Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
387 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 127/2015
19.05.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.06.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen"
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung
durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die
Projektlaufzeit von drei Jahren.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung
a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von
793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen.
-2b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen
Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen.
Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die
beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden.
Begründung:
Mit der V 46/2014 (Umsetzungsvorschlag für den Ziel 2-Wettbewerbsaufruf Tourismus:
Projektvorhaben
Wanderoffensive/Wanderwegeoptimierung
im
Kreis
Euskirchen,
Kooperationsvorhaben mit den Städten und Gemeinden, dem Eifelverein und der Nordeifel Tourismus
GmbH) hat der Kreistag am 1.10.2014 eine Wettbewerbsbeteiligung des Kreises Euskirchen
befürwortet und die Verwaltung mit den Vorbereitungen eines Projektantrages beauftragt. Eine erste
Projektskizze war dem vorangegangenen Fachausschuss vermittelt worden.
1.
Kurzvorstellung des Projektes:
Der aktuelle Stand des Wegenetzes in der Nordeifel zeigt folgendes Bild: Das Wegenetz ist
überfrachtet, unübersichtlich und für Gäste teilweise uninteressant. Es fehlen Vernetzungen, eine
einheitliche sowie systematische Markierung, oftmals Einkehrmöglichkeiten & Sehenswürdigkeiten
am Wegesrand und nicht zuletzt eine Orientierung an Qualitätsstandards. Ein weiteres Problem
infolge der demografischen Entwicklung stellt die nicht mehr zu leistende Pflege und Betreuung des
Wanderwegenetzes durch den Eifelverein dar.
Im Gegensatz zu benachbarten Teilregionen der Eifel mangelt es zudem an einem ordentlichen
Angebot an attraktiven, thematischen Rundwandermöglichkeiten à 6-15 km, die sich bei Wanderern
(Tages- und Übernachtungsgäste) großer Beliebtheit erfreuen. Zudem ist festzustellen, dass die
Streckenwanderwege Eifelsteig, AhrSteig und Römerkanal-Wanderweg nur eine bestimmte WanderZielgruppe (vor allem sportlich ambitionierte Mehrtageswanderer) ansprechen und nach Möglichkeit
anders zugänglich gemacht werden sollten.
Der status quo des Wanderwegenetzes, der allgemeine Wandertrend und die Entwicklungen der
Konkurrenz haben den Kreis Euskirchen und die Nordeifel Tourismus GmbH dazu bewogen, in enger
Abstimmung mit den Kommunen sowie dem Eifelverein inkl. seiner Ortsgruppen, vor rund 1,5 Jahren
die Qualitätsoffensive Wandern zu konzipieren.
Damit einhergehend ist verbunden
a.
Die Neukonzeption des örtlichen Rundwanderwegenetzes mit einer einheitlichen und
systematischen Markierung. Bei der Festlegung der Wegverläufe erfolgt eine Orientierung an den
neuen Kriterien des Deutschen Wanderverbandes für Rundtouren.
b.
Die Ausweisung und Möblierung von 15-20 thematischen und durchgängig beschilderten
Rundwanderwegen mit Vollwegweisung à 6-15 km, die den neuen Kriterien des Deutschen
Wanderverbandes entsprechen. Der Kreis Euskirchen wäre damit Pilotregion in NRW. Passagen der
drei Streckenwanderwege sollen mithilfe von Zusatzschleifen zu Rundwanderwegen „geformt“
werden.
c.
Alle Themenwege sollen durch authentische Geschichten besonders inszeniert werden
(Stichwort story telling)
d.
Umfangreiche Marketingmaßnahmen inkl. Kampagnen im Quellmarkt, Social MediaAktivitäten und klassischen Maßnahmen in den Bereichen Print und Online.
e.
Informations-, Beratungs- und Qualifizierungskampagne für Leistungsträger der touristischen
Servicekette: Fortbildungsprogramm inkl. Schulungen ServiceQualität Deutschland & Wanderbares
Deutschland für Gastgeber, Ausflugsziele und Einzelhandel, Beratertage, Netzwerkaufbau,
Mobilitätsoptimierung (KMU-Ansatz hat entscheidende Bedeutung!)
f.
Aufbau eines nachhaltigen Wegemanagementsystems unter Einbeziehung aller wichtigen
Akteure
Um das aus touristischer Sicht dringend notwendige Vorhaben umsetzen zu können, bedarf es einer
umfangreichen Förderung, die mit dem am 16.04.2015 gestarteten Aufruf „Erlebnis.NRW –
-3Tourismuswirtschaft stärken“ möglich erscheint. Für die Umsetzung ist eine dreijährige Laufzeit
vorgesehen.
2.
Fördergrundlagen für den Tourismusaufruf „Erlebnis.NRW – Tourismuswirtschaft
stärken“
Grundlage für eine Förderung ist das OP EFRE NRW 2014 – 2020. Rechtsgrundlagen bilden die
EFRE-Rahmenrichtlinie, die Landeshaushaltsordnung sowie die Förderrichtlinien RWP-Infrastruktur
und FöNa. Zudem gelten die beihilferechtlichen Bestimmungen der EU ebenso wie das
Kostenerstattungsprinzip.
Für den Aufruf stellen die EU 30 Mio. € und das Land NRW 18 Mio. € bereit. Der maximal mögliche
Fördersatz beträgt 80 %.
Die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (sog. KMU) soll durch den
innovativen Ausbau die nachhaltige Modernisierung touristischer Infrastrukturen, durch neue
innovative Tourismusdienstleistungen und Netzwerke auf Grundlage des Masterplans Tourismus
NRW erhöht werden. Die geförderten Maßnahmen müssen einen direkten Bezug zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der regionalen KMU aufweisen.
Das Projekt der Qualitätsoffensive Wandern ist der im Aufruf vorgesehenen Projektgruppe integrierte
Infrastrukturmaßnahmen“ zugeordnet. Darunter sind Projekte zu verstehen, die im Kontext regionaler
Tourismuskonzepte stehen, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Tourismus
NRW leisten und bei denen die Infrastrukturmaßnahmen von Marketingmaßnahmen und
Dienstleistungen begleitet werden, um so die Wirkung auf die KMU zu verstärken. Die Gesamtkosten
eines Fördervorhabens darf 5 Mio. € nicht überschreiten.
Teilnahmeberechtigt am Tourismusaufruf sind Kommunalverbände, Kommunen und andere
Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine. Organisationen wie die Nordeifel
Tourismus GmbH, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine nachgewiesene Eigenbeteiligung.
Die Auswahl und damit der Vorschlag für zu fördernde Vorhaben erfolgt durch eine unabhängig
besetzte Jury mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes eingereichte Projekt anhand einer
Kriterienliste bewertet wird. Dabei werden die Kriterien wie folgt gewichtet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Nachweisbarer Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU (25 %)
Beitrag zu den Ziele des Masterplans Tourismus NRW (15 %)
Innovationsgehalt (10 %)
Beitrag zum regionalen Tourismuskonzept (10 %)
Qualität (10 %)
Nachhaltigkeit und Umweltgerechtigkeit (10 %)
Barrierefreiheit (10 %)
Querschnittsziele (10 %)
Es steht fest, dass Kooperations- und Verbundvorhaben vorrangig gefördert werden.
3.
Projektkosten
Qualitätswanderwegenetz
399.000 €
Rundwanderwegenetz
188.250 €
-4-
Marketing
206.500 €
Gesamtkosten
793.750 €
davon Förderung (80 %)
635.000 €
Eigenanteil (20 %)
158.750 €
Tabelle 1
In den Bausteinen Qualitätswanderwegenetz, Rundwanderwegenetz und Marketing sind
Stellenanteile eines Kümmerers eingerechnet, die summiert den Personalkosten für eine Vollzeitstelle
mit einer Laufzeit von 3 Jahren nach TVÖD 11 entsprechen.
Der Eigenanteil entspricht ungefähr den Kosten für eine Personalstelle für drei Jahre Projektlaufzeit.
4. Vorschlag für die Finanzierung
In mehreren Abstimmungsterminen mit der Bezirksregierung Köln ist deutlich geworden, dass der
Projektbeitrag „Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen“ von einem Antragsteller
eingereicht werden soll.
Deshalb wurde den Kommunen vorschlagen, dass der Kreis Euskirchen als Projektkoordinator
und Antragsteller auftritt und die Gesamtkosten incl. Eigenanteil in Höhe von 158.750 € über die
Kreisumlage finanziert. Es wird eine 80 %ige Förderung erwartet, die nach
Ausgabeerstattungsprinzip (Kreis geht in Vorleistung) erfolgen würde.
Die entstehenden Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € sind in den Haushaltsjahren 2016
bis 2019 wie folgt zu veranschlagen:
Qualitätsoffensive Wandern
Ausgabenplan
Haushaltsansätze
€
2016
Investive
Maßnahmen
Personal
Sachausgaben:
- Marketing
- Bürgersch.
Engagement
Gesamt
Tabelle 2
16.000
38.000
21.000
46.000
121.000
2017
2018
100.000 200.000
50.340 50.340
50.000
100.000
46.000 46.000
246.340 396.340
2019 Gesamt
316.000
12.320 151.000
10.000
181.000
7.750 145.750
30.070 793.750
-5In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mögliche finanzielle Beiträge von
Dritten im Projekt, z.B. durch Eigenanteile der Kommunen, als Einnahmen gewertet würden und
somit förderschädlich wären bzw. von der Zuschusssumme in Abzug gebracht werden. Allen
Kommunen kommen gleichermaßen besonders kostenintensive Bausteine wie das
Qualitätswanderwegenetz und das Marketing zugute. Diese Aspekte sprechen für eine
koordinierte Antragstellung durch den Kreis Euskirchen.
Die Federführung und Koordination bringt folgende weitere Vorteile mit sich:
-
Projektmanagement in einer Hand (wie beim Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe Nordeifel)
-
Zur Nutzung von Synergieeffekten kann der Arbeitsplatz des Kümmerers in der
Geschäftsstelle der Nordeifel Tourismus GmbH eingerichtet werden
-
eine erfahrene Mitarbeiterin in der Kreisverwaltung, Stab 80, wäre für das Auftragswesen
verantwortlich und entlastet den Kümmerer
-
Im Rahmen der Projektumsetzung ist das zukünftige Wegemanagement für den
Zweckbindungszeitraum zu regeln. Dabei soll ein partnerschaftliches, auf Nachhaltigkeit
angelegtes Modell angelegt werden, an dem Kommunen, der Eifelverein, die Naturparke und
Wegepaten beteiligt sind.
Folgekosten:
Mit der Umsetzung des Projektes wird der Kreis Euskirchen wirtschaftlicher Eigentümer der
investiven Anschaffungen. Die Bewilligungskriterien bei Ziel 2-Mitteln sehen nach Projektende
einen 15-jähringen sog. Bindungszeitraum vor, in dem der Mittelempfänger (Kreis Euskirchen)
sich verpflichtet für Ersatzbeschaffungen, sprich Folgekosten einzutreten. Dabei würde es sich im
Falle dieses Projektes um Beschilderungen der thematischen Rundwanderwege bzw. Infrastruktur
im Gelände (Bänke, etc.) handeln. Das reine Wegemanagement würde von den Kommunen und
dem Eifelverein (wie bisher auch) abgewickelt. Die Berechnung des erforderlichen Mitteleinsatzes
in Höhe von ca. 11.250 € beruht auf Erfahrungswerten aus dem Projekt EIFELSTEIG.
Die Maßnahme führt dazu, dass eine Vielzahl an Anlagegütern entstehen werden. Das wiederum
wird einige Arbeit durch Inventuren und Pflege der Anlagebuchhaltung nach sich ziehen, die
neben der Kämmerei auch die Stabsstelle 80 belasten wird (insb. bei der körperlichen Inventur).
5. Zeitschiene
Bisherige Vorbereitungen
23.05.2013 Erste Überlegung für die Umsetzung der Qualitätsoffensive Wandern unter Federführung
des Kreises Euskirchen, Eifelvereins-Bezirksgruppe Euskirchen, Kall – Arbeitssitzung
07.04.2014 Besprechung des Projektes mit den Kommunen
20.05.2014 Präsentation des Vorhabens in der Sitzung der Eifelvereins-Bezirksgruppe Euskirchen
01.09.2014 Vorlage an den Fachausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion
Vogelsang mit anschl. Beschlussfassung im Kreistag am 1.10.2014
13.11.2014 Workshop mit Kommunen, Eifelverein und Funktionalpartnern, Euskirchen zu
Ausgestaltung möglicher inhaltlicher Bausteine
Lfd. Information Beirats-Sitzungen der NeT GmbH
22. April 2015 – Abstimmungstermin mit den Kommunen zur Kofinanzierung bei Vorbehalten der
Stadt Euskirchen
-6-
Nächste Schritte
Bis Ende Juni: Erstellung der Förderantragsskizze durch Kreis Euskirchen/NeT mit Unterstützung von
project m / Einholen von LOIs (Unterstützungsschreiben) aller Partner und Förderer
1. Juni, vormittags: Beratung der Projektidee bzw. Finanzierung in der Bürgermeisterkonferenz. Über
das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
1. Juni: Vorstellung der Projektidee und Beschluss des Eigenanteils durch Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Tourismus Kreis Euskirchen
24. Juni: Beschlussfassung durch den Kreistag
Bis Mitte Juli Abgabe der Projektskizze bei NRW.Bank
Sommer: Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln und Eifel Tourismus GmbH für die NRW.Bank
Mitte Oktober: Jurysitzung beim Land NRW mit ausgewählten Experten
Ende Oktober / Anfang November: Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Land NRW
Dezember 2015 - April 2016: bei Projektzuschlag formale Antragsstellung bei der Bezirksregierung
Köln und Bewilligung
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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