Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1
Datum:
A 79/2015 1
21.08.2015
Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Bei der Betreuung von Asylbewerbern ist zu unterscheiden, ob es sich dabei um Personen handelt,
die sich noch in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften des Landes Nordrhein-Westfalen
befinden oder es sich dabei um Personen handelt, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen den
Städten und Gemeinden zugewiesen wurden.
Differenzieren sollte man bei der medizinischen Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen oder
Notunterkünften, handelt es sich hierbei um gesundheitliche Untersuchungen gemäß Paragraph 62
Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz oder um medizinische Heilbehandlung nach
Asylbewerberleistungsgesetz.
Gemäß dem Asylverfahrensgesetz sind Personen in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten
einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Zuständig sind die Betreiber
der Einrichtungen. Kostenträger ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Euskirchen war eine derartige Notunterkunft in Dahlem eingerichtet und eine Notunterkunft
befindet sich jetzt in Schleiden-Gemünd.
Verantwortlich für die medizinische Versorgung in einer derartigen Einrichtung ist der Betreiber dieser
Einrichtung. Im Kreis Euskirchen wurde das Deutsche Rote Kreuz mit der Betreuung der Flüchtlinge
betraut.
Die Organisation und die Durchführung der Gesundheitsuntersuchungen in der Einrichtung Dahlem
und in der Einrichtung Schleiden-Gemünd erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen. In
Schleiden-Gemünd wurde die Abteilung Gesundheit von niedergelassenen ärztlichen Kolleginnen und
Kollegen unterstützt.
Die Gesundheitsuntersuchung befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob relevante
Infektionskrankheiten, insbesondere eine Tuberkulose, vorliegen. Erwachsene Personen werden
geröntgt. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 5. Lebensjahr und dem 15. Lebensjahr, sowie
bei Schwangeren, wird eine serologische Untersuchung auf Tuberkulose durchgeführt. Bei
Säuglingen und Kindern bis zum 5. Lebensjahr wird ein Hauttest auf Tuberkulose durchgeführt.
Entsprechende Kontraindikationen wurden beachtet.
Die Röntgenaufnahmen wurden in sehr guter Zusammenarbeit vom Röntgeninstitut am
Kreiskrankenhaus Mechernich durchgeführt.
Fast alle Asylsuchenden hatten keine Impfdokumente. Entsprechend den Vorgaben des Robert Koch
Institutes gelten Personen ohne Impfdokumente als nicht geimpft, und eine Impfung wurde bei
Einverständnis durchgeführt.
Notwendige Impfungen wurden nicht verweigert.
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Die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und die Impfungen sind individuell erfasst und
dokumentiert. Ein entsprechendes Dokument wurde den Personen ausgehändigt.
Alle Asylsuchende wurden entsprechend den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen geimpft.
Bestimmte Impfstoffe mit den Komponenten Masern, Röteln, Mumps, Windpocken standen zeitweise
für die Personen von über 11 Jahren nicht zur Verfügung. Daher wurden die Kinder nicht ausreichend
gegen Windpocken immunisiert.
Impfquoten lassen sich nicht berechnen, da keine Impfdokumente in ausreichendem Maß vorlagen.
Ansteckungsfähige Tuberkuloseerkrankungen wurden bisher nicht diagnostiziert.
Besondere Probleme bei der Durchführung von den Therapien bei Tuberkulose liegen und lagen im
Kreis Euskirchen in den letzten Jahren nicht vor. Die Betreuung von Tuberkuloseerkrankten erfolgt
streng standardisiert entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur
Bekämpfung von Tuberkulose (DZK).
Anzumerken ist, dass Übertragungen von Tuberkuloseerregern zwischen Migranten und der
einheimischen Bevölkerung selten zu verzeichnen sind. Die Vermutung, dass von Migranten ein
besonderes Infektionsrisiko für die Bevölkerung ausgeht, ist falsch. Entsprechende Hinweise liegen
auch nicht vor.
Der personelle Aufwand der Abteilung Gesundheit und die entstandenen Materialkosten für die
Betreuung der oben genannten Einrichtungen wurden und werden dem Land Nordrhein-Westfalen in
Rechnung gestellt und hoffentlich auch bezahlt.
Inzwischen erfolgt die medizinische Versorgung in der Einrichtung Schleiden-Gemünd in eigener
Zuständigkeit durch den Kreisverbandsarzt des Deutschen Roten Kreuzes mit der Hilfe von
ehrenamtlich tätigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Der Umfang dieser medizinischen
Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist das Gesundheitsamt für die Hygiene der
Gemeinschaftseinrichtungen zuständig. Die Gesundheitsämter sind jetzt im Rahmen der Amtshilfe
vom Land NRW gebeten worden, die Betreiber bei der Durchführung der
Gesundheitsuntersuchungen und bei der Durchführung der notwendigen Impfungen zu unterstützen.
Eine originäre Zuständigkeit für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden durch örtliche
Gesundheitsämter gibt es nicht.
Die gegebene Kostenzusage des Landes Nordrhein-Westfalen steht unter Haushaltsvorbehalt.
Die allgemeine ärztliche Diagnostik und Behandlung erfolgt bei erkrankten Asylsuchenden in
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein Westfalen, wie auch bei den Asylsuchenden in
den Städten und Gemeinden, gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Notwendige Behandlungsscheine werden von den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen oder
Notunterkünften den Patienten ausgehändigt. Notwendige Medikamente werden von den
behandelnden Ärztinnen und Ärzten verschrieben und vom Betreiber bei den Apotheken gekauft. Die
Medikamente werden dann den Patienten ausgehändigt. Mit Unterstützung der kassenärztlichen
Vereinigung und der Ärztekammer des Kreises Euskirchen haben niedergelassene Kolleginnen und
Kollegen gemäß dem kassenärztlichen Versorgungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung
die Behandlung übernommen.
Auf eigene Initiative haben sich ärztliche Kolleginnen und Kollegen im Kreis Euskirchen organisiert,
um die medizinische Versorgung bei Asylbewerbern, die den Städten und Gemeinden zugeordnet
wurden, sicherzustellen. Mehrere Abstimmungsgespräche zu dieser Thematik haben in der Abteilung
-3Gesundheit stattgefunden. Auch die Abteilung Kommunales Integrationszentrum und die Abteilung
Soziales haben sich aktiv an diesen Abstimmungsgesprächen beteiligt. Entsprechendes
Informationsmaterial zur besseren Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patienten in den
verschiedensten Sprachen wurde den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen überlassen. Bei
der nächsten Versammlung der Ärztinnen und Ärzte im Kreis Euskirchen im Herbst 2015 sollen die
niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen von der Ärztekammer Kreis Euskirchen und der
Kassenärztlichen Vereinigung Kreis Euskirchen über die medizinische Versorgung von
Asylsuchenden informiert werden.
Die Vervollständigung des Impfschutzes entsprechend den Empfehlungen der STIKO (ständige
Impfkommission des Robert Koch Institutes) ist Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Die
Kostenträger der medizinischen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, die Städte und
Gemeinden, wurden in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen
entsprechend informiert. Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist die frühzeitige Anbindung von
Kindern der Asylsuchenden an Kinderarztpraxen sehr sinnvoll. Der Kinder- und Jugendärztliche
Dienst sieht alle diese schulpflichtigen Kinder vor Schulbesuch (Seiteneinsteiger) und weist auf
notwendige Impfungen hin.
Anmerkungen: Besondere Probleme durch Infektionserkrankungen in der Verbindung mit
anwachsenden Flüchtlingszahlen sind der Abteilung Gesundheit nicht bekannt.
Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, die wegen ihrer sehr hohen Ansteckungsfähigkeit in
früheren Jahren, als es noch keine spezifischen Impfungen gab, bevorzugt bei Kindern auftraten
(sogenannte Kinderkrankheiten) sind keine harmlosen Erkrankungen! Das Problem, dass es in den
letzten Jahren zu lokalen Ausbrüchen zum Beispiel von Masern kam, liegt nicht an den
Flüchtlingszahlen, sondern an der mangelnden Durchimpfungsrate bei bestimmten
Bevölkerungsgruppen, die ohne wissenschaftlich fundierte Hinweise den Impfungen skeptisch
gegenüberstehen. Beispielhaft seien hier die Ausbrüche in Waldorfschulen genannt. Auch im Kreis
Euskirchen sind zum Beispiel in Bad Münstereifel die Impfquoten gerade für Masern/Mumps/Röteln
verbesserungswürdig.
Nach unseren Erfahrungen gibt es gerade keine Bedenken der Asylsuchenden gegen notwendige
Impfungen.
gez.
i.V. Poth