Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / A71 / 2015
Datum: 10.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2015
A)
TOP 4 a
Öffentliche Sitzung
Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und
Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung
wegen Befangenheit nicht teil.
Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam
beraten.
Der Vorsitzende berichtet über die Ergebnisse der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe und erläutert den Antrag
A 71/2015.
Als ein wesentliches Ergebnis der Arbeitsgruppe war
festzuhalten, dass zur Bedarfsfeststellung neben dem
Jugendeinwohnerwert weitere Kriterien zur Personalbemessung
zu erarbeiten sind:
z.B. Ergebnisqualität, Sozialraumstruktur, Bedarfssituation,
Beteiligung der Jugendlichen.
Das Mitglied Schmitz teilt mit, dass die vorgeschlagene
Beschlussfassung des A 71/2015 seitens der Antragsteller wie
folgt ergänzt wird:
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von
Offener
Kinderund
Jugendarbeit
und
Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im
Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises
Euskirchen mit aufgenommen werden.
Das Mitglied Schorn erklärt, dass seines Erachtens als
einstimmiges Ergebnis der Arbeitsgruppe die Verlängerung des
Kinder- und Jugendförderplanes lediglich bis zum 31.12.2018
vereinbart war .
Soweit die SPD- und CDU-Fraktion nunmehr einen darüber
hinausgehenden Antrag stellen, hält er die Arbeit solcher
Interfraktionellen Arbeitsgruppen für nicht zielführend.
Dieser Ansicht wird seitens des Vorsitzenden und der anderen
Fraktionen ausdrücklich widersprochen.
A 71/2015
Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den geänderten
A 71/2015 in folgender Fassung zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016
bis zum 31.12.2021.
Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert,
zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von
Offener
Kinderund
Jugendarbeit
und
Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im
Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises
Euskirchen mit aufgenommen werden.
Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein
tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht
vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten
Kinderund
Jugendförderplan
wieder
zum
Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu
machen, um gegebenenfalls erneut über Art und
Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten
und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich , bei 1 Gegenstimme
(FDP-Fraktion)