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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
10.08.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem 
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem 
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem 
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 116/2015 29.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Jugendhilfeausschuss 12.11.2015 Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten für das Haushaltsjahr 2016. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) die die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern b) die Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Kreiskämmerer -2Begründung: Zu a) Der Deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 weitere 0,25 Stelleanteile (A 147/2008) bezuschusst. Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2012 beschlossen, weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (V 264/2012). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2015 befristet. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2016 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 186.000 € benötigt. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2016 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 93.000 € benötigt. Zu b) Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2010 hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006). Seit dem 01.01.2009 werden weitere 0,25 Stellenanteile bezuschusst (A 146/2008). Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 12.04.2011 beschlossen, ab dem 01.07.2011 weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (A 4/2011). Letztmalig wurde die Förderung mit einem Umfang von 1,25 Vollzeitkräften Mit dem Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012 (V 264/2012) bis zum 31.12.2015 Verlängert. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) -3-