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Beschlussvorlage GB (Gesamtabschluss 2010: Behandlung des Gesamtergebnisses)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
27.04.15, 12:01
Aktualisiert
09.06.15, 12:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 113/2015 24.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss 18.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Gesamtabschluss 2010: Behandlung des Gesamtergebnisses Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: Vom Jahresüberschuss des Gesamtabschlusses 2010 in Höhe von 3.082.021,62 € wird ein Teil in Höhe von 1.482.643,10 € der Ausgleichsrücklage sowie der restliche Teil in Höhe von 1.599.378,52 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt. -2Begründung: Mit dem Feststellungsbeschluss über den Gesamtabschluss ist nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 S.2 GO NRW und § 53 Abs. 1 KrO NRW „zugleich“ über die Behandlung des Jahresgesamtergebnisses zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)