Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
448 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
20.08.15, 14:46
Aktualisiert
20.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktivseite
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2014
Euro
1.
2.
3.
4.
5.
Euro
Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank
16.343.215,42
12.637.013,86
28.980.229,28
17.749
12.055
29.803
-,--
-
196.236.018,32
1.260.379.658,45
83.870
60.804
144.673
1.198.286
56.205.148,40
140.030.869,92
814.144.128,46 Euro
144.736.708,54 Euro
(
-)
-
(
-)
-
-,--
67.241.358,53
72.095
8.
9.
237.996.431,68
(67.409)
181.322
253.418
(181.322)
(
-)
253.418
538.048,00
480
-,--
-
170.755.073,15
237.996.431,68
-,--
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
6a. Handelsbestand
7.
28.690.870,52
28.439
Beteiligungen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-)
Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-)
Treuhandvermögen
darunter:
Treuhandkredite
100.000,00
4.969.408,62
4.969.408,62 Euro
12. Sachanlagen
13. Sonstige Vermögensgegenstände
5.803
-,--
-
-,--
-
36.759,00
-,--,-36.759,00
49
49
27.409.997,21
29.254
2.638.362,56
8.060
565.392,98
716
15. Aktive latente Steuern
-,--
-
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
-,--
-
1.788.541.176,62
1.699.082
14. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Aktiva
1.797
538.384
781.782.747,76
132.506.092,80
914.288.840,56
1.430.860.777,16
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
darunter:
Geldmarktpapiere
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf
Treuhandverbindlichkeiten
darunter:
Treuhandkredite
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
6.
Rechnungsabgrenzungsposten
(
-)
-,-- Euro
(
-,--
-)
-
-,--
-
4.969.408,62
4.969.408,62 Euro
Sonderposten mit Rücklageanteil
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
10. Genussrechtskapital
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken
darunter:
Sonderposten nach § 340e
Abs. 4 HGB
5.803
(5.803)
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
b) Steuerrückstellungen
c) andere Rückstellungen
8.
-
-,-- Euro
6a. Passive latente Steuern
7.
678.147
138.529
816.676
1.355.060
-,--,--
3a. Handelsbestand
4.
1.159
163.539
164.698
536.587
7.377.869,06
2.699.994,65
4.183
661.795,69
905
-,--
-
31.791.835,95
12.700
253
16.481
29.434
-,--
-
10.250.794,52
10.251
-,--
-
12.995.566,00
418.221,23
18.378.048,72
100
(5.803)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
c) Geschäfts- oder Firmenwert
d) geleistete Anzahlungen
509.194.067,54
516.571.936,60
-
-,--
6.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
3.
-,--
31.12.2013
Tsd. EUR
Euro
1.277.283,58
174.309.148,75
(775.259)
(146.214)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
-,-- Euro
ab) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
-,-- Euro
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
67.241.357,53 Euro
bb) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
170.755.073,15 Euro
c) eigene Schuldverschreibungen
Nennbetrag
-,-- Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Euro
175.586.432,33
2.
-,--,--
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
b) andere Forderungen
Forderungen an Kunden
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
Kommunalkredite
Euro
1.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Wechsel
Passivseite
31.12.2013
Tsd. EUR
Euro
-,-- Euro
(
29.515.383,61
-,-- Euro
-)
27.328
(
-)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
-,--,--
-
101.420.018,34
784.735,75
100.661
100.661
759
101.420.018,34
-,--
d) Bilanzgewinn
Summe der Passiva
1.
2.
Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
-,-15.979.615,08
-,--
Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen
-,--,-59.617.347,52
102.204.754,09
101.420
1.788.541.176,62
1.699.082
15.979.615,08
16.680
16.680
59.617.347,52
48.149
48.149
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
Euro
1.
2.
3.
4.
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
Zinsaufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
Euro
1.1.-31.12.2013
Tsd. EUR
Euro
50.553.307,64
53.585
8.783.233,56
10.109
63.693
24.209
59.336.541,20
21.281.137,88
265.117,69 Euro
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Beteiligungen
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen
5.
6.
7.
8.
9.
Nettoertrag des Handelsbestands
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
1.142.356,80 Euro
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
(310)
39.484
794.511,92
81
682
763
59.569,60
734.942,32
-,--
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen
Provisionserträge
Provisionsaufwendungen
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
darunter: für Altersversorgung
2.600.503,69 Euro
b) andere Verwaltungsaufwendungen
38.055.403,32
607.476,08
10.165.461,19
386.163,29
9.779.297,90
-,-2.933.088,14
-,-52.169.777,36
20.505.077,80
20.639
6.108.260,92
38.431.837,04
5.972
26.611
(2.334)
10.588
37.199
2.343.074,60
7.971.731,89
5.504
4.271
26.613.338,72
11.818.498,32
(1.028)
-,--
-
2.061.703,08
2.061.703,08
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen
132.200,00
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage
b) in andere Rücklagen
29. Bilanzgewinn
4.890
4.890
989
-,--
2.380.426,16
784.735,75
-,-784.735,75
989
7.223
6.559
5.644
156
5.799
759
759
-,-784.735,75
759
-,-784.735,75
759
132.200,00
-,-2.187.475,00
3.165.161,91
-,--,--,-2.224.035,35
156.390,81
25. Jahresüberschuss
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage
b) aus anderen Rücklagen
3.115
9.965
362
9.602
3.889
56.854
-,--,--
-,--,--
Anhang zum Jahresabschluss 2014
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2014 nicht verändert. Auch
haben wir keine Veränderung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder
Anlagevermögen vorgenommen.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Namensschuldverschreibungen) haben
wir zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert ausgewiesen. Die
Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres
Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die
Laufzeit der Geschäfte verteilt.
Der Wechselbestand wurde zum Zeitwert bilanziert.
Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht und -fähigkeit bis zur Endfälligkeit haben wir mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir
zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.d.R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu
einer Einheit verbunden ist. Bei den einheitlich bilanzierten strukturierten Schuldscheindarlehen
liegt keine Unterverzinslichkeit vor. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des
zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle
der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen.
Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das
aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden (wie Vorfälligkeitsentgelte) unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ist ein Sonderposten gemäß § 340g HGB dotiert.
Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren
Anschaffungskosten unter Be-achtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen,
wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch
allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn
Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht
und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen
beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier
haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und
auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt.
1
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder und vorübergehender Wertminderung, bilanziert.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als
Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen, die ab dem Jahr 2010 angeschafft worden sind,
werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Jahr 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des
BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab.
Niedrigere Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.
Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 410,00 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Die vorhandene sowie die im Geschäftsjahr erworbene Software wurde nach den Grundsätzen
des Rechnungslegungsstandards HFA 11 des IDW bilanziert.
Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach der Saldierung mit passiven latenten Steuern
ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Die Rückstellungen für unmittelbar zugesagte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben wir
nach dem finanzmathematischen Teilwertverfahren auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G
berechnet. Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 %
unterstellt. Die Rückstellungen wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus banküblichen Geschäften im Zusammenhang mit Bonuszahlungen für Sparverträge und auf Verpflichtungen aus dem
Personalbereich. Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet.
Für Zwecke der Rückstellungsbildung haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde
nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung. Für
bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis
zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes sind wir grundsätzlich
davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind.
Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir
auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3
„Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“
nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung
einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und
zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben
wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte
haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden
unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen.
2
Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein.
Von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
Für einen geringen Anteil unserer Sachanlagen haben wir von der Möglichkeit der Bilanzierung mit
einem festen Wert gemäß § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
Zinsaufwendungen für Guthaben bei der Zentralbank in Höhe von 41,67 EUR (sogenannte gezahlte
Minuszinsen) werden mit den Zinserträgen verrechnet.
B. Entwicklung des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Anschaffungskosten
Grundstücke und
Bauten
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Immaterielle
Anlagewerte
EUR
EUR
EUR
81.113.862,60
21.508.857,35
769.046,29
15.468,18
450.217,74
24.921,68
453.926,93
869,40
Zugänge
Veränderungen des
Geschäftsjahres
Abgänge
-
Zuschreibungen
-
-
-
Abschreibungen und
Wertberichtigungen gesamt
58.152.595,40
17.071.886,33
756.339,57
Bilanzwert 31.12.2014
22.976.735,38
4.433.261,83
36.759,00
Bilanzwert 31.12.2013
24.380.270,38
4.873.673,83
49.245,00
Abschreibungen des Geschäftsjahres
1.419.003,18
886.663,74
37.407,68
Abschreibungen des Vorjahres
4.501.426,17
961.881,50
40.620,20
Finanzanlagen
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
EUR
EUR
EUR
Bilanzwert 31.12.2013
248.730.757,71
28.438.716,84
Nettoveränderungen
-10.734.326,03
252.153,68
Bilanzwert 31.12.2014
237.996.431,68
28.690.870,52
3
100.000,00
100.000,00
C. Angaben zu weiteren Bilanzposten
Zu den nachstehenden Bilanzposten geben wir ergänzende Erläuterungen:
Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten
Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen.
Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Forderungen an die eigene Girozentrale
126.735.841,74 EUR
84.172
Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
30.000.000,00 EUR
60.000.000,00 EUR
25.000.000,00 EUR
24.000.000,00 EUR
Im Unterposten b) - andere Forderungen - sind enthalten:
- Nachrangige Forderungen
9.272.189,33 EUR
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
5.178
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
1.935.219,00 EUR
1.938
0,00 EUR
0
263.887,72 EUR
264
- Forderungen an verbundene Unternehmen
- Nachrangige Forderungen
Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
- Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
85.549.402,53 EUR
54.935.627,44 EUR
272.272.836,56 EUR
794.930.021,73 EUR
52.252.577,31 EUR
4
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Vorjahr
in Tsd. EUR
Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsennotiert.
Der Markt für diese Papiere wird grundsätzlich als aktiv eingestuft.
In diesem Posten sind enthalten:
- Beträge, die bis zum 31.12.2015 fällig werden
122.426.230,00 EUR
25.148
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die in diesem Posten enthaltenen Papiere sind börsennotiert.
Der Markt wird als aktiv eingestuft.
Aktiva 7- Beteiligungen
Von den Beteiligungen sind 4.584.218,86 EUR (i. Vj. 4.584 Tsd. EUR) in börsenfähigen aber nicht
börsennotierten Wertpapieren verbrieft.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.
Aktiva 8 - Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und
die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Durch den Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse ist das Jahresergebnis bei dem Unternehmen
regelmäßig ausgeglichen.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.
Aktiva 12 - Sachanlagen
Grundstücke und Bauten in Höhe von 17.789.766,91 EUR (i. Vj. 18.881 Tsd. EUR) werden im Rahmen
der eigenen Tätigkeit genutzt.
5
Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten ist enthalten:
- Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und
niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten
369.865,52 EUR
508
Aktiva 15 - Aktive latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,35 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben
wir verrechnet.
Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten
passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten: Forderungen an
Kunden, Beteiligungen, Sachanlagen, Rückstellungen für Pensionen, andere Rückstellungen und dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten
Steuern für gegeben.
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale
24.015,98 EUR
114
- Verbindlichkeiten, für die Forderungen an Kunden mit
einem Buchwert von insgesamt
sicherheitshalber abgetreten sind
115.040.180,44 EUR
101.087
Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
3.172.966,84 EUR
9.770.742,75 EUR
90.746.956,12 EUR
69.086.490,18 EUR
6
Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
546.824,34 EUR
399
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
529.564,31 EUR
2.797
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
239.076,53 EUR
6.371.637,18 EUR
751.383,81 EUR
14.924,52 EUR
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate
- mehr als drei Monate bis ein Jahr
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
- mehr als fünf Jahre
28.805.488,93 EUR
38.772.024,39 EUR
58.041.926,89 EUR
5.898.407,38 EUR
Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
Vorjahr
in Tsd. EUR
In diesem Posten ist enthalten:
- Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und
niedrigerem Auszahlungsbetrag bei Forderungen
571.373,16 EUR
814
Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von 10.000.000,00 EUR werden mit 4,6 % verzinst und sind am
16.06.2015 fällig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen.
Die Bedingungen für die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Grunde nach den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an Ergänzungskapital. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in
Höhe von 460.000,00 EUR angefallen.
7
Eventualverbindlichkeiten
Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen
der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der
Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere
Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.
D. Derivative Finanzinstrumente
Die folgenden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden grundsätzlich in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Dabei
wurden Geschäfte, deren Zinsbindungsdauern über die übliche Laufzeit des Zinsbuches hinausgehen
aufgeteilt und der darüber hinaus gehende Anteil einzeln bewertet. Die Zeitwerte wurden als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt und enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (cleanprice); es fanden die Swap-Zinskurven per 30.12.2014 Verwendung. Kontrahenten sind die
Landesbank Hessen-Thüringen (nominal 25 Mio. Euro) und die Deka Bank (nominal 15 Mio. Euro).
Zinsswaps
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
in Mio. EUR
bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
0,0
20,0
20,0
Insgesamt
in Mio. EUR
40,0
Beizulegende
Zeitwerte 1)
in Mio. EUR
Rückstellung
in Mio. EUR
-9,9
5,6
1) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben
E. Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November
2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart.
Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seinem Anteil
(25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht
durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der
Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im
Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf
maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend
um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse
entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer
Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2014 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.
8
Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den
Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Die Höhe
der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme
der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %). Zum 31.12.2014 beträgt unsere Beteiligungsquote 1,1130 %. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung
aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009
wurde eine Vorsorge von 5.315 Tsd. Euro durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB getroffen. Davon entfallen auf das Geschäftsjahr 2014 887 Tsd. Euro.
Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine
Rückstellung zu bilden.
F. Sonstige Angaben
Die Kreissparkasse Euskirchen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an.
Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom
1.3.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung
der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung).
Im Geschäftsjahr 2014 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte
(Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2015 unverändert. Zum 31.12.2000 wurde das bisherige
Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich zur Umlage ein so genanntes
- pauschales - Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind. Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes
werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils mindestens einen Zeitraum von
zehn Jahren (plus ein Überhangjahr) umfassen, regelmäßig (alle fünf Jahre) überprüft. Die RZVK geht
davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist.
Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes Verfahren werden zzt. nicht
erhoben. Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2013 der RZVK wurden die Rentenleistungen in
diesem Jahr zu etwa 25 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten
werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres um 1 % ihres Betrages erhöht.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 19.777.843,27 EUR im Jahr 2014 1.586.103,65 EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des
Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen
auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum 31.12.2014 für Zwecke der Angaben im
Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB mit einem Betrag von 39,1 Mio. EUR ermittelt. Im Hinblick darauf,
dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten
Abrechnungsverbands I handelt, bleibt es für Zwecke dieser Ermittlung unberücksichtigt. Der
Vermögensdeckungsgrad betrug nach Angaben im Geschäftsbericht 2013 der RZVK etwa 30% (bei
Ermittlung der Deckungsrückstellung nach den sich aus der Anlage 4 zum ATV-K ergebenden
Vorgaben). Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde in
Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von 1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Wert zum 31.12.2014 verwendet.
9
Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
a) für die Abschlussprüfungsleistungen:
davon für Vorjahr 41.803,12 EUR
b) für andere Bestätigungsleistungen:
c) für sonstige Leistungen:
Gesamthonorar:
253.272,12 EUR
43.967,88 EUR
0,00 EUR
297.240,00 EUR
Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.ksk-eu.de)
unter der Rubrik „Ihre Sparkasse/Berichte“ veröffentlicht.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 658.843,13 EUR gewährt. Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 431.520,18 EUR
(im Vj. 485 Tsd. EUR).
Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 693.124,00 EUR (im Vj. 701 Tsd. EUR) gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 6.250.875,00 EUR (im Vj. 7.013 Tsd. EUR).
Die Bezüge des Aufsichtsorgans betrugen 84.783,69 EUR. An die Mitglieder des Aufsichtsorgans
waren Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) von 3.407.857,22 EUR (im Vj. 3.114 Tsd. EUR)
ausgereicht.
Beraterverträge mit Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Organe bestehen nicht.
Bezüge und andere Leistungen:
Die Berichterstattung über Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die
Bezüge der Aufsichtsgremien erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 SpkG NW.
Bezüge der Mitglieder des Vorstandes:
Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom
Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitarbeitern des Vorstandes bestehen
auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste
Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Vorstand
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Grundbetrag und
Allgemeine Zulage
(erfolgsunabhängig)
Sonstige
Vergütung
GesamtVergütung
334.936,98 EUR
11.120,61 EUR
346.057,59 EUR
304.488,16 EUR
8.297,38 EUR
312.785,54 EUR
Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen. Sie werden pauschal anhand des Bruttolistenpreises der Fahrzeuge nach der sog.
1%-Regelung ermittelt.
Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge ergeben sich Ansprüche, die den Regelungen der
Altersversorgung entsprechen, sofern die Nichtverlängerung nicht vom Vorstandsmitglied zu
vertreten ist.
10
Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes:
Vorstand
Im Jahr 2014 der
Pensionsrückstellung
zugeführt
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Barwert der
Pensionsansprüche
31.12.2014
215.811,00 EUR
691.065,00 EUR
371.521,00 EUR
1.984.217,00 EUR
Die Altersversorgung beträgt ratierlich steigend bis maximal 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge
zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Zum 31.12.2014 betrug der Anspruch bei Herrn Becker
40% und bei Herrn Cremer 45%. Das Hinterbliebenenruhegeld für Ehepartner und Waisen bestimmt
sich nach Abschnitt III und § 61 des BeamtVG. Auf dieser Basis wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter der Annahme eines Eintritts in
den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres für den Vorsitzenden bzw. bei Vertragsablauf
zum 31.10.2020 für das Mitglied berechnet. Ab Beginn der Ruhegeldzahlungen wird auf die
Ansprüche die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien:
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung und
dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Hauptausschuss) ein Sitzungsgeld von 266 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden
erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat oder seiner Ausschüsse einen Pauschalbetrag nach
Anzahl der Sitzungsteilnahmen von max. 1.381 EUR p.a.; die Vorsitzenden erhalten den doppelten
Betrag. Daneben erhalten einige Teilnehmer Aufwendungsersatz für Fahrkosten.
In Abhängigkeit der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2014
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder (ohne Fahrtkosten):
Name:
Josef Reidt
Andreas Schulte
Hans-Josef Nolden
Hans-Josef Engels
Bernd Kolvenbach
Johannes Mertens
Thomas Pick
Hans Reiff
Jörg Grutke
Franz Troschke
Norbert Häger
EUR
13.160,21
8.201,68
5.954,00
3.775,00
4.613,43
3.509,00
1.389,84
5.688,00
3.509,00
1.653,90
2.733,46
Name:
Günter Rosenke
Stefan Böhm
Günter Weber
Volker Zart
Karl-Heinz Daniel
Petra Wegerhoff
Hans Schmitz
Markus Ramers
Andreas Bühl
Michael Weiler
insgesamt
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Vollzeitkräfte
Teilzeit- und Ultimokräfte
284
135
419
11
430
Auszubildende
Insgesamt
11
EUR
6.752,00
3.509,00
5.688,00
3.509,00
3.243,00
1.853,12
266,00
3.656,93
729,28
1.389,84
84.783,69
Vorstand
Udo Becker
Sparkassendirektor
(Vorsitzender)
Hartmut Cremer
Sparkassendirektor
Verwaltungsrat (bis 01.07.2014)
Vorsitzendes Mitglied
Josef Reidt, selbständiger Rechtsanwalt
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Hans-Josef Nolden, Rentner
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2b SpkG NW
Stellvertreter
Hans-Josef Engels, Rentner
Hans-Josef Nolden, Rentner
Bernd Kolvenbach, Fraktionsgeschäftsführer
Johannes Mertens, Schulleiter
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
Thomas Pick, Verwaltungsangestellter
Markus Ramers, Lehrer
Hans Reiff, Geschäftsführer Holzhandelsgesellschaft
Jörg Grutke, Umwelt- und Energiemanager
Günther Schulz, Rentner
Manfred Schmitz, selbständiger Landwirt
Clas Kohlheyer, Einkaufsleiter
Ingrid Berners, selbständige Steuerberaterin
Hans Schmitz, Landesbeamter Straßenbauamt
Wulf-Dietrich Simon, Rentner
Norbert Häger, selbständiger Rechtsanwalt
Markus Herbrand, selbständiger Steuerberater
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2c SpkG NW
Stellvertreter
Stefan Böhm, Sparkassenangestellter
Günter Weber, Sparkassenangestellter
Volker Zart, Sparkassenangestellter
Karl-Heinz Daniel, Sparkassenangestellter
Petra Wegerhoff, Sparkassenangestellte
Michael Lingscheid, Sparkassenangestellter
Gerd Wallraff, Sparkassenangestellter
Clemens Blum, Sparkassenangestellter
Richard van Bonn, Sparkassenangestellter
Heike Schmitz, Sparkassenangestellte
12
Dorothee Kroll, Lehrerin
Verwaltungsrat (ab 02.07.2014)
Vorsitzendes Mitglied
Josef Reidt, selbständiger Rechtsanwalt
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Hans-Josef Nolden, Rentner
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2b SpkG NW
Stellvertreter
Hans-Josef Engels, Rentner
Hans-Josef Nolden, Rentner
Bernd Kolvenbach, Fraktionsgeschäftsführer
Johannes Mertens, Schulleiter
Clas Kohlheyer, Einkaufsleiter
Ute Stolz, Verwaltungsleiterin
Günther Schulz, Rentner
Frank Weimbs, Geschäftsführer Orgelbaugesellschaft
Thilo Waasem, Steuerfachangestellter
Andreas Bühl, Rentner
Norbert Häger, selbständiger Rechtsanwalt
Christian Grau, Soldat
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
Franz Troschke, selbständiger Rechtsanwalt
Markus Ramers, Lehrer
Hans Reiff, Geschäftsführer Holzhandelsgesellschaft
Jörg Grutke, Umwelt- und Energiemanager
Nathalie Konias, Hausfrau
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2c SpkG NW
Stellvertreter
Stefan Böhm, Sparkassenangestellter
Günter Weber, Sparkassenangestellter
Volker Zart, Sparkassenangestellter
Karl-Heinz Daniel, Sparkassenangestellter
Michael Weiler, Sparkassenangestellter
Martin Baranzke, Sparkassenangestellter
Gerd Wallraff, Sparkassenangestellter
Mario Tillmann, Sparkassenangestellter
Richard van Bonn, Sparkassenangestellter
Petra Wegerhoff, Sparkassenangestellte
Euskirchen, den 27. Februar 2015
Kreissparkasse Euskirchen
Vorstand
Becker
Cremer
13
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 07. Mai 2015
Prüfungsstelle des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Bleck
Kardas
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen
für das Geschäftsjahr 2014
1
Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Kreissparkasse Euskirchen – nachfolgend Sparkasse genannt – ist eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in 53879 Euskirchen, Von-Siemens-Straße 8. Sie ist im Handelsregister
A 5513 des Amtsgerichtes in Bonn eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Kreis Euskirchen.
Grundlagen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells sind insbesondere die handels-, steuerund kreditgesetzlichen Vorschriften sowie das Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen (öffentlicher Auftrag), die Satzung und die Geschäftsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse ist ein regional
tätiges Universalkreditinstitut mit einer für Sparkassen dieser Größenordnung typischen Geschäftstätigkeit, die sich auf das Satzungsgebiet konzentriert.
Der Kreis Euskirchen war bis zum 19. Juli 2005 rechtlich verpflichtet, für die Sparkasse und die bei ihr
eingelegten Kundengelder finanziell einzustehen. Nach einer Änderung der Haftungsgrundlagen der
Sparkasse wird die Anstaltslast seitdem durch die Trägerbeziehung ersetzt und die Gewährträgerhaftung läuft nach einem gestaffelten Zeitplan aus. Die Sicherheit der Kundengelder wird durch diese
Änderungen nicht berührt.
Auf die Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit der Sparkasse haben die Änderungen keinen Einfluss.
Die Sparkasse wird sich weiterhin uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet engagieren. Sie bleibt der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Sparkasse ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands (RSGV) und damit Teil der
Sparkassen-Finanzgruppe und deren Haftungsverbund. Dieser gewährleistet die Sicherung der
Institute und damit der Kundeneinlagen auch zukünftig in vollem Umfang.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus drei Elementen, die in einer bundesweiten Haftungsgemeinschaft verbunden sind:
•
Den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
•
der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
•
dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Das leistungsfähige System schützt die angeschlossenen Institute und gewährleistet ihre Liquidität
und Solvenz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein Institut alle Verbindlichkeiten, ohne betragsmäßige Begrenzungen, vollständig erfüllen kann. Die Girozentralenfunktion wird seit 2012
durch die Landesbank Hessen-Thüringen ausgeübt.
2
Wirtschaftsbericht
2.1
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft konnte sich im Jahr 2014 in einem nach wie vor schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld insgesamt noch gut behaupten. Nach einem auch witterungsbedingt starken ersten
Quartal büßte die wirtschaftliche Entwicklung dann im Sommerhalbjahr erheblich an Schwung ein.
Ursächlich waren die gestiegene Unsicherheit infolge der weltweit zunehmenden geopolitischen
Krisen sowie die unerwartet kraftlose Erholung im Euroraum. Im Schlussquartal scheint die deutsche
Wirtschaft nach den bisher vorliegenden Daten diese konjunkturelle Schwächephase schneller überwunden zu haben als vielfach erwartet. Das deutsche Wirtschaftswachstum erreichte in 2014 nach
aktuellen Berechnungen voraussichtlich 1,5 % und nimmt damit im europäischen Vergleich einen
der vorderen Plätze ein. Das Wachstum lag damit auch über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre
(+1,2 %). In den beiden Vorjahren fielen die Wachstumsraten deutlich geringer aus (2013: +0,1 %;
2012: +0,4 %).
Getrieben wurde die konjunkturelle Entwicklung in 2014 vor allem von der starken Binnennachfrage.
Die gute Arbeitsmarktlage und steigende Realeinkommen erhöhten die private Konsumbereitschaft.
1
Eine geringe Inflationsrate und insbesondere sinkende Energiepreise haben hier zusätzlich unterstützend gewirkt. Zugleich wirkte die überproportionale Ausweitung der Staatsausgaben stimulierend. Auch vom Außenhandel gingen positive Wachstumsimpulse aus. Demgegenüber konnte trotz
sehr guter Finanzierungsbedingungen die Investitionsschwäche in der deutschen Wirtschaft nicht
ausreichend überwunden werden.
Die Einkommenszuwächse flossen erneut vor allem in den Konsum der privaten Haushalte. Entsprechend lag die Sparquote (Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen) mit 9,2 % nur knapp über
dem Wert für 2013 (9,1 %). Derart niedrig war die Sparquote zuletzt im Jahr 2000. Angesichts historisch niedriger Zinsen kann diese Entwicklung nicht überraschen. Im aktuellen Niedrigzins-Umfeld
schwinden die Sparanreize für die privaten Haushalte, gleichzeitig steigt deren Konsumneigung. Dies
hat zunehmend negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit mittel- und langfristiger Sparziele,
insbesondere im Bereich der privaten Altersvorsorge. Je länger das niedrige Zinsniveau anhält, umso
wahrscheinlicher wird ein weiterer signifikanter Rückgang der Sparquote.
2.2
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Niedrige Zinsen kennzeichnen die Lage auf den internationalen Finanzmärkten im Jahr 2014. Sie
gehen mit einer reichlichen Liquiditätsversorgung durch die Zentralbanken einher. Insbesondere in
Europa ist die expansive Geldpolitik eine Reaktion auf die niedrige Inflation in einem insgesamt
schwachen wirtschaftlichen Umfeld. Die vielfach zugrunde liegenden strukturellen Probleme können
indes nicht durch die Geldpolitik, sondern nur durch entsprechende Reformen behoben werden. Zu
den geldpolitischen Maßnahmen der EZB gehörte u. a. die erneute Absenkung der Zentralbankzinsen
für den europäischen Währungsraum. Der Satz für Hauptfinanzierungsgeschäfte beträgt seit September 2014 nur noch 0,05 %, der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wurde auf nunmehr 0,30 % zurückgenommen. Besonderes öffentliches Interesse hat schließlich die erstmalige
Absenkung des Zinses für Einlagen der Geschäftsbanken bei der EZB unter die Null-Prozent-Marke
auf -0,10 % im Juni 2014, und seit September 2014 auf mittlerweile -0,20 % geweckt. Die EZB zielt
mit dem negativen Einlagen-Zinssatz darauf, die bislang bei ihr „geparkten“ liquiden Mittel in stärkerem Umfang für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu aktivieren. EZB-Präsident Mario Draghi
hat über die jüngsten geldpolitischen Entscheidungen der EZB hinausgehend zuletzt mehrfach
signalisiert, die EZB-Leitzinsen blieben zumindest bis Ende 2016 auf dem aktuell niedrigen Niveau.
Eine wesentliche Reform mit Blick auf die Finanzstabilität war der Start der europäischen Bankenunion. Das Jahr 2014 war von der Schaffung der Rahmenbedingungen geprägt. Die europäische Bankenunion stellt eine wichtige und notwendige Ergänzung zur Währungsunion dar. Sie besteht aus
drei Bausteinen: Der einheitlichen Bankenaufsicht, dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus
sowie der Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme. Mit diesen Elementen stärkt
die Bankenunion nicht nur die mikroprudenzielle Aufsicht. Sie ermöglicht es auch, Eigentümer und
Gläubiger verstärkt zum Ausgleich von Verlusten heranzuziehen.
Die rheinischen Sparkassen verzeichneten im Jahr 2014 eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Bei insgesamt kaum verändertem Kundenkreditvolumen gab es Zuwächse bei den Kundeneinlagen. Die Geldvermögensbildung der Privatpersonen verstärkte sich. Im Wertpapiergeschäft mit
Kunden wurden wieder geringere Umsätze erzielt.
Das Kundenkreditvolumen ging geringfügig um 0,1 % auf 111,7 Mrd. EUR (Vorjahr: -0,1 %) zurück.
Im Kreditgeschäft mit Firmenkunden kam es zu Bestandsrückgängen (-1,9 %), die zum Teil auf statistischen Umsetzungen beruhten. Neben Zuwächsen bei Krediten an Privatpersonen (+0,8 %) stieg das
an die S-Kreditpartner GmbH vermittelte Konsumentenkreditvolumen deutlich (+10,5 %) an. In der
privaten Wohnungsbaufinanzierung gab es stärkere Zuwächse (+1,7 %). Die Darlehenszusagen
erreichten 17,9 Mrd. EUR (+2,8 %). Die offenen Darlehenszusagen betrugen 3,4 Mrd. EUR (+3,5 %).
Die Kundeneinlagen erhöhten sich um 1,9 % auf 110,9 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,5 %). Starken Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+8,2 %) standen zum Teil deutliche Bestandsrückgänge bei
Termingeldern (-11,7 %), Eigenemissionen (-9,6 %) und Spareinlagen (-0,4 %) gegenüber.
Die Privatpersonen bildeten seit Jahresbeginn zusätzliches Geldvermögen in Höhe von 1,99 Mrd.
EUR (Vorjahr: +0,73 Mrd. EUR). Bilanzneutrale Anlagen gingen um 0,14 Mrd. EUR (Vorjahr: -1,24 Mrd.
EUR) zurück, bei bilanzwirksamen Geschäften gab es Zuwächse von 2,12 Mrd. EUR (Vorjahr: +1,97
Mrd. EUR). Das Kunden-Wertpapiergeschäft entwickelte sich wieder schwächer. Der Umsatz ging um
3,7 % auf 16,8 Mrd. EUR zurück. Der Nettoabsatz an Kunden war mit -0,02 Mrd. EUR marginal negativ.
2
Die Bilanzsumme der rheinischen Sparkassen ging um 1,2 Mrd. EUR oder 0,8 % (Vorjahr: -0,8 %) auf
154,3 Mrd. EUR zurück. Im Kundengeschäft wurde ein Refinanzierungsüberschuss in Höhe von
1,6 Mrd. EUR erzielt. Kundenkrediten von 109,3 Mrd. EUR standen Kundeneinlagen von 110,9 Mrd.
EUR gegenüber.
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben die Sparkasse in
ihrer vorgesehenen Geschäftstätigkeit nicht beschränkt.
2.3
Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung
Die wichtigsten Bilanzbestände haben sich wie folgt entwickelt:
Bilanzbestände
Passiva
Spareinlagen
Sparkassenbriefe
Täglich fällige Einlagen
(Durchschnittsbestände)
Befristete Einlagen
Schuldverschreibungen
Sonstiges
Posten 2+3
Verb. ggü. Kreditinstituten
(darunter zuständige Landesbank)
Treuhandverbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Sonstige Passivposten
Bilanzsumme
Aktiva
Barreserve
Ford. an Kreditinstitute
(darunter zuständige Landesbank)
Wertpapiere 1
Eigenanlagen
Forderungen an Kunden
Treuhandvermögen
Sonstige Aktivposten
Bilanzsumme
Durchschnittsbilanzsumme
Bestände
2014
2013
Mio. EUR
Mio. EUR
Veränderungen
2014
2013
Mio. EUR
Mio. EUR
516,6
108,7
781,8
(693,6)
20,7
0,0
3,1
1.430,9
175,6
(0,0)
5,0
10,3
102,2
29,5
35,0
1.788,5
538,4
111,3
678,1
(627,0)
24,2
0,0
3,1
1.355,1
164,7
(0,1)
5,8
10,3
101,4
27,3
34,5
1.699,1
-21,8
-2,6
103,7
(66,6)
-3,5
0,0
0,0
75,8
10,9
(-0,1)
-0,8
0,0
0,8
2,2
0,5
89,4
-34,2
-7,0
56,9
(57,7)
-11,2
0,0
0,0
4,5
-122,6
(0,0)
-0,9
0,0
0,7
7,2
-2,3
-113,4
29,0
196,2
(126,7)
238,5
463,7
1.260,4
5,0
59,4
1.788,5
1.753,0
29,8
144,7
(84,2)
253,9
428,4
1.198,3
5,8
66,6
1.699,1
1.751,0
-0,8
51,5
(42,5)
-15,4
35,3
62,1
-0,8
-7,2
89,4
2,0
-0,5
-100,2
(-25,2)
-82,9
-183,6
72,5
-0,9
-1,4
-113,4
-103,0
Nach einem Anstieg in Höhe von 4,5 Mio. EUR im Vorjahr stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden im Berichtsjahr nochmals deutlich um 75,8 Mio. EUR an. Zwischen den verschiedenen Einlageformen waren in der noch andauernden Phase extrem niedriger Zinsen, in der die Verfügbarkeit
der Geldanlagen für unsere Kunden ein wichtiger Aspekt ist, erneut strukturelle Verschiebungen zu
verzeichnen. Hohen Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+103,7 Mio. EUR) standen Abflüsse
bei Spareinlagen (-21,8 Mio. EUR), Sparkassenbriefen (-2,6 Mio. EUR) und befristeten Einlagen
(-3,5 Mio. EUR) gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten insgesamt um 62,1 Mio. EUR gesteigert werden.
Im Berichtsjahr betrug der Saldo von An- und Verkäufen im bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäft +17,4 Mio. EUR (Vorjahr: +21,4 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft wurden 1.886 Vertragsabschlüsse mit einer Vertragssumme von 51,3 Mio. EUR erreicht (Vorjahr: 2.274 Stück und
62,7 Mio. EUR Vertragssumme). Im Lebensversicherungsneugeschäft war die Beitragssumme mit
17,3 Mio. EUR höher als im Vorjahr (12,5 Mio. EUR). Bei den übrigen Versicherungen betrug der
Absatz 958 Stück (Vorjahr: 1.139 Stück).
1
Aktiva Posten 5 und 6
3
Das für 2014 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostizierte Betriebsergebnis vor
Bewertung von 10,6 Mio. EUR wurde erreicht. Die Schlussbilanzsumme erhöhte sich um 89,4 Mio.
EUR. Wesentliche Ursache ist die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und der Forderungen an Kunden.
Im Umfeld der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind wir mit
der Geschäftsentwicklung im Jahr 2014 zufrieden.
3
Darstellung und Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nennt folgende wesentliche Daten:
Mio. EUR
2014
Erträge (GuV 1-9)
Darunter
- Zinsergebnis und GuV 3
- Provisionsergebnis
Aufwendungen (GuV 10-12, 17)
Darunter
- allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Darunter
- Personalaufwand
- andere Verwaltungsaufwendungen
Ergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis (GuV 13-16)
Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken
Steuern
Jahresüberschuss
52,2
2013
Veränderung
56,9
-4,7
38,8
9,8
-48,7
40,2
9,6
-47,0
-1,4
0,2
-1,7
-38,4
-37,2
-1,2
-26,6
-11,8
3,5
1,9
-2,2
-2,4
0,8
-26,6
-10,6
9,9
3,9
-7,2
-5,8
0,8
0,0
-1,2
-6,4
-2,0
5,0
3,4
0,0
Das Zinsergebnis reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mio. EUR. Bei weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau und Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen sanken die Zinserträge stärker
als die Zinsaufwendungen.
Das Provisionsergebnis hat sich leicht erhöht. Der Personalaufwand blieb nahezu unverändert, während sich die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöht haben. Das Ergebnis vor Bewertung lag mit
3,5 Mio. EUR um 6,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.
Die Aufwendungen (GuV 10-12, 17) haben sich von 47,0 Mio. EUR auf 48,7 Mio. EUR erhöht.
Die Cost-Income-Ratio (Verwaltungsaufwand in % der Gesamterträge gemäß der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten Erfolgsrechnung) erhöhte sich auf 79 % (Vorjahr: 73 %).
Das gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2014 beträgt 0,044 % (Vorjahr: 0,045 %).
Das Bewertungsergebnis umfasst das Kreditgeschäft, die Eigenanlagen, die Beteiligungen sowie
sonstige a. o. Posten. Im Kreditgeschäft, bei den Eigenanlagen und bei den Beteiligungen lagen die
Bewertungserträge im Jahr 2014 über den Bewertungsaufwendungen. Die Aufwendungen für sonstige a. o. Posten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch die Bildung einer Rückstellung für den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte und den Close-Out von
anderen Zinsswapgeschäften. Insgesamt ergibt sich ein erneut positives Bewertungsergebnis von
1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR).
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Geschäftsjahr mit 2,2 Mio. EUR
dotiert.
Nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots
bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapie4
ren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises
ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch
allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn
Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht
und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen
beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier
haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und
auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt.
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Ende 2014 betrug die
Liquiditätskennzahl (gem. Verordnung über die Liquidität der Institute, LiqV) des maßgeblichen
ersten Laufzeitbands 2,67 (Vorjahr: 3,22). Die Liquiditätskennzahl wird monatlich ermittelt. Hinsichtlich der Steuerung von Liquiditätsrisiken wird auf den Chancen- und Risikobericht verwiesen.
Die Sparkasse wendet gemäß Art. 102 ff CRR die Vorschriften über das Handelsbuch nicht an (Nichthandelsbuchinstitut) und nutzt die Ausnahmeregelung gemäß Art. 94 CRR.
Die haftenden Eigenmittel der Sparkasse liegen mit einer Gesamtkapitalquote von 16,86 % gem. Art.
92 Abs. 2 CRR deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auch mit wirtschaftlichen
Eigenmitteln ist die Sparkasse vergleichsweise günstig ausgestattet. Der als nachrangige Verbindlichkeit ausgewiesene Betrag von 10,3 Mio. EUR betrifft einen Sparkassenkapitalbrief einschließlich
der abgegrenzten Zinsen.
Anrechnungserleichterungen für durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen
(Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR) werden in Übereinstimmung mit den fachüblichen
Kriterien genutzt.
Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 0,5 Mio. EUR und betrafen im Wesentlichen die Betriebsund Geschäftsausstattung.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet.
4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Kennziffern zur Personal- und Beschäftigungslage haben sich wie folgt entwickelt:
Anzahl der Beschäftigten
-mit Bezügen- 2
Zum Jahresende
(davon Auszubildende / Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
Im Jahresdurchschnitt 3
(davon Auszubildende / Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
Vollzeitkräfte
2014
2013
296,0
309,0
(13,0)
(20,0)
(0,0)
(0,0)
296,7
(10,5)
(0,0)
Teilzeitkräfte
2014
2013
136,0
135,0
(0,0)
(0,0)
(4,0)
(5,0)
314,4
(18,2)
(0,0)
73,2
(0,0)
(1,0)
72,8
(0,0)
(1,1)
Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand hat sich insgesamt reduziert.
5
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2014 sind nicht eingetreten.
2
3
Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen
Mitarbeiterkapazitäten
5
6
Chancen- und Risikobericht
6.1
Risikomanagementsystem
Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab. Sie beinhaltet die Ziele
der Steuerung der sich aus den wesentlichen Geschäftsaktivitäten ergebenden Risiken sowie allgemeine Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und Toleranzen für alle wesentlichen Risiken.
Unter dem Begriff „Risiko“ verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht,
dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. In jedem Fall ist damit die Gefahr einer Vermögensminderung verbunden. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Vermögens wird nicht als Risiko angesehen („enger Risikobegriff“). Auf eventuelle Abweichungen von
dieser Definition wird bei der jeweiligen Risikoart hingewiesen.
Die Sparkasse nimmt in ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung grundsätzlich eine risikoneutrale
Position ein. Dies bedeutet, dass Risiken bei einem günstigen Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen werden. Eine Kompensation oder Verminderung der Risiken erfolgt bei einem ungünstigen
Chance- / Risikoprofil. Risiken mit einem vertretbaren potenziellen Vermögensnachteil werden akzeptiert. Die Sparkasse setzt derivative Absicherungsgeschäfte nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein.
Bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation stellt die Sparkasse sicher, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt werden. Prozesse
sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und die
Kommunikationswege sind klar definiert und aufeinander abgestimmt.
Für die Ausübung der Risikocontrolling-Funktion hat die Sparkasse eine eigene Geschäftsanweisung
erlassen. Die für die Überwachung und Kommunikation von Risiken zuständige RisikocontrollingFunktion wird durch die Mitarbeiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung wahrgenommen.
Der Zentralbereich Unternehmenssteuerung untersteht dem Marktfolgevorstand und ist damit von
den Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die Leitung der RisikocontrollingFunktion obliegt seit dem 01.01.2014 dem Leiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung.
Dieser ist dem Markfolgevorstand unterstellt und gemäß seiner Stellenbeschreibung bzw. der Geschäftsanweisung für die Risikocontrolling-Funktion bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen
des Vorstands zu beteiligen. Den Mitarbeitern der Risikocontrolling-Funktion sind alle notwendigen
Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen eingeräumt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Neben den in den MaRisk aufgeführten Tätigkeiten obliegen
der Risikocontrolling-Funktion noch die Identifizierung neuer gesetzlicher Regelungen oder anderer
aufsichtsrechtlicher Anforderungen zum Risikomanagement sowie die Ableitung von Impulsen und
Maßnahmen zur Steuerung von Risiken, die aus der Nichteinhaltung von rechtlichen Regelungen und
internen Vorgaben, insbesondere bei Feststellungen von Limitabweichungen, resultieren.
Die Interne Revision stellt die prozessunabhängige Prüfung grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse sicher. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Risikomanagementprozesse, die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie die Ordnungsmäßigkeit des Finanz- und
Rechnungswesens.
Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen
Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) und wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachtet. Die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit bankgeschäftlichem Bezug erfolgen vornehmlich in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Im Rahmen der in den Strategieprozess der Sparkasse integrierten ganzheitlichen Risikoerkennung /
Risikoinventur wird anlassbezogen, mindestens jährlich geprüft, ob vorhandene und potenzielle
Risiken im Risikomanagement angemessen erfasst wurden. Hieraus ergibt sich das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse.
Der Vorstand wird über die Risikosituation mindestens vierteljährlich informiert. Unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen sind von dem Bereich, der sie erhält,
unverzüglich an den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten allgemein Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadens- / Risikopotenzial ab 500 TEUR und Vorgän6
ge, aus denen eine dauerhafte negative Auswirkung auf die Reputation der Sparkasse erwachsen
kann. Für operationelle Risiken gilt dies bereits ab einem Bruttoschadenvolumen von 25 TEUR. Der
Verwaltungsrat / Risikoausschuss wird ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikolage informiert. Über für den Verwaltungsrat / Risikoausschuss unter Risikogesichtspunkten wesentliche
Informationen wird der Vorstand unverzüglich berichten. Eine unverzügliche Berichterstattung an
den Risikoausschuss / Verwaltungsrat erfolgt, wenn ein potenzielles Schadensrisiko im Einzelfall ab
4 Mio. EUR vorliegt und / oder wenn nach Einschätzung des Vorstandes beim Reputationsrisiko
erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich sind.
Die Risikotragfähigkeit wird bei der Sparkasse wertorientiert und periodenorientiert überwacht. In
beiden Sichtweisen ist sicherzustellen, dass die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen immer als
strenge Nebenbedingung zu berücksichtigen sind, um dem Going-Concern-Ansatz Rechnung zu
tragen. Zur Absorption möglicherweise eintretender Verluste stehen die reservierten Eigenmittel in
der Betrachtung der Risikotragfähigkeit folglich nicht zur Verfügung. Der Fortbestand des Instituts
ist das wesentliche Schutzziel der Risikotragfähigkeitssteuerung. Unsere Risikotoleranzen legen wir
quantitativ unter anderem im Rahmen unserer Limitsysteme (z. B. Risikolimite, Strukturvorgaben,
Ampelsysteme), der Strenge der Risikomessung und der Höhe des Risikopuffers fest. Darüber hinaus
haben wir qualitative Risikotoleranzen (z. B. Anforderung an die Sicherheiten bei Krediten und Vermeidung bestimmter Geschäfte). Wir begrenzen und überwachen so unsere Risiken und die damit
verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Für nicht eindeutig messbare Risiken sind ausreichende Risikopuffer festzulegen, die sich z. B. an historischen
Werten orientieren können. Zur Deckung der Risiken dient primär der prognostizierte laufende
periodische Geschäftserfolg. Aus diesem Grund kommt der periodenorientierten Darstellung der
Risikotragfähigkeit eine besondere Funktion zu. Sie ist daher der primäre Steuerungskreis. Das
periodenorientierte Risikotragfähigkeitskonzept dient gleichzeitig der unterjährigen Überwachung
der Rentabilitätsentwicklung. Es ist eine ausreichende Risikotragfähigkeit gegeben, die auch erhalten bleiben soll. Die Angemessenheit der Methoden zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und das
definierte Limitsystem werden jährlich überprüft.
Die internen Kontrollverfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse umfassend beschrieben und
wirksam.
Das Management einzelner Risikoarten inkl. deren Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit und bei der Betrachtung von Stresstests richtet sich insbesondere danach, ob diese als wesentlich eingeschätzt werden. Die Risikobewertung der Sparkasse findet ihren Ausdruck in einer Risikoampel, die sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt.
Als für die Sparkasse wesentliche Risiken wurden
• das wertorientierte Zinsänderungsrisiko,
• das zinsbedingte Abschreibungsrisiko bei den Eigenanlagen,
• das Zinsspannenrisiko der Gesamtbank,
• das Adressenrisiko
o im Kundenkreditgeschäft,
o bei Eigenanlagen und
o Beteiligungen im Hinblick auf die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband,
• das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsrisiko i. e. S.) und das Refinanzierungsrisiko sowie
• Operationelle Risiken
aufgrund der in der Vergangenheit eingetretenen Risiken und der durchgeführten Risikoinventur
identifiziert.
Konzentrationen über verschiedene Risikoarten hinweg wurden nur bei den Eigenanlagen bei
Schuldnern des Sicherungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe identifiziert. Diese Konzentration wird jedoch im Hinblick auf den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe akzeptiert.
6.2
Adressenrisiken
Die Gefahr, dass bestehende Zahlungsansprüche ganz oder teilweise uneinbringlich werden, bezeichnet man als Ausfallrisiko. Darüber hinaus entsteht ein Risiko bereits bei einer Bonitätsveränderung (= Migration in eine schlechtere Bonitätsklasse) des Schuldners. Im Ergebnis führt dies zu einer
Barwertverringerung. Die Höhe des Ausfallrisikos auf Einzelgeschäftsebene richtet sich in erster Linie
7
nach der Höhe der Forderungen und der Bonität. Daneben wird das Einzelkreditrisiko durch Besicherung und Laufzeit determiniert. Auf Gesamtbankebene ist zusätzlich der Grad der Diversifikation des
Kreditportfolios entscheidend. Das Risiko resultiert dabei aus der mangelnden Diversifikation des
Kreditportfolios hinsichtlich seiner Struktur (z. B. Klumpen bei Branchen, Größenklassen / Granularität und Sicherheiten).
Abschreibungsrisiken bei Eigenanlagen geben die Belastung der GuV durch Niederstwertabschreibungen an, die durch Verschlechterung der Bonität, Zinsanstieg oder durch andere kursbeeinflussende Faktoren (Erhöhung der Spreads) verursacht werden. Die Eigenanlagen werden grundsätzlich
dem Anlagebestand zugeordnet. Daher kann eine Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip
unterbleiben. Für die handelsrechtliche Bilanzierung soll jedoch weiterhin die bisherige Bewertungspraxis zum strengen Niederstwertprinzip erfolgen.
Die kreditgeschäftliche Betätigung der Sparkasse konzentriert sich auf den Kreis Euskirchen (Sitz des
Kreditnehmers oder Lage des finanzierten Objektes). Überdies betreibt sie das Kreditgeschäft in
ihrem über den Kreis Euskirchen hinausgehenden Satzungsgebiet. Es werden keine Kreditersatzgeschäfte durch Übernahme von Anteilen strukturierter Kredit-Portfolios begründet. Auf Rechnung der
Sparkasse erfolgt keine Bewilligung von Krediten durch Dritte. Begründungen von Forderungen an
Kunden beruhen ausnahmslos auf eigenen qualifizierten Kreditentscheidungen.
Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) bestehen nicht. Die mit dem Geschäftsmodell „Sparkasse“ verbundenen Risikokonzentrationen
werden akzeptiert. Die nach den internen Vorgaben anrechenbaren Sicherheiten entfallen z. B. aufgrund der bestehenden Anrechnungsrestriktionen und verwendeten Parametern überwiegend auf
wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte.
Die Bestands- und Risikoentwicklung sind im längerfristigen Vergleich zum Verbandsdurchschnitt
unbefriedigend. Hinsichtlich der Risikoentwicklung zeigen die letzten Jahre eine deutliche Verbesserung. Die prozentualen Forderungsausfälle in Relation zum risikobehafteten Kreditvolumen waren im
letzten Jahr geringer als der Verbandsdurchschnitt.
Als risikorelevantes Kreditgeschäft im Sinne der MaRisk gelten Kreditengagements ab 750 TEUR. In
wesentlichen Bereichen des Kreditgeschäftes ist die Grenze für das zweite Votum durch die Marktfolge schon ab einem Gesamtkreditvolumen von 250 TEUR vorgeschrieben. Als Problemkredite von
wesentlicher Bedeutung gelten risikorelevante Engagements im Sinne der MaRisk in Sanierung und
Abwicklung.
Zur Risikosteuerung wird das Kundenkreditgeschäft in Forderungen an Privatkunden, Unternehmen
und Forderungen gegenüber öffentlichen Haushalten gegliedert. Forderungen gegenüber Kreditnehmern im Ausland und Organisationen ohne Erwerbszweck sind nur in geringem Umfang im Kreditportfolio. Das Kundenkreditgeschäft wird periodisch und wertorientiert gesteuert.
Als periodische Steuerungskennziffern auf Gesamt- oder Teilportfolioebene werden die Sicherungsquote und das Verhältnis der erwarteten Verluste zum Blankokreditvolumen (durchschnittliche
Ausfallwahrscheinlichkeit) verwendet. Für das Neugeschäft des laufenden Jahres wird die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit ebenfalls ermittelt. Zur Ermittlung der risikofreien Marge, die
eine weitere steuerungsrelevante Kennziffer darstellt, werden die erwarteten Verluste dem Zinskonditionsbeitrag aktiv gegenübergestellt. Als wertorientierte Steuerungskennziffern auf Gesamtportfolioebene dienen der erwartete Verlust, der Value-at-Risk bei einem Konfidenzniveau von 99 % als
unerwarteter Verlust, der Risikobeitrag, die barwertige Bonitätsprämie sowie das Verhältnis aus
unerwartetem und erwartetem Verlust.
Eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der Kundenforderungen sind die Rating- bzw. Scoringnoten der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren. Die Klassifizierungsverfahren sollten
daher alle Risikosegmente so umfassend wie möglich abbilden und stets aktualisiert werden. Im
Rahmen der Steuerung des Adressenrisikos wird das Kundenkreditgeschäft zusammen mit den
Eigenanlagen bei der Risikomessung mittels der IT-Anwendung Sparkassen-CreditPortfolioView
(CPV) auf Kreditnehmerverbundebene einbezogen. Bei CPV handelt es sich um ein Kreditportfoliomodell, das auf unterschiedlichen Annahmen (z. B. der Art der Verlustverteilung) beruht und für
die Simulationen verschiedene Parameter benötigt, die vornehmlich über mathematische und statistische Verfahren ermittelt werden. Diese können zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kreditrisiken führen.
8
Ziel der Risikosteuerung ist es, Engagements mit einem unangemessenen Chance- / Risikoprofil zu
vermeiden bzw. zu reduzieren und vertretbare Risiken angemessen zu bepreisen. Die Risiko- / Ertragsrelation soll insgesamt kontinuierlich verbessert werden.
Die Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes werden, gemessen an der Veränderung der risikofreien Ergebnisbeiträge, in den jährlichen Rentabilitätszielen und hinsichtlich der
Bestandsentwicklung in den Volumenszielen konkretisiert. Durch den Vorstand werden Soll- und
Muss-Anforderungen definiert, welche die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Kreditentscheidungen beschreiben. Hierbei handelt es sich nicht um explizite strategische Anweisungen
sondern um operative Leitlinien für Einzelentscheidungen im Kundenkreditgeschäft. Solange eine
gesicherte Refinanzierungsbasis durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegeben ist, erfolgt
keine Limitierung des Neugeschäfts. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung. Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) sollen auch zukünftig vermieden werden. Es sollen keine neuen Großkreditengagements
eingegangen werden. Da keine branchenspezifischen Risikokonzentrationen bestehen, wird auf die
Limitierung nach Branchen verzichtet.
Die mit Eigenanlagen verbundenen Adressenausfallrisiken werden über kreditnehmerbezogene
Limitierungen bzw. Kreditrahmen gesteuert und damit begrenzt. Sie werden in die Systeme zur
Quantifizierung der Adressenrisiken für die Gesamtbank integriert und bei der Risikotragfähigkeit
berücksichtigt. Es dürfen keine Geschäfte abgeschlossen werden, für deren risikomäßige Erfassung
keine Regelungen bestehen („Kein Geschäft ohne Limit“). Die Höhe der Limitierungen bzw. Kreditrahmen richtet sich nach der Bonität des Schuldners und der Anlageklasse. Derivative Geschäfte
werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag nach der Ursprungsrisikomethode berücksichtigt.
Es sind nur auf Euro lautende zinstragende Finanzinstrumente von inländischen bzw. ausländischen
Schuldnern aus der Europäischen Union zugelassen, deren Landeswährung der Euro ist. Die Konzentration auf die Heimatwährung ist eine bewusste geschäftspolitische Entscheidung, um Währungsrisiken auszuschließen.
Bei den Eigenanlagen und Geldaufnahmen stehen die Liquiditätsdisposition und die Umsetzung der
passiven Zinsänderungsrisikosteuerung unter Beachtung des Limitsystems und nicht die Spekulation auf Marktpreischancen im Vordergrund. Die Chancen der Fristentransformation sollen ausschöpfend genutzt werden. Die stückzahlmäßig wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen
grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-and-hold-Strategie (Dauerhalteabsicht und
-fähigkeit) zur groben Aussteuerung der Cash-Flow-Differenzen der eigenen Zinsbuchpositionen
gegenüber der Struktur der gewählten Benchmark und werden dem Anlagebestand zugeordnet.
Während Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark regelmäßig abgeschlossen werden, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen, können im Rahmen des
Risikomanagements auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko
der Benchmark getätigt werden.
Wertpapiere und Geldanlagen von Schuldnern des Sicherungsverbundes der SparkassenFinanzgruppe, von deutschen Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer), von der Deutschen
Bundesbank (DBB), der Europäischen Zentralbank (EZB), von den deutschen Förderbanken Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank bzw. NRW.Bank und Hypothekenpfandbriefe
deutscher Emittenten bewerten wir als sicher. Über diese Eigenanlagen wird nicht einzeln berichtet.
Die übrigen Eigenanlagen (überwachungswürdige Eigenanlagen) werden bezüglich der Spreadrisiken
besonders überwacht und einzeln reportet.
Das hohe Engagement bei der eigenen Girozentrale und den Landesbanken wird mit Blick auf den
Haftungsverbund ebenso akzeptiert wie die daraus resultierende Inter-Risikokonzentration. Es
besteht kein Engagement in nennenswertem Umfang bei Schuldnern aus wirtschaftsschwachen
Staaten des Euro-Währungsraumes, wie z. B. Spanien und Griechenland.
Die Sparkasse hat sichergestellt, dass Kreditrisiken mit Hilfe geeigneter Verfahren frühzeitig erkannt
und erfasst, nach den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen bewertet und im Jahresabschluss
durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abgeschirmt werden. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an
spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der
Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
hinweisen. Auffällige Engagements werden identifiziert und danach ggf. in die Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung übergeleitet. Unterjährig hat die Sparkasse sichergestellt, dass der Einzelrisikovorsorgebedarf erfasst und im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes berücksichtigt wird. Die
Risikovorsorge wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprin9
zip ermittelt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für zweifelhaft einbringliche
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Die Sparkasse hat
hierzu eine Kriterienliste erstellt, auf deren Grundlage Risikovorsorgen gebildet werden. Als zweifelhaft einbringlich wird eine Forderung angesehen, wenn es aufgrund unzureichender wirtschaftlicher
Verhältnisse und unzureichender Besicherung als wahrscheinlich anzusehen ist, dass die Forderung
aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den Sicherheiten nicht (vollständig) realisiert werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird primär anhand der wirtschaftlichen
Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers beurteilt. Ferner ist zu berücksichtigen,
welche Zahlungen nach Eintritt der Leistungsstörungen noch erwartet werden können, wofür vor
allem die erwarteten Erlöse aus den Sicherheiten maßgeblich sind. Die erforderliche Risikovorsorge
wird zeitnah ermittelt, vorgemerkt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebedarfs wird der Vorstand unverzüglich informiert. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben, so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit aus den gestellten Sicherheiten
zurückgeführt werden kann. Für latente Ausfallrisiken wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe
des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Der vierteljährliche Risikobericht umfasst u. a. Angaben zur Veränderung der Kundenforderungen,
zur Branchen- und Größenklassenverteilung sowie zur Verteilung der Forderungen auf Rating- bzw.
Scoringklassen. Bestimmte, risikorelevante Kundenkreditengagements werden einzeln dargestellt.
Über die periodischen und barwertigen Steuerungskennziffern und deren zeitliche Entwicklung wird
ebenfalls informiert.
Das Kreditportfolio zeigt sowohl nach Branchen als auch nach Größenklassen keine Auffälligkeiten.
Es umfasst etwa 2,2 Mrd. EUR (inklusive zugesagter und nicht ausgeschöpfter Kreditzusagen). Davon
entfallen ca. 0,4 Mrd. EUR auf Kreditinstitute, weitere etwa 0,6 Mrd. EUR auf Unternehmen und
Selbstständige, 0,3 Mrd. EUR auf Staaten, Länder und Gemeinden sowie ca. 0,8 Mrd. EUR auf Privatpersonen. Die Kredite an Unternehmen und Selbstständige entfallen zu ca. 52 % auf den Dienstleistungsbereich, zu etwa 13 % auf den Handel, zu 12 % auf das Baugewerbe und zu ca. 10 % auf das
verarbeitende Gewerbe. Die Anteile der übrigen Branchen liegen jeweils unter 10 %. Den größten
Anteil der Kredite an Privatpersonen machen Kredite für den Wohnungsbau mit ca. 80 % aus.
Unter Adressenrisiken aus Beteiligungen wird die Gefahr verstanden, dass unerwartete, negative
zukünftige Entwicklungen und damit verbundene Verluste zu einer Wertminderung von Beteiligungen der Sparkasse führen können (Beteiligungsrisiko im engeren Sinn). Aus der Beteiligung am
Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) ergeben sich neben den Risiken aus den vom
RSGV unterhaltenen Beteiligungen aufgrund der Satzungslage bedeutsame Besonderheiten.
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen und ihr verbundenes Unternehmen lassen sich
hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Auch die bestehenden Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben und sind als strategisch zu bewerten. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und
haben strategisch einen starken Bezug zur regionalen Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu
stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die
regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags
durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Die
Beteiligungen sind als gebundene Anlagen zu sehen. Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen derzeit nicht. Sollten sie zukünftig ausnahmsweise eingegangen werden, werden
sie wie Kundenkredite behandelt. Der geringe Umfang dieser Geschäfte lässt eine Steuerung und
Überwachung der Adressenrisiken auf Einzelgeschäftsebene zu. Die Überwachung dieser Beteiligungen obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Bedeutende Beteiligungen werden im
Risikobericht dargestellt.
Über Beteiligungen (Begründung, Erhöhung, Reduzierung, Bewertung) entscheidet der Vorstand
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Sparkassen-, Handels-, Steuerrecht). In Anlehnung an die Regelungen im Kundenkreditgeschäft werden Beteiligungen ab einem Buchwert von
10
750 TEUR als risikorelevant betrachtet, da sich die Risiken beider Geschäftsfelder nicht wesentlich
unterscheiden. Unter Risikogesichtspunkten ist besonders die sparkassenverbundpolitische Beteiligung an dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) mit einer Anteilsquote von 1,113 %
von Bedeutung, die ca. 70 % des gesamten Beteiligungsbuches ausmacht. Die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am RSGV belastet die Sparkasse erheblich.
Die Bewertung der Beteiligungen richtet sich grundlegend nach § 253 HGB. Darüber hinaus bestehen
für Kreditinstitute mit den §§ 279 ff. HGB und den §§ 340e ff. HGB ergänzende Regelungen zur Bewertung, die Vorrang vor den allgemeinen Regeln des § 253 HGB haben. Die Wertüberprüfung erfolgt bei
den Beteiligungen insbesondere auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Solange keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen werden, unterstellt die Sparkasse die Werthaltigkeit der
Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige negative Ertragslage zu verzeichnen, geht die Sparkasse
von einer Wertminderung aus, sofern nicht die Werthaltigkeit gesondert begründet wird. Der Buchwert der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt 28,8 Mio. EUR, wovon 4,6
Mio. EUR börsenfähig aber nicht börsennotiert sind. Evtl. erforderliche Wertaufholungen und Abschreibungen wurden vorgenommen. Bei den in der Vergangenheit auf den Erinnerungswert von
einem Euro abgeschriebenen Beteiligungen sind die Gründe für die Wertberichtigung weiterhin
gegeben. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse
Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 30,7 Mio. Euro ausgewiesen, wovon 1,9 Mio. EUR auf
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen.
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 %) haben im November
2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf
dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt
(„Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seinem Anteil
(25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht
durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der
Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im
Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf
maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.
Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend
um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse
entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss
2014 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse
während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus
ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für
einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige
bilanzielle Vorsorge bilden. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am
RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %). Zum
31.12.2014 beträgt unsere Beteiligungsquote 1,1130 %. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf
unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren
zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 5.315 TEUR durch Dotierung
des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Davon entfallen auf das Geschäftsjahr 2014 887 TEUR. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden.
Für die Quantifizierung der Risiken des Beteiligungsportfolios eignet sich kein mathematischstatistisches Risikomodell. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit werden pauschale Wertminderungen
für die Beteiligungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um ein einfaches und transparentes
Verfahren. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt.
Die Auswertung des gerateten Portfolios (Kundenkreditgeschäft und Eigenanlagen) zeigt eine Konzentration in den Risikoklassen mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Bezüglich der Adressenrisiken hat sich die Risikolage gemessen an den maßgeblichen Steuerungskennziffern im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
11
6.3
Verbriefungen
Die Sparkasse ist weder Originator noch Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion.
6.4
Marktpreisrisiken
Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes aus zukünftigen Marktpreisschwankungen. Da die Sparkasse keine bzw. keine wesentlichen Positionen in
Aktien, Investmentzertifikaten, Fremdwährungen oder Edelmetallen handelt bzw. unterhält, beschränken sich die Marktpreisrisiken bei der Sparkasse derzeit auf Zinsänderungsrisiken und Risiken
aus Sachanlagen.
Das von der Sparkasse eingegangene Zinsänderungsrisiko als wesentlicher Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Sparkasse entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg, einer Absenkung oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Dabei beinhaltet das
Zinsänderungsrisiko den Rückgang des Gesamtbarwertes und / oder die negative Beeinflussung des
Zinsüberschusses aufgrund sich ändernder Zinssätze.
Das Zinsänderungsrisiko wird wertorientiert, passiv gesteuert und ergibt sich aus der Differenz des
Zinsbuchbarwertes auf Basis geänderter Zinsstrukturen gegenüber dem Barwert zum Betrachtungszeitpunkt ohne erwarteten Zuwachs.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen Value-at-Risk mittels historischer Simulation
(Konfidenzniveau von 99 % und 90 Tage Haltedauer). Für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung wird
von einer Haltedauer von 12 Monaten und Zinsspreads von 12 Monaten ausgegangen. Dabei wird zur
Bestimmung des VaR ein Konfidenzniveau von 99 % zu Grunde gelegt. Diese Value-at-Risk-Werte
des Zinsbuches der Sparkasse sind die wesentlichen Steuerungskennziffern.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von
Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von
Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz.
Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen.
Die Cash-Flow-Struktur wird maßgeblich durch das Kundengeschäft geprägt, so dass Abweichungen
zur idealtypisch völlig gleichverteilten Cash-Flow-Struktur der Benchmark entstehen. Als interne
Beobachtungskennziffer wird die Abweichung der relativen Veränderungen des Barwertes gegenüber
der festgelegten Benchmark bei einem Konfidenzniveau von 99 % ermittelt. Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark werden abgeschlossen, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen. Im Rahmen des Risikomanagements können auch Eigengeschäfte
außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko der Benchmark getätigt werden. Neben
Kassageschäften können auch Zinsswaps mit langen Laufzeiten bis zu 50 Jahren und ebenfalls im
Rahmen von strukturierten Produkten als derivative Komponente abgeschlossen werden. Dies werden in der Regel Payerswaps zur Risikoreduzierung sein.
Im Hinblick auf die gegebene Risikotragfähigkeit wird eine begrenzende Benchmark „2,00 x 10 Jahre
gleitend abzüglich 1,00 x 3 Monate gleitend“ als Beobachtungsgröße gewählt. Dies bedeutet die
Anlage des zweifachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden Zehnjahresgeld bei Refinanzierung des
einfachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden 3-Monats-Geld. Ziel ist es, sich der Chance und dem
Risiko der Benchmark anzunähern. Die Chance ergibt sich aus dem durchschnittlich zu erwartenden
Ertrag und das Risiko aus dem Value-at-Risk. Der Value-at-Risk-Wert (in %) des Zinsbuches der
Sparkasse soll nicht höher sein als der Value-at-Risk-Wert (in %) der Benchmark. Für diese Steuerungskennziffer gilt ein Ampelsystem, welches als Maßstab den Hebel der Benchmark hat. Bei einer
Positionierung zwischen 1,50 und 2,00 sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Bis 1,50 und
ab 2,00 bis 2,20 werden Steuerungsmaßnahmen in Erwägung gezogen. Ab 2,20 ist eine Steuerungsmaßnahme erforderlich oder die Überschreitung des Limits zu beschließen. Neben diesem relativen
Limit wurde im Rahmen des barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes auch ein absolutes Limit
festgelegt.
12
Solange aufgrund der Eigenmittelausstattung nicht die Gefahr besteht, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kapitalzuschläge für die vorhandenen Zinsänderungsrisiken
verhängt, wird akzeptiert, als Institut mit erhöhten Zinsänderungsrisiken zu gelten. Maßgeblich zur
Beurteilung dieser „Gefahr“ sind die Barwertänderungen aufgrund der von der BaFin angewiesenen
Zinsschocks. Absehbare aufsichtsrechtliche Änderungen sollen frühzeitig berücksichtigt werden. In
Anlehnung an die Geschäftsstrategie wurde für das Prüfkriterium Zuschlagsprüfung ebenfalls ein
Ampelsystem definiert.
Die quantifizierten Zinsänderungsrisiken werden vierteljährlich als Risikoindikator im periodischen
und wertorientierten Gesamtbanklimitsystem den vorgesehenen Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Das Gesamtlimit für Zinsänderungsrisiken wird jährlich überprüft und bedarfsweise neu
festgelegt. Bei Überschreitungen der Limits entscheidet der Vorstand über Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir
auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3
„Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“
nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung
einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und
zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben
wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte
haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden
unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen.
Die Überwachung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Vorstand wird monatlich über dieses Risiko im Rahmen des Treasuryberichtes
informiert. Sobald Berechnungen durchgeführt werden, erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand. Aus diesem Grund ist eine Ad-hoc-Berichterstattung nicht erforderlich.
Die von der deutschen Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschocks von +200
Basispunkten bzw. -200 Basispunkten hatten folgende Barwertveränderungen:
Barwertveränderung
in Mio. EUR
in % der regulatorischen Eigenmittel
Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um
+200 Basispunkte
-200 Basispunkte
2014
2013
2014
2013
-35,2
-29,5
-3,4
+19,9
-26,6
-23,4
-2,6
+15,8
Die Sparkasse ist ein „Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 11 / 2011 (BA) vom 09.11.2011. Aufgrund der guten Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital akzeptiert die Sparkasse das eingegangene Zinsänderungsrisiko, um die Ertragschancen aus der Fristentransformation ausnutzen zu
können.
Darüber hinaus werden die Zinsänderungsrisiken periodisch als Zinsspannenrisiken überwacht.
Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des jeweiligen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei
konstanten Zinsen und Beständen. Wachstumsbedingtes / strukturbedingtes Zinsspannenrisiko ist
die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanten
Beständen / konstanter Struktur. Damit wird auch das Vertriebsrisiko (Volumen) abgebildet. Zinsbedingtes Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses
vom Ergebnis bei konstanter Zinssituation. Damit wird auch das Vertriebsrisiko (Marge) abgebildet.
Die Zinsspanneneffekte werden aufgrund der Simulationen mit verschiedenen Bestands- und Zinsentwicklungen für das laufende und die vier Folgejahre ermittelt. Durch den gewählten Betrachtungszeitraum wird der Portfoliostruktur der Sparkasse angemessen Rechnung getragen.
Die Zinsspanne (Überschuss der Zinserträge gegenüber den Zinsaufwendungen) ist die wesentliche
Steuerungskennziffer. Bei der Überwachung des Zinsspannenrisikos wird die identifizierte Ertragskonzentration durch Aufgliederung des Zinsüberschusses in Konditionsbeitrag und Transformationsertrag berücksichtigt.
13
Die Fachabteilung führt die Erfolgsrechnung monatlich durch. Der Vorstand wird im Rahmen der
Prognoserechnung mindestens vierteljährlich hierüber informiert. Sofern eine Reduzierung des
Betriebsergebnisses vor Bewertung in Höhe von 500 TEUR oder mehr im Vergleich zum Vormonat
festgestellt wird, erfolgt eine unverzügliche Information des Vorstands. Überdies wird eine periodenorientierte Zinsspannensimulation über mehrere Planungsjahre vorgenommen, deren Ergebnisse im
vierteljährlichen Risikobericht dargestellt werden. Über angenommene Veränderungen von Bestandsstrukturen im Kundengeschäft werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Geschäfts- und Ertragsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Volumen und Margen abgebildet.
Zusätzlich werden für die Eigenanlagen die zinsbedingten Abschreibungsrisiken je nach Zinsszenario
ermittelt. Aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit sowie der Zuordnung zum Anlagebestand
kann eine Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip unterbleiben. Sie wurde jedoch weiterhin vorgenommen. Für nicht zinstragende Eigenanlagen wurden pauschale Annahmen zur Risikoquantifizierung getroffen.
Die Sparkasse betreibt keine Geschäfte im Handelsbuch.
Die Sachanlagen werden in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Sachanlagen unterteilt. Sachanlagen sind als gebundene Anlagen zu sehen. Die betriebsnotwendigen Sachanlagen
haben einen hohen Nutzen für die Sparkasse. Dieser Nutzen steht im Vordergrund, nicht eine Bewertung zum Verkehrs- oder Ertragswert. Unerwartete Wertminderungen sind eher unwahrscheinlich.
Dem Wertverzehr im Verlauf der planmäßigen Nutzungsdauer wird durch die jährlichen Abschreibungen Rechnung getragen. Weitere Marktpreisschwankungen sind nicht relevant. Bei den nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen steht der Ertragswert der Vermögensgegenstände im Vordergrund.
Für die Einschätzung des Marktpreisrisikos aus nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen wird ausschließlich die Hotelimmobilie als relevant betrachtet. Nach den vorgenommenen Abschreibungen
haben sich die Risiken aus dieser Immobilie deutlich reduziert. Das verbliebene Risikopotenzial
ergibt sich aus den im Rahmen des Pachtverhältnisses bestehenden vertraglichen Vereinbarungen
und aus dem Bonitätsrisiko des Pächters. Bestehende nicht betriebsnotwendige Vermögenspositionen werden weiterhin gehalten. Deren Management ist auf eine Werterhaltung ausgerichtet. Neue
direkte bzw. indirekte Investitionen in nicht betriebsnotwendige Sachanlagen sollen nicht erfolgen.
Davon ausgenommen sind Instand- und Erhaltungsaufwendungen sowie Ersatzbeschaffungen im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Die Überwachung und Steuerung der Marktpreisrisiken der Sachanlagen erfolgt auf Einzelobjektebene und wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen. Wertmindernde Ereignisse,
die sich aus dem Bereich der Operationellen Risiken ergeben, werden über das vorhandene Berichtswesen ebenfalls erfasst. In den Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die bilanziellen
Buchwerte zur Belegung der Vermögensklasse und damit zur Berechnung des Verlustdeckungspotenziales verwendet. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit wird für Marktpreisrisiken aus
Sachanlagen aufgrund der strategischen Ausrichtung und der aktuellen Risikobewertung keine
unerwartete Belastung mehr berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung ihrer geordneten Vermögens- und Ertragslage ist die Sparkasse Marktpreisrisiken in vertretbarem Umfang eingegangen. Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig
verändert.
6.5
Bedarfsspannenrisiko
Bedarfsspannenrisiko ist die negative Abweichung der Bedarfsspanne (Ergebnis der ordentlichen
Erfolgsrechnung ohne Zinsergebnis) vom geplanten Ergebnis. Über angenommene Veränderungen
des Provisionsergebnisses werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Ertrags- und Geschäftsrisiken aus
dem Kundengeschäft bezüglich Provisionen abgebildet.
Die Sach- und Personalkosten ergeben sich überwiegend in Abhängigkeit von den betriebsinternen
Erfordernissen an die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung. Die Berichterstattung
an den Vorstand erfolgt vierteljährlich. Die Personal- und Sachkosten sind fix bzw. reagieren träge auf
einen sich verändernden Geschäftsumfang. Diese Risiken macht die Sparkasse bei jeder Investition in
betriebsnotwendige Sachanlagen durch Kostenschätzungen auf Basis des Investitionsplanes und
durch die langfristige Personalkostenplanung transparent. Die Erkenntnisse werden bei entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt. Die Sach- und Personalkosten werden über eine Kostenbudgetierung gesteuert. Der Provisionsüberschuss wird über die Vertriebsziele gesteuert.
14
Bezüglich des Bedarfsspannenrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Bedarfsspanne hat sich im vergangenen Jahr erhöht.
6.6
Liquiditätsrisiken
Die Sparkasse hat sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann.
Dabei ist eine ausreichende Diversifikation im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur zu
gewährleisten. Neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) sind
zudem das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko zu beurteilen.
Die Sparkasse ist ein Einlageninstitut. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden übersteigen die
Forderungen an Kunden in den letzten Jahrzehnten. Die große Bedeutung der Kundeneinlagen als
aktuelle Hauptrefinanzierungsquelle kann als Risikokonzentration angesehen werden. Das Kundengeschäft ist jedoch granular. Das kleinteilige Kundengeschäft macht den größten Anteil am Gesamtgeschäftsvolumen aus und ist für die Refinanzierung der Sparkasse von enormer Bedeutung. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden täglich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung überwacht. Wesentliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundengeschäfts sind nicht
vorhanden. Die Stabilität der Liquiditätsversorgung wird durch die Kennziffern zur Liquidität (z. B.
LiqV) bestätigt und durch die strategischen Rahmenbedingungen (z. B. Puffer) gewährleistet. Die
Sparkasse ist nicht kapitalmarktorientiert. Institutionelle Refinanzierungen werden regelmäßig nur
zweckgebunden für Kundenkredite aufgenommen. Sie verfolgt eine konservative Anlagestrategie der
dispositiven Finanzmittel. Die Sparkasse hat ausreichend Refinanzierungsmöglichkeiten über die
Notenbank. Die Sparkasse ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie ist Mitglied des Rheinischen
Sparkassen- und Giroverbandes. Darüber hinaus gibt es eine länderübergreifende Organisation der
Sparkassen-Finanzgruppe auf Bundesebene mit einem leistungsfähigen Liquiditätsverbund und
einem mehrstufigen Haftungsverbund. Wir gehen von einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung der Sparkasse innerhalb des Verbundes aus. Hier kann sicherlich eine Risikokonzentration
gesehen werden. Jedoch haben die vergangenen Finanzmarktkrisen gezeigt, dass gerade der leistungsfähige Liquiditätsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe eine Stütze im nationalen Finanzsystem gewesen ist. Die Liquiditätsversorgung im Sparkassenverbund war weiterhin funktionsfähig,
während eine externe Finanzmittelbeschaffung nur noch sehr eingeschränkt möglich war. Daher
stellt diese Konzentration kein Risiko dar. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht
berücksichtigt.
Das Refinanzierungsrisiko beschreibt die Gefahr, Refinanzierungen gar nicht oder nur zu erhöhten
Kosten durchführen zu können. Das Refinanzierungsrisiko würde für die Sparkasse nur bei enormen,
extrem unwahrscheinlichen Abflüssen der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden schlagend werden.
Durch das Floor-Rating der Sparkassen-Finanzgruppe und die Möglichkeit, die Kundenforderungen
zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten heranzuziehen, erfährt das Spreadrisiko, welches neben der Marktpreisentwicklung die Refinanzierungskosten maßgeblich beeinflusst, eine
Begrenzung. Aus diesem Grund wird im Rahmen der periodenorientierten und wertorientierten
Messung der Risikotragfähigkeit für das Liquiditätsrisiko nur ein pauschal errechneter Sicherheitspuffer berücksichtigt, wodurch das Risiko sofort und stark steigender Liquiditätskosten abgebildet
wird.
Unter Marktliquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, Vermögensgegenstände gar nicht oder nur mit
größeren Bewertungsabschlägen liquidieren zu können. Das Marktliquiditätsrisiko betrifft vor allem
die Schuldverschreibungen im Eigenbestand. Das Marktliquiditätsrisiko hat für uns nur eine geringe
Bedeutung, da selbst in schwierigen Marktsituationen eine Veräußerung nicht geplant ist.
Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögens- und Refinanzierungsstruktur verbleibt
für die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Wesentliche Voraussetzungen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrssystem und ein funktionsfähiger Geld- und Kapitalmarkt. Diese elementaren Voraussetzungen sind
durch staatliche und aufsichtsrechtliche Institutionen zumindest auf nationaler Ebene sicherzustellen. Sie liegen damit außerhalb des Einflussbereiches der Sparkasse. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit Hilfe ihres geldpolitischen Instrumentariums die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geldmarktes weiterhin gewährleisten wird und Refinanzierungsmöglichkeiten gerade in
Krisensituationen schafft, selbst wenn eine Liquidation von werthaltigen Vermögenspositionen am
freien Markt schwierig sein sollte. Wesentliche Steuerungskennziffern sind die Liquiditätskennziffer
und die gestresste Liquiditätskennziffer. Als kritischer Wert für die gestresste Kennziffer wird eine
Grenze von 1,15 festgelegt.
15
Die Liquiditätsplanung der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften
nach dem Konzept der Liquiditätsverordnung (LiqV). Der gesamte Betrachtungszeitraum beträgt ein
Jahr (vier Laufzeitbänder gem. LiqV). Wir verfolgen damit einen einfachen und transparenten Ansatz
zur Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos. Als Liquiditätsreserve sind in jedem Fall nominell 50
Mio. EUR hochliquide Anleihen von EU-Staaten oder Schuldverschreibungen der bundesdeutschen
Länder vorzuhalten, die auch in Krisenzeiten am Markt veräußerbar sind. Ohne Berücksichtigung
dieser Liquiditätsreserve soll daneben das freie EZB-Refinanzierungspotenzial 50 Mio. EUR nicht
unterschreiten. Beide Liquiditätsreserven stellen weitere Steuerungsgrößen dar. Zur Überwachung
dieser Risikotoleranzen wurde ein Ampelsystem installiert. Die Ampel springt auf gelb, sollte der
Überschuss zur freien Liquiditätsreserve von mindestens 100 Mio. EUR die Grenze von 30 Mio. EUR
unterschreiten. Das heißt, dass bei einer grünen Einstufung eine Liquiditätsreserve von insgesamt
mindestens 130 Mio. EUR besteht. Mit Blick auf die Schwankungen bei den Kundeneinlagen werden
damit ausreichende Refinanzierungsspielräume offen gehalten. Die Liquiditätsreserve ist aufgrund
unserer Dauerhalteabsicht und -fähigkeit im Zeitverlauf sehr stabil und granular. Ein Verkauf von
Kundenforderungen ist geschäftspolitisch nicht vorgesehen.
Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt durch den Fachbereich Rechnungswesen. Dieser
disponiert täglich die Konten der Sparkasse bei der Landesbank und der Bundesbank und überwacht
die Mindestreserve-Erfüllung. Das Dispositionsergebnis wird dem Eigenhandel übermittelt und ist
u. a. Grundlage für die Anlageentscheidung. Die Liquiditätsanlage erfolgt durch den Eigenhandel im
Rahmen der im Treasury-Ausschuss herbeigeführten Vorstandsbeschlüsse bzw. auf Grundlage der
restriktiven Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte. Das Programm „Finanzplanung“ liefert
revolvierend für einen Zeitraum von zwölf Monaten für jede Aktiv- bzw. Passivposition den Liquiditätszu- bzw. -abfluss. Grundlage für die Entwicklung der Positionen ist die Differenz zwischen dem
aktuellen Bestand des lfd. Monats und den technisch berechneten Prognosebestandsdaten der
Folgemonate. Im Rahmen der Berechnung erfolgt monatlich die Ermittlung der Liquiditätskennziffer
für das erste Laufzeitband und der Beobachtungskennziffern für die weiteren Laufzeitbänder.
Für das Konzept der Risikotragfähigkeit ist weniger das Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) von Bedeutung. Es kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden. Um Risiko- und Stressszenarien abzubilden, werden besondere Liquiditätsrechnungen durchgeführt.
Zur Messung von Risikokonzentrationen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden durch
den Zentralbereich Unternehmenssteuerung vierteljährlich die Einlagenbestände je Einzelkunde in
einer Größenklassengliederung dargestellt. Dabei werden nur Kunden in die Auswertung einbezogen, deren individueller Einlagebestand über 100 TEUR liegt. Die Auswertung zeigt eine granulare
Verteilung. Risikokonzentrationen sind nicht zu erkennen. Die Überwachung der offenen Linien im
Pfanddepot der Notenbank und die Fortschreibung der darüber hinaus übertragbaren pfandfähigen
Titel erfolgt monatlich. Zusätzlich wird das Volumen möglicher Tagesgeldaufnahmen bei ausgewählten Kontrahenten abgefragt. Der Vorstand wird regelmäßig vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes über die aktuelle Liquiditätskennziffer und den Planungswert im Krisenszenario sowie deren
historische Entwicklungen informiert. Dabei wird ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet. Sollte der
Risikotoleranzwert von 1,15 der gestressten Kennziffer unterschritten werden, erfolgt unverzüglich
eine Information an den Vorstand, die Revision und den Treasury-Ausschuss. Die regelmäßige Information über das freie EZB-Refinanzierungspotenzial an den Vorstand erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes. Die Überwachung des Liquiditätspuffers erfolgt aufgrund der Steuerung der
Liquiditätsrisiken und der guten Liquiditätslage monatlich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Eine wesentliche kurzfristige Veränderung aufgrund von umfangreichen Veräußerungen
von hochliquiden oder notenbankpfandfähigen Vermögenswerten sowie Fälligkeiten ist daher unwahrscheinlich. Daneben erfolgt weiterhin die tägliche Disposition. Hierdurch wird die tägliche aussagekräftige Beurteilung der Liquiditätslage ermöglicht. Sollte die Grenze von 30 Mio. EUR Überschuss unterschritten werden, informiert der Zentralbereich Unternehmenssteuerung den Vorstand
und die Revision unverzüglich. Sollte eine liquiditätsbedingte Geldaufnahme in Höhe von 25 Mio.
EUR in einem Monat notwendig sein, informiert der Eigenhandel den Vorstand, den Zentralbereich
Unternehmenssteuerung und die Revision unverzüglich. Über die Größenklassenverteilung der
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die Schwankungsbreite der täglichen Bestandsveränderungen
und die Liquiditätsliste wird der Vorstand durch die Fachabteilung vierteljährlich informiert.
Bei Unterschreitung des Risikotoleranzwertes analysiert und dokumentiert der Treasury-Ausschuss
die Ursachen, die den Notfall ausgelöst haben. Der Treasury-Ausschuss quantifiziert die Liquiditätslücke und schlägt ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Beschaffung von Liquidität gemäß einer
für diese Zwecke existierenden Liquiditätsliste vor, über die der Vorstand entscheidet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Eigenhandel vorgenommen. Die Überwachung der Durchführung der Notfallmaßnahmen übernimmt der Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Die erfolgte
16
Umsetzung ist vom Zentralbereich Unternehmenssteuerung an den Treasury-Ausschuss zu melden,
der die Auswirkung der Maßnahmen auf die Liquiditätslage feststellt und ggf. weitere Sofortmaßnahmen vorschlägt, sollten diese erforderlich sein. Ist die Unterschreitung des Risikotoleranzwertes
nicht mehr gegeben, stellt der Treasury-Ausschuss das Notfallende fest und informiert den Vorstand.
Die aufsichtsbehördlichen Standards werden mit Reserven eingehalten.
6.7
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken sind die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer
Einflüsse eintreten. Sie entstehen im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit und umfassen ebenfalls
externe politische und rechtliche Risiken. Anzahl, Art und Ausmaß der Schäden bzw. Risiken werden
als Steuerungsgrößen betrachtet.
Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie ein
angemessenes und wirksames Risikomanagement zu unterhalten. Dies spiegelt sich in unseren
schriftlich fixierten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen wider. Hierdurch beugen wir
Risiken vor, die dadurch entstehen, dass Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert sind bzw. Prozesse einschließlich Informationspflichten nicht ausreichend geregelt sind. Zur Minimierung von Risiken
aus rechtlich nicht durchsetzbaren Verträgen verwenden wir im Geschäftsverkehr mit Kunden Vertragsvordrucke des Deutschen Sparkassenverlages, die einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Bestimmte Rechtsrisiken werden zudem durch die MaRisk Compliance-Funktion identifiziert und
bewertet. Erforderlichenfalls wirkt diese Funktion auf eine Risikoreduzierung hin. Bei der Gestaltung
von wesentlichen Prozessen orientieren wir uns grundsätzlich an den Empfehlungen des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes und der Finanz Informatik. Zusätzlich trägt die Interne Revision
durch umsetzungsbegleitende Prüfungshandlungen zur Qualitätssicherung und -verbesserung
interner Verfahren bei. Durch die Teilnahme an institutsübergreifenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausch, Workshops, Tagungen) werden fachliche Weiterentwicklungen frühzeitig erkannt
und berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Projekten besteht in der
Organisationsabteilung ein zentrales Projektmanagement. Daneben erleichtert dies die Durchführung und das Controlling von Projekten. Die Umsetzung neuer Anforderungen, die sich z. B. aus
Änderungen des Kundenverhaltens oder neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben können,
wird durch die Bereitstellung und den Einsatz qualitätsgesicherter Anwendungen unterstützt. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Risiken, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,
nicht über eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation verfügen oder nicht ausreichend motiviert sind, identifizieren und begegnen wir durch Personalbedarfsanalysen, eine bewusste Personalauswahl, die Bereitstellung eines angemessenen Weiterbildungsbudgets, eine
regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung sowie durch eine Beobachtung der Krankheitstage und Arbeitszeitkonten. Das Interne Kontrollsystem schützt vor Schäden aus unautorisierten Handlungen, Bearbeitungsfehlern und unsachgemäßer Beratung. Hinweise auf unautorisierte Handlungen lösen diverse, im Anweisungswesen beschriebene Meldepflichten aus, sie können zudem im Rahmen eines
Hinweisgebersystems gemäß KWG kommuniziert werden. Ferner wurden diesbezüglich Versicherungen abgeschlossen. Das Vergütungssystem korrespondiert mit den strategischen Vorgaben, setzt
keine Fehlanreize und führt nicht zu unangemessenen Risiken für die Sparkasse. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Im Bereich der Infrastruktur steht die Sicherheit der Elektronischen Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Zur Sicherung von Datenintegrität, -verbindlichkeit, -vertraulichkeit und -verfügbarkeit wurden organisatorische Regelungen erlassen, deren Angemessenheit und Wirksamkeit von einem ITSicherheitsausschuss bzw. einem IT-Sicherheitsbeauftragten überwacht werden. Die Organisation
der Datenverarbeitung orientiert sich am Rahmenwerk „Sicherer IT-Betrieb“ des Informatikzentrums
der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ). Die Arbeitsplatzsicherheit wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht. Die Sicherheitstechnik entspricht dem aktuellen Standard. Ihre Funktionsfähigkeit wird regelmäßig überprüft. Die Qualität der übrigen Haus- und Gebäudetechnik ist bei der
Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es finden regelmäßige Unterweisungen bezüglich der im
Notfallhandbuch festgelegten Verhaltens- und Verfahrensweisen in möglichen Notfallsituationen
statt. Zudem werden Notfallübungen durchgeführt. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Zur finanziellen Abschirmung der Risiken aus externen Einflüssen, wie Naturgewalten und Unfällen,
wurden die allgemein üblichen Versicherungen abgeschlossen. Bei anstehenden Outsourcingentscheidungen wird eine Risikoanalyse zur Einschätzung der Wesentlichkeit vorgenommen. Bei wesentlichen Auslagerungen sowie nicht wesentlichen Auslagerungen, bei denen Risiken in der Risiko17
analyse identifiziert wurden, erfolgt eine aktive Überwachung und Steuerung. Risikokonzentrationen
ergeben sich durch die Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen auf die Finanz
Informatik GmbH & Co. KG, die Deutsche Wertpapier Service Bank AG und die Sparkassen-Rating und
Risikosysteme GmbH. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Risikogehalt bestehen keine sinnvollen
Alternativen. Die Risiken, die grundsätzlich akzeptiert werden, sind in die internen Risikocontrollingprozesse angemessen eingebunden. Die Einflussnahmemöglichkeiten auf risikominimierende und
-steuernde Prozesse dieser externen Dienstleister durch die Sparkasse als Einzelinstitut sind begrenzt. Die Einflussnahme im Sinne der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die Vertretung der
Mitgliedsinstitute in den Gremien gewährleistet. Der mögliche länger andauernde Ausfall, z. B. der
Finanz Informatik, wird als für die Sparkasse nicht beeinflussbare Katastrophe betrachtet. Es liegen
entsprechende Notfallkonzepte bei der FI vor, damit es nicht zu einem längerfristigen Ausfall kommt.
Zur Verhinderung von betrügerischen und kriminellen Handlungen zu Lasten der Sparkasse wurde
zusätzlich eine Zentrale Stelle bestimmt, die nach den gesetzlichen Regelungen sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren
Handlungen koordiniert und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgt. Die Zentrale Stelle
wird bei der Risikoinventur einbezogen.
Bei auftretenden Kundenreklamationen und Schadensereignissen werden Ursachenanalysen durchgeführt und eventuell erforderliche Anpassungen vorgenommen bzw. Maßnahmen getroffen. Dies
gilt ebenso für die anlassunabhängige Identifikation und Bewertung bedeutender Risikopotenziale.
Nach der Risikoinventur erfolgt die qualitative Risikobewertung. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige
Analyse der Eigenversicherungen. Ex post werden die Schäden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und analysiert. Die Bearbeitung der Schadensfälle erfolgt im Vorstandssekretariat. Für die
Meldung von Schadensfällen und Risikopotenzialen ist jeder Bereich verantwortlich.
Durch die Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen werden Operationelle Risiken umfassend reduziert. Im Hinblick auf die aufbauund ablauforganisatorischen Regelungen, die Verwendung von Vertragsvordrucken des Deutschen
Sparkassenverlages im Kundengeschäft, die Mitarbeiterauswahl, -ausstattung und -qualifikation, die
Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Ausgestaltung des Vergütungssystems, die abgeschlossenen Versicherungen und die in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfälle werden
Operationelle Risiken – auch unter Würdigung des Gesamtrisikoprofils der Sparkasse – als niedrig
gewertet. Auf vorhandene Risikopotenziale wird angemessen reagiert. Bei Betrachtung von wenig
wahrscheinlichen Extremsituationen sind jedoch für jeden Teilbereich wesentliche Operationelle
Risiken mit jeweils sehr extremem Schadenpotenzial denkbar, die nicht vollständig ausgeschlossen
werden können.
Die Information des Vorstands und der jeweiligen Beauftragten über Schadensfälle erfolgt volumenunabhängig. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich im Rahmen des von dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung zu erstellenden Risikoberichtes über eingetretene Schadensfälle des laufenden
Jahres und Operationelle Risiken informiert. Gegenstand dieser Information sind die Art, die Ursachen und das Ausmaß von Schäden bzw. Risiken.
Für operationelle Risiken wurden pauschale Puffer festgelegt, die vollständig mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden. Risikotoleranzen / Limits für operationelle Risiken sind schwer festzulegen,
da in vielen Fällen die Anzahl und die Höhe von Schäden nur wenig zu beeinflussen sind. Das Risiko
einer Inanspruchnahme aus operationellen Risiken (z. B. bei Rechtsrisiken) ist schwer abschätzbar.
Für erkennbare Risiken werden Rückstellungen gebildet. Eine Überprüfung der jährlichen Bruttoschäden in den letzten Jahren gemäß Schadensfalldatenbank ergibt, dass auch die Gesamtsumme
deutlich unter dem pauschal für operationelle Risiken angenommenen Teillimit liegt. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Mit den bestehenden Verfahren werden die
Operationellen Risiken ausreichend gemanagt.
Der jährliche Bruttoschaden soll 500 TEUR nicht überschreiten. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit deutlich unterschritten. Die bekannt gewordenen Schadensfälle sind im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse weiterhin gering. Die Sparkasse sieht derzeit keine erhöhten Operationellen Risiken.
18
6.8
Sonstige Risiken
Die sonstigen Risiken lassen sich nicht den zuvor genannten Risikoarten zuordnen, wobei eine Quantifizierung der sonstigen Risiken ggf. über diese Risikoarten erfolgen kann.
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Ruf, das Ansehen und / oder die Vertrauenswürdigkeit (die Reputation) der Sparkasse durch an die Öffentlichkeit dringende Informationen so
sehr belastet wird, dass negative Auswirkungen auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse zu befürchten sind. Diese negative Öffentlichkeitswirkung könnte z. B. durch eingetretene oder
drohende Risiken oder eine allgemein negative Darstellung in den Medien verursacht werden. Das
Reputationsrisiko stellt für die Sparkasse ggf. ein Folgerisiko operationeller und auch anderer Risiken (z. B. Marktpreisänderungs- und Adressenrisiken) dar. Durch eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung, zu der in der Geschäftsstrategie wesentliche Aussagen festgelegt wurden, soll die
Kundenzufriedenheit dauerhaft auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Im Rahmen der
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz,
wird eine Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Hierdurch wird gleichzeitig auch
das Risiko begrenzt, dass sich aus Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Reputation
der Sparkasse ergeben. Das Reputationsrisiko wird ebenfalls bei strategischen Managemententscheidungen mit möglicher Außenwirkung, wie z. B. Entscheidungen über Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten oder über die Einführung bzw. Änderung von Produkten und Vertriebswegen im
Rahmen des Neuen-Produkt-Prozesses betrachtet. Bei einem eintretenden Reputationsrisiko könnte
die Auswirkung auf die Sparkasse erheblich sein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering
betrachtet, da über die Verbundwahrnehmung das Reputationsrisiko einer einzelnen Sparkasse
begrenzt wird. Durch die Leistungsfähigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit eines zentral verursachten Reputationsrisikos mit negativen Auswirkungen für die
Sparkasse ebenfalls als gering eingestuft. Mit den bestehenden Verfahren werden die Risiken ausreichend gemanagt. Nach der Risikoinventur erfolgt die Risikobewertung auf der Grundlage einer Expertenschätzung. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung des Reputationsrisikos ist nicht
möglich. Eine Berücksichtigung als eigene Risikoart innerhalb der Risikotragfähigkeit bzw. Stresstestrechnungen erfolgt nicht, da sie über andere einbezogene Risiken angemessen abgebildet werden.
Mögliche Auswirkungen auf die Ertragslage werden indirekt über den Rückgang von Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Volumens- und Provisionsertragsplanungen berücksichtigt.
Das strategische Managementrisiko besteht in der Gefahr, dass die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse durch strategische Entscheidungen oder Managementfehler in der Gesamtbanksteuerung belastet wird. Mit den bestehenden Instrumenten der Risikofrüherkennung, wie z. B. der
Erfolgsprognose und der langfristigen Rentabilitätsplanung, den guten überbetrieblichen Vergleichsmöglichkeiten und der Überwachung durch die Aufsichtsorgane der Sparkasse werden die
Risiken ausreichend überwacht. Bei eintretenden Risiken aus strategischen Fehlentscheidungen und
sonstigen Managementfehlern könnte die Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage erheblich
sein. Durch die für die Organe der Sparkasse abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird das Nettoschadenspotenzial aus Verletzungen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der
Organe für die Sparkasse begrenzt. Die Risiken werden außerdem durch den eingeführten Strategieprozess, der eine weitgehende Beteiligung aller Unternehmensbereiche vorsieht, begrenzt. Die
Eintrittswahrscheinlichkeit wird auch zukünftig als gering betrachtet. Vor diesem Hintergrund wird
das strategische Managementrisiko als nicht wesentliches Risiko eingestuft. Als Quellen der Risikoerkennung dienen die vierteljährlichen Risikoberichte, die internen und externen Prüfungsberichte,
Betriebsvergleiche und die Ergebnisse durchgeführter Befragungen. Eine sinnvolle vorausschauende
Quantifizierung des strategischen Managementrisikos ist nicht möglich.
Aus dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe können wegen der in diesem Zusammenhang vom RSGV zu unterhaltenden Stützungs- und Reservefonds ebenfalls Risiken für die Sparkasse
entstehen. Die Inanspruchnahme der Sparkasse aus der Nachschuss- bzw. Auffüllungspflicht darf
jedoch nicht zu einer substanziellen eigenen Gefährdung führen. Dies gilt sinngemäß auch für die
Einlagensicherungssysteme auf nationaler bzw. EU-Ebene. Durch das bestehende Risikomonitoring
der Sparkassen-Finanzgruppe werden die Risiken aus dem Haftungsverbund begrenzt. Es ermöglicht
eine frühzeitige Erkennung einer verschlechterten Risikolage bei Mitgliedsinstituten und eröffnet
den Sicherungseinrichtungen Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Risikosituation der den Haftungsverbund evtl. belastenden Institute und damit auch zur Abwendung von Risiken für den Haftungsverbund. Als Quellen der Risikoerkennung dienen bekannt werdende Informationen und Berichte über Stützungsfälle vom Risikomonitoringausschuss des RSGV
sowie aus den Ausschüssen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die den
Haftungsverbund bilden. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung der Risiken aus dem Haftungsverbund ist nicht möglich. Das Schadenspotenzial wird jedoch als gering eingeschätzt. Die
Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken aus dem Haftungsverbund wird als mittel eingeschätzt.
19
Es ist absehbar, dass sich aus den Regelungen zur europäischen Bankenunion und den Einlagensicherungssystemen auf nationaler bzw. EU-Ebene zukünftig laufende Aufwendungen für die Sparkasse
ergeben werden. Ansonsten wird bezüglich der sonstigen Risiken wie bisher nicht von außergewöhnlichen Belastungen ausgegangen.
6.9
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im Geschäftsjahr 2014 hat sich die Risikolage der Sparkasse nicht wesentlich verändert. Die Limite
wurden auf Basis der Risikoinventur und einer Risikotragfähigkeitsanalyse unter Berücksichtigung
der Ertrags- und Vermögenslage sowie der strategischen Ausrichtung der Sparkasse definiert. Das
festgelegte steuerungsrelevante Gesamtlimit, das periodenorientiert etwa 70 % und wertorientiert
etwa die Hälfte des Risikodeckungspotenzials ausmacht, wird mit Reserven eingehalten. Überschreitungen von Teillimits an drei Stichtagen in der periodenorientierten Betrachtung konnten durch
geringe Auslastungen bei den anderen Risikokategorien kompensiert werden.
Die von der Sparkasse eingegangenen Risiken sind im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage tragbar. Adressenrisiken und Zinsänderungsrisiken sind mit ihrem maßgeblichen Anteil
am Gesamtlimit die bedeutendsten Risikoarten.
Die eingerichteten Risikomanagementsysteme sind im Hinblick auf das Gesamtrisikoprofil und die
strategischen Vorgaben der Sparkasse angemessen. Sie werden der Bedeutung der jeweiligen Risikoarten gerecht.
7
Prognosebericht
Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den nachfolgend dargestellten Erwartungen
über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls
steuernd einzugreifen.
Für die Jahre 2015 und 2016 bestehen Chancen für eine weitere konjunkturelle Erholung. Wachstumsimpulse dürften erneut von den Konsumausgaben der Privaten Haushalte ausgehen. Die Exportwirtschaft sollte zudem von der Abwertung des Euro profitieren. In ihren jährlichen gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen bescheinigt die Deutsche Bundesbank der deutschen Wirtschaft
eine bemerkenswert gute Verfassung. Dies komme nicht nur der Binnenwirtschaft zugute, sondern
erlaube auch die Wahrnehmung von Chancen auf Auslandsmärkten. Unter der Voraussetzung einer
sich verstärkenden wirtschaftlichen Erholung im Euro-Raum und des Welthandels sieht die Bundesbank zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft. Als Ergebnis ihrer Einschätzung der Perspektiven für die deutsche Wirtschaft prognostiziert die Bundesbank ein reales Wachstum von 1,0 % in 2015 und 1,6 % im Folgejahr. In diese Prognose ist der Großteil des Rohölpreisrückgangs noch nicht eingeflossen. Das Wirtschaftswachstum könnte vor diesem Hintergrund höher
ausfallen als von der Bundesbank noch im Dezember prognostiziert.
Die EZB hat im Januar ihr seit längerem angekündigtes Programm zum Ankauf von Anleihen im EuroRaum beschlossen und damit eine neue Dimension in ihrer Geldpolitik eröffnet. Der EZB-Beschluss
sieht vor, dass die Notenbank beginnend im März 2015 bis mindestens September 2016 monatlich
Anleihen privater und öffentlicher Schuldner im Volumen von bis zu 60 Mrd. EUR ankauft. Rechnerisch ergibt sich aus diesen Eckdaten ein Ankaufvolumen von rund 1,1 Bill. EUR. Dies entspricht mehr
als 10 % der Wirtschaftsleistung des Euro-Gebietes. Gemessen an der Reaktion der Wertpapiermärkte auf die Ankündigung des EZB-Präsidenten ist das Volumen des Ankaufsprogramms offenbar größer ausgefallen als von den Märkten erwartet. Die EZB begründet ihre Entscheidung mit dem schwachen Konjunkturverlauf und den aufkommenden Deflationsgefahren. Im Dezember gingen die Preise
im Euro-Raum um 0,2 % zurück, die mittelfristigen Inflationserwartungen haben sich ebenfalls zuletzt verringert. Das Ankaufprogramm zielt darauf, im europäischen Finanzsektor Spielräume für eine
Ausweitung der Kreditvergabe an Unternehmen und Verbraucher zu schaffen und so zu einem höheren Wirtschaftswachstum und einem stärkeren Preisauftrieb beizutragen. Dieser theoretische Wirkungszusammenhang soll sich auch über den Wechselkursmechanismus vollziehen. Der Prozess der
Euro-Abwertung in den vergangenen Monaten – zuletzt befördert durch das von der Schweizerischen
Notenbank aufgegebene Ziel einer Untergrenze für die Euro- / Franken-Relation – dürfte sich weiter
fortsetzen. Dies begünstigt die Wettbewerbslage im Export, verteuert gleichzeitig aber die Importe.
Hiervon würde insgesamt die exportstarke deutsche Wirtschaft stärker als der südeuropäische Raum
profitieren. Die konjunkturellen Impulse einer weiteren Euro-Abwertung bestehen jedoch nur so
lange, wie die außereuropäischen Notenbanken zum Schutz ihrer nationalen Wirtschaft nicht aktiv
20
gegen die Aufwertung ihrer eigenen Währung tätig werden. Ökonomen warnen in diesem Zusammenhang vor einem „ruinösen Abwertungswettlauf“. Solange entsprechende Interventionen jedoch
ausbleiben, könnten sich die wechselkursbedingten Effekte noch verstärken, wenn die US-Notenbank
wie angekündigt im Sommer 2015 tatsächlich mit einer ersten Anhebung ihrer Leitzinsen einen
geldpolitischen Kurswechsel einleitet.
Das Ankaufprogramm der EZB stößt in Deutschland und einigen (wenigen) anderen Staaten des EuroGebietes auf massive Vorbehalte. Mittel- und langfristige Wachstumsaussichten sind mit Mitteln der
Geldpolitik nur begrenzt zu beeinflussen. Es ist stattdessen Aufgabe der jeweiligen nationalen Regierungen, die Rahmenbedingungen für eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Öffentliche Kritik gibt es nicht nur von der Deutschen Bundesbank („Staatsfinanzierung über die Notenpresse“). Auch die Deutsche Kreditwirtschaft lehnt das Programm als „uneffektiv und schädlich“ ab. Die
Anleihekäufe belasten letztlich die Sparer durch Zinsen nahe Null und gefährden die private Altersvorsorge. Zudem erhöht sich das Risiko von Preisblasen auf den Wertpapiermärkten. Gleichzeitig
kann es zu Fehlallokationen des Kapitals kommen, da Investitionen begünstigt werden, die sich nur
in der Ausnahmesituation eines extremen Niedrigzins-Umfeldes rechnen.
Mit dem nun beschlossenen Programm zum Ankauf von Anleihen „im großen Stil“ zieht die EZB ihre
wahrscheinlich letzte große Handlungsoption. Sie folgt damit zwar dem Beispiel der Notenbanken
der USA, Großbritanniens und Japans und begibt sich insofern nicht in völliges Neuland. Der Nachweis, dass diese Politik die gewünschten Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Preisentwicklung erzielt und dass die überreichliche Liquidität später ohne größere Verwerfungen wieder abgeschöpft werden kann, steht allerdings noch aus. Das Programm ist damit ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Die strukturelle Ertragsschwäche der deutschen Kreditinstitute wird auch dadurch
weiter andauern. Damit bleiben Kreditinstitute weiter anfällig gegenüber krisenhaften Entwicklungen
auf den Finanzmärkten und gegenüber einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase. Auf absehbare Zeit
niedrige Zinsen können den Druck auf die Erträge weiter verstärken. Wenn höher verzinste Kredite
auslaufen, werden sie durch niedriger verzinste Kredite ersetzt. Dies senkt den Zinsüberschuss.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Banken einen Rückgang der Kreditzinsen nicht dadurch auffangen können, dass sie die Einlagezinsen weiter senken. Diese liegen bei vielen Kreditinstituten bereits
nahe 0 %.
Die Sparkasse geht für das laufende Geschäftsjahr von einer im Vergleich zu den Vorjahren stetigen
Geschäftsentwicklung aus. Der prognostizierte Zuwachs bei den Kundenforderungen resultiert insbesondere aus steigenden Wohnungsbaudarlehen. Der ebenfalls prognostizierte leichte Zuwachs bei
den Kundenverbindlichkeiten geht vermutlich mit einer Fortsetzung der strukturellen Verschiebungen (Erhöhung täglich fällige Einlagen, Rückgang Spareinlagen) einher. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sich nur leicht reduzieren, so dass sich die Bilanzsumme leicht
erhöhen wird. Der Umfang des bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäfts wird zunehmen. Im
Bauspar- und Versicherungsgeschäft rechnet die Sparkasse mit einem Zuwachs.
Bis zum Jahresende erwartet die Sparkasse Geldmarktsätze auf nahezu unverändertem Niveau. Im
Zehnjahresbereich sieht sie ansteigende Zinssätze von etwa 1,30 %. Der Zinsüberschuss wird sich
voraussichtlich u. a. zinsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,4 Mio. EUR reduzieren. Der
Zinsaufwand wird weniger stark sinken als der Zinsertrag. Insbesondere eine inverse Zinsentwicklung
würde die Zinsspanne belasten.
Das Provisionsergebnis und die Bedarfsspanne werden in etwa konstant bleiben. Für das Jahr 2014
erwartet die Sparkasse ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostiziertes Betriebsergebnis vor Bewertung von 10,9 Mio. EUR. Die Cost-Income-Ratio wird sich auf Grundlage dieser
Prognose leicht verbessern. Die Bewertungsaufwendungen werden die Bewertungserträge im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich übersteigen.
Die Anforderungen der LiqV wird die Sparkasse voraussichtlich einhalten und ihre Zahlungsbereitschaft wird jederzeit gegeben sein. Auf Grundlage des internen Kapitalplanungsprozesses wird die
Sparkasse auch die künftigen erhöhten Eigenmittelanforderungen mit Reserven erfüllen. Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand wird sich vermutlich weiter reduzieren. Wir erwarten, dass die
aktuell und zukünftig von der Sparkasse übernommenen Risiken insbesondere im Hinblick auf die
geordnete Ertrags- und Vermögenslage weiterhin tragbar sein werden.
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Auf neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, z. B. die weitere Umsetzung von Basel III wird sich die
Sparkasse durch geeignete Maßnahmen angemessen und rechtzeitig einstellen. Nachhaltige Auswirkungen auf das Geschäftsmodell werden nicht erwartet.
Euskirchen, den 27. März 2015
Kreissparkasse Euskirchen
Vorstand
Becker
Cremer
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