Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Variante 2
-sofort GenehmigungsfähigProjektbeschreibung zum Bauvorhaben „ Wohnpark Leopold“ am Gieselmannkreisel
Bauort:
Schötmarsche Straße/Heinrichstraße, 33818 Leopoldshöhe
Planungsziel:
Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in barrierefreier Bauweise
mit je 5 Wohneinheiten.
Nutzung:
Mieter und Selbstnutzer für Wohnzwecke
Bauweise:
Die Gebäude werden in moderner Bauweise errichtet.
Alle Geschosse werden in funktionaler Grundrissgestaltung,
ansprechender Architektur und barrierefrei errichtet.
Bild 1 Visualisierung Ecke Schötmarsche Str. / Heinrichstraße
Zielgruppe:
Junge Familien, Ehepaare und Senioren
Standort:
Schötmarsche Straße / Heinrichstraße
Flur 1, Flurstück Teil aus 1040, 33818 Leopoldshöhe
Planungsvoraussetzungen:
Rechtskräftiger Bebauungsplan
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ 33818 Leopoldshöhe
Zulässigkeit:
Die Einhaltung der Festsetzungen des aktuellen und rechtskräftigen
Bebauungsplanes wurde mit dem Kreis Lippe abgestimmt. Es sind
keine Abweichungen in Hinsicht auf Trauf- und Firsthöhen sowie GRZ
und GFZ geplant.
Bild 2 Straßenabwicklung Schötmarsche Str.
Höhenlage:
Darstellung Straßenabwicklung der geplanten und
vorhandenen Bebauung -Ansicht Schötmarsche StraßeDie geplanten Häuser 1-3 fügen sich in Hinsicht auf
die umliegenden Gebäudehöhen ein.
Bauart:
Haus 1-3:
2-geschossige Bauweise mit ausgebautem
Dachgeschoss und Unterkellerung.
Fahrradabstellplätze überdacht und abschließbar.
Höhe:
Darstellung der Trauf- und Firsthöhen. Planung entsprechend
des rechtskräftigen Bebauungsplans.
Bild 3 Schnittzeichnung mit Einhaltung der Trauf- und Firsthöhennachweis gemäß B-Plan
Stellplätze:
Haus 1 + 2 mit je 5 WE:
Um Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück zu vermeiden und
ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen wird zur
Unterbringung der PKW eine Tiefgarage errichtet.
Im Außenbereich werden überdachte und abschließbare
Fahrradabstellplätze angelegt.
Haus 3 mit 5 WE:
Im Außenbereich werden straßenseitig überdachte Außenstellplätze
zur Unterbringung der PKW sowie überdachte und abschließbare
Fahrradstellplätze angelegt.
Ausnutzung:
Die Ausnutzung der Baufenster erfolgt durch die hier vorgestellte
Planung lediglich zu rund 75% der möglichen bebaubaren Fläche
laut Bebauungsplan
Geplante überbaute Fläche
Mögliches überbaubares Baufenster
ca. 818m²
ca. 1.100m²
Bild 4 Darstellung der reduzierten Ausnutzung der Baufensterflächen