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Beschlussvorlage Stab (Z2 / V127 / 2015 (KA 17.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Beschlussvorlage Stab (Z2 / V127 / 2015 (KA 17.06.2015)) Beschlussvorlage Stab (Z2 / V127 / 2015 (KA 17.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V127 / 2015 Datum: 19.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015 A) TOP 5 Öffentliche Sitzung Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen" V 127/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 01.06.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) begrüßt die gute Presse zu dem Thema und es sei ein Anliegen seiner Fraktion, die Qualität der hiesigen Wanderwege - adaptiert am Begriff der Traumpfade - weiter zu verfolgen. Denkbar wären Begrifflichkeiten wie Eifel-Premium-Wandern, Eifel-Traumwege oder Eifel-Wildnispfade. Daher gelte es nun das Potenzial auszuschöpfen und ähnlich wie Rheinland-Pfalz ein Alleinstellungsmerkmal für unsere Region zu entwickeln. Frau Poth, Stabstellenleiterin 80, teilt mit, dass dies eine Frage des Marketings und der Einhaltung von Qualitätskriterien sei. Man werde daher nicht aus allen Wanderwegen PremiumWanderwege entwickeln können, dies werde sich auf eine bestimmte Anzahl von Themenpfaden fokussieren. Die Traumpfade seien das Alleinstellungsmerkmal von RheinlandPfalz, so dass man sich für die hiesige Region etwas anderes überlegen müsse, wobei die Kriterien eine große Rolle spielten. AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer verweist auf den Antrag seiner Fraktion zur Adaption der Traumpfade, der aber aufgrund des Pilotprojektes in NRW zurückgezogen wurde. Insgesamt erscheine ihm der Marketingansatz außerordentlich hoch, er begrüße jedoch die Vorlage ansonsten. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erwidert, dass der Ansatz nicht zu hoch sei, da die mit viel Geld geschaffenen PremiumWanderwege im Anschluss auch entsprechend beworben werden müssten. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen. b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen. Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig