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Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen 
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a) Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen 
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 136/2015 01.07.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a, einen Zuschuss in Höhe von 100.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, bittet mit Antrag vom 29.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a. Es sollen 5 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf 103.426,84,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 100.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 103.426,84 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 90.000,00 € 10.000,00 € 3.426,84 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)