Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 24. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 10.02.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
23:17 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die
Neue Bergstraße in Königshoven hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Herr Schnäpp erklärt, dass aufgrund der Sicht- und Einblickverhältnisses, das
Grundstück „519 qm“, nördlich des Bereiches „Am Mühlenkreuz (1)“ in Richtung Süden
zu verlagern. Eine fußläufige Anbindung an die beiden Anschlusspunkte sei vorstellbar.
Herr Druch schlägt vor, dasselbe Grundstück nördlich von „Am Mühlenkreuz (1) -„519
qm“- von einer Bebauung frei zu halten.
Aufgrund der zahlreich anwesenden Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ und der im
Rahmen der Einwohnerfragestunde geäußerten Bitte, regt Herr Splettstöhser an, die
Sitzung an dieser Stelle zu unterbrechen und sich den Anregungen der Anwohner
zuzuwenden.
Ausschussvorsitzender Heinen stimmt in Abstimmung mit den einzelnen Fraktionen dem
Ansinnen zu und unterbricht formell die Sitzung.
Seitens der betroffenen Anwohner werden durch Herrn Hoffmann ihre Interessen näher
erläutert. Dabei wird nochmals bekräftigt, dass eine verkehrliche Anbindung des
Plangebietes an die Straße „Am Mühlenkreuz“ strikt abgelehnt wird. Ferner wird
vorgeschlagen, die beiden Grundstücke westlich der Objekte „Am Mühlenkreuz 64 und
75“ –„519 qm und 453 qm“- nach Westen hin zu verschieben bzw. von einer Bebauung
frei zu lassen. Die nördlichen „Fähnchengrundstücke“ –„781 qm und 769 qm“- werden
ebenfalls als bedenklich bzw. nicht notwendig angesehen. Überdies wird auf die
Entwässerungssituation hingewiesen, insbesondere für die „Unterlieger“ im
Übergangsbereich zur „Gustav-Heinemann-Straße“, die vor zusätzlichen Belastungen zu
schützen sind.
Ein weiterer Anwohner, Herr de Jong, bittet um Auskunft, wie die anfallenden
Schwerlastverkehre während der Bauphase abgewickelt werden sollen.
Herr Schmeier entgegnet daraufhin, dass in Zusammenarbeit mit RWE Power nach
anderweitigen Erschließungsmöglichkeiten hinsichtlich der Führung der Baustraße
derzeit gesucht und geprüft werden. Abschließende Ergebnisse liegen zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Nach Beendigung der Wortbeiträge erklärt Herr Heinen den formellen Wiedereinstieg ins
laufende Sitzungsgeschehen. Hinsichtlich der zuvor gehörten Anregungen teilt er mit,
dass er es für zweckdienlich erachtet, die nördlichen „Fähnchengrundstücke“ in der
dargestellten Form zu erhalten, von einer Bebauung der beiden anderen
angesprochenen Grundstücke –„519 qm und 453 qm“- jedoch absehen zu können.
Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen bittet Herr Schnäpp formell um 21:07 Uhr um
eine Sitzungsunterbrechung. Ausschussvorsitzender Heinen erklärt daraufhin
einvernehmlich mit den übrigen Fraktionen eine Unterbrechung der Sitzung. Um 21:25
Uhr wird durch den Ausschussvorsitzenden formell die Sitzung wieder aufgenommen.
Nach Abschluss der Beratungen teilt Herr Schnäpp mit, dass das vorliegende
Plankonzept mit Erhalt der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft beibehalten und nur eine fußläufige
Verbindung im nördlichen Bereich –„Am Mühlenkreuz (2)“- festgesetzt werden soll. Der
Bereich des jetzigen Wendehammers „Am Mühlenkreuz (1)“ soll in der vorhandenen
Form erhalten bleiben. Den Festsetzungen mit Zufahrtsbeschränkung wird in der
vorliegenden Form entsprochen.
Herr Druch bekräftigt, den Anwohnerinteressen seitens der SPD-Fraktion Rechnung
tragen zu wollen und befürwortet den Vorschlag, dass vorliegende abgeänderte
Plankonzept wie folgt zu modifizieren. Das angesprochene Grundstück –„519 qm“ soll
entfallen und das Grundstück südlich von „Am Mühlenkreuz (1)“ in die Häuserflucht nach
Westen hin verschoben werden. Eine Verbindung der beiden Gebiete soll nur fußläufig
möglich sein.
Seitens Herrn Splettstöhser wird der Vorschlag der SPD-Fraktion unterstützt, jedoch
sollte das Grundstück „ 453 qm“ möglichst entfallen.
Nach Abschluss der Beratungen führt der Ausschussvorsitzende die einzelnen
Anregungen zusammen und stellt in Abstimmung mit den Fraktionen den
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Für diesen Vorschlag (Entfall
Grundstück –„519 qm“, Grundstück „453 qm“ Verschiebung nach Westen hin, plädieren
die Fraktionen der SPD und FWG mit 4 Stimmen. Dagegen sprechen sich die Fraktionen
der CDU und FDP mit 8 Stimmen aus.
Anschließend bittet Herr Heinen um Abstimmung zum Beschlussvorschlag gem.
geändertem Plankonzept laut Sitzungsvorlage. Für dieses Plankonzept entfallen 7
Stimmen, dagegen werden 5 Stimmen gezählt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster gem. § 2 (1) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), unter Einbeziehung des vorliegenden und abgeänderten
Plankonzept (Zufahrtsbeschränkung zum „alten“ Gebiet der Straße „Am Mühlenkreuz“ Verbindung nur fußläufig möglich, Plankonzept Stand 03.02.2009) neuzufassen und den
Aufstellungsbeschluss vom 29.04.2008 aufzuheben. Das Plankonzept „alt“ (29.04.2008) und „neu“
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.02.2009
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ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.02.2009
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