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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster - Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven - hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.02.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 23:17 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster - Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Herr Schnäpp erklärt, dass aufgrund der Sicht- und Einblickverhältnisses, das Grundstück „519 qm“, nördlich des Bereiches „Am Mühlenkreuz (1)“ in Richtung Süden zu verlagern. Eine fußläufige Anbindung an die beiden Anschlusspunkte sei vorstellbar. Herr Druch schlägt vor, dasselbe Grundstück nördlich von „Am Mühlenkreuz (1) -„519 qm“- von einer Bebauung frei zu halten. Aufgrund der zahlreich anwesenden Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ und der im Rahmen der Einwohnerfragestunde geäußerten Bitte, regt Herr Splettstöhser an, die Sitzung an dieser Stelle zu unterbrechen und sich den Anregungen der Anwohner zuzuwenden. Ausschussvorsitzender Heinen stimmt in Abstimmung mit den einzelnen Fraktionen dem Ansinnen zu und unterbricht formell die Sitzung. Seitens der betroffenen Anwohner werden durch Herrn Hoffmann ihre Interessen näher erläutert. Dabei wird nochmals bekräftigt, dass eine verkehrliche Anbindung des Plangebietes an die Straße „Am Mühlenkreuz“ strikt abgelehnt wird. Ferner wird vorgeschlagen, die beiden Grundstücke westlich der Objekte „Am Mühlenkreuz 64 und 75“ –„519 qm und 453 qm“- nach Westen hin zu verschieben bzw. von einer Bebauung frei zu lassen. Die nördlichen „Fähnchengrundstücke“ –„781 qm und 769 qm“- werden ebenfalls als bedenklich bzw. nicht notwendig angesehen. Überdies wird auf die Entwässerungssituation hingewiesen, insbesondere für die „Unterlieger“ im Übergangsbereich zur „Gustav-Heinemann-Straße“, die vor zusätzlichen Belastungen zu schützen sind. Ein weiterer Anwohner, Herr de Jong, bittet um Auskunft, wie die anfallenden Schwerlastverkehre während der Bauphase abgewickelt werden sollen. Herr Schmeier entgegnet daraufhin, dass in Zusammenarbeit mit RWE Power nach anderweitigen Erschließungsmöglichkeiten hinsichtlich der Führung der Baustraße derzeit gesucht und geprüft werden. Abschließende Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Nach Beendigung der Wortbeiträge erklärt Herr Heinen den formellen Wiedereinstieg ins laufende Sitzungsgeschehen. Hinsichtlich der zuvor gehörten Anregungen teilt er mit, dass er es für zweckdienlich erachtet, die nördlichen „Fähnchengrundstücke“ in der dargestellten Form zu erhalten, von einer Bebauung der beiden anderen angesprochenen Grundstücke –„519 qm und 453 qm“- jedoch absehen zu können. Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen bittet Herr Schnäpp formell um 21:07 Uhr um eine Sitzungsunterbrechung. Ausschussvorsitzender Heinen erklärt daraufhin einvernehmlich mit den übrigen Fraktionen eine Unterbrechung der Sitzung. Um 21:25 Uhr wird durch den Ausschussvorsitzenden formell die Sitzung wieder aufgenommen. Nach Abschluss der Beratungen teilt Herr Schnäpp mit, dass das vorliegende Plankonzept mit Erhalt der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft beibehalten und nur eine fußläufige Verbindung im nördlichen Bereich –„Am Mühlenkreuz (2)“- festgesetzt werden soll. Der Bereich des jetzigen Wendehammers „Am Mühlenkreuz (1)“ soll in der vorhandenen Form erhalten bleiben. Den Festsetzungen mit Zufahrtsbeschränkung wird in der vorliegenden Form entsprochen. Herr Druch bekräftigt, den Anwohnerinteressen seitens der SPD-Fraktion Rechnung tragen zu wollen und befürwortet den Vorschlag, dass vorliegende abgeänderte Plankonzept wie folgt zu modifizieren. Das angesprochene Grundstück –„519 qm“ soll entfallen und das Grundstück südlich von „Am Mühlenkreuz (1)“ in die Häuserflucht nach Westen hin verschoben werden. Eine Verbindung der beiden Gebiete soll nur fußläufig möglich sein. Seitens Herrn Splettstöhser wird der Vorschlag der SPD-Fraktion unterstützt, jedoch sollte das Grundstück „ 453 qm“ möglichst entfallen. Nach Abschluss der Beratungen führt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Anregungen zusammen und stellt in Abstimmung mit den Fraktionen den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Für diesen Vorschlag (Entfall Grundstück –„519 qm“, Grundstück „453 qm“ Verschiebung nach Westen hin, plädieren die Fraktionen der SPD und FWG mit 4 Stimmen. Dagegen sprechen sich die Fraktionen der CDU und FDP mit 8 Stimmen aus. Anschließend bittet Herr Heinen um Abstimmung zum Beschlussvorschlag gem. geändertem Plankonzept laut Sitzungsvorlage. Für dieses Plankonzept entfallen 7 Stimmen, dagegen werden 5 Stimmen gezählt. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster gem. § 2 (1) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), unter Einbeziehung des vorliegenden und abgeänderten Plankonzept (Zufahrtsbeschränkung zum „alten“ Gebiet der Straße „Am Mühlenkreuz“ Verbindung nur fußläufig möglich, Plankonzept Stand 03.02.2009) neuzufassen und den Aufstellungsbeschluss vom 29.04.2008 aufzuheben. Das Plankonzept „alt“ (29.04.2008) und „neu“ Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.02.2009 Seite 2 ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.02.2009 Seite 3