Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
219 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
01.10.15, 12:01
Aktualisiert
01.10.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
V 153/2015
22.09.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss
19.10.2015
Kreisausschuss
21.10.2015
Kreistag
21.10.2015
Jahresabschluss 2012: Ergebnisbehandlung
Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 423
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dass von dem Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 5.249.844,58 € ein
Betrag von 2.602.474,22 € der Ausgleichsrücklage und ein Betrag von 2.647.370,36 € der
allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
-2-
Begründung:
Mit dem Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss ist nach § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53
Abs. 1 KrO NRW „zugleich“ über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Nach Artikel 8 § 1 NKFWG ist die in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 angesetzte
Ausgleichsrücklage mit ihrem Bestand im Jahresabschluss 2012 in die Ausgleichsrücklage nach der
ab dem Haushaltsjahr 2013 geltenden Vorschrift zu überführen.
Somit erfolgt zunächst die Überführung der Ausgleichsrücklage des Jahresabschlusses 2012 in
unveränderter Höhe von 7.129.088,62 €.
Nach Artikel 8 § 2 NKFWG kann der in der Bilanz des Haushaltsjahres 2012 ausgewiesene
Jahresüberschuss zugeführt werden. Demnach können gemäß § 56a Satz 2 KrO der
Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr
Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Das Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt 29.194.688,51 €. Ein Drittel hiervon entspricht einem
Betrag von 9.731.562,84 €. Die Ausgleichsrücklage im Jahresabschluss 2012 beträgt 7.129.088,62 €
und kann nach Artikel 8 § 2 NKFWG somit auf den v.g. Betrag i.H.v. 9.731.562,84 € aufgefüllt
werden.
Artikel 8 § 3 NKFWG ermöglicht die Zuführung von Jahresüberschüssen der Vorjahre des
Haushaltsjahres 2012. Da die Ausgleichsrücklage bereits nach Anwendung des Artikel 8 § 2 NKFWG
den Höchstbetrag erreicht hat, sind weitere Zuführungen nicht möglich.
.
31.12.2012
Allgemeine Rücklage
Ausgleichrücklage
Jahresergebnis
Eigenkapital
Verwendung Jahresergebnis 2012
€
€
16.815.755,31
2.647.370,36
7.129.088,62
2.602.474,22
5.249.844,58
29.194.688,51
5.249.844,58
01.01.2013
€
19.463.125,67
9.731.562,84
29.194.688,51
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)