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Antrag SPD (Z1 / A71 / 2015 (JHA 28.05.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
10.06.15, 12:02
Aktualisiert
10.06.15, 12:02
Antrag SPD (Z1 / A71 / 2015 (JHA 28.05.2015)) Antrag SPD (Z1 / A71 / 2015 (JHA 28.05.2015))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / A71 / 2015 Datum: 10.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.05.2015 A) TOP 4 a Öffentliche Sitzung Laufzeit Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Die Mitglieder Werner und Müller nehmen an der Beratung und Beschlussfassung und das Mitglied Busch an der Beratung wegen Befangenheit nicht teil. Die Tagesordnungspunkte 4a und 4b werden gemeinsam beraten. Der Vorsitzende berichtet über die Ergebnisse der Interfraktionellen Arbeitsgruppe und erläutert den Antrag A 71/2015. Als ein wesentliches Ergebnis der Arbeitsgruppe war festzuhalten, dass zur Bedarfsfeststellung neben dem Jugendeinwohnerwert weitere Kriterien zur Personalbemessung zu erarbeiten sind: z.B. Ergebnisqualität, Sozialraumstruktur, Bedarfssituation, Beteiligung der Jugendlichen. Das Mitglied Schmitz teilt mit, dass die vorgeschlagene Beschlussfassung des A 71/2015 seitens der Antragsteller wie folgt ergänzt wird: Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Das Mitglied Schorn erklärt, dass seines Erachtens als einstimmiges Ergebnis der Arbeitsgruppe die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes lediglich bis zum 31.12.2018 vereinbart war . Soweit die SPD- und CDU-Fraktion nunmehr einen darüber hinausgehenden Antrag stellen, hält er die Arbeit solcher Interfraktionellen Arbeitsgruppen für nicht zielführend. Dieser Ansicht wird seitens des Vorsitzenden und der anderen Fraktionen ausdrücklich widersprochen. A 71/2015 Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den geänderten A 71/2015 in folgender Fassung zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2021. Bis zum 31.12.2018 sind die Träger aufgefordert, zumindest Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinderund Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln, welche dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Zeitpunkt ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegt, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinderund Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich , bei 1 Gegenstimme (FDP-Fraktion)