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Beschlussvorlage (Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
238 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 88/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208/991-200 Datum: 24. November 2017 Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 07.12.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Aktuell gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13.12.1996 in der Fassung der Änderung vom 16.12.2010. Die Satzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Stand August 2016). Die Steuersätze werden erhöht. Derzeit haben alle lippischen Kommunen bis auf Schieder-Schwalenberg, Lügde und Leopoldshöhe einen Gebührentatbestand für sogenannte gefährliche Hunde. Mit der Satzungsänderung wird in Leopoldshöhe dieser Gebührentatbestand eingeführt. Die Regelungen zu § 4 (Allgemeine Steuerermäßigung) bleiben grundsätzlich unverändert. Sollte sich herausstellen, dass künftig höhere Ermäßigungsbeträge anfallen und/oder die Bearbeitung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, kommt eine zukünftige Streichung in Betracht. Damit verändern sich die Steuersätze (§ 2) wie folgt: Steuermaßstab Ein Hund Zwei Hunde (je Tier) Mehrere Hunde (je Tier) Neu: Ein gefährlicher Hund Neu: Zwei oder mehrere gefährliche Hunde (je Tier) Neu: Drei oder mehrere gefährlichere Hunde (je Tier) Steuersatz bisher neu 60 € 65 € 72 € 80 € 84 € 100 € 60 € 300 € 72 € 425 € 84 € 425 € Erhöhung 5€ 8,3% 8 € 11,1% 16 € 19,0% 240 € 400,0% 353 € 490,3% 341 € 406,0% -2- Die Festlegung der Steuersätze liegt im Ermessen der Gemeinde. Insgesamt sind die Erhöhungen seit 2010 vertretbar und bewegen sich in einem angemessenen Verhältnis. Für gefährliche Hunde ist ein Mehrfaches üblich (bis zu einem Achtfachen des normalen Steuersatzes bei einem bzw. bis zu einem Zehnfachen bei mehreren Hunden), so dass der vorgeschlagene Steuersatz im Vergleich als gering einzuschätzen ist. Es wird mit einem jährlichen Mehrertrag von rund 7.000 € gerechnet. Hundesteuersätze in Lippe in Euro pro Jahr (Stand März 2017): Gemeinde Augustdorf Bad Salzuflen Barntrup Blomberg Detmold Dörentrup Extertal Horn-Bad Meinberg Kalletal Lage Lemgo Leopoldshöhe Leopoldshöhe Vorschlag Lügde Oerlinghausen Schieder-Schwalenberg Schlangen Ein 50,00 68,00 54,00 48,00 76,00 64,00 55,00 46,80 55,00 72,00 50,00 60,00 65,00 69,00 82,50 60,00 54,00 Anzahl Hunde Zwei 75,00 80,00 66,00 75,00 88,00 88,00 62,00 75,00 70,00 90,00 70,00 72,00 80,00 99,00 100,00 72,00 72,00 mehrere 90,00 92,00 78,00 150,00 100,00 116,00 75,00 87,00 85,00 111,00 80,00 84,00 100,00 120,00 125,00 84,00 84,00 Anzahl Gefährliche Hunde Ein mehrere 500,00 720,00 648,00 810,00 570,00 750,00 408,00 808,00 540,00 675,00 540,00 675,00 540,00 675,00 340,80 426,00 540,00 675,00 579,00 693,00 540,00 675,00 0,00 0,00 300,00 425,00 0,00 0,00 540,00 675,00 0,00 0,00 432,00 540,00 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung. Schemmel