereinbarung 2016-2018 Aufgabenbeschreibung: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit Rechtsgrundlage: Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung Inhalt der Leistung Soziale Gruppenarbeit, Projektarbeit, Elternarbeit - Einzelfallhilfe/ Beratung - Gemeinwesenarbeit - Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Entwicklung - Kinder und Jugendliche sollen zu solidarischem Miteinander, selbstbestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein und umweltbewusstem Handeln angeregt werden - Ausgleich von individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen - Aufklärung im Hinblick auf Risiken und Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind - Emanzipation - Partizipation im Sinne von Beteiligung an der Gestaltung des unmittelbaren sozialen Umfelds - Integration - - Politische und soziale Bildung kulturelle Jugendarbeit sportliche/ freizeitorientierte Jugendarbeit medienbezogene Jugendarbeit interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung Mittelbare Leistung - - Indirekte Leistung - Leitung des offenen Treffs der Einrichtung Projektarbeit - Sommerferienprogramm - Aktionstage - „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische Aktionen/Fahrten) -Projekt zum Thema Ernährung (besondere Aspekte: Gesundheit, Kultur, Traditionen, Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft und Ökologie) - Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen Jugendzentren - Informations- und Präventionsarbeit zu ordnungs- und strafrechtlichrelevanten Themen in Kooperation mit der Polizei - integrative Projektarbeit (z.B. Geocaching, Creative Workshop, Wen-Do Training) aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit Beratung Organisation des offenen Treffs der Einrichtung Planung und Evaluation von Projekten und Maßnahmen Gemeinwesenarbeit Netzwerkarbeit Teilnahme an Sozialraumkonferenzen Anleitung von Ehrenamtlern Wirksamkeitsdialog Gemeinwesenarbeit Netzwerkarbeit Öffentlichkeitsarbeit Teilnahme an Sozialraumkonferenzen Ziele der Leistung Zielgruppen - - 10 bis 18 Jährige der Kernstadt und aller Ortsteile der Stadt Zülpich 10 bis 18 Jährige, insb. in Außenorten u. selbstorganisierten Jugendräumen, aber auch an informellen Treffpunkten und Jugendplätzen in der Kernstadt im Rahmen der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit Ehrenamtler/innen ehrenamtliche Mitarbeit im offenen Treff sowie im Rahmen der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit, geschlechtsheterogen, teilw. mit Migrationshintergrund Umfang der Leistung - - - - Kinder und Jugendliche, teilw. mit Migrationshintergrund Öffnungszeiten: (30 Std/ Woche) - Mo 14:00-19:00 - Di 15:00-19:00 Uhr - Mi 14:00-20:00 Uhr - Do 15:00-21:00 Uhr - Fr 15:00-21:00 Uhr - Sa 15:00-21:00 Uhr 2 X monatlich Maßnahmen/ Projekte - Sommerferienprogramm, 1-2 Veranstaltungen pro Woche zusätzlich zu den Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Stadtranderholung (3 Wochen in den Sommerferien) - Aktionstage, jeweils 1 Nachmittag in den Oster- und Herbstferien - „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische Aktionen/Fahrten), nach Bedarf und Nachfrage - Projekt zum Thema Ernährung (besondere Aspekte: Gesundheit, Kultur, Traditionen, Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft und Ökologie), 2-3 Veranstaltungen im Jahr - Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen Jugendzentren, nach Bedarf und Nachfrage - Informations- und Präventionsarbeit zu ordnungs- und strafrechtlichrelevanten Themen in Kooperation mit der Polizei, nach Bedarf - integrative Projektarbeit, nach Bedarf aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit, wöchentlich ca. 7 Std. bzw. bedarfsabhängig Beratung, bedarfsorientiert innerhalb der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung Leitungsfunktion Gemeinwesenarbeit ca. 10 Std./Woche Netzwerkarbeit bzw. bedarfsabhängig Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Verantwortung 1. Fachkraft mit 6,43 Std./ Woche 2. Fachkraft mit 7,50 Std. / Woche 3. Fachkraft mit 39,00 Std. / Woche - Ehrenamtler - Ehemalige Besucher des Sajus’, ehrenamtliche Mitarbeit im offenen Treff - 15 bis 18 Jährige, ehrenamtliche Mitarbeit im Rahmen der aufsuchenden/mobilen Jugendarbeit - Erwachsene, Hilfe und Unterstützung bei Veranstaltungen und Projekten Leitung der Einrichtung Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: - - Sonstige Aufwendungen: - Büro (14 qm) Bereich des offenen Treffs - Küche und Wohnzimmer (48 qm) - Billard- und Tischtennisraum (63 qm) - Kleiner Gruppenraum (7 qm) Computerraum mit Lese- und Lernbereich (42 qm) Abstellkammer (9 qm) Außenflächen Schul- und Sportanlage (bei Bedarf) anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter Träger Stadt Zülpich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit Rechtsgrundlage: Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII Qualität der Leistung Strukturqualität - - Prozessqualität - Personalkostenförderung durch den Kreis Stellenumfang: insgesamt 52,93 Std. - 1. Fachkraft, 6,43 Std. integrative Projektarbeit - 2. Fachkraft, 7,50 Std. offene Jugendarbeit - 3. Fachkraft, 39,00 Std. aufsuchende/mobile Jugendsozialarbeit und offene Jugendarbeit Räumlichkeiten (bes. Ressourcen) - Räumlichkeit in Sinzenich und Füssenich, Sportheim und –halle sowie Räumlichkeiten der Schützen in Bürvenich - Sportanlagen (Sporthallen/ -plätze) - 2 Büros im Rathaus der Stadt - 1 „Jugendplatz“ in einem Außenort - 2 „Jugendplätze“ in Zülpich Zentrale Lage im Kernort Zülpich Fachberatung durch den Kreis Wirksamkeitsdialog Netzwerkverbindung Gemeinwesenorientierung Beteiligung der Adressaten Prozessorientierung Ermöglichung von Aneignungsprozessen Berücksichtigung der Lebenswelt der Adressaten Fachberatung durch den Kreis Wirksamkeitsdialog Netzwerkverbindung Gemeinwesenorientierung Vernetzung im Sozialraum/Sozialraumkonferenzen Kollegiale Fachkrafttreffen Ergebnisqualität: - Supervision Dokumentation/ BesucherInnen werden erfasst Projektauswertung/ Evaluation NutzerInnenbefragung Qualitätsbericht Träger Stadt Zülpich Dienst/Hilfe/Einrichtung: Einrichtung der offenen Kinderund Jugendarbeit 03) Zielvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Rechtsgrundlage: Kennzahlen: Planung, Durchführung/ Begleitung und Evaluation von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 11 SGB VIII BesucherInnen des Offenen Treffs 42 BesucherInnen im Durchschnitt pro Tag ( incl. aufsuchende/mobile Jugendarbeit) TeilnehmerInnen der Projekte/ Maßnahmen - Sommerferienprogramm, 1-2 Veranstaltungen pro Woche zusätzlich zu den Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Stadtranderholung (3 Wochen in den Sommerferien), je nach Veranstaltung ab 8 (in Ausnahmefällen 6) TN, Alter 10-18 J, Jungen und Mädchen - Aktionstage, jeweils einen Nachmittag in Osterund Herbstferien, 10-30 TN, Alter 10-18 J, Jungen und Mädchen - „monatliche Highlights“ (freizeitpädagogische Aktionen/Fahrten), nach Bedarf und Nachfrage, 8 (in Ausnahmefällen 6) TN, Alter 10-18 J, Jungen und Mädchen - Projekt zum Thema Ernährung (besondere Aspekte: Gesundheit, Kultur, Traditionen, Religion, Zubereitungstechniken, Wirtschaft und Ökologie), 2-3 Veranstaltungen im Jahr, 6-12 TN, Alter ab10 J, Jungen und Mädchen - Freizeitprojekte in Kooperation mit anderen Jugendzentren, nach Bedarf und Nachfrage, je nach Veranstaltung/Fahrt ab 8 (in Ausnahmefällen 6) TN, Alter ab 10 J, Jungen und Mädchen - Informations- und Präventionsarbeit zu ordnungs- und strafrechtlichrelevanten Themen in Kooperation mit der Polizei, nach Bedarf, Alter ab 10 J, Jungen und Mädchen - integrative Projektarbeit, nach Bedarf, ab 6 TN, Alter ab 8 J., Jungen und Mädchen Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Controlling-Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.01. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise