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Beschlussvorlage GB (Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
03.08.15, 12:01
Aktualisiert
03.08.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion) Beschlussvorlage GB (Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 139/2015 16.07.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 25.08.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 02251/15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchulG NRW folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Matthias-Hagen-Schule, Euskirchen-Kuchenheim, mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:  Sonderschulrektor Schütz, Jan (ordentl. beratendes Mitglied)  Sonderschulkonrektorin von Abercron, Andrea (stellv. beratendes Mitglied) Begründung: -2Die Kreise können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze (KrO NRW) zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Gemäß § 85 Abs. 2 SchulG können auch Vertreter der Lehrerschaft als ordentliche Mitglieder zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 über die Zusammensetzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion beschlossen (V 13/2014); in der Sitzung am 01.10.2014 hat der Kreistag die Berufung der in der V 52/2014 benannten Vertreterinnen und Vertreter beschlossen. Als Vertreter der Lehrerschaft werden als ordentliche Mitglieder mit beratender Funktion - wie bisher die Leiterinnen und Leiter der kreiseigenen Schulen vorgeschlagen. Im Verhinderungsfalle werden diese durch ihre Stellvertreter vertreten. Da der Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule übernimmt, wird aufgrund der o.g. Beschlüsse auch der Leiter der Matthias-Hagen-Schule als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Inklusion berufen werden. Als Vertretung wird die stellvertretende Schulleitung benannt (schulgebundene Vertretung). gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)