Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2012: Ergebnisbehandlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
219 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
01.10.15, 12:01
Aktualisiert
01.10.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2012: Ergebnisbehandlung) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss 2012: Ergebnisbehandlung)

öffnen download melden Dateigröße: 219 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: V 153/2015 22.09.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss 19.10.2015 Kreisausschuss 21.10.2015 Kreistag 21.10.2015 Jahresabschluss 2012: Ergebnisbehandlung Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz Tel.: 423 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, dass von dem Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 5.249.844,58 € ein Betrag von 2.602.474,22 € der Ausgleichsrücklage und ein Betrag von 2.647.370,36 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird. -2- Begründung: Mit dem Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss ist nach § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW „zugleich“ über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Nach Artikel 8 § 1 NKFWG ist die in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 angesetzte Ausgleichsrücklage mit ihrem Bestand im Jahresabschluss 2012 in die Ausgleichsrücklage nach der ab dem Haushaltsjahr 2013 geltenden Vorschrift zu überführen. Somit erfolgt zunächst die Überführung der Ausgleichsrücklage des Jahresabschlusses 2012 in unveränderter Höhe von 7.129.088,62 €. Nach Artikel 8 § 2 NKFWG kann der in der Bilanz des Haushaltsjahres 2012 ausgewiesene Jahresüberschuss zugeführt werden. Demnach können gemäß § 56a Satz 2 KrO der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Das Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt 29.194.688,51 €. Ein Drittel hiervon entspricht einem Betrag von 9.731.562,84 €. Die Ausgleichsrücklage im Jahresabschluss 2012 beträgt 7.129.088,62 € und kann nach Artikel 8 § 2 NKFWG somit auf den v.g. Betrag i.H.v. 9.731.562,84 € aufgefüllt werden. Artikel 8 § 3 NKFWG ermöglicht die Zuführung von Jahresüberschüssen der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012. Da die Ausgleichsrücklage bereits nach Anwendung des Artikel 8 § 2 NKFWG den Höchstbetrag erreicht hat, sind weitere Zuführungen nicht möglich. . 31.12.2012 Allgemeine Rücklage Ausgleichrücklage Jahresergebnis Eigenkapital Verwendung Jahresergebnis 2012 € € 16.815.755,31 2.647.370,36 7.129.088,62 2.602.474,22 5.249.844,58 29.194.688,51 5.249.844,58 01.01.2013 € 19.463.125,67 9.731.562,84 29.194.688,51 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)