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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“, Euskirchen als Familienzentrum)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
18.05.15, 10:11
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“, Euskirchen 
         als Familienzentrum) Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“, Euskirchen 
         als Familienzentrum)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 126/2015 12.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Benennung der AWO-Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“, Euskirchen als Familienzentrum Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“ in Euskirchen, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als Familienzentrum zum 01.08.2015 zu benennen. -2Begründung: Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) sieht für den Kreis Euskirchen die Förderung eines weiteren Familienzentrums vor. Mit der beiliegenden Konzeptionierung bittet, die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen darum, die Einrichtung Frauenberger Str., 53879 Euskirchen dem Land als Familienzentrum zu benennen. Bei der Einrichtung handelt es sich mit 6 Gruppen um die größte Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.2014 wurde diese Einrichtung als plusKiTa und Sprachfördereinrichtung (D 3/2014) nach den Kriterien des Kreises Euskirchen anerkannt. Die Einrichtung entspricht daher den Kriterien zur Vergabe eines Familienzentrums (hoher Anteil von Eltern im SGB II-Bezug, hoher Anteil Alleinerziehende, hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund, Trägervielfalt). Das Kriterium "5 km Abstand zum nächsten Familienzentrum" wird mit der Nähe zu anderen Familienzentren zwar nicht erfüllt, der Bedarf ist jedoch im dicht besiedelten Stadtgebiet unter Berücksichtigung der bisherigen Belegung gegeben. Die Förderung erfolgt aus den Mitteln des Landes, eine Beteiligung des Kreises ist nicht gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration die Kindertageseinrichtung „Frauenberger Straße“ als Familienzentrum zum 01.08.2015 zu benennen. Die vom Träger eingereichte Konzeptionierung ist als Anlage beigefügt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)