Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
107 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
107/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Smok
Telefon:
05208/991-301
Datum:
10. November 2017
Kalkulation der Friedhofsgebühren
hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
23.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
07.12.2017
Rat
14.12.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen auf den kommunalen Friedhöfen der
Gemeinde Leopoldshöhe resultiert auf der jährlichen Gebührenkalkulation, die im Auftrag der Gemeinde
Leopoldshöhe vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft in Helsa erstellt wird.
Mittlerweile liegt die aktuelle Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) für
das Jahr 2018 vor.
Die Kalkulation basiert auf den Daten der jeweils zurückliegenden drei Jahre (Zeitraum 2014 – 2016). Im
Rahmen der diesjährigen Planungsrechnung wurden dabei bereits auch die Kosten für die Grabfeldsanierung
auf dem Waldfriedhof Dahlhausen, die im Jahr 2017 umgesetzt wurde, sowie die Einrichtung von
Urnenkammern/Urnenstelen in 2017 berücksichtigt.
Gemäß Kostenträgerrechnung liegen die ermittelten betriebswirtschaftlichen Kostensätze bis auf wenige
Ausnahmen durchweg unter den bisherigen Sätzen. Lediglich im Bereich der Bestattungs- und
Umbettungskosten sowie der Kosten für die Nutzung der Trauerhalle wurden etwas höhere Kostensätze
ermittelt.
Neu in die Kostenkalkulation aufgenommen wurde die Bestattungsart „Urnenkammer/Urnenstele“. Da diese
Bestattungsform ab 2018 neu in der Gemeinde Leopoldshöhe angeboten wird, wurden die entsprechenden
Kostensätze im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelt (Gebühren für den Erwerb des
Grabnutzungsrechtes,
Verlängerung
des
Nutzungsrechtes
und
Bestattungsleistungen
lt.
Kostenträgerrechnung des IKH). Diese Gebührensätze sind dann neu in die Gebührensatzung aufzunehmen.
Weiterhin wird seitens der Verwaltung die Einrichtung eines weiteren Gebührentatbestandes für die Pflege
zurückgegebener Gräber vorgeschlagen. Dabei geht es um die Pflege von Grabstätten, bei denen das
Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben wurde. In diesen Fällen ist die Pflege der betr. Gräber für den Rest
der regulären Nutzungs-/Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. Da derartige Fälle in der
letzten Zeit stark zugenommen haben und somit auch die Pflege- und Unterhaltungskosten für die
Friedhofsverwaltung gestiegen sind, ist aus Sicht der Verwaltung die Erhebung einer entsprechenden Gebühr
unumgänglich. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wurde vom IKH aufgrund der Kostenträgerrechnung eine
jährliche Gebühr ermittelt.
-2-
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage
beigefügt
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat billigt die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz erörterte Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Schemmel