Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
186 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache
70/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze und
Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
3. November 2017
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
hier: Planungen für den fließenden und ruhenden Verkehr am neuen Bürgerzentrum in
Asemissen - Vorstellung eines Planungskonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
15.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 13.09.2017 wurde darauf hingewiesen, dass noch das Baugenehmigungsverfahren und die
Vorlage der Detailplanung abgewartet werden sollte, bevor eine Beschlussfassung erfolgt. Dieser
Vorgehensweise wurde seitens des Ausschusses zugestimmt. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren ist
zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch können bereits jetzt schon folgende Überlegungen erörtert werden:
1.)
Grundsätzlich sollte nach Auffassung der Verwaltung der Ausbau des nördlichen Teils der Parkstraße
in der gleichen Form erfolgen, wie sich der bereits vorhandene Abschnitt südlich der Festhalle
darstellt, da sowohl im Hinblick auf die Straßenraumgestaltung als auch hinsichtlich der
verkehrsrechtlichen Bewertung eine Einheitlichkeit sinnvoll ist. Der südliche Bereich wurde als
verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen, was auch für den noch nicht fertig gestellten Abschnitt künftig
gelten sollte, da bereits im Rahmen der Ausbauplanung „Parkstraße“ bei der Parzellierung und
Grundstücksvergabe dieser Sachverhalt berücksichtigt wurde. Insofern handelt es ich dann um eine
Mischverkehrsfläche, ohne dass ein separater Fuß-/Radweg angelegt wird. Die Platzverhältnisse
würden hierfür ohnehin nicht ausreichen.
2.)
Da im Zusammenhang mit dem neuen Integrationszentrum (Versammlungsräume/ Kita/Bücherei/
VHS) mit entsprechendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, künftig auch
die Straße „Am Sportplatz“ als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen, sodass für das gesamte Gebiet
eine einheitliche Regelung erfolgt.
3.)
Ein besonderer Gefahrenpunkt ist der Einmündungsbereich Hauptstraße/Am Sportplatz, da die
Sichtverhältnisse bei Abbiegevorgängen (Am Sportplatz Richtung Hauptstraße) problematisch sind.
Diesbezüglich wurde bereits vor einigen Jahren ein Verkehrsspiegel installiert, der jedoch nur sehr
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begrenzt hilfreich ist. Aufgrund dieser Tatsache ist es notwendig, auch hierfür eine Lösung zu finden,
wobei sich 2 Varianten anbieten würden:
4.)
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Es ist nur die Zufahrt von der Hauptstraße kommend zum Integrationszentrum möglich. Ansonsten
wird die Ausfahrt bzw. das Abbiegen auf die Hauptstraße durch VZ 250 untersagt. Der Nachteil
wäre, dass die Anlieger der Parkstraße (nördlicher Teil) und Gartenstraße stärker belastet werden.
-
Eine Alternative könnte darin bestehen, nur das Rechtsabbiegen (VZ 209-20) zuzulassen, um die
Parkstraße zu entlasten. Da noch keine Zahlen bezüglich des gesamten Verkehrsaufkommens
vorliegen und Schätzungen sehr schwierig sind, könnte eine Testphase (z.B. 1 Jahr) vereinbart
werden, um Erfahrungen zu sammeln. Bauliche Veränderungen müssten hierfür nicht durchgeführt
werden, da es sich lediglich um das Aufstellen von Verkehrszeichen handelt.
5.)
Der Planer wurde gebeten, sich auch Gedanken hinsichtlich der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
auf dem Gelände zu machen. Diesbezüglich wird ein Plan in der Sitzung vorgestellt.
Schemmel