Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"- a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats)

öffnen download melden Dateigröße: 6,6 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.02.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 23:17 Uhr TOP Betreff 11 Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"a) Vorberatung über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Beschlussfassung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planung für die Dauer eines Monats Beschluss: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung gem § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1-20) eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste (Anlage A) zu fassen. b) Ferner wird dem Rat empfohlen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zu fassen und die aufgrund des Abwägungsprozesses geänderte Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)