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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
644 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 96/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 3. November 2017 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.11.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit das im Bau befindliche Einfamilienhaus mit einem Walmdach anstelle eines bisher beantragten und zulässigen Satteldachs fertiggestellt werden kann. Abb. 1 Übersicht I Abb. 2 10. ‚Änderung B-Plan Nr. 01/02 -2- Abb 3: Übersicht II Abb. 4 Geltungsbereich / Übersicht rechtskräftiger BPlan Für das Baugrundstück ist hinsichtlich der Dachform der Ursprungsbebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ anzuwenden. Dieser lässt nur Satteldächer zu und schließt zusätzlich Walmdächer aus. In derselben Straße bzw. in direkter Nachbarschaft zum Baugrundstück sind aufgrund der 10. Änderung, welche geneigte Dächer (GD) von 20 – 45° zulässt, zwei Wohnhäuser mit Walmdach entstanden (s. Abb. 1). Dies war möglich, weil eine andere Rechtsgrundlage vorliegt (s. Abb. 2). Den Vorstellungen der Bauherrenschaft kann auf der Grundlage des gegenwärtig anzuwenden Baurechts nicht entsprochen werden. Auch eine Abweichung ist nicht anwendbar, da Walmdächer explizit ausgeschlossen worden sind. Um ein Walmdach realisieren zu können, ist der B-Plan entsprechend zu ändern. Städtebaulich wird die Situation wie folgt eingeschätzt: Das Baugrundstück und die unmittelbaren Nachbargrundstücke stellen aufgrund der Straßenführung der Garten- und Schlangenstraße, dem Verlauf des Eselsbachs sowie den unbebauten Flächen nordöstlich der Schlangenstraße eine in sich geschlossene städtebauliche Situation (s. Abb. 3) in Bezug auf die Umgebungsbebauung dar. Es besteht jedoch eine Verbindung zu den beiden erwähnten Wohnhäusern mit Walmdächern (s. Abb. 1), dies einerseits räumlich über dieselbe Erschließungsstraße, hier die Schlangenstraße, wie andererseits durch Sichtbeziehung. Die beabsichtigte Dachform und Dachneigung fügt sich städtebaulich in die vorhandene Situation ein. Zudem entspricht sie den Vorgaben der 10. Änderung. Eine Änderung des Ur-Planes für den in der Abb. 3 gekennzeichneten Bereich (orange gestrichelte Linie) mit den Gestaltungsvorgaben der 10. Änderung bzgl. Dachform / Dachneigung wird als vertretbar eingestuft. Abb. 4: geplante Dachform / -neigung -3- Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen (s. Anlage Anschreiben). Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlage: Schreiben des Antragstellers