Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 24. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 10.02.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
23:17 Uhr
TOP
Betreff
5
Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und
Elsdorf
Zu Beginn der anstehenden Beratung begrüßt Ausschussvorsitzender Heinen noch
einmal Herrn Kreisbaudezernenten Kohlmann und erteilt ihm das Wort.
Herr Kohlmann erläutert die Maßnahme. Er verweist im Hinblick auf die 75-prozentige
Förderfähigkeit des Projektes `Alleenradweg´ auf die aus seiner Sicht sehr günstige
Gelegenheit zur Realisierung des Vorhabens. Er hebt diesbezüglich noch einmal hervor,
dass durch die Stadt Bedburg lediglich Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 14.000,- €
zu tragen wären. Würde die Angelegenheit nunmehr keine Zustimmung finden, wäre
eine zukünftige Umsetzung nicht mehr möglich. Die Gemeinde Elsdorf habe bereits
unter den geänderten Bedingungen, vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen
Kommunen (Städte Bedburg und Bergheim), Bereitschaft zur Umsetzung mitgeteilt.
Herr Schnäpp teilt mit, dass für die Entscheidungsfindung von zentraler Bedeutung ist,
wer letztendlich die laufenden Kosten für die Unterhaltung des Alleenradwegs nach
Fertigstellung tragen soll.
Durch Herrn Druch wird auf die geringe Sozialverträglichkeit eines Alleenradweges auf
der ehemaligen Bahntrasse sowie des in der Nähe bereits vorhandenen Wirtschaftsweg
hingewiesen. Ferner hält er die Herstellung eines Radweges an einer zukünftigen K38n
für besser geeignet.
Herr Kohlmann führt an, dass er sich vorstellen könne, dass die Unterhaltung des
Alleenradweges nach Fertigstellung der möglichen K 38n, oder einer anderen die LEPVI-Fläche sichernden Erschließungsstraße, durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen könnte.
Herr Schnäpp bittet Herrn Kohlmann um Auskunft, ob seitens des Rhein-Erft-Kreises
eine Verwaltungsvereinbarung Unterstützung findet, mit der die Wegebaulast und damit
die Unterhaltung des Alleenradweges bereits ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung
desselben durch den Rhein-Erft-Kreis erfolgen wird.
Herr Kohlmann betont noch einmal, dass eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme
der Unterhaltungsverpflichtung durch den Rhein-Erft-Kreis nur mit dem Zeitpunkt der
Fertigstellung einer Baumaßnahme zur Erschließung der LEP-VI-Fläche –K 38n- für die
Stadt Bedburg Aussicht auf Erfolg verspricht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zum Sachstand
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis.
Ohne Abstimmung. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.02.2009
Seite 2