Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
152 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
10.08.15, 14:46
Aktualisiert
10.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 143/2015
05.08.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.09.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers
„Christoph Europa 1“
Sachbearbeiter/in: Herr Crespin
Tel.: 02251 15 210
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
./.
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Auf der Grundlage der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) sowie in
Ausführung des § 10 Rettungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zur Regelung des Einsatzes von Luftfahrzeugen
(Rettungshubschrauber) im Rettungsdienst stimmt der Kreistag der „Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers <Christoph Europa 1>“ (Aachen)
zu.
-2Begründung:
Der durch den Kreistag verabschiedete Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen legt die
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung sowie des Einsatzes von Luftfahrzeugen (Rettungshubschrauber und
Intensivtransporthubschrauber) fest.
Mit den Kostenträgern wurde zum derzeit geltenden Rettungsbedarfsplan vorab der Verabschiedung
des Rettungsbedarfsplanes durch den Kreistag Einvernehmen erzielt.
Der Einsatz von Rettungshubschraubern ist für das Land NRW grundlegend durch Erlass des
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW geregelt (25.10.2006 – III 8 0714.1.3 „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“, geändert durch Erlass
08.02.2011 -234 – 0714.1.3).
Zur Versorgung des geografisch nördlichen Bereichs des Kreises Euskirchen durch
Rettungshubschrauber wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Trägergemeinschaft
des Rettungshubschraubers „Christoph 3“ (Köln) und für das gesamte Kreisgebiet des
Intensivtransporthubschraubers „Christoph Rheinland“ (Köln) geschlossen.
Zur Versorgung des geografisch südlichen Bereiches des Kreises Euskirchen durch
Rettungshubschrauber sollte bereits Anfang 2014 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der
Trägergemeinschaft „Christoph Europa 1“ geschlossen werden. Die Vereinbarung war jedoch
zunächst nicht durch die Bezirksregierung Köln genehmigungsfähig, da diese davon ausging, dass
der GGD Zuid Limburg (NL) eine Behörde ist, die nicht vom Anholter Abkommen berechtigt wird mit
deutschen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Dieser Irrtum konnte
nunmehr jedoch beigelegt werden, so dass nun auch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der
Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 1“ durch die Bezirksregierung
Köln genehmigungsfähig ist.
Im Besonderen ist hinsichtlich der rettungsdienstlichen Versorgungsqualität im Kreis Euskirchen
darauf hinzuweisen, dass unabhängig von der oben genannten formell zu schließenden öffentlichrechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft die bisherige Unterstützung in der
rettungsdienstlichen Versorgung des gesamten Gebietes des Kreises Euskirchen bereits seit den
neunzehnhundertsiebziger Jahren durch die Primärrettungshubschrauber Köln und Aachen
gewährleistet wird. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Trägergemeinschaft
entspricht nunmehr den gesetzlich formellen Grundlagen im Sinne der §§ 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit dem § 10 des Rettungsgesetzes NRW.
gez.
Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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