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Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, In den Herrenbenden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, 
auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen 
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53879 Euskirchen, In den Herrenbenden) Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, 
auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen 
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53879 Euskirchen, In den Herrenbenden)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 130/2015 24.06.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, In den Herrenbenden Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt:365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, In den Herrenbenden, einen Zuschuss in Höhe von 70.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH bittet mit Antrag vom 26.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, In den Herrenbenden. Es sollen 20 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, auf 95.277,91 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 70.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 95.277,91 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil gez. i.V. 63.000,00 € 7.000,00 € 25.277,91 € Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)