Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
165 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
72/2017
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
AWL - Abwasserwerk
Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
10. November 2017
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Rat
Termin
20.11.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen geprüft worden.
Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie die Einhaltung
der einschlägigen Vorschriften zur Rechnungslegung. Auf den Bericht sowie den mündlichen Vortrag wird
verwiesen.
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht stehen im Ratsinformationssystem zur
Verfügung. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen und der Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übermittelt den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA). Sobald die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Behandlung des Ergebnisses vorliegen, wird die GPA ihren abschließenden Vermerk zu dem
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer übersenden, der bekannt zu geben ist.
Gem. § 4 Buchstabe c) EigVO stellt der Rat den Jahresabschluss fest (Beschlussvorschlag 1) und entscheidet
über die Verwendung des Jahresergebnisses (Beschlussvorschlag 2). Das Ergebnis beträgt 1.568.348,58 €.
Von dem Ergebnis sind im Rahmen der planmäßigen Vorabausschüttung bereits 1.000.000,00 € an die
Gemeinde im Wirtschaftsjahr geleistet worden.
Weiterhin entscheidet der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses (Beschlussvorschlag 3). Der
Betriebsausschuss hat sich in seinen Sitzungen mit dem Wirtschaftsplan, den Berichten und dem
Jahresabschluss eingehend befasst. Er ist seiner Kontroll- und Gestaltungsfunktion nachgekommen. Es wird
deshalb vorgeschlagen, dem Betriebsausschuss die Entlastung zu erteilen.
Gem. § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung
(separate Vorlage). Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung.
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung „Abwasserwerkes Leopoldshöhe“ für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von
32.039.358,44 € und einem Jahresüberschuss von 1.568.348,58 € fest. Der Rat nimmt den
Lagebericht zur Kenntnis.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Verwendungsbeschluss: Das Jahresergebnis
(Jahresüberschuss) wird in Höhe von 68.348,58 € vorgetragen und der Rücklage zugeführt sowie in
Höhe von 1.500.000,00 € an die Gemeinde ausgeschüttet (nachrichtlich: Im Rahmen einer
Vorabausschüttung sind bereits im laufenden Wirtschaftsjahr planmäßig 1.000.000,00 €
ausgeschüttet worden).
3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erteilt dem Betriebsausschuss Wasser/Abwasser die
Entlastung.
(Aust)
Betriebsleiter