Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
20.08.15, 14:46
Aktualisiert
20.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 81/2015
20.08.2015
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.09.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Keine Sanktionen des Jobcenters EU-aktiv bei den Kosten der Unterkunft
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter den Strafkürzungen von SGB-Sozialleistungen, wie sie das Jobcenter aussprechen kann,
stellen die Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft aus Sicht der Antragsteller eine besonders
problematische und unverhältnismäßige Form der Sanktionierung dar. Hier werden mit der de-factoAndrohung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit Betroffene nicht nur übermäßigem Druck
ausgesetzt, sondern die möglichen Folgen der Sanktionen verursachen neue sozialpolitische
Probleme und sind somit auch für den Kreis vollkommen kontraproduktiv und nicht wünschenswert.
Im Mai dieses Jahres hat das Sozialgericht Gotha die Kürzung des ALG II als insgesamt
verfassungswidrig eingestuft und eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht veranlasst - dies
muss für die Kürzung bei den Kosten der Unterkunft umso mehr gelten. Auch die Bund-LänderArbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ hat im vergangenen Jahr den Vorschlag formuliert,
zukünftig die Kosten der Unterkunft von der Sanktionspraxis auszunehmen.1 Wann und ob letztlich
hier eine Änderung des Gesetzes erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber unklar.
Während die kommunalen Träger auf die Sanktionen bei den Regelleistungen ansonsten nur in
geringem Maße über die Trägerversammlung des Jobcenters Einfluss nehmen können, ist dies bei
den Miet- bzw. Kosten der Unterkunft anders. Hier trägt die Kommune die Kosten und verfügt für
diesen Bereich auch über ein gesetzlich zugestandenes inhaltliches Weisungsrecht gegenüber dem
Jobcenter. Dies bedeutet nach Ansicht der Antragsteller, dass hier der Kreis Euskirchen seiner
sozialen Verantwortung nachkommen und selbst aktiv werden sollte.
1
vgl. z.B. http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Schlussbericht-02.07.2014.pdf
-2-
Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher für die nächste Sitzung des Ausschusses am 03.09.2015:
1. Der Kreis Euskirchen lehnt fortan Sanktionen gegen LeistungsbezieherInnen ab, die an die Kosten
der Unterkunft sowie Heizung anknüpfen bzw. diese Leistungen betreffen. Hierzu soll eine Weisung
an das Jobcenter EU-aktiv gem. § 44b Abs. 3 S. 2 SGB II ausgesprochen werden, dass derartige
Sanktionen zukünftig unterbleiben.
2. Die Verwaltung legt Kreisausschuss und Kreistag eine entsprechende Beschlussvorlage zur
Ausübung des Weisungsrechts vor.
3. Sofern dieser Entscheidung aus Sicht der Verwaltung grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 44b Abs.
3 S. 2, 2. HS. SGB II zukommt, ist vor Weisung der Kooperationsausschuss zu befassen. Die
Stellungnahme des Kooperationsausschusses sind Kreisausschuss und Kreistag mitsamt der
Beschlussvorlage zur Ausübung des Weisungsrechtes vorzulegen.
4. Hilfsweise werden die VertreterInnen des Kreises in der Trägerversammlung angewiesen, sich für
die o.g. Zielsetzung einzusetzen und dort einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, sofern
hierfür die Zuständigkeit (nur) der Trägerversammlung eröffnet ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
gez. Haßdenteufel
F.d.R.
Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführer)