Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
03.08.15, 12:01
Aktualisiert
03.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 139/2015
16.07.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
25.08.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Bildung und Inklusion
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 02251/15 191
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchulG NRW folgendes ordentliches
bzw. stellvertretendes Mitglied der Matthias-Hagen-Schule, Euskirchen-Kuchenheim, mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Sonderschulrektor Schütz, Jan
(ordentl. beratendes Mitglied)
Sonderschulkonrektorin von Abercron, Andrea
(stellv. beratendes Mitglied)
Begründung:
-2Die Kreise können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse
bilden. Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze (KrO
NRW) zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche
benannte Vertreterin oder Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.
Gemäß § 85 Abs. 2 SchulG können auch Vertreter der Lehrerschaft als ordentliche Mitglieder zur
ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden.
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 über die Zusammensetzung des
Ausschusses für Bildung und Inklusion beschlossen (V 13/2014); in der Sitzung am 01.10.2014 hat
der Kreistag die Berufung der in der V 52/2014 benannten Vertreterinnen und Vertreter beschlossen.
Als Vertreter der Lehrerschaft werden als ordentliche Mitglieder mit beratender Funktion - wie bisher die Leiterinnen und Leiter der kreiseigenen Schulen vorgeschlagen. Im Verhinderungsfalle werden
diese durch ihre Stellvertreter vertreten.
Da der Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule übernimmt,
wird aufgrund der o.g. Beschlüsse auch der Leiter der Matthias-Hagen-Schule als beratendes Mitglied
in den Ausschuss für Bildung und Inklusion berufen werden. Als Vertretung wird die stellvertretende
Schulleitung benannt (schulgebundene Vertretung).
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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