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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofsgebühren hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
107 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofsgebühren
hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofsgebühren
hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 107/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Smok Telefon: 05208/991-301 Datum: 10. November 2017 Kalkulation der Friedhofsgebühren hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2017 Rat 14.12.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Leopoldshöhe resultiert auf der jährlichen Gebührenkalkulation, die im Auftrag der Gemeinde Leopoldshöhe vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft in Helsa erstellt wird. Mittlerweile liegt die aktuelle Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) für das Jahr 2018 vor. Die Kalkulation basiert auf den Daten der jeweils zurückliegenden drei Jahre (Zeitraum 2014 – 2016). Im Rahmen der diesjährigen Planungsrechnung wurden dabei bereits auch die Kosten für die Grabfeldsanierung auf dem Waldfriedhof Dahlhausen, die im Jahr 2017 umgesetzt wurde, sowie die Einrichtung von Urnenkammern/Urnenstelen in 2017 berücksichtigt. Gemäß Kostenträgerrechnung liegen die ermittelten betriebswirtschaftlichen Kostensätze bis auf wenige Ausnahmen durchweg unter den bisherigen Sätzen. Lediglich im Bereich der Bestattungs- und Umbettungskosten sowie der Kosten für die Nutzung der Trauerhalle wurden etwas höhere Kostensätze ermittelt. Neu in die Kostenkalkulation aufgenommen wurde die Bestattungsart „Urnenkammer/Urnenstele“. Da diese Bestattungsform ab 2018 neu in der Gemeinde Leopoldshöhe angeboten wird, wurden die entsprechenden Kostensätze im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelt (Gebühren für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes, Verlängerung des Nutzungsrechtes und Bestattungsleistungen lt. Kostenträgerrechnung des IKH). Diese Gebührensätze sind dann neu in die Gebührensatzung aufzunehmen. Weiterhin wird seitens der Verwaltung die Einrichtung eines weiteren Gebührentatbestandes für die Pflege zurückgegebener Gräber vorgeschlagen. Dabei geht es um die Pflege von Grabstätten, bei denen das Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben wurde. In diesen Fällen ist die Pflege der betr. Gräber für den Rest der regulären Nutzungs-/Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. Da derartige Fälle in der letzten Zeit stark zugenommen haben und somit auch die Pflege- und Unterhaltungskosten für die Friedhofsverwaltung gestiegen sind, ist aus Sicht der Verwaltung die Erhebung einer entsprechenden Gebühr unumgänglich. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wurde vom IKH aufgrund der Kostenträgerrechnung eine jährliche Gebühr ermittelt. -2- Die Kalkulation der Friedhofsgebühren des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage beigefügt Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussfassung vorzuschlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat billigt die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel