Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
644 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
96/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
3. November 2017
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im
Bereich Schlangenstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit das im Bau befindliche
Einfamilienhaus mit einem Walmdach anstelle eines bisher beantragten und zulässigen Satteldachs
fertiggestellt werden kann.
Abb. 1 Übersicht I
Abb. 2 10. ‚Änderung B-Plan Nr. 01/02
-2-
Abb 3: Übersicht II
Abb. 4 Geltungsbereich / Übersicht rechtskräftiger BPlan
Für das Baugrundstück ist hinsichtlich der Dachform der Ursprungsbebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser
Bruch“ anzuwenden. Dieser lässt nur Satteldächer zu und schließt zusätzlich Walmdächer aus.
In derselben Straße bzw. in direkter Nachbarschaft zum Baugrundstück sind aufgrund der 10. Änderung,
welche geneigte Dächer (GD) von 20 – 45° zulässt, zwei Wohnhäuser mit Walmdach entstanden (s. Abb. 1).
Dies war möglich, weil eine andere Rechtsgrundlage vorliegt (s. Abb. 2).
Den Vorstellungen der Bauherrenschaft kann auf der Grundlage des gegenwärtig anzuwenden Baurechts
nicht entsprochen werden. Auch eine Abweichung ist nicht anwendbar, da Walmdächer explizit
ausgeschlossen worden sind. Um ein Walmdach realisieren zu können, ist der B-Plan entsprechend zu
ändern.
Städtebaulich wird die Situation wie folgt eingeschätzt:
Das Baugrundstück und die unmittelbaren Nachbargrundstücke stellen aufgrund der Straßenführung der
Garten- und Schlangenstraße, dem Verlauf des Eselsbachs sowie den unbebauten Flächen nordöstlich der
Schlangenstraße eine in sich geschlossene städtebauliche Situation (s. Abb. 3) in Bezug auf die
Umgebungsbebauung dar.
Es besteht jedoch eine Verbindung zu den beiden erwähnten Wohnhäusern mit Walmdächern (s. Abb. 1), dies
einerseits räumlich über dieselbe Erschließungsstraße, hier die Schlangenstraße, wie andererseits durch
Sichtbeziehung.
Die beabsichtigte Dachform und
Dachneigung fügt sich städtebaulich in
die vorhandene Situation ein. Zudem
entspricht sie den Vorgaben der
10. Änderung.
Eine Änderung des Ur-Planes für den in
der Abb. 3 gekennzeichneten Bereich
(orange gestrichelte Linie) mit den
Gestaltungsvorgaben der 10. Änderung
bzgl. Dachform / Dachneigung wird als
vertretbar eingestuft.
Abb. 4: geplante Dachform / -neigung
-3-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen (s. Anlage Anschreiben).
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
Schemmel
Anlage:
Schreiben des Antragstellers