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Beschlussvorlage (2. Variante Erläuterung zum Bauvorhaben)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
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Variante 2 -sofort GenehmigungsfähigProjektbeschreibung zum Bauvorhaben „ Wohnpark Leopold“ am Gieselmannkreisel Bauort: Schötmarsche Straße/Heinrichstraße, 33818 Leopoldshöhe Planungsziel: Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in barrierefreier Bauweise mit je 5 Wohneinheiten. Nutzung: Mieter und Selbstnutzer für Wohnzwecke Bauweise: Die Gebäude werden in moderner Bauweise errichtet. Alle Geschosse werden in funktionaler Grundrissgestaltung, ansprechender Architektur und barrierefrei errichtet. Bild 1 Visualisierung Ecke Schötmarsche Str. / Heinrichstraße Zielgruppe: Junge Familien, Ehepaare und Senioren Standort: Schötmarsche Straße / Heinrichstraße Flur 1, Flurstück Teil aus 1040, 33818 Leopoldshöhe Planungsvoraussetzungen: Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ 33818 Leopoldshöhe Zulässigkeit: Die Einhaltung der Festsetzungen des aktuellen und rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde mit dem Kreis Lippe abgestimmt. Es sind keine Abweichungen in Hinsicht auf Trauf- und Firsthöhen sowie GRZ und GFZ geplant. Bild 2 Straßenabwicklung Schötmarsche Str. Höhenlage: Darstellung Straßenabwicklung der geplanten und vorhandenen Bebauung -Ansicht Schötmarsche StraßeDie geplanten Häuser 1-3 fügen sich in Hinsicht auf die umliegenden Gebäudehöhen ein. Bauart: Haus 1-3: 2-geschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und Unterkellerung. Fahrradabstellplätze überdacht und abschließbar. Höhe: Darstellung der Trauf- und Firsthöhen. Planung entsprechend des rechtskräftigen Bebauungsplans. Bild 3 Schnittzeichnung mit Einhaltung der Trauf- und Firsthöhennachweis gemäß B-Plan Stellplätze: Haus 1 + 2 mit je 5 WE: Um Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück zu vermeiden und ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen wird zur Unterbringung der PKW eine Tiefgarage errichtet. Im Außenbereich werden überdachte und abschließbare Fahrradabstellplätze angelegt. Haus 3 mit 5 WE: Im Außenbereich werden straßenseitig überdachte Außenstellplätze zur Unterbringung der PKW sowie überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze angelegt. Ausnutzung: Die Ausnutzung der Baufenster erfolgt durch die hier vorgestellte Planung lediglich zu rund 75% der möglichen bebaubaren Fläche laut Bebauungsplan Geplante überbaute Fläche Mögliches überbaubares Baufenster ca. 818m² ca. 1.100m² Bild 4 Darstellung der reduzierten Ausnutzung der Baufensterflächen