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Antrag SPD (Z2 / A71 / 2015 (KA 17.06.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Antrag SPD (Z2 / A71 / 2015 (KA 17.06.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / A71 / 2015 Datum: 19.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015 A) TOP 19 Öffentliche Sitzung Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion A 71/2015 Jugendhilfeausschuss Z1 28.05.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (FDP- und AfDFraktion)