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Info GB (Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
08.10.15, 14:46
Aktualisiert
08.10.15, 14:46
Info GB (Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen 2017)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 99/2015 07.10.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 21.10.2015 Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen 2017 Das Land NRW erwägt Zuschnittsänderungen von Landtagswahlkreisen, wovon auch der Kreis Euskirchen betroffen wäre. Nach § 13 Abs. 2 S. 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) sollen die Wahlkreise eine annähernd gleich große Einwohnerzahl umfassen. Beträgt die Abweichung der Einwohnerzahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Einwohnerzahl mehr als 20 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen (§ 13 Abs. 2 S. 3 LWahlG), um dem Prinzip der Wahlgleichheit Rechnung zu tragen. Nach Feststellung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen betrug die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung je Wahlkreis 123.687 (zum 31.12.2013). Da (neben anderen) im Wahlkreis 8 - Euskirchen I - eine Abweichung von + 24,6 % festgestellt wurde, muss hier eine Neuabgrenzung gem. § 13 Abs. 2 S 3 LWahlG durch den Landtag vorgenommen werden. Bisher umfasst der Wahlkreis 8 - Euskirchen I - die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen, Kall, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist und Zülpich. Die übrigen Kommunen des Kreises Euskirchen (Dahlem, Hellenthal und Schleiden) gehören zum Wahlreis 12 - Düren II/Euskirchen II, bei dem eine Abweichung von + 13,6 % vorlag und somit keine Pflicht zur Anpassung begründet wird. Zur zwingend erforderlichen Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise wurde mit Datum vom 22.09.2015 ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht. Danach soll dem Wahlkreis 8 - Euskirchen I - anstelle der Gemeinde Kall nunmehr die Gemeinde Dahlem zugehören. Dem Wahlkreis 12 - Düren II/Euskirchen II - soll aus dem Kreis Euskirchen neben den Kommunen Hellenthal und Schleiden künftig die Gemeinde Kall (anstelle bisher der Gemeinde Dahlem) zugeordnet werden. Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 den oben beschriebenen Gesetzentwurf in der 1. Lesung beraten und dabei einstimmig die Überweisung an den Hauptausschuss des Landtages beschlossen. Die nächste Sitzung des Hauptausschusses ist für den 29.10.2015 terminiert. Daran schließt sich die 2. Lesung im Landtag an. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)