Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
21.05.15, 14:46
Aktualisiert
21.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 61/2015
20.05.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.05.2015
SPNV im Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn
Die am 24.03.2015 im Kreistag verabschiedete Resolution R 7 /2015 "Verbesserung der
Beförderungsbedingungen im Bahnverkehr auf der Eifel- und Voreifelstrecke sowie grundsätzlicher
Ausbau von Kundenfreundlichkeit und Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)" wurde an
die genannten Adressaten (NVR, DB Regio, DB Station & Service, Landesregierung,
Bundesverkehrsministerium) gesandt.
Die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 13.05.2015 ist als
Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt.
In dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben bezieht DB Regio zu den in der Resolution
aufgeworfenen Forderungen Stellung und nimmt darüber hinaus Bezug auf einen Sachstandsbericht
aus April 2015 (Anlage 3). Weitere Rückmeldungen liegen noch nicht vor.
Die Stellungnahme der DB Regio ist nach Auffassung der Verwaltung in Teilen nicht zufriedenstellend
bzw. wirft weitere Fragen auf.
Insbesondere ist nicht dargestellt,
welche Ergebnisse die weiteren Bemühungen zur Verkürzung der Türöffnungs- und
schließzeiten haben,
welche Maßnahmen zur Verbesserung der Anschlusssicherung geplant bzw. erforderlich sind,
welche Möglichkeiten einer erweiterten Mobilitätsgarantie bestehen,
warum sich alle Ansätze zur Einrichtung von Schnellzügen auf der Voreifelbahn als nicht
umsetzbar erwiesen haben
und
eine Bedienungsreduzierung der 4 neuen Haltepunkte zu einer Förderproblematik führen
würde. Hier wäre eine Darstellung der geprüften Möglichkeiten und der Gründe, die der Umsetzung
entgegenstehen, notwendig. Sollte alleine die Förderung der Haltepunkte ein Hinderungsgrund sein,
so wäre dies nicht nachvollziehbar
Zudem wird die unter Punkt 4 ausgeschlossene Entschädigung der Pendler mit Verweis darauf, dass
es keinen "Qualitätseinbruch" gegeben habe, vor dem Hintergrund der massiven Probleme um den
Jahreswechsel 2014/15 kritisch gesehen. Der gleichzeitige Hinweis auf die Pönale wird nicht als
sinnvoll angesehen, da diese dem NVR zustehen und nicht mit einer Entschädigung der Pendler
"verrechnet" werden dürfen.
-2-
Die Verwaltung hat Vertreter des NVR sowie der DB Regio gebeten, in der Sitzung des Ausschusses
für Planung, Umwelt und Verkehr am 27.05.2015 über den aktuellen Sachstand zu berichten bzw. zu
den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.
Zwischenzeitlich haben viele der kreisangehörigen Kommunen ähnliche Resolutionen verfasst. Nach
Mitteilung des NVR wird dieser die Resolutionen zum Anlass nehmen, die Kommunen, die Kreise und
den angrenzenden Zweckverband Rheinland-Pfalz Nord zu einem Erörterungsgespräch einzuladen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)