Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
241 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
92/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
3. November 2017
Bauliche Entwicklung im Bereich der Heeper Straße – Einmündung Grenzweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Grundeigentümer eines Flurstückes an der Heeper Straße hat Interesse bekundet, auf seinem Grundstück
eine Wohnbebauung zu entwickeln.
Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als
Fläche für die Landwirtschaft dar.
Der Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ setzt auf dem Grundstück ein
Landschaftsschutzgebiet fest.
Der Regionalplan stellt den Bereich überwiegend als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Innerhalb von
ASB-Flächen können Kommunen Siedlungsflächen entsprechend ihrem nachgewiesenen Bedarf im
Flächennutzungsplan darstellen. Aus Sicht der Bezirksregierung ist eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich
auf der Fläche möglich.
Die Verwaltung hat zur Vorklärung für die Fläche ein Gespräch mit der Bezirksregierung Detmold geführt. In
diesem Gespräch wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde Leopoldshöhe einen zusätzlichen Bedarf an
Wohnsiedlungsflächen hat. Im Flächennutzungsplan könnte die hier zur Diskussion stehende Fläche
zusätzlich als Wohnbaufläche dargestellt werden. Ein Flächentausch wäre dann nicht notwendig.
Für zwei Wohnhäuser im Bereich des Grundstückes, an der Straße „Am Rott“, liegt eine genehmigte
Bauvoranfrage vor.
Nördlich und östlich des Gebietes liegen an der „Heeper Straße“ die Siedlungsbereiche des Ortsteiles
Bechterdissen. Eine Vorprägung der Fläche durch die Streubebauung der Umgebung ist gegeben. Wertvolle
oder schützenswerte Biotope sind nicht bekannt. Die Topographie des Geländes lässt eine Bebauung zu. Eine
technische Erschließung der Fläche ist möglich.
Der Bedarf an baureifen Grundstücken ist im Gemeindegebiet immer noch hoch. Grundstücke für private
Wohnbauvorhaben sind nicht in ausreichender Anzahl auf dem Grundstücksmarkt vorhanden.
Die Verwaltung beurteilt eine Siedlungsentwicklung auf der Fläche positiv.
Zur baulichen Entwicklung der gesamten Fläche sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Nach jetzigem Kenntnisstand müssen die Bauleitplanverfahren als sogenannte Vollverfahren (zweimalige
Beteiligung und Erstellung eines Umweltberichtes) durchgeführt werden.
Der Flächennutzungsplan könnte zeitgleich im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
geändert werden.
-2-
Ein Bebauungsplan würde die erstmalige Ausweisung von Bauland bedeuten. Im weiteren Verfahren wäre die
LIL zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes
vorzubereiten.
Im weiteren Verfahren ist die LIL zu beteiligen.
Schemmel
Anlagen:
Übersichtskarte 1
Übersichtskarte 2
FNP