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Antrag DIE LINKE (Keine Sanktionen des Jobcenters EU-aktiv bei den Kosten der Unterkunft hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
20.08.15, 14:46
Aktualisiert
20.08.15, 14:46
Antrag DIE LINKE (Keine Sanktionen des Jobcenters EU-aktiv bei den Kosten der Unterkunft
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Antrag DIE LINKE (Keine Sanktionen des Jobcenters EU-aktiv bei den Kosten der Unterkunft
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Inhalt der Datei

Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 81/2015 20.08.2015 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 03.09.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Keine Sanktionen des Jobcenters EU-aktiv bei den Kosten der Unterkunft hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, unter den Strafkürzungen von SGB-Sozialleistungen, wie sie das Jobcenter aussprechen kann, stellen die Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft aus Sicht der Antragsteller eine besonders problematische und unverhältnismäßige Form der Sanktionierung dar. Hier werden mit der de-factoAndrohung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit Betroffene nicht nur übermäßigem Druck ausgesetzt, sondern die möglichen Folgen der Sanktionen verursachen neue sozialpolitische Probleme und sind somit auch für den Kreis vollkommen kontraproduktiv und nicht wünschenswert. Im Mai dieses Jahres hat das Sozialgericht Gotha die Kürzung des ALG II als insgesamt verfassungswidrig eingestuft und eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht veranlasst - dies muss für die Kürzung bei den Kosten der Unterkunft umso mehr gelten. Auch die Bund-LänderArbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ hat im vergangenen Jahr den Vorschlag formuliert, zukünftig die Kosten der Unterkunft von der Sanktionspraxis auszunehmen.1 Wann und ob letztlich hier eine Änderung des Gesetzes erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber unklar. Während die kommunalen Träger auf die Sanktionen bei den Regelleistungen ansonsten nur in geringem Maße über die Trägerversammlung des Jobcenters Einfluss nehmen können, ist dies bei den Miet- bzw. Kosten der Unterkunft anders. Hier trägt die Kommune die Kosten und verfügt für diesen Bereich auch über ein gesetzlich zugestandenes inhaltliches Weisungsrecht gegenüber dem Jobcenter. Dies bedeutet nach Ansicht der Antragsteller, dass hier der Kreis Euskirchen seiner sozialen Verantwortung nachkommen und selbst aktiv werden sollte. 1 vgl. z.B. http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Schlussbericht-02.07.2014.pdf -2- Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher für die nächste Sitzung des Ausschusses am 03.09.2015: 1. Der Kreis Euskirchen lehnt fortan Sanktionen gegen LeistungsbezieherInnen ab, die an die Kosten der Unterkunft sowie Heizung anknüpfen bzw. diese Leistungen betreffen. Hierzu soll eine Weisung an das Jobcenter EU-aktiv gem. § 44b Abs. 3 S. 2 SGB II ausgesprochen werden, dass derartige Sanktionen zukünftig unterbleiben. 2. Die Verwaltung legt Kreisausschuss und Kreistag eine entsprechende Beschlussvorlage zur Ausübung des Weisungsrechts vor. 3. Sofern dieser Entscheidung aus Sicht der Verwaltung grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 44b Abs. 3 S. 2, 2. HS. SGB II zukommt, ist vor Weisung der Kooperationsausschuss zu befassen. Die Stellungnahme des Kooperationsausschusses sind Kreisausschuss und Kreistag mitsamt der Beschlussvorlage zur Ausübung des Weisungsrechtes vorzulegen. 4. Hilfsweise werden die VertreterInnen des Kreises in der Trägerversammlung angewiesen, sich für die o.g. Zielsetzung einzusetzen und dort einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, sofern hierfür die Zuständigkeit (nur) der Trägerversammlung eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) gez. Haßdenteufel F.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführer)