Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
166 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
93/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
3. November 2017
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil
Asemissen
Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße,
Westring, Detmolder Straße und Bruchweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ umfasst das vorhandene, nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes, entstandene Gewerbegebiet. Der Bebauungsplan ist seit 1994
rechtskräftig und setzt auf der betreffenden Fläche zurzeit aktuell Grünfläche fest. Der östlich angrenzende
Bereich ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Zwischenzeitlich wurden bereits verschiedene BPlanänderungen durchgeführt, die die planungsrechtliche Situation steuern.
Östlich angrenzend an das Grundstück bis hin zur Gewerbestraße ist seit 2011 der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ rechtskräftig. Er setzt hier
Gewerbegebiet als Folgenutzung der dort im Ursprungsplan ebenfalls festgesetzten Grünfläche fest.
Nach den, im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegten Nutzung, wurde die Fläche mit einer
Autowaschanlage bebaut.
Im Flächennutzungsplan ist die zur Diskussion stehende Fläche ebenfalls als Grünfläche dargestellt und
müsste im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes angepasst werden.
Entwicklungspotential und Planungskonzept
Aufgrund der guten Sichtbarkeit des Grundstückes von der Bundesstraße und der hohen verkehrlichen
Lagegunst, ist eine gute Eignung für eine höherwertige gewerbliche Nutzung gegeben. Sie stellt eine
brachliegen Restfläche in einem gewerblich genutzten Karee dar. Hier bietet sich ein
Nachverdichtungspotential, um den vorhandenen gewerblichen Bereich zu ergänzen.
Zur angrenzenden Ausgleichsfläche ist eine klare und eindeutige Grenze gegeben. In diesen Bereich soll nicht
eingegriffen werden.
Die umliegende Bebauungsstruktur soll nach Art und Maß der baulichen Nutzung für das Plangebiet
maßgeblich sein. Für diesen hochwertigen Standort sollen nicht standortgerechte Nutzungen wie z. B.
Lagerplätze und ähnliches ausgeschlossen werden. Zusätzlich können im Bebauungsplan ergänzend
gestalterische Festsetzungen zu Materialien, Werbeanlagen Außenanlagen und zur Begrünung getroffen
werden.
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Die Erschließung kann über das Grundstück der Waschanlage mit einer gesonderten Zuwegung oder mit je
einer Zu- und Abfahrt erfolgen. Ggf. ist die in der Gewerbestraße an die vorhandene Zufahrt angrenzende
Bushaltestelle besonders zu beachten. Eine unmittelbare Erschließung von der Detmolder Straße aus ist
ausgeschlossen.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Planungskonzeptes wird eine Grünfläche überplant und versiegelt. Im
weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden müssen.
Ein beispielhaftes Nutzungskonzept ist
Angebotsbebauungsplan erstellt werden.
im
Anhang
beigefügt,
auf
dieser
Grundlage
soll
ein
Bis zum Aufstellungsbeschluss soll geprüft werden, ob ein Verfahren nach § 13a BauGB möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Antragstellerin hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ werden durch ein von der Antragstellerin beauftragtes Stadtplanungsbüro
erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
Schemmel
Anlagen:
Entwicklungskonzept / Planungsvariante
Vorläufiger Geltungsbereich
Auszug rechtskräftiger B-Plan
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
Auszug Flächennutzungsplan