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Beschlussvorlage GB (Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Neustraße 37)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Neustraße 37) Beschlussvorlage GB (Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Neustraße 37)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 133/2015 24.06.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Schwerfen, Neustraße 37 Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt:365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Waldorfkindergartenverein Schwerfen e. V., Neustraße 37, 53909 Zülpich, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung Schwerfen, Neustraße 37, 53909 Zülpich, einen Zuschuss in Höhe von 29.048,00 € zu gewähren. -2Begründung: Der Waldorfkindergartenverein Schwerfen e. V., bittet mit Antrag vom 22.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Schwerfen, Neustraße 37, 53909 Zülpich. Es sollen 3 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Waldorfkindergartenvereins Schwerfen e. V., auf 29.048,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 29.048,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 29.048,00 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 26.145,00 € 2.903,00 € 0,00 € gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)