Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
238 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
88/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208/991-200
Datum:
24. November 2017
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
07.12.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Aktuell gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13.12.1996 in der Fassung der
Änderung vom 16.12.2010. Die Satzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Stand August 2016).
Die Steuersätze werden erhöht. Derzeit haben alle lippischen Kommunen bis auf Schieder-Schwalenberg,
Lügde und Leopoldshöhe einen Gebührentatbestand für sogenannte gefährliche Hunde. Mit der
Satzungsänderung wird in Leopoldshöhe dieser Gebührentatbestand eingeführt.
Die Regelungen zu § 4 (Allgemeine Steuerermäßigung) bleiben grundsätzlich unverändert. Sollte sich
herausstellen, dass künftig höhere Ermäßigungsbeträge anfallen und/oder die Bearbeitung einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, kommt eine zukünftige Streichung in Betracht.
Damit verändern sich die Steuersätze (§ 2) wie folgt:
Steuermaßstab
Ein Hund
Zwei Hunde (je Tier)
Mehrere Hunde (je Tier)
Neu: Ein gefährlicher Hund
Neu: Zwei oder mehrere gefährliche Hunde (je Tier)
Neu: Drei oder mehrere gefährlichere Hunde (je Tier)
Steuersatz
bisher
neu
60 €
65 €
72 €
80 €
84 €
100 €
60 €
300 €
72 €
425 €
84 €
425 €
Erhöhung
5€
8,3%
8 € 11,1%
16 € 19,0%
240 € 400,0%
353 € 490,3%
341 € 406,0%
-2-
Die Festlegung der Steuersätze liegt im Ermessen der Gemeinde. Insgesamt sind die Erhöhungen seit 2010
vertretbar und bewegen sich in einem angemessenen Verhältnis. Für gefährliche Hunde ist ein Mehrfaches
üblich (bis zu einem Achtfachen des normalen Steuersatzes bei einem bzw. bis zu einem Zehnfachen bei
mehreren Hunden), so dass der vorgeschlagene Steuersatz im Vergleich als gering einzuschätzen ist. Es
wird mit einem jährlichen Mehrertrag von rund 7.000 € gerechnet.
Hundesteuersätze in Lippe in Euro pro Jahr (Stand März 2017):
Gemeinde
Augustdorf
Bad Salzuflen
Barntrup
Blomberg
Detmold
Dörentrup
Extertal
Horn-Bad Meinberg
Kalletal
Lage
Lemgo
Leopoldshöhe
Leopoldshöhe Vorschlag
Lügde
Oerlinghausen
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Ein
50,00
68,00
54,00
48,00
76,00
64,00
55,00
46,80
55,00
72,00
50,00
60,00
65,00
69,00
82,50
60,00
54,00
Anzahl Hunde
Zwei
75,00
80,00
66,00
75,00
88,00
88,00
62,00
75,00
70,00
90,00
70,00
72,00
80,00
99,00
100,00
72,00
72,00
mehrere
90,00
92,00
78,00
150,00
100,00
116,00
75,00
87,00
85,00
111,00
80,00
84,00
100,00
120,00
125,00
84,00
84,00
Anzahl Gefährliche Hunde
Ein
mehrere
500,00
720,00
648,00
810,00
570,00
750,00
408,00
808,00
540,00
675,00
540,00
675,00
540,00
675,00
340,80
426,00
540,00
675,00
579,00
693,00
540,00
675,00
0,00
0,00
300,00
425,00
0,00
0,00
540,00
675,00
0,00
0,00
432,00
540,00
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende
Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die beigefügte 5. Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung.
Schemmel