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Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten) Beschlussvorlage GB (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 135/2015 26.06.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Verpflichtungsermächtigung des Landes für 2016 i. H. v.47.250,00 Euro Ermächtigungsübertragung des Kreises von 2015 nach 2016 i. H. v. 52.500,00 Euro Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardstraße/Ecke Himmelsgarten einen Zuschuss in Höhe von 52.500,00 € zu gewähren. -2Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2016 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag die Übertragung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 52.500,00 € in das Haushaltsjahr 2016 (Produkt 365 01, Zeile 28). Begründung: Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH bittet mit Antrag vom 26.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardstraße/Ecke Himmelsgarten. Es sollen 15 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2016 durchgeführt werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, auf 177.905,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 52.500,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil gez. i.V. 177.905,00 € VE 2016 47.250,00 € 5.250,00 € 125.405,00 € Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)