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Info GB (SPNV im Kreis Euskirchen hier: Sachstand Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
21.05.15, 14:46
Aktualisiert
21.05.15, 14:46
Info GB (SPNV im Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn) Info GB (SPNV im Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 61/2015 20.05.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.05.2015 SPNV im Kreis Euskirchen hier: Sachstand Betriebsdurchführung auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn Die am 24.03.2015 im Kreistag verabschiedete Resolution R 7 /2015 "Verbesserung der Beförderungsbedingungen im Bahnverkehr auf der Eifel- und Voreifelstrecke sowie grundsätzlicher Ausbau von Kundenfreundlichkeit und Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)" wurde an die genannten Adressaten (NVR, DB Regio, DB Station & Service, Landesregierung, Bundesverkehrsministerium) gesandt. Die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 13.05.2015 ist als Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt. In dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben bezieht DB Regio zu den in der Resolution aufgeworfenen Forderungen Stellung und nimmt darüber hinaus Bezug auf einen Sachstandsbericht aus April 2015 (Anlage 3). Weitere Rückmeldungen liegen noch nicht vor. Die Stellungnahme der DB Regio ist nach Auffassung der Verwaltung in Teilen nicht zufriedenstellend bzw. wirft weitere Fragen auf. Insbesondere ist nicht dargestellt, welche Ergebnisse die weiteren Bemühungen zur Verkürzung der Türöffnungs- und schließzeiten haben, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Anschlusssicherung geplant bzw. erforderlich sind, welche Möglichkeiten einer erweiterten Mobilitätsgarantie bestehen, warum sich alle Ansätze zur Einrichtung von Schnellzügen auf der Voreifelbahn als nicht umsetzbar erwiesen haben und eine Bedienungsreduzierung der 4 neuen Haltepunkte zu einer Förderproblematik führen würde. Hier wäre eine Darstellung der geprüften Möglichkeiten und der Gründe, die der Umsetzung entgegenstehen, notwendig. Sollte alleine die Förderung der Haltepunkte ein Hinderungsgrund sein, so wäre dies nicht nachvollziehbar Zudem wird die unter Punkt 4 ausgeschlossene Entschädigung der Pendler mit Verweis darauf, dass es keinen "Qualitätseinbruch" gegeben habe, vor dem Hintergrund der massiven Probleme um den Jahreswechsel 2014/15 kritisch gesehen. Der gleichzeitige Hinweis auf die Pönale wird nicht als sinnvoll angesehen, da diese dem NVR zustehen und nicht mit einer Entschädigung der Pendler "verrechnet" werden dürfen. -2- Die Verwaltung hat Vertreter des NVR sowie der DB Regio gebeten, in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 27.05.2015 über den aktuellen Sachstand zu berichten bzw. zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Zwischenzeitlich haben viele der kreisangehörigen Kommunen ähnliche Resolutionen verfasst. Nach Mitteilung des NVR wird dieser die Resolutionen zum Anlass nehmen, die Kommunen, die Kreise und den angrenzenden Zweckverband Rheinland-Pfalz Nord zu einem Erörterungsgespräch einzuladen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)