Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
569 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
21.05.15, 14:46
Aktualisiert
21.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
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Bundesministerium
fUrVerkehr, Bau
und Stadtentwicklung
18
a; 2015
GB
Claudia Horn
Bundesministerium fOr Verkehr und digitate lnlrastruktur
e
11030Berlin
Herrn
Gunter Rosenke
Landrat
Kreis Euskirchen
Kreishaus, Jtilicher Ring 32
53861 Euskirchen
Leiterin der Abteilung Land
verkehr
HAUSANSCHRIFT
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
POSTANSCHRIFT
11030 Berlin
TEL
FAX
+49 (0)228 18-300-4000
+49 (0)228 18-300-8074000
AL-l_l\@bmvLbund .de
www.bmvi.de
Betreff: Verbesserung der BefOrderungsbedingungen im Bahn
verkehr auf der Eifel- und Voreifelstrecke sowie grundsatzlicher
Ausbau von Kundenfreundlichkeit und Qualitat im Schienenper
sonennahverkehr (SPNV)
Aktenzeichen: LA 14/5154.5/4/
Ihr Schreiben vorn 20.04 .2015
Datum: Bonn, .13 · (J~ . Zo -7';
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Sehr geehrter Herr Landrat,
vielen Dank fur Ihr Schreiben vorn 20.04.2015 an Herrn Bundesminis
ter Alex ander Dobrindt MdB. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antwor
ten.
Es ist ein zentrales verkehrspolitisches Anliegen der Bundesregierung,
die Qualitat des offentlichen Personennahverkehrs COPNY) weiter zu
verbessern und ein bedarfsgerechtes Angebot im Schienenpersonen
nahverkehr (SPNY) auch in der Flache sicher zu stellell.
Seit der Regionalisierung 1996 im Zuge der Bahnreform liegt d~ Zu- ....
standigkeit fur die Planung, Organisation und Finanzierung des OPNV
bei
, Die Lander erhalten seitdem tiber das Regionalisie
.,. den Land ern
........
..
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rungsgesetz (RegG) aus dem Mincralolsteueraufkornmen des Bundes
jahrliche Betrage zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im SPNV,
die aber auch investiv zur Verbesserung des bPNV eingesetzt werden
konnen. Dies waren 2014 insgesamt rd. 7,3 Mrd. E.
.
....-
Der Bund schafft die Voraussetzungen und stellt die finanziellen Mit
tel bereit. Auf Landesebene bzw. in der Region wird dann entschie
den, wie die Mittel konkret verwendet werden sollen . Somit kann be
darfsgerecht vor Ort entschieden werden, wie der offentliche Verkehr
in der Region gestaltet und auch landerubergreifend Regionen verbun
den werden.
Urn die Mittel auf den bestehenden Bedarf ausrichten zu konnen, ist
gem. § 5 Abs. 5 RegG fur den Zeitraum ab 2015 eine erneute Anpas
sung des Gesetzes vorgesehen.
Die anstehende Revision der Regionalisierungsmittel tangiert nach
Auffassung der Bundesregierung die Bund-Lander-Finanz
beziehungen. Daher soli diese Revision im Rahmen der Reform der
Bund-Lander-Finanzbeziehungen beraten und beschlossen werden.
Oabei strebt die Bundesregierung eine schnellstmcgliche Revision der
Regionalisierungsmittel im Rahmen der dieser Gesprache an.
Urn einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf fur die Beratungen im
Rahmen der Bund-Lander-Finanzbeziehungen zu gewahrleisten, hat
die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt be
schlossen:
•
Verschiebung der anstehenden Revision urn 1 Jahr und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel urn 1,5 % auf rd. 7,4 Mrd. E
in 2015
Der Gesetzentwurf ist am 05.03.2015 in 2.13. Lesung vom Bundes
tagbeschlossen worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
27.03.2015 den Vermittlungsausschuss an gerufen . Oer Gesetzentwurf
ist zustimmungspflichtig.
Damit steht den Landern weiterhin (vorerst) laut Haushaltsgesetz fur
2015 der Betrag von rd. 7 ,29 Mrd . € zur Verfugung (Betrag 2014 ohne
,.....
Dynamisierung).
.
I
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Ihre Ausfuhrungen zu den Verhaltnissen im SPNV auf der Eifel- und
Voreifelstreeke im Zuge der Einfuhrung der neuen Fahrzeug;; im Kal-"
"
ner Dieselnetz habe ieh mit Interesse gelesen. Allerdings liegt dir Zu
standigkeit dafur auf Grund der gesetzliehen Vorgaben beim Land
N ordrhei;'Westfalen .
- ..
-
Wir bitten Sie daher, Ihre Hinweise tiber die Situation des SPNV auf
der Eifel- und Voreifelstreeke zustandigkeitshalber an folgende Ad
resse zu ubersenden:
Ministerium fur Bauen, Wohnen, Stadtentwieklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jurgensplatz 1
40219 Dusseldorf
Zu der in der Resolution erhobenen Forderung naeh Erhohung der
Verspatungsentsehadigungen fur Zeitkarteninhaber mochte ieh Ihnen
folgendes mitteilen:
Mallgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 137112007 des Europaischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 tiber die Reehte und
Pfliehten der Fahrgaste im Eisenbahnverkehr.
Nach Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 2 der VO (EG) Nr. 137112007
ist im Hinblick auf »Zeitfa hrka rte n gerellelt,
dass bei wiederholten
....
Verspatungen wahrend der Gultigkeitsdauer der Zeitfahrkarte ange
messene Entschadigungen gernaf den Entschadigungsbedingungen
des Eisenbahnunternehmens verlangt werden konnen. Insoweit sind
hier die jeweiligen Entschadigungsregelungen in den Beforderungsbe
dingungen des befordernden Eisenbahnunternehmens zu berucksichti
gen. So ist z . B. in den Bedingungen fur den Erwerb und die Nutzung
von Zeitkarten der Deutsehen Bahn AG, wie in der Resolution ange
sproehen, geregelt, dass Inhaber einer Zeitkarte im Nahverkehr (fur
die Produktklasse C) bei wiederholten Zugausfallen, Verspatungen
oder Anschlussversaumnissen ab 60 Minutw innerhalb der Geltungs
dauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschadigung von 1,50 € fur
die 2. Wagenklasse und 2,25£ fur die 1. Wagenklasse erhalten, insge
samt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschadi
•
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..
gungszahlung erfolgt auf Antrag, wenn der Entschadigungsanspruch
......-den Betrag von ...4 € tiberschreitet.
Die Bagatellgrenze von 4 € steht in Einklang mit der Verordnung
(EG) Nr. 1371/2007, wonach gemafs Art. 17 Absatz 3 die Eisenbahnunternehmen Mindestbetrage festlegen durfen, unterhalb deren keine
Entschadigungszahlungen zu leisten sind. Dieser Mindestbetrag darf
hochstens 4 € betragen.
Die in Rede stehenden Bedingungen fur den Erwerb und die Nutzung
von Zeitkarten sind dann zulassig, wenn sie mit dem geltenden Recht
in Einklang stehen. Ein Einschreiten im Rahmen der Tarifaufsicht ist
somit nur dann geboten, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht berticksichtigt werden. Ein solcher Rechtsverstof ist nicht erkennbar.
Ob und inwieweit auf den in Rede stehenden Strecken des SPNV ausschliel3lich die in der Resolution angesprochenen Beforderungsbedingungen der DB AG fur Zeitkarten zur Anwendung kommen oder dartiber hinaus auch Verbundtarife, entzieht sich hiesiger Kenntnis.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Gruben
Mit freundlichen Gruben
Claudia Hom