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Beschlussvorlage Stab (Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
387 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Beschlussvorlage Stab (Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen") Beschlussvorlage Stab (Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
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Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 127/2015 19.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.06.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen" Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen. -2b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen. Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden. Begründung: Mit der V 46/2014 (Umsetzungsvorschlag für den Ziel 2-Wettbewerbsaufruf Tourismus: Projektvorhaben Wanderoffensive/Wanderwegeoptimierung im Kreis Euskirchen, Kooperationsvorhaben mit den Städten und Gemeinden, dem Eifelverein und der Nordeifel Tourismus GmbH) hat der Kreistag am 1.10.2014 eine Wettbewerbsbeteiligung des Kreises Euskirchen befürwortet und die Verwaltung mit den Vorbereitungen eines Projektantrages beauftragt. Eine erste Projektskizze war dem vorangegangenen Fachausschuss vermittelt worden. 1. Kurzvorstellung des Projektes: Der aktuelle Stand des Wegenetzes in der Nordeifel zeigt folgendes Bild: Das Wegenetz ist überfrachtet, unübersichtlich und für Gäste teilweise uninteressant. Es fehlen Vernetzungen, eine einheitliche sowie systematische Markierung, oftmals Einkehrmöglichkeiten & Sehenswürdigkeiten am Wegesrand und nicht zuletzt eine Orientierung an Qualitätsstandards. Ein weiteres Problem infolge der demografischen Entwicklung stellt die nicht mehr zu leistende Pflege und Betreuung des Wanderwegenetzes durch den Eifelverein dar. Im Gegensatz zu benachbarten Teilregionen der Eifel mangelt es zudem an einem ordentlichen Angebot an attraktiven, thematischen Rundwandermöglichkeiten à 6-15 km, die sich bei Wanderern (Tages- und Übernachtungsgäste) großer Beliebtheit erfreuen. Zudem ist festzustellen, dass die Streckenwanderwege Eifelsteig, AhrSteig und Römerkanal-Wanderweg nur eine bestimmte WanderZielgruppe (vor allem sportlich ambitionierte Mehrtageswanderer) ansprechen und nach Möglichkeit anders zugänglich gemacht werden sollten. Der status quo des Wanderwegenetzes, der allgemeine Wandertrend und die Entwicklungen der Konkurrenz haben den Kreis Euskirchen und die Nordeifel Tourismus GmbH dazu bewogen, in enger Abstimmung mit den Kommunen sowie dem Eifelverein inkl. seiner Ortsgruppen, vor rund 1,5 Jahren die Qualitätsoffensive Wandern zu konzipieren. Damit einhergehend ist verbunden a. Die Neukonzeption des örtlichen Rundwanderwegenetzes mit einer einheitlichen und systematischen Markierung. Bei der Festlegung der Wegverläufe erfolgt eine Orientierung an den neuen Kriterien des Deutschen Wanderverbandes für Rundtouren. b. Die Ausweisung und Möblierung von 15-20 thematischen und durchgängig beschilderten Rundwanderwegen mit Vollwegweisung à 6-15 km, die den neuen Kriterien des Deutschen Wanderverbandes entsprechen. Der Kreis Euskirchen wäre damit Pilotregion in NRW. Passagen der drei Streckenwanderwege sollen mithilfe von Zusatzschleifen zu Rundwanderwegen „geformt“ werden. c. Alle Themenwege sollen durch authentische Geschichten besonders inszeniert werden (Stichwort story telling) d. Umfangreiche Marketingmaßnahmen inkl. Kampagnen im Quellmarkt, Social MediaAktivitäten und klassischen Maßnahmen in den Bereichen Print und Online. e. Informations-, Beratungs- und Qualifizierungskampagne für Leistungsträger der touristischen Servicekette: Fortbildungsprogramm inkl. Schulungen ServiceQualität Deutschland & Wanderbares Deutschland für Gastgeber, Ausflugsziele und Einzelhandel, Beratertage, Netzwerkaufbau, Mobilitätsoptimierung (KMU-Ansatz hat entscheidende Bedeutung!) f. Aufbau eines nachhaltigen Wegemanagementsystems unter Einbeziehung aller wichtigen Akteure Um das aus touristischer Sicht dringend notwendige Vorhaben umsetzen zu können, bedarf es einer umfangreichen Förderung, die mit dem am 16.04.2015 gestarteten Aufruf „Erlebnis.NRW – -3Tourismuswirtschaft stärken“ möglich erscheint. Für die Umsetzung ist eine dreijährige Laufzeit vorgesehen. 2. Fördergrundlagen für den Tourismusaufruf „Erlebnis.NRW – Tourismuswirtschaft stärken“ Grundlage für eine Förderung ist das OP EFRE NRW 2014 – 2020. Rechtsgrundlagen bilden die EFRE-Rahmenrichtlinie, die Landeshaushaltsordnung sowie die Förderrichtlinien RWP-Infrastruktur und FöNa. Zudem gelten die beihilferechtlichen Bestimmungen der EU ebenso wie das Kostenerstattungsprinzip. Für den Aufruf stellen die EU 30 Mio. € und das Land NRW 18 Mio. € bereit. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt 80 %. Die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (sog. KMU) soll durch den innovativen Ausbau die nachhaltige Modernisierung touristischer Infrastrukturen, durch neue innovative Tourismusdienstleistungen und Netzwerke auf Grundlage des Masterplans Tourismus NRW erhöht werden. Die geförderten Maßnahmen müssen einen direkten Bezug zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen KMU aufweisen. Das Projekt der Qualitätsoffensive Wandern ist der im Aufruf vorgesehenen Projektgruppe integrierte Infrastrukturmaßnahmen“ zugeordnet. Darunter sind Projekte zu verstehen, die im Kontext regionaler Tourismuskonzepte stehen, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Tourismus NRW leisten und bei denen die Infrastrukturmaßnahmen von Marketingmaßnahmen und Dienstleistungen begleitet werden, um so die Wirkung auf die KMU zu verstärken. Die Gesamtkosten eines Fördervorhabens darf 5 Mio. € nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt am Tourismusaufruf sind Kommunalverbände, Kommunen und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine. Organisationen wie die Nordeifel Tourismus GmbH, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind nicht teilnahmeberechtigt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine nachgewiesene Eigenbeteiligung. Die Auswahl und damit der Vorschlag für zu fördernde Vorhaben erfolgt durch eine unabhängig besetzte Jury mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes eingereichte Projekt anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Dabei werden die Kriterien wie folgt gewichtet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Nachweisbarer Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU (25 %) Beitrag zu den Ziele des Masterplans Tourismus NRW (15 %) Innovationsgehalt (10 %) Beitrag zum regionalen Tourismuskonzept (10 %) Qualität (10 %) Nachhaltigkeit und Umweltgerechtigkeit (10 %) Barrierefreiheit (10 %) Querschnittsziele (10 %) Es steht fest, dass Kooperations- und Verbundvorhaben vorrangig gefördert werden. 3. Projektkosten Qualitätswanderwegenetz 399.000 € Rundwanderwegenetz 188.250 € -4- Marketing 206.500 € Gesamtkosten 793.750 € davon Förderung (80 %) 635.000 € Eigenanteil (20 %) 158.750 € Tabelle 1 In den Bausteinen Qualitätswanderwegenetz, Rundwanderwegenetz und Marketing sind Stellenanteile eines Kümmerers eingerechnet, die summiert den Personalkosten für eine Vollzeitstelle mit einer Laufzeit von 3 Jahren nach TVÖD 11 entsprechen. Der Eigenanteil entspricht ungefähr den Kosten für eine Personalstelle für drei Jahre Projektlaufzeit. 4. Vorschlag für die Finanzierung In mehreren Abstimmungsterminen mit der Bezirksregierung Köln ist deutlich geworden, dass der Projektbeitrag „Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen“ von einem Antragsteller eingereicht werden soll. Deshalb wurde den Kommunen vorschlagen, dass der Kreis Euskirchen als Projektkoordinator und Antragsteller auftritt und die Gesamtkosten incl. Eigenanteil in Höhe von 158.750 € über die Kreisumlage finanziert. Es wird eine 80 %ige Förderung erwartet, die nach Ausgabeerstattungsprinzip (Kreis geht in Vorleistung) erfolgen würde. Die entstehenden Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € sind in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 wie folgt zu veranschlagen: Qualitätsoffensive Wandern Ausgabenplan Haushaltsansätze € 2016 Investive Maßnahmen Personal Sachausgaben: - Marketing - Bürgersch. Engagement Gesamt Tabelle 2 16.000 38.000 21.000 46.000 121.000 2017 2018 100.000 200.000 50.340 50.340 50.000 100.000 46.000 46.000 246.340 396.340 2019 Gesamt 316.000 12.320 151.000 10.000 181.000 7.750 145.750 30.070 793.750 -5In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mögliche finanzielle Beiträge von Dritten im Projekt, z.B. durch Eigenanteile der Kommunen, als Einnahmen gewertet würden und somit förderschädlich wären bzw. von der Zuschusssumme in Abzug gebracht werden. Allen Kommunen kommen gleichermaßen besonders kostenintensive Bausteine wie das Qualitätswanderwegenetz und das Marketing zugute. Diese Aspekte sprechen für eine koordinierte Antragstellung durch den Kreis Euskirchen. Die Federführung und Koordination bringt folgende weitere Vorteile mit sich: - Projektmanagement in einer Hand (wie beim Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe Nordeifel) - Zur Nutzung von Synergieeffekten kann der Arbeitsplatz des Kümmerers in der Geschäftsstelle der Nordeifel Tourismus GmbH eingerichtet werden - eine erfahrene Mitarbeiterin in der Kreisverwaltung, Stab 80, wäre für das Auftragswesen verantwortlich und entlastet den Kümmerer - Im Rahmen der Projektumsetzung ist das zukünftige Wegemanagement für den Zweckbindungszeitraum zu regeln. Dabei soll ein partnerschaftliches, auf Nachhaltigkeit angelegtes Modell angelegt werden, an dem Kommunen, der Eifelverein, die Naturparke und Wegepaten beteiligt sind. Folgekosten: Mit der Umsetzung des Projektes wird der Kreis Euskirchen wirtschaftlicher Eigentümer der investiven Anschaffungen. Die Bewilligungskriterien bei Ziel 2-Mitteln sehen nach Projektende einen 15-jähringen sog. Bindungszeitraum vor, in dem der Mittelempfänger (Kreis Euskirchen) sich verpflichtet für Ersatzbeschaffungen, sprich Folgekosten einzutreten. Dabei würde es sich im Falle dieses Projektes um Beschilderungen der thematischen Rundwanderwege bzw. Infrastruktur im Gelände (Bänke, etc.) handeln. Das reine Wegemanagement würde von den Kommunen und dem Eifelverein (wie bisher auch) abgewickelt. Die Berechnung des erforderlichen Mitteleinsatzes in Höhe von ca. 11.250 € beruht auf Erfahrungswerten aus dem Projekt EIFELSTEIG. Die Maßnahme führt dazu, dass eine Vielzahl an Anlagegütern entstehen werden. Das wiederum wird einige Arbeit durch Inventuren und Pflege der Anlagebuchhaltung nach sich ziehen, die neben der Kämmerei auch die Stabsstelle 80 belasten wird (insb. bei der körperlichen Inventur). 5. Zeitschiene Bisherige Vorbereitungen 23.05.2013 Erste Überlegung für die Umsetzung der Qualitätsoffensive Wandern unter Federführung des Kreises Euskirchen, Eifelvereins-Bezirksgruppe Euskirchen, Kall – Arbeitssitzung 07.04.2014 Besprechung des Projektes mit den Kommunen 20.05.2014 Präsentation des Vorhabens in der Sitzung der Eifelvereins-Bezirksgruppe Euskirchen 01.09.2014 Vorlage an den Fachausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang mit anschl. Beschlussfassung im Kreistag am 1.10.2014 13.11.2014 Workshop mit Kommunen, Eifelverein und Funktionalpartnern, Euskirchen zu Ausgestaltung möglicher inhaltlicher Bausteine Lfd. Information Beirats-Sitzungen der NeT GmbH 22. April 2015 – Abstimmungstermin mit den Kommunen zur Kofinanzierung bei Vorbehalten der Stadt Euskirchen -6- Nächste Schritte Bis Ende Juni: Erstellung der Förderantragsskizze durch Kreis Euskirchen/NeT mit Unterstützung von project m / Einholen von LOIs (Unterstützungsschreiben) aller Partner und Förderer 1. Juni, vormittags: Beratung der Projektidee bzw. Finanzierung in der Bürgermeisterkonferenz. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet. 1. Juni: Vorstellung der Projektidee und Beschluss des Eigenanteils durch Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus Kreis Euskirchen 24. Juni: Beschlussfassung durch den Kreistag Bis Mitte Juli Abgabe der Projektskizze bei NRW.Bank Sommer: Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln und Eifel Tourismus GmbH für die NRW.Bank Mitte Oktober: Jurysitzung beim Land NRW mit ausgewählten Experten Ende Oktober / Anfang November: Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Land NRW Dezember 2015 - April 2016: bei Projektzuschlag formale Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln und Bewilligung gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)