Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
20.08.15, 12:04
Aktualisiert
20.08.15, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 147/2015
18.08.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.09.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Ausbau der K 24, Billiger Straße - III. Bauabschnitt zwischen Ortseingang und
Kreisverkehrsplatz Boener Straße
hier: Zustimmung zum geänderten Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 54201
Zeile: 25
Die Mittel für diese Fortführungsmaßnahme stehen im Rahmen der vorl. Haushaltsführung
als Ansatz in 2015 (400.000 €) und Reste (850.000 €) zur Verfügung.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem geänderten Entwurf zum Ausbau der K 24, Billiger Straße im
3. Bauabschnitt zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
-2Begründung:
Dem Vorentwurf zum Ausbau der K 24, Billiger Straße von der L 178n bis zum Eifelring stimmte der
Kreisauschuss auf Basis der V 403 / 2008 zu.
Auf Grund der Ausbaulänge wurde die Maßnahme in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der Entwurfsplanung
zum 1. Bauabschnitt zwischen Boener Straße und Eifelring wurde über den Beschluss zur V 58 /
2010 zugestimmt. Es folgte die Zustimmung zur Entwurfsplanung des 2. Bauabschnitts über den
Beschluss zur V 247 / 21012. Beide Bauabschnitte wurden zwischenzeitlich umgesetzt.
Die mit der V 26 / 2014 vorgestellte Entwurfsplanung des 3. Bauabschnitts zwischen Ortsanfang und
Boener Straße wurde in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen, der Polizei und dem zuständigen
Straßenverkehrsamt überarbeitet.
Der ursprüngliche Entwurf sah vor, den Radfahrer mit dem Fußgänger auf einem gemeinsamen beidseitigem Rad/-Gehweg im Einrichtungsverkehr zu führen. Da der aktuelle Stand der Planung von
diesem Entwurfsprinzip abweicht und sich damit grundlegende Änderungen ergeben, wird hier
nochmals um Zustimmung zu dem im Folgenden beschriebenen Entwurf gebeten.
Die aktuelle Planung schließt an das Ausbauende im Bereich des Mitbach - Durchlassbauwerks an
und endet am im Jahr 2006 ausgebauten KVP Boener Straße. Die Gesamtausbaulänge des 3.
Bauabschnitts beträgt 650 m.
Der vorhandene Ausbauquerschnitt des Außerortsbereichs wird am Bauanfang des 3. Bauabschnitts
zunächst übernommen. Der außerorts abgesetzt verlaufende Radweg wird am westlichen Fahrbahnrand über den Mitbach geführt. Der Durchlass des Mitbachs wurde bereits im vorangegangenen
Bauabschnitt in einer entsprechenden Länge vorgesehen. Der gemeinsame Rad-/Gehweg hat in
diesem Bereich eine Breite von 3,00 m inkl. eines 0,5 m breiten Schutzstreifens. Der Radweg wird bis
zum Einsetzen der Bebauung geführt.
Rund 40 m hinter dem Mitbach ermöglichen es die vorhandenen Sichtverhältnisse den Radfahrer
geschützt auf die Fahrbahn zu führen. Das fortlaufende Entwurfsprinzip sieht die beidseitige Führung
des Radfahrers auf einen 1,25 m breiten Angebotsstreifen vor. Die Überführung von der einseitigen
Führung der Radfahrer und Fußgänger soll geschützt über eine Fahrbahneinengung erfolgen. Die im
Lageplan dargestellte schleusenartige Ausbildung gewährleistet die geschützte und abgeschirmte
Einfädelung des Radfahrers in den fließenden Verkehr der Fahrbahn, verdeutlicht den Beginn der
Ortslage und wirkt in diesem Bereich geschwindigkeitsmindernd.
Im auf die Schleuse folgenden Übergangsbereich bis zum Einsetzen der beidseitigen Bebauung wird
der Fußgänger auf einem einseitigen 2,00 m breiten Gehweg am östlichen Fahrbahnrand geführt. Mit
der einsetzenden beidseitigen Bebauung wird der Gehweg ebenfalls beidseitig fortgeführt. Auch hier
wird dem Fußgänger durch eine einseitige Einengung das geschützte Queren der Fahrbahn ermöglicht.
Die Gesamtfahrbahnreite der K 24 beträgt im Ausbaubereich 7,00 m. Darin enthalten sind die beidseitig markierten 1,25 m breiten Angebotsstreifen. Bei der verbleibende Restfahrbahnbreite von 5,00
m ist gemäß geltenden Richtlinien keine Mittelmarkierung vorgesehen. Die Gehwegbreite richtet sich
nach der verbleibenden Fläche zwischen Fahrbahn und Flurstückgrenze. Soweit es die verbleibenden
Platzverhältnisse zulassen wird am westlichen Fahrbahnrand ein Parkstreifen in Längsaufstellung
angeordnet. Der Parkstreifen ist 2,00 m breit und durch einen 0,5 m breiten Schutzstreifen vom
Angebotsstreifen des Radfahrers getrennt. Bei der Planung wurde eine einzuhaltende Mindestgehwegbreite von 1,60 m zu Grunde gelegt.
-3Die vier im Ausbaubereich befindlichen Haltestellen werden nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit mit Buscupsteinen und taktilen Elementen gestaltet. Die Ausstattung der Haltestellen erfolgt in
Abstimmung mit der SVE unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Verhältnisse.
Im Eimündungsbereich der untergeordneten Anliegerstraßen Engelbert Goebel-Str. und JosefSchlösser Str. wird der Gehweg durchlaufend gepflastert, die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt über
einen Rundbordstein.
Lediglich die Anbindung der Josef-Krauthausen-Straße soll auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung über
eine niveaugleiche Straßeneinmündung erfolgen. Da über die Josef-Krauthausen-Straße ein weitläufiges Siedlungsgebiet an die Billiger Straße angeschlossen ist, wird eine in Nähe Einmündungsbereich auf der Billiger Straße geplante Querungshilfe eine bedarfsgerechte sichere Führung des
Fußgängers sicherstellen. Im Zusammenspiel mit der bestehenden Querungshilfe des Kreisverkehrs
am Ende der Ausbaustrecke ist ein sicheres Queren von Fahrgästen der beiden zwischen den Querungshilfen liegenden Haltestellen gewährleistet.
Die Angebotsstreifen für den Radfahrer laufen vor dem Aufweitungsbereich des Kreisverkehrs am
Ausbauende aus. Der Radfahrer soll hier auf der Kreisfahrbahn geführt werden.
Die Gesamtbaukosten zur Herstellung des 3. Bauabschnitts belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 1.040.000,- € inkl. des erforderlichen Grunderwerbs. Der seitens der Stadt Euskirchen
zu tragende Anteil beläuft sich auf ca. 447.000,- €.
Die Maßnahme wird aus Mitteln der FöRi-kom-Stra zu 60% gefördert. Der Eigenanteil des Kreises
Euskirchen liegt somit bei ca. 238.000,- €.
Gemeinsam mit der Stadt Euskirchen soll den Anliegern die Entwurfsplanung in einer bevorstehenden Anliegerversammlung vorgestellt werden. Sollten aus den Anmerkungen und Anregungen
wesentliche Änderungen hervorgehen, welche dann im Rahmen der zu erstellenden Ausführungsplanung Berücksichtigung finden, wird die Verwaltung den Kreisausschuss informieren.
Die Maßnahme soll in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen ab 2016 begonnen werden, sobald die
verkehrlichen Verknüpfungen mit der im Bau befindlichen Maßnahme zum Ausbau der Boener- und
Thomas Eßer Straße dies zulassen.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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