Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
18.05.15, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 69/2015
12.05.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2015
Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens für die
Anmeldung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2014 die Verwaltung beauftragt, die
Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr
2015/2016 gem. § 3 b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu prüfen (V 114/2014).
Der Landtag hat am 17. Juni 2014 das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes
verabschiedet. Dieses sieht eine schriftliche Anzeige des gewünschten Betreuungsbedarfs, des
Betreuungsumfangs und der Betreuungsart durch die Eltern spätestens 6 Monate vor
Inanspruchnahme vor. Der Eingang muss durch das Jugendamt spätestens nach 1 Monat bestätigt
werden, gleichzeitig muss über die Kostenbeiträge informiert werden (§ 3 b KiBiz).
Spätestens 6 Wochen vor dem Eintritt in den Kindergarten muss eine schriftliche Zuweisung des
Platzes durch das Jugendamt erfolgen.
Diese Anzeige sowie der folgende Schriftverkehr können über elektronische Anmeldesysteme,
über die Tageseinrichtungen oder über die Fachvermittlungsstellen für Kindertagespflege erfolgen.
Soweit die vor Ort eingesetzten Bedarfs- und Anmeldeverfahren vorsehen, dass die Eltern den
Betreuungsbedarf in den Tageseinrichtungen anzeigen können, sind die Träger verpflichtet, am
Anmeldesystem mitzuwirken.
Elektronische Anmeldesysteme bieten für Eltern eine transparente Darstellung der Angebotssituation
vor Ort, für Kindertageseinrichtungen und Träger eine hohe Verlässlichkeit bei den Anmeldungen und
für die Kindergartenbedarfsplanung die Möglichkeit, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und
zeitnah sowie langfristig Planungssicherheit zu erreichen.
Eine intensive Recherche der Verwaltung hat ergeben, dass zurzeit auf dem Markt lediglich drei
Verfahren angeboten werden, welche bereits von anderen Jugendämtern in NRW genutzt werden.
Die Recherche beschränkte sich auf Anbieter aus NRW, da lediglich Programme in Betracht
kommen, welche die landesgesetzlichen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes berücksichtigen.
Im Rahmen einer jeweils halbtägigen Präsentation durch die Programmanbieter wurden die o.g.
Programme durch die Verwaltung unter Beteiligung einer Auswahl der im Kreis Euskirchen tätigen
Träger von Kindertageseinrichtungen sowie der TUIV des Kreises geprüft.
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Die Prüfung berücksichtigte insbesondere folgende Punkte:
Anmeldungen können sowohl über die Kindertageseinrichtungen sowie über das Internet
erfolgen.
Die Platzvergabe muss einheitlich, transparent und auswertbar sein.
Die Kindertageseinrichtungen müssen sich mit einem überschaubaren Verwaltungsaufwand
repräsentieren können.
Die umfangreiche Nutzung von eigenen Formularen (z.B. Betreuungsverträge) muss gegeben
sein.
Die Anzahl der Anmeldungen für Kitas muss beschränkbar sein.
Eine automatische Erkennung von "Doppelanmeldungen" soll möglich sein.
Die im Rahmen der Anmeldung hinterlegten Daten müssen aktuell und auf Dauer auswertbar
sein, damit ggf. Schlüsse in Bezug auf den Kindergartenbedarfsplan gezogen werden können.
Schnittstellen zur Microsoft-Office müssten integriert sein.
Schnittstellen zu den im Kreis eingesetzten Verwaltungsverfahren bei Trägern und Kommunen
(Elternbeiträge) sind implementiert.
Darüber hinaus wurde Wert auf eine Darstellung des notwendigen Verwaltungsaufwandes
(Einführung, Schulung, Pflege, Notwendigkeit eines Systembeauftragten), die Kosten sowie die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelegt.
Im Rahmen der Präsentation stellte sich heraus, dass ein Verfahren zurzeit noch nicht die Möglichkeit
einer Anmeldung über die Kindertageseinrichtungen vorsieht und daher nach Einschätzung aller
Beteiligten ausscheidet.
Die beiden anderen Programme erfüllen zwar grundsätzlich alle o.g. Kriterien. Um eine möglichst
wirtschaftliche und zweckmäßige Wahl zu treffen, wird eine weiterhin intensive Recherche notwendig,
nicht zuletzt, um die Erfahrungen benachbarter Anwender als Entscheidungsgrundlage zu nutzen.
Eine Entscheidungsgrundlage wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorliegen.
Da beide Anbieter umfangreiche Vorabplanung sowie Schulungen vorsehen, wird eine Einführung
zum Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr möglich sein.
Um den gesetzlichen Anforderungen dennoch zu entsprechen, wird spätestens ab 01.10.2015 ein
zusätzlicher Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle notwendig.
Diese Personalressource könnte nach dem Anmeldeverfahren zu Jahresbeginn in die Planung und
Durchführung des dann möglicherweise eingesetzten elektronischen Anmeldeverfahrens tätig
werden.
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Nach den Ausführungen beider Firmen wird bezüglich der Pflege sowie der Beratung und Schulung
der über 140 Anwender (Träger, Kindertageseinrichtungen, etc.)
von einem permanenten Personalaufwand von mindestens einer halben Stelle auszugehen sein.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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