Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 135/2015
26.06.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des
Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Verpflichtungsermächtigung des Landes für 2016 i. H. v.47.250,00 Euro
Ermächtigungsübertragung des Kreises von 2015 nach 2016 i. H. v.
52.500,00 Euro
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39,
90419 Nürnberg, zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter
dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardstraße/Ecke
Himmelsgarten einen Zuschuss in Höhe von 52.500,00 € zu gewähren.
-2Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2016 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag die
Übertragung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 52.500,00 € in das Haushaltsjahr 2016
(Produkt 365 01, Zeile 28).
Begründung:
Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH bittet mit Antrag vom 26.01.2015 um Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige
Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardstraße/Ecke
Himmelsgarten.
Es sollen 15 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2016 durchgeführt werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, auf 177.905,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 52.500,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
gez. i.V.
177.905,00 €
VE 2016
47.250,00 €
5.250,00 €
125.405,00 €
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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