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Dringlichkeitsentscheidung GB (Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
171 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
08.05.15, 04:05
Aktualisiert
18.06.15, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung GB (Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel) Dringlichkeitsentscheidung GB (Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel) Dringlichkeitsentscheidung GB (Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 13/2015 23.04.2015 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Aufstellung einer Containeranlage für die vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ in Bad Münstereifel Sachbearbeiter: Herr Kastenholz Tel.: 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt, für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“, Trierer Str,, 53902 Bad Münstereifel, vorübergehend für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2017 auf dem städtischen Grundstück eine Containeranlage in Modulbauweise aufzustellen. Die Aufträge zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen erfolgen unter Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten Anbieter. -2- 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Containeranlage an den Träger der Kindertageseinrichtung zu vermieten, um eine Mietbezuschussung nach dem Kinderbildungsgesetz sicherzustellen. 3. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Begründung: Aufgrund der Bedarfsmeldungen für das Kindergartenjahr 2015/2016 ergibt sich für das Stadtgebiet Bad Münstereifel ein zusätzlicher Bedarf für ca. 20 Kinder unter 3 Jahren. Wie bereits in der Bedarfsmeldung an das Land für das Kindergartenjahr 2015/2016 (s. D 12/2015) thematisiert, ist zur Abdeckung des Bedarfes eine Erweiterung in Modulbauweise an die Kindertageseinrichtung „Magische 12“ des Kinderschutzbundes Bad Münstereifel geplant. Zur Anfrage des Kreises, ob die Stadt Bad Münstereifel die Kosten für die erforderliche Erweiterung im Rahmen des Konsens tragen wird, hat die Stadt Bad Münstereifel mit beiliegendem Schreiben vom 25.03.2015 (s. Anlage) darüber informiert, dass eine Beteiligung der Stadt Münstereifel über die bestehenden Verpflichtungen hinaus nicht erfolgt. Einer befristeten Erweiterung der „Magischen 12“ durch den Kreis auf dem Gelände der Stadt Bad Münstereifel stimmt die Stadt Bad Münstereifel für längstens 2 Jahre zu. Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ist gemäß § 22 ff. SGB VIII in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen eine Pflichtaufgabe des Kreises. Es handelt sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Daher ist es aufgrund der o.a. Anmeldungen für das Stadtgebiet Bad Münstereifel notwendig, eine vorübergehende Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ um eine Kindergartengruppe durch das Aufstellen einer Containeranlage in Modulbauweise zu ermöglichen. Seitens des Landesjugendamtes – Heimaufsicht – wurde zugestimmt, dass der Betrieb einer Gruppe in Modulbauweise mit ca. 100 qm Nutzfläche für zwei Jahre genehmigt werden kann. Die Kreisverwaltung ist nun zum umgehenden Handeln gezwungen. Die Aufträge zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen müssen nun sehr zeitnah unter Einhaltung der Vergabevorschriften an die wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen. Für die Anmietung der Containeranlage für 2 Jahre ist mit Kosten von rund 70.000 € zu rechnen. Die Kosten für die erforderliche Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) werden nach überschlägiger Schätzung bis zu 30.000 € betragen. Die Stadt Bad Münstereifel wird das Grundstück für die Container und den Ersatzspielplatz kostenlos zur Verfügung stellen. Da das Land eine Gruppe des Gruppentyps II mit einem Landesanteil von ca. 5.450 € pro Kindergartenjahr bezuschusst, ist beabsichtigt, die Containeranlage dem Kinderschutzbund Bad Münstereifel zu vermieten. Die Bezuschussung nach dem KiBiz wurde bereits in der Meldung an das Land zum 15.03.2015 (s. D 12/2015) berücksichtigt. Entsprechende Mittel wurden nicht in den Haushalt 2015 eingeplant. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel betragen für 2 Jahre rund 100.000 € , davon beträgt die Haushaltsbelastung 2015 ca. 55.000 €. -3- Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Um die erforderliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Magische 12“ rechtzeitig zum 01.08.2015 sicherstellen zu können, ist die umgehende Vergabe von Aufträgen zur Anmietung der Containeranlage, der erforderlichen Verlagerung des Kinderspielplatzes, der Herrichtung des Untergrundes und der Versorgungsleitungen erforderlich. gez. Weber gez. Schulte gez. Reiff gez. Troschke gez. Dürer gez. gez. Grutke Rosenke gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)