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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten hier: Bestattungswald)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
197 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
12.05.17, 19:24
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Bestattungswald) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Bestattungswald)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 38/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-271 Datum: 12. Mai 2017 Friedhofsangelegenheiten hier: Bestattungswald Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 11.05.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Ausschusssitzung am 16.02.2017 hat Herr v. Dallwitz seine Überlegungen zur Einrichtung eines Bestattungswaldes im Bereich seiner Waldflächen in Eckendorf (Bielefelder Straße) vorgestellt. Die Waldbestattung/Baumbestattung in einem Bestattungswald stellt eine Begräbnisform dar, die mittlerweile stark nachgefragt wird und vor dem Hintergrund veränderter Bestattungstraditionen in Zukunft noch verstärkt in den Fokus rücken kann. Derartige Begräbniswälder können auch von privaten Waldbesitzern betrieben werden. Da nach derzeit geltendem Bestattungsrecht nur öffentliche Träger (Kommunen/Kirchengemeinden) Träger von Friedhöfen sein können, ist ein privater Friedhofsbetreiber vom öffentlichen Träger zu beleihen. Zudem hat die Kommune auch eine Friedhofssatzung zu erlassen In diesem Zusammenhang ist verwaltungsintern auch überlegt worden, ob ein solcher Bestattungswald nicht auch durch einen öffentlichen Träger (hier Gemeinde) selbst betrieben werden kann. Für die Gemeinde Leopoldshöhe könnte sich diese Möglichkeit z.B. im Bereich des Friedhofs Dahlhausen eröffnen. Da das Waldgebiet jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe steht, würden sich zunächst einmal Kosten für den Grunderwerb ergeben. Ein weiterer Aufwand ergäbe sich durch das Anlegen von Wegen, ggf. dem Bau einer Umzäunung, aber auch durch regelmäßige Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, u.a. auch in Verbindung mit der Verkehrssicherungspflicht. Wenngleich diese Kosten auch noch nicht abschließend ermittelt werden konnten, wird darüber hinaus auch ein wirtschaftliches Risiko gesehen, da nicht absehbar ist, in welchem Umfang die neue Bestattungsform nachgefragt wird. Zusammenfassend ergäbe sich somit ein nicht unerheblicher und andauernder zusätzlicher Aufwand, der sowohl den Gebührenhaushalt, als auch den Kernhaushalt belasten würde und in Verbindung mit der dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung unvereinbar ist. Demgegenüber stellt sich das Projekt im Eckendorfer Forst in der Gesamtbetrachtung für die Gemeinde risikolos dar, da sämtliche Risiken und Pflichten dem Eigentümer / Betreiber des Projektes obliegen. Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang lediglich die erforderlichen behördlichen Genehmigungen / Satzungen etc. herbeiführen und im Innenverhältnis mit dem Betreiber die weiteren vertraglichen Verhältnisse regeln. Der daraus resultierende Verwaltungsaufwand wäre mit dem Betreiber entsprechend abzurechnen. Beschlussvorschlag: -2Die Verwaltung wird beauftragt, für die Organisation, Realisierung und Umsetzung des „Begräbniswaldes Eckendorf“ eine entsprechende Satzung auszuarbeiten. Schemmel