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Beschlussvorlage Stab (Z1 / V127 / 2015 (Wifö-A 01.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
23.09.15, 12:02
Aktualisiert
23.09.15, 12:02
Beschlussvorlage Stab (Z1 / V127 / 2015 (Wifö-A 01.06.2015)) Beschlussvorlage Stab (Z1 / V127 / 2015 (Wifö-A 01.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 127/2015 Datum: 08.06.2015 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.06.2015 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis Euskirchen" Herr Poth berichtet, dass das Thema auch in der BürgermeisterKonferenz beraten worden sei. Man habe sich hier auf einen Umlageschlüssel für die Kofinanzierung geeinigt. Zugrunde liegen sollen hierfür die Wanderwege-Kilometer, welche auf die jeweilige Kommune entfallen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine solche Aufteilung der Kofinanzierung nicht förderschädlich ist. Die Verwaltung wurde von der Bürgermeister-Konferenz autorisiert, den Förderantrag zu stellen. Zunächst erfolge die Beteiligung am Call, nach evtl. Zuschlag dann die konkrete Antragstellung. Frau Kalnins, Fraktion Bündnis 90/Die Grüne fragt nach, ob die Kofinanzierung des Projektes die Kreisumlage belastet. Herr Poth erwidert, dass man gemäß der heute getroffenen Vereinbarung in der Bürgermeister-Konferenz einen Weg suche, die Kofinanzierung förderunschädlich aufzuteilen und damit die Kreisumlage nicht zu belasten. Nachträgliche Protokollnotiz: In der folgenden Sitzung des Ausschusses am 31.08.2015 merkt Frau Kalnins unter TOP 4 an, dass ihrerseits die Kreisumlage in diesem Zusammenhang nicht thematisiert worden sei und bittet insofern um Korrektur. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch. Frau Kalnins spricht sich dafür aus, die Traumpfade auch im Kreis Euskirchen zu etablieren. Frau Poth erläutert hierzu, dass die Traumpfade ein Projekt und Alleinstellungsmerkmal aus Rheinland-Pfalz seien und somit eine direkte Ankopplung an dieses Projekt schwierig sein dürfte. Das jetzt vom Kreis Euskirchen initiierte Projekt stelle aber ein Pilotprojekt dar, weil dieses auf die jüngst erlassenen neuen Kriterien des Wanderverbandes ausgerichtet sei und sich sicher auch zu einer eigenen Marke entwickeln werde. Herr Cremer, SPD-Fraktion teilt mit, dass die Beschlussvorlage seine Zustimmung finde und entsprechend umgesetzt werden sollte. Aus seiner Sicht ist der relativ hohe Marketingansatz notwenig, um das entstehende Angebot auch entsprechend bewerben zu können. V 127/2015 Herr Reidt, CDU-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Herrn Cremer an. Herr Bell, DIE LINKE, fragt, ob es noch weitere Fördermöglichkeiten gebe. Frau Poth erläutert hierzu, dass im Rahmen des Projektaufrufes begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Viele Regionen haben Interesse an einer Förderung, eine Jury entscheidet, welche Region den Zuschlag erhält. Für den Fall, dass der Förderantrag keinen Zuschlag erhalte, käme evtl. auch eine Förderung über LEADER in Frage. Da zwischenzeitlich feststeht, dass sowohl die Zülpicher Börde als auch die Eifel LEADER-Region geworden sind, müsste man mit den betreffenden LEADER-Aktionsgruppen über eine Antragstellung diskutieren. Anderweitige Finanzierungsquellen sind für Frau Poth zur Zeit nicht erkennbar. Auf Nachfrage von Herrn v. Meenen, bestätigt Frau Poth, dass es sich bei dem in Tabelle 2 aufgeführten Bürgerschaftlichen Engagement um die Aktivitäten des Eifelvereins handelt. Herr Heller, SPD-Fraktion, erklärt, er gehe davon aus, dass die positiven Aspekte der Qualitätsoffensive der Stadt Schleiden mit in den Prozess einbezogen werden. Dies wird von der Verwaltung bejaht. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt – im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 einzustellen. b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab 2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte einzustellen. Der Kreistag erklärt sich bereit über alternative Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht gewährt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig gez. i. V. Poth ____________________ Landrat