Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
08.10.15, 14:46
Aktualisiert
08.10.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 99/2015
07.10.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
21.10.2015
Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen 2017
Das Land NRW erwägt Zuschnittsänderungen von Landtagswahlkreisen, wovon auch der Kreis
Euskirchen betroffen wäre. Nach § 13 Abs. 2 S. 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) sollen die Wahlkreise
eine annähernd gleich große Einwohnerzahl umfassen. Beträgt die Abweichung der Einwohnerzahl
eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Einwohnerzahl mehr als 20 vom Hundert, ist eine
Neuabgrenzung vorzunehmen (§ 13 Abs. 2 S. 3 LWahlG), um dem Prinzip der Wahlgleichheit
Rechnung zu tragen.
Nach Feststellung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
betrug die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung je Wahlkreis 123.687 (zum 31.12.2013).
Da (neben anderen) im Wahlkreis 8 - Euskirchen I - eine Abweichung von + 24,6 % festgestellt
wurde, muss hier eine Neuabgrenzung gem. § 13 Abs. 2 S 3 LWahlG durch den Landtag
vorgenommen werden. Bisher umfasst der Wahlkreis 8 - Euskirchen I - die Kommunen Bad
Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen, Kall, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist und Zülpich. Die
übrigen Kommunen des Kreises Euskirchen (Dahlem, Hellenthal und Schleiden) gehören zum
Wahlreis 12 - Düren II/Euskirchen II, bei dem eine Abweichung von + 13,6 % vorlag und somit keine
Pflicht zur Anpassung begründet wird.
Zur zwingend erforderlichen Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise wurde mit Datum vom 22.09.2015
ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag
eingebracht. Danach soll dem Wahlkreis 8 - Euskirchen I - anstelle der Gemeinde Kall nunmehr die
Gemeinde Dahlem zugehören. Dem Wahlkreis 12 - Düren II/Euskirchen II - soll aus dem Kreis
Euskirchen neben den Kommunen Hellenthal und Schleiden künftig die Gemeinde Kall (anstelle
bisher der Gemeinde Dahlem) zugeordnet werden.
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 den oben beschriebenen Gesetzentwurf in
der 1. Lesung beraten und dabei einstimmig die Überweisung an den Hauptausschuss des Landtages
beschlossen. Die nächste Sitzung des Hauptausschusses ist für den 29.10.2015 terminiert. Daran
schließt sich die 2. Lesung im Landtag an.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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