Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 68/2015
Datum: 19.05.2015
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes - Schaffung einer Metropolregion Rheinland
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Beantwortung des Fragenkatalogs durch GB IV/Abt. 60 und Stabsstelle 80:
Wie sehen nach derzeitigem Sachstand die grundsätzlichen Überlegungen der
Landesregierung hinsichtlich der Fortschreibung des LEP aus?
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum LEP wurden von den Kommunen, Interessenverbänden
und Bürgern 1.400 Stellungnahmen mit insgesamt 10.000 Anregungen und Bedenken eingebracht.
Die Landesplanungsbehörde ist immer noch damit beschäftigt, diese Stellungnahmen auszuwerten
und den Entwurf des LEP unter Berücksichtigung dieser Anregungen und Bedenken zu überarbeiten.
In einem Zwischenschritt wurde der Landesregierung ein Paket mit wesentlichen Änderungen
vorgelegt, welches bereits einen Teil der Anregungen und Bedenken umsetzt.
Die Landesregierung hat am 28.05.2015 diese ersten Änderungen am Entwurf des
Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Die beschlossenen Änderungen betreffen wesentliche
Festlegungen des LEP-Entwurfs. Es soll ein zweites Beteiligungsverfahren nach der Sommerpause
mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. Die Landesplanungsbehörde arbeitet bis dahin die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen weiter aus und überarbeitet den
LEP-Entwurf. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der LEP zum Frühjahr 2016 abschließend
beschlossen werden soll.
Ein Bericht der Staatskanzlei NRW über den Kabinettsbeschluss vom 28.04.2015 zur Änderung des
LEP-Entwurf sowie den Vergleich zwischen den bisher geplanten Festlegungen und den bereits
erkennbar erforderlichen Änderungen des LEP-Entwurfs (Synopse) stehen auf der Homepage des
Landes
https://land.nrw/de/thema/landesplanung
zum Download bereit.
Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung ist festzustellen, dass im Rahmen der beschlossenen
Änderungen aus kommunaler Sicht auf verschiedene Forderungen eingegangen worden ist. Einige im
ersten Entwurf vorgesehene Ziele sind nunmehr in Grundsätze umgewandelt und damit der
Abwägung im Einzelfall zugänglich gemacht worden. (z.B. "6.1-2 Grundsatz Leitbild Flächensparende
Siedlungsentwicklung"). Dies wird jedoch noch detailliert im Beteiligungsverfahren zu prüfen und in
der Stellungnahme des Kreises Euskirchen dann zu würdigen sein.
-2Welche Rolle spielt dabei die Schaffung einer Metropolregion Rheinland?
Der im Entwurf des LEP unter "5-2 Metropolregion" beschriebene Grundsatz wird im Rahmen der
Synopse so klargestellt, dass einerseits die internationalen Standortvoraussetzungen in den
Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport,
Freizeit und Tourismus des gesamten Metropolraumes NRW deutlich werden, andererseits die
Kooperationen in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland ausgeschöpft werden
können. Auf die Bedeutung der im gesamten Land auch außerhalb von Rhein und Ruhr vorhandenen
Ansätze wird hingewiesen.
Die Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat in der letzten Zweckverbands-versammlung berichtet,
dass der überarbeitete Entwurf des LEP nunmehr zwei Metropolregionen (Rheinland und Ruhr)
erwarten lässt. Sie hat dabei auf die besondere Rolle der Region Aachen und der "Scharnierfunktion"
(regional für das Rheinland und euregional in der EMR) abgehoben. Dies wurde auch in den
Ausführungen der Staatskanzlei NRW am 30.4.2015 hervorgehoben. Den "Regionalmanagements"
(d.h. ZV Region Aachen, Region Köln/Bonn e.V., Standort Niederrhein GmbH und Bergische
Entwicklungsagentur) soll eine starke Rolle bei Koordinierung und Steuerung zugeteilt werden.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte bzw. Aufgaben sind für dieses neue Konstrukt durch die
Landesregierung angedacht?
Die Metropolregionen sollen insbesondere die Bereiche Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung
und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus für die europäische Ebene
sichern und verbessern. Neben den im LEP-Entwurf genannten Themen haben die Metropolregionen
zudem Aufgaben im Bereich Entscheidungs- und Kontrollfunktionen, Innovations- und
Wettbewerbsfunktionen, Gatewayfunktionen sowie eine ausgeprägte Symbolfunktion.
Mit der Ausweisung von Metropolregionen sollen Chancen eröffnet werden, die genannten
Funktionen zu sichern und in ihrer Umsetzbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu stärken.
Diese kooperative Zusammenarbeit im Rheinland kann von großer Bedeutung für die wirtschaftliche
Entwicklung der Region und damit auch für ganz Nordrhein-Westfalen beitragen. Eine national und
international stark positionierte „Metropolregion Rheinland“ kann als Vorreiter für Innovation und
Wachstum auf das ganze Land ausstrahlen und letztlich ihre Rolle als Motor der wirtschaftlichen
Entwicklung in Nordrhein- Westfalen wahrnehmen.
Die Verankerung dieser Metropolregion im neuen Landesentwicklungsplan NRW kann dazu dienen,
die nationale und internationale Bedeutung der Metropolregion Rheinland mit ihrer Ausrichtung in die
Euregio Maas- Rhein in allen maßgeblichen Politikbereichen adäquat und auf Augenhöhe zu anderen
Metropolregionen herauszustellen.
Welche Informationsveranstaltungen haben bisher in dieser Thematik wann, mit welchem
Personenkreis und mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Hierzu wird auf die Info 71/2015 verwiesen.
Wer hat den Kreis Euskirchen in diesen Veranstaltungen vertreten?
30.4.2015 – Auftaktveranstaltung Metropolregion Rheinland am 30.4.2015
Teilnehmer Landrat Rosenke (ab 11 Uhr)
8. Mai 2015 - Konstituierung der Steuerungsgruppe/Regiogipfel
Teilnehmer: Allg. Vertreter des Landrats Manfred Poth
-3Warum wurden die Mitglieder des Kreistages bisher nicht über das Vorhaben informiert?
Die Verwaltung hat mit dem kurzen Sachstandsbericht in der INFO 71/2015 einen Versuch
unternommen, über die recht jungen strukturellen Entwicklungen zu einer Metropolregion Rheinland
zu informieren. Zu einem früheren Zeitpunkt lagen keine aussagekräftigen Informationen vor.
Wann gedenken Sie die Gremien des Kreistages mit dieser Angelegenheit zu befassen?
s.o.
gez. Rosenke
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Landrat