Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
25.08.15, 14:46
Aktualisiert
25.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstag, 25. August 2015
Anfrage der Kreistagsfraktion AfD vom 20.08.2015 (F 20/2015)
Aus Sicht des Jobcenters wird zur o. g. Anfrage wie folgt Stellung genommen:
1.
zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle Kall:
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist gegeben, allerdings vom Bahnhof Kall nur nach
telefonischer Bestellung mit dem AST. Niemand muss vom Bahnhof Kall zu Fuß
zum Jobcenter gehen. Die kompletten Fahrtkosten werden vom JC übernommen,
wenn das Jobcenter eingeladen hat. Der weit überwiegende Anteil der Kunden
kommt mit dem Privat-PKW zur Geschäftsstelle. Die aktuellen Hinweise zur
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV werden im Eingangsbereich ausgehängt.
Um den Kunden die Geschäftsprozesse zu verdeutlichen wurde für jede
Geschäftsstelle ein Flyer entwickelt (5 Tipps, wie es schneller geht), der
insbesondere auf die Kommunikationsmöglichkeiten per Mail und telefonisch über
das Service-Center hinweist. Mittlerweile liegt die telefonische Erreichbarkeit bei
ca. 60% und der Fallabschluss bei konstant über 80%.
Eine große Bereitschaft zur Mobilität ist jedoch insbesondere bei
Arbeitssuchenden im Südkreis unabdingbar (damit eine Arbeitsaufnahme gelingen
kann) und wird auch durch das Jobcenter durch Förderungen von Führerscheinen
und Zuschüsse zum Gebrauchtwagenkauf (bei anstehender Arbeitsaufnahme)
unterstützt.
2.
zur Diskretion:
In Mechernich konnte durch entsprechende Umbauten eine ideale Situation
geschaffen werden. In Euskirchen ist ein Umbau des Wartebereiches vorgesehen,
eine entsprechende Nutzungsänderung ist beantragt. In Kall wird durch einen
entsprechenden Aufsteller auf den notwendigen Diskretionsabstand hingewiesen.
Grundsätzlich ist es in Kall und Euskirchen jederzeit möglich, auf Wunsch der
Kundin / des Kunden das Gespräch in einem Diskretionsbüro („Backoffice“) zu
führen. Ein entsprechender Hinweis wurde an der Info angebracht.
3.
zu Abendterminen:
Grundsätzlich sind Termine auch nach 16:30 möglich. Die Kunden werden dann
vor der Tür abgeholt.
Die Kunden, die trotz Beschäftigung Leistungen nach dem SGB II beziehen,
werden von speziellen Fallmanagern betreut. Für diese Personen wurde der
Arbeitszeitrahmen bis 21:00 Uhr erweitert. Diese Mitarbeiter suchen die Kunden
auf Wunsch auch zu Hause auf.
Die Schließung der Eingangstüre Mo – Do um 16:30 erfolgt unter
Sicherheitsaspekten. Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeiter/innen, die
evtl. noch alleine im Haus sind, von Kunden innerhalb des Gebäudes überrascht
werden.
gez. J. Weingarten
Geschäftsführer