Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / A71 / 2015
Datum: 19.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015
A)
TOP 19
Öffentliche Sitzung
Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
A 71/2015
Jugendhilfeausschuss
Z1
28.05.2015
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis
zum 31.12.2021.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener
Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu
entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des
Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt,
behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und
Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen
im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut
über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu
beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (FDP- und AfDFraktion)