Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 133/2015
24.06.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, auf
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer
Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53909 Zülpich-Schwerfen, Neustraße 37
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Waldorfkindergartenverein Schwerfen e. V., Neustraße
37, 53909 Zülpich, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung Schwerfen, Neustraße 37, 53909 Zülpich,
einen Zuschuss in Höhe von 29.048,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Der Waldorfkindergartenverein Schwerfen e. V., bittet mit Antrag vom 22.01.2015 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Schwerfen, Neustraße 37, 53909 Zülpich.
Es sollen 3 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., auf 29.048,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 29.048,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
29.048,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
26.145,00 €
2.903,00 €
0,00 €
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)