Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 136/2015
01.07.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim,
auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße
1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Neubaus von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter
dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a,
einen Zuschuss in Höhe von 100.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, bittet
mit Antrag vom 29.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus
von 0,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53940 Hellenthal, Auf der Schanz 8a.
Es sollen 5 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1,
50126 Bergheim, auf 103.426,84,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 100.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
103.426,84 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
90.000,00 €
10.000,00 €
3.426,84 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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