Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
197 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
12.05.17, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
38/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-271
Datum:
12. Mai 2017
Friedhofsangelegenheiten
hier: Bestattungswald
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
11.05.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Ausschusssitzung am 16.02.2017 hat Herr v. Dallwitz seine Überlegungen zur Einrichtung eines
Bestattungswaldes im Bereich seiner Waldflächen in Eckendorf (Bielefelder Straße) vorgestellt.
Die Waldbestattung/Baumbestattung in einem Bestattungswald stellt eine Begräbnisform dar, die mittlerweile
stark nachgefragt wird und vor dem Hintergrund veränderter Bestattungstraditionen in Zukunft noch verstärkt
in den Fokus rücken kann.
Derartige Begräbniswälder können auch von privaten Waldbesitzern betrieben werden. Da nach derzeit
geltendem Bestattungsrecht nur öffentliche Träger (Kommunen/Kirchengemeinden) Träger von Friedhöfen
sein können, ist ein privater Friedhofsbetreiber vom öffentlichen Träger zu beleihen. Zudem hat die Kommune
auch eine Friedhofssatzung zu erlassen
In diesem Zusammenhang ist verwaltungsintern auch überlegt worden, ob ein solcher Bestattungswald nicht
auch durch einen öffentlichen Träger (hier Gemeinde) selbst betrieben werden kann. Für die Gemeinde
Leopoldshöhe könnte sich diese Möglichkeit z.B. im Bereich des Friedhofs Dahlhausen eröffnen.
Da das Waldgebiet jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe steht, würden sich zunächst
einmal Kosten für den Grunderwerb ergeben. Ein weiterer Aufwand ergäbe sich durch das Anlegen von
Wegen, ggf. dem Bau einer Umzäunung, aber auch durch regelmäßige Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten,
u.a. auch in Verbindung mit der Verkehrssicherungspflicht. Wenngleich diese Kosten auch noch nicht
abschließend ermittelt werden konnten, wird darüber hinaus auch ein wirtschaftliches Risiko gesehen, da nicht
absehbar ist, in welchem Umfang die neue Bestattungsform nachgefragt wird.
Zusammenfassend ergäbe sich somit ein nicht unerheblicher und andauernder zusätzlicher Aufwand, der
sowohl den Gebührenhaushalt, als auch den Kernhaushalt belasten würde und in Verbindung mit der dringend
erforderlichen Haushaltskonsolidierung unvereinbar ist.
Demgegenüber stellt sich das Projekt im Eckendorfer Forst in der Gesamtbetrachtung für die Gemeinde
risikolos dar, da sämtliche Risiken und Pflichten dem Eigentümer / Betreiber des Projektes obliegen. Die
Gemeinde wird in diesem Zusammenhang lediglich die erforderlichen behördlichen Genehmigungen /
Satzungen etc. herbeiführen und im Innenverhältnis mit dem Betreiber die weiteren vertraglichen Verhältnisse
regeln. Der daraus resultierende Verwaltungsaufwand wäre mit dem Betreiber entsprechend abzurechnen.
Beschlussvorschlag:
-2Die Verwaltung wird beauftragt, für die Organisation, Realisierung und Umsetzung des „Begräbniswaldes
Eckendorf“ eine entsprechende Satzung auszuarbeiten.
Schemmel