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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil Asemissen Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
166 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil Asemissen
Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil Asemissen
Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 93/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 3. November 2017 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil Asemissen Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.11.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ umfasst das vorhandene, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes, entstandene Gewerbegebiet. Der Bebauungsplan ist seit 1994 rechtskräftig und setzt auf der betreffenden Fläche zurzeit aktuell Grünfläche fest. Der östlich angrenzende Bereich ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Zwischenzeitlich wurden bereits verschiedene BPlanänderungen durchgeführt, die die planungsrechtliche Situation steuern. Östlich angrenzend an das Grundstück bis hin zur Gewerbestraße ist seit 2011 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ rechtskräftig. Er setzt hier Gewerbegebiet als Folgenutzung der dort im Ursprungsplan ebenfalls festgesetzten Grünfläche fest. Nach den, im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegten Nutzung, wurde die Fläche mit einer Autowaschanlage bebaut. Im Flächennutzungsplan ist die zur Diskussion stehende Fläche ebenfalls als Grünfläche dargestellt und müsste im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes angepasst werden. Entwicklungspotential und Planungskonzept Aufgrund der guten Sichtbarkeit des Grundstückes von der Bundesstraße und der hohen verkehrlichen Lagegunst, ist eine gute Eignung für eine höherwertige gewerbliche Nutzung gegeben. Sie stellt eine brachliegen Restfläche in einem gewerblich genutzten Karee dar. Hier bietet sich ein Nachverdichtungspotential, um den vorhandenen gewerblichen Bereich zu ergänzen. Zur angrenzenden Ausgleichsfläche ist eine klare und eindeutige Grenze gegeben. In diesen Bereich soll nicht eingegriffen werden. Die umliegende Bebauungsstruktur soll nach Art und Maß der baulichen Nutzung für das Plangebiet maßgeblich sein. Für diesen hochwertigen Standort sollen nicht standortgerechte Nutzungen wie z. B. Lagerplätze und ähnliches ausgeschlossen werden. Zusätzlich können im Bebauungsplan ergänzend gestalterische Festsetzungen zu Materialien, Werbeanlagen Außenanlagen und zur Begrünung getroffen werden. -2- Die Erschließung kann über das Grundstück der Waschanlage mit einer gesonderten Zuwegung oder mit je einer Zu- und Abfahrt erfolgen. Ggf. ist die in der Gewerbestraße an die vorhandene Zufahrt angrenzende Bushaltestelle besonders zu beachten. Eine unmittelbare Erschließung von der Detmolder Straße aus ist ausgeschlossen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Planungskonzeptes wird eine Grünfläche überplant und versiegelt. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Ein beispielhaftes Nutzungskonzept ist Angebotsbebauungsplan erstellt werden. im Anhang beigefügt, auf dieser Grundlage soll ein Bis zum Aufstellungsbeschluss soll geprüft werden, ob ein Verfahren nach § 13a BauGB möglich ist. Finanzielle Auswirkungen: Die Antragstellerin hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ werden durch ein von der Antragstellerin beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlagen: Entwicklungskonzept / Planungsvariante Vorläufiger Geltungsbereich Auszug rechtskräftiger B-Plan Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ Auszug Flächennutzungsplan