Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
179 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
10.08.15, 12:01
Aktualisiert
10.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z1/A 77/2015
28.07.2015
Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des
Kreises Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Die Schuleingangsuntersuchungen wurden für alle Städte und Gemeinden seit Abschaffung
der Nebenstelle Schleiden im Jahr 2011 zentral im Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen
durchgeführt.
Auf Beschluss der 18. Sitzung des Kreistages vom 09.04.2014 ist mit Beginn des
Schuljahres 2014/2015 probeweise als Alternative zum Untersuchungsort Euskirchen auch
wieder der Untersuchungsort Schleiden für die Schuleingangsuntersuchungen möglich. Eine
Berichterstattung zur Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des neuen Untersuchungsortes in
Schleiden für den Südkreis nach einen Probejahr wurde beschlossen.
Bericht:
Für die Einschulungsuntersuchungen der 284 Kinder der Stadt Schleiden und den
Gemeinden Hellenthal, Blankenheim und Dahlem waren eine Ärztin und eine Arzthelferin
zuständig. Das Team (Ärztin und Arzthelferin), welches die 95 Kinder aus der Gemeinde Kall
untersucht hat, ist gleichzeitig auch für die 258 Kinder aus Weilerswist zuständig gewesen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Einschüler/Innen der Gemeinden Hellenthal,
Blankenheim, Dahlem, Kall und der Stadt Schleiden konnten sich ihren Untersuchungsort
auswählen.
Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass sich die Untersuchungsräume in Schleiden
in der dritten Etage befinden und kein Aufzug vorhanden ist. Daher sind keine
Rollstuhlpflichtigen und keine Eltern mit Kinderwagen zur Untersuchung in Schleiden
erschienen.
Vorbereitung:
Da eine Wahlfreiheit für die Eltern/Erziehungsberechtigten bestand, wurde über die Kitas der
gewünschte Untersuchungsort ermittelt. Hierzu war nötig,
entsprechende Listen zu drucken und in den Kitas auszulegen,
einen Abgleich mit den Schullisten der Grundschulen durchzuführen, um zu
überprüfen, dass sich wirklich alle eingetragen haben,
eine Terminplanung und Absprache beider Teams über die Belegung der beiden zur
Verfügung stehenden Räume durchzuführen,
alle Untersuchungsunterlagen vorab zusammen zu stellen und
die Einladungen über den Postweg zu versenden.
Die deutliche Mehrheit hatte sich für einen Untersuchungsort entschieden, wenigen war es
egal, ob Schleiden oder Euskirchen, einige hatten dies vom Tag abhängig gemacht (z.B.
wenn Montag, dann Schleiden; Dienstag, dann Euskirchen etc.). Hierbei wurde auf alle
Wünsche eingegangen.
Räumlichkeiten:
-2-
Die beiden zugewiesenen Räume im Rathaus Schleiden waren prinzipiell geeignet,
um die Schuleingangsuntersuchung in einer angenehmen Atmosphäre aller
Beteiligten (Eltern, Kind und Team) durch zu führen.
Vertrauliche Gespräche konnten jedoch nur erschwert erfolgen, da die Türen nicht
dicht verschlossen werden konnten (Datenschutz, Lautstärke).
Zeitweise bestand eine unzureichende Hygiene, da in den Räumlichkeiten keine
Handwaschbecken vorhanden sind.
Ein Wickeltisch sowie eine öffentliche Toilette stehen in der dritten Etage ebenfalls
nicht zur Verfügung.
Sämtliche Gerätschaften – also Hörtestgerät, Sehtestgerät u.a. Materialien wie
Untersuchungsunterlagen - mussten an jedem Untersuchungstag seitens der
Assistenzkräfte in die dritte Etage an- und abtransportiert sowie auf- und abgebaut
werden. Hierfür entstand pro Team ein Zeitaufwand von ca. 40 Minuten an jedem
Untersuchungstag (mehrfaches Herauf- und Herabsteigen bis und von der dritten
Etage).
Eine Mutter weigerte sich aufgrund von Höhenangst das offene Treppenhaus zu
benutzen.
Technische Ausstattung:
Die technische Ausstattung der Räumlichkeiten mit lediglich Telefon und kreiseigenem
Notebook, ohne Zugriff auf die abteilungsinternen Fachprogramme und Internetzugang, war
unzureichend. Problematisch durch die unzureichend vorhandene Technik war, dass ein
zeitlicher Leerlauf bei Terminausfällen (eine Stunde pro Kind bei Absage oder
Nichterscheinen) ohne Zugriff auf die abteilungsinternen Fachprogramme bestand.
Insgesamt waren 25 Wiedereinbestellungen erforderlich. Zudem konnte auf folgende im
Kreishaus ansonsten vorhandene Ausstattungsgegenstände vor Ort nicht zurückgegriffen
werden:
Kopiergerät; Kopieren konnte eingeschränkt nur im Straßenverkehrsamt
erfolgen (montags und dienstags ab Mittag geschlossen), wozu drei Etagen
zu überwinden und der Hof bis in das Nachbargebäude zu überqueren war,
Faxgerät,
Diktier- und Abspielgeräte.
.Eckdaten:
Von 379 möglichen Kindern wurden in Schleiden insgesamt 217 untersucht.
Die Kinder mit Wohnort Schleiden und Hellenthal wurden fast vollständig in Schleiden
untersucht.
Kinder mit Wohnort Blankenheim und Dahlem wurden überwiegend in Euskirchen
untersucht.
Lediglich ca. die Hälfte der Kinder aus Kall wurde in Schleiden untersucht.
Ort
Schleiden,
Hellenthal,
Dahlem,
Blankenheim
Kall
Gesamt
Soll
117
53
44
70
95
379
Untersucht in
Schleiden
Prozent
168
59,1
49
217
51,6
57,3%
Zur Untersuchung der 217 Kinder wurden 35 Arbeitstage benötigt.
-3-
25 erneute Wiedereinbestellungen durch Nichteinhaltung von Terminen und
Absagen waren nötig.
Die Leerlaufzeiten durch Nichteinhaltung von Terminen und Absagen betrug 25
Stunden (eine Stunde pro Kind).
Es entstehen zusätzliche Reisekosten und ein zusätzlicher Zeitverlust, da ein
Team nicht vor Ort wohnt und somit einen An- und Abreiseweg von 66 Kilometern
bei 90 Minuten Fahrtzeit sowie Auf- und Abbauzeiten von 40 Minuten (insgesamt
130 Minuten) pro Untersuchungstag entstehen.
Eine erhebliche körperliche Mehrbelastung für die Assistenzkräfte ist gegeben
(schweres Gepäck, kein Aufzug).
Eine deutliche organisatorische Mehrbelastung durch das Zusammenstellen der
Untersuchungsunterlagen vorab und die Nachbereitung der Unterlagen in
Euskirchen ist gegeben.
Zusatzkosten:
Ärztin
(gerundet 41 €/h)
Arzthelferin
(gerundet 22 €/h)
Gesamt
Leerlauf von 25
Stunden für Ärztin und
Arzthelferin
Hin- und Rückfahrt für
das zweite Team (Kall)
(= 90 Min.) an 6 Tagen
Rüstzeiten der
Assistenzkräfte (= 40
Min.) an 35 Tagen
Reisekosten (ein Kfz
bei 66 km) an 6 Tagen
Nebenkostenpauschale
der Räume (anteilig der
qm)
1.025,- €
550,- €
1.575,- €
369,- €
198,- €
567,- €
513,- €
513,- €
135,- €
135,- €
Gesamt
1.394,- €
634,- €
1.396,- €
3.424,- €
Da sowohl Ärztin und Assistenzkraft eines Teams im Raum Schleiden wohnt, sind dadurch
keine weiteren Fahrtzeiten und Fahrtkosten angefallen. Dieses Team wird jedoch in 2016 die
Tätigkeit am Gesundheitsamt aufgrund des Erreichens der Altersgrenze beenden, so dass
dann davon ausgegangen werden kann, dass die Nachfolgerinnen von Euskirchen anreisen
müssen. Fiktiv berechnet würden die Zusatzkosten dann 6.775,- € betragen.
gez. i.V. Poth
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(Landrat)