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Antrag SPD (Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
26.05.15, 12:01
Aktualisiert
26.05.15, 12:01
Antrag SPD (Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion) Antrag SPD (Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)

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SPD-Fraktion CDU Kreistagsfraktion Euskirchen im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 71/2015 21.05.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, im Rahmen der Fortschreibung des Kommunalen Kinder und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen beantragen die Fraktionen von SPD und CDU hinsichtlich der Laufzeit des genannten Planes, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zur Abstimmung zu empfehlen: 1. Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. 2. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Begründung: Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan soll die verlässliche Finanzierung für bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit sicher stellen. Dies erfolgte bisher für die Dauer einer Wahlperiode und mit einer entspr. Übergangszeit, um die Einarbeitung der neu konstituierten Ausschüsse und des Kreistages in diese Thematik zu gewährleisten. Für die Wahlperiode 2014 - 2020 ist der Zeitraum entsprechend vom 01.01.2016 - 31.12.2021 bestimmend. Um der weiteren Entwicklung in einzelnen Handlungsfeldern, insbesondere der Schulsozialarbeit, sowie der demographischen Entwicklung im Kreis Euskirchen Rechnung zu tragen, und zugleich -2das Niveau der vorhandenen Angebote im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen weiterhin zu halten und fortzuentwickeln, ist nach Ansicht unserer Fraktionen eine Bestandsaufnahme und Diskussion der genannten Bereiche sowie eine in diesem Kontext anzustrebende Novellierung des Planes frühestens zur Mitte der Regel-Laufzeit angebracht. So wird zum einen der Planungssicherheit der Träger in den genannten Handlungsbereichen Rechnung getragen. und den Beschäftigten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit mittelfristige Arbeitsverhältnisse angeboten werden. Andererseits hält der Kreistag es für dringend geboten, auf dem Hintergrund der erheblichen strukturellen Veränderungen der letzten Jahre auf der Basis einer validen Ist-Analyse sich erneut und grundsätzlich über Berechnungskriterien und Inhalte eines qualitativen Angebotes mit allen Akteuren zu verständigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender SPD gez. Josef Reidt Fraktionsvorsitzender CDU gez. f.d.R. Florian Sauer Fraktionsgeschäftsführer SPD gez. f.d.R. Maren Kurth Fraktionsassistentin CDU